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Flaschentüv lange überfällig, Preis?

Hallo,

wie sieht es mit dem TÜV-Preis aus für eine Flasche, die schon lange fällig ist? Konkreter Fall: TÜV seit 1993 fällig, Flasche sieht von innen TOP aus, selbst gesehen.

Weiß einer, was der TÜV da berechnet?

gruß
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04.07.2009 12:21
Hallo Gasttaucher
aus welcher Region kommst Du - wäre hilfreich...
Preis für Raum Hannover z.B. http://www.tauchflasche.de

gut Luft
04.07.2009 12:42
Hallo,

komme aus NRW.

Ich dachte nur, dass der TÜV deutlich teuerer wird, wenn der letzte Termin etliche Jahre überschritten ist.
Bei uns bekommt man immer neuen Tüv, 2,5 jahre ab der letzten fälligkeit, nicht nach der Prüfung.
Und da müsste ich dann schon einige Prüfungen zahlen ab 1993.

gruß
Biggetaucher15************Neger
04.07.2009 12:44
Hallo,

der Preis ist der gleiche als wenn die Flasche noch TÜV hätte...

Ich zahle bei meiner Tauchbasis in Koblenz immer 15€, egal ob nur eine Sichtprüfung oder eine Druckprüfung mit Trocknung fällig ist (immer im Wechsel). Bei Dir ist nur eine Sichtprüfung fällig... (Sieht man am letzten Tüv (1993 gab es die Regelung mit dem Drucktest noch nicht, und somit bekommt Deine Flasche den ersten Tüv nach aktueller Vorschrift die besagt: Die erste Tüv Prüfung ist eine Sichtprüfung, die zweite eine Druckprüfung)).

Da die Flasche aber schon älter ist empfehle ich aber zu Deiner Sicherheit eine Druckprüfung...

Gruß



PS: Wo in NRW? Ich muß demnächst wieder zum TÜV, wenn Du in der nähe lebst kann ich Deine Flasche mit nehmen... (Lüdenscheid)
Diebels74PADI Rescue Diver
04.07.2009 12:47
Ich kenn das nur so, das die Flasche dann neu getüvt und ggf. zusätzlich noch von innen sandgestrahlt wird, d.h. es kommen die paar Euronen für das Sandstrahlen dazu, aber Du musst definitiv nicht die ganzen vergangen TÜV´s nachbezahlen....

Greetz
Diebels74
DorisMittelschule (damals)
04.07.2009 14:09
Wieso soll denn die Flasche gereinigt werden, wenn sie top ist?
Wenn die innen nicht rostig ist ist sie nicht rostig, Punkt.

Ich hatte letztens Flaschen gekauft, die 1989 TÜV-fällig gewesen wären, pro Flasche 22 €TÜV und noch zusätzlich die Innenreinigung für je 14 € (Bayern).
Biggetaucher15************Neger
04.07.2009 14:16
Alle weiteren Kommentare wären nach dem Motto:

Es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem...

Gruß

04.07.2009 14:27
hallo,
danke, dann weiß ich bescheid!

gestrahlt werden muss da wirklich nichts, die flasche ist von 1991, wurde nur ein paar mal benutzt und stand seit 1992 mit einer füllung im keller.
haben den druck abgelassen und reingeguckt, sieht aus wie neu!

gruß
04.07.2009 14:31
Ist wie beim Auto. Wenn man verspätet kommt, bekommt man auch nur TÜV so, als wäre man zum Termin gekommen. Also im Mai 2009 TÜV fällig, im Juli 2009 gekommen, und es gibt TÜV bis Mai (nicht bis Juli).
Hier also:
1993 TÜV fällig, gibt TÜV bis 1995.
Dann noch eine Prüfung, gibt TÜV bis 1997 (etwa).
Usw., macht also bei 16 Jahren etwa 7 nötige Prüfungen.
Macht bei je 30EUR dann 210EUR.
Ich würde die Flasche wegschmeißen, oder (mein Tipp) einen Überströmschlauch kaufen, falls du noch eine 2. Flasche hast. (Oder bau dir ein Doppelpaket, und lass immer nur in die getüvte füllen.)
Biggetaucher15************Neger
04.07.2009 14:33
@ Cheaper Deeper: Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal ...

Biggetaucher15************Neger
04.07.2009 14:36
http://video.google.de/videoplay?docid=763949850889929695

04.07.2009 14:54

Dummerle, das war doch ein Späßle !

04.07.2009 18:12
Achtung!
Damals war der Turnus 2 Jahre.
Inzwischen muss man eine Sicherheitstechnische Bewertung (BetrSichV, §15 (1)) machen und den maximalen Turnus selbst festlegen innerhalb der maximal 2,5 Jahre (BetrSichV, §15 (7), 2.), die vorgeschrieben sind (BetrSichV, §15 (3)).
Lad Dir also ein Formulärchen aus dem Internet oder schreib kurz per Hand zusammen, ca. X TGe/Jahr, davon Y im Salzwasser und Z in Säuretanks. Der Feld-Wald-Wiesen-Tümpel-Sporttaucher kommt dann auf die 2,5 Jahre.

Wenn der TÜV so lange abgelaufen war, dann dürfte die Farbgebung veraltet sein und die Ventile sollten auch gleich mitgewartet werden. Das sind Zusatz-Kosten.

Speziell zur Farbgebung gibt es einzelne Poster, die anderer Meinung sind. Jedoch konnte mir von denen noch keiner sagen, wie ein Füllstation-Betreiber seine Angestellten und Dritte schützen kann (BetrSichV) , wenn er ihnen nicht auferlegt, zu prüfen, ob auch das in der Flasche ist, was angeblich drin ist. Und das geht nur mit Gas-Analyse-Gerät oder mit dem Wissen, dass der Füller vorher nur Pressluft reingefüllt haben kann, wenn die Farbe und die Prägung übereinstimmend Pressluft sagen.


Gut Luft


FANATIC DIVER
04.07.2009 20:15
@FD
Schützen wovor?
Mit einem Rückschlagventil, würd ich meinen.
(Im Rahmen der individuellen sicherheitstechnischen Bewertung überleg ich grad, evt. doch mal wieder zu tüffen, natürlich auf Atemgas. Das mit dem Überströmen von der getüfften 300bar-Flasche zur alten 200er ist doch manchmal etwas lästig.)
04.07.2009 22:29
@ CheaperDeeper ohne Reg.
Die Bemerkung in der Klammer kommentiere ich nicht.

Schutz Gesundheits-Gefahren durch Zerknallen einer Tauchflasche. Die BetrSichV gilt auch für Füll-Anlagen, in denen ortsveränderliche Druckgeräte gefüllt werden. Und diese wiederum müssen so geschaffen sein, dass
"sie die Sicherheit und die Gesundheit von Personen und gegebenenfalls von Haustieren oder Gütern bei angemessener Installierung und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht gefährden." (RL 97/23/EG, Art 2, (1))

Dazu muss der Betreiber der Füllstation laut BetrSichV
- eine Gefährdungs-Beurteilung (§3)
- sonstige Schutz-Maßnahmen (§8)
- Unterrichtung und Unterweisung (§9)
durchführen und dies dokumentieren (§11)

Tauchflaschen zerknallen nicht beim Tauchen, sondern in der Füllstation oder im Auto. Deshalb werden sie nicht in den TU-Statistiken geführt. Ein paar Impressionen findest Du hier im Thread verlinkt:
http://www.taucher.net/forum/Unfall-Statistiken__div6798.html

@ gasttaucher21 ohne Reg.
Noch mal Achtung! Deine Flasche dürfte 200 bar tauglich sien. Es gibt immer mehr Füllstationen mit 230 bar. Schau Dir auch ein paar Impressionen an und achte dann stats auf die korrekte Luftmenge.


Gut Luft

FANATIC DIVER

05.07.2009 09:15
@FD
Wieso soll (das war ja deine Bemerkung oben) durch falsche Farbgebung, also im Extremfall Unkenntnis des Restinhalts einer Tauchflasche, durch nachdrücken von Pressluft eine sonst ordentliche Tauchflasche (mit aktuellem TÜV-Stempel und meist auch erkennbar nicht sauerstofftauglich) "zerknallen"? Schweißer werden ihre Wasserstoff-Flaschen nicht mit Luft nachfüllen lassen. Vor Restsauerstoff schützt die Füllstation ein Rückschlagventil, bzw. sowieso der Druckunterschied und die Handhabung beim Füllen. Restsauerstoff in der Flasche reagiert nicht mit nachgedrückter Luft. Also was ist deine Sorge? Beschreib das doch mal konkret.
(Übrigens kann man auch richtig angestrichene Flaschen mit sonstwas füllen, und dann zur Füllstation schaffen.)
05.07.2009 09:17
P.S.:
"@ gasttaucher21 ohne Reg.
Noch mal Achtung! Deine Flasche dürfte 200 bar tauglich sien. Es gibt immer mehr Füllstationen mit 230 bar."
Es gibt immer mehr Füllstationen mit 300bar.
05.07.2009 10:31
@ Cheaper Deeper ohne Reg

mit dem H2-Beispiel liegst Du schon in der richtigen Richtung. Es könnte aber auch ein Gas(gemisch) sein, das umgehend mit O2 oder Fett-Resten oder Rest-Feuchte der Kompressor-Luft chemisch reagiert. Solche automatischen Reaktionen sind per se exotherm.

Zu Deinem Sauerstoff-Beispiel: (Rest-)O2 erhitzt sich beim Komprimieren stärker als Pressluft. Lernst Du beim Nitrox-Kurs und vermutlich auch beim Blender (den ich aber bislang nicht belegt habe.)

Jeder Flaschenkörper hat eine Höchst-Betriebs-Temperatur angegeben. Bei Ventilen ebenfalls; jedoch nicht eingeprägt.
Stell Dir einfach vor, dass das Fett/Gleitmittel zu warm wird und in die Flasche tropft.
Stell Dir vor, dass im Ventil durch zu hohe Temperatur ein Spalt entsteht, in den sich der O-Ring einquetscht und beim Abkühlen Schaden nimmt.
Oder das Ventil lässt sich später (bei abblasendem Automaten) nicht mehr schließen wegen des eingequetschten O-Rings oder wegen des fehlenden Gleitmittels.
Konstruieren kann man vieles.

Klar kann auch Müll in der Flasche sein, wenn Prägung und Farbe (und ggf.Transport-Aufkleber) übereinstimmen. Dann hat der Füller vorher geschlampt. Aber die Wahrscheinlichkeit ist einfach geringer und der Füller hat m.E. seiner Sorgfaltspflicht genügt.

Aber vielleicht bist Du ja schlauer, als der Eine oder Andere, der mir bislang nicht beantworten konnte, wie ein Flaschenfüller seine Sorgfalts-Pflicht ansonsten (ohne Check auf Plausibilität von Farbe und Prägung) erfüllen kann, wenn er keinen Gas-Chromatographen zur Hand hat.
Die BetrSichV verweist nämlich so nebenbei auf
- RL 97/23/EG (§1) (also letzten Endes auf das GPSG)
- Arbeitsschutz-Gesetz (§§ 3, 9)
- Gefahrstoff-Verordnung (§3)
- Betriebs-Verfassungs-Gesetz (§9)
- Geräte- und Produktions-Sicherheits-Gesetz (GPSG) (§12)
- und noch diverse andere, die mit Tauchen oder Flaschenfüllen nichts zu tun haben....oder die mir zumindst in diesem Zusammenhang noch nicht unter gekommen sind.

Klar ist aber auch, dass kein Hahn danach kräht solange nichts passiert. Und aus Diskussionen hier vermute ich, dass es viele Füller da etwas "kulanter" sind.

Eine Idee habe ich gerade selbst entwickelt:
Kann man sich als Füller evtl. schriftlich bestätigen lassen, was vorher drin ist? Vielleicht würde das reichen.
So in der Art:
"Die Füllstation ... hat festgestellt, dass Farbgebung und Prägung der Tauchflasche mit der Baugruppen-Nummer ... nicht zueinander passen. Der Taucher ... erklärt, dass das aktuell enthaltene Gas folgende Zusammensetzung hat ... O2 ... N2 ... He ... Ar ... Rest ... und technisch trocken ist. Datum, Uhrzeit, Unterschrift"

Eigentlich bin ich gegen Bürokratie aber vielleicht fällt Dir ja etwas besseres ein. Zu konstruktiven Diskussionen bin ich immer bereit. Und letzten Endes geht es um Leben, Gesundheit und den Ruf der Tauchbranche.


Gut Luft

FANATIC DIVER
05.07.2009 10:57

Ganz schön anstrengend - der fanatische Diver, gell.


05.07.2009 11:20
"Es könnte aber auch ein Gas(gemisch) sein, das umgehend mit O2 oder Fett-Resten oder Rest-Feuchte der Kompressor-Luft chemisch reagiert."
Nun stellen wir uns mal janz dumm. Was kann das denn sein, was da in der Tauchflasche ist:
-Stickstoff (reagiert nicht)
-Sauerstoff (reagiert nicht mit Sauerstoff der nachgedrückten Luft)
-Helium (reagiert nicht).
Nun wird Luft nachgedrückt, bestehend aus:
-Stickstoff (reagiert nicht),
-Sauerstoff (reagiert nicht bei Luftfüllung, ist sowieso schon in der Tauchflasche)
-etwas Restfeuchte (ich weiß im Gegensatz zu dir, FD, nicht, welche chemische Reaktion zwischen H2O und ?? da stattfinden soll)
-evt. organische Verunreinigung (reagiert allenfalls, wenn in der Flasche hoher Sauerstoffanteil ist, und strenggenommen sollte man nitroxtaugliche Flaschen, aber auch normale Luftflaschen, nicht mit dreckiger Luft füllen).

Aaalso: Wenn der Flaschenfüller seine Mannschaft schützen will, soll er keine Formulare erfinden, sondern saubere Luft liefern. Dann kann auch nichts passieren, und vor rückströmenden Sauerstoff: siehe oben.

@Uli
Sehr richtig.
05.07.2009 13:01
@ Cheaper Deeper ohne Reg
Wenn man in beiden Fällen von ölfreier Pressluft ausgehen kann, hast Du recht. Aber genau bei dem WENN ist der Haken. Es geht ja hier darum, dass der Füller nicht weiß, was vorher drin ist.

Solange nichts passiert...so what?
Aber wenn etwas mit Personenschaden passiert ist wird der Staatsanwalt Fragen stellen. Und dann braucht man kein Jurist zu sein um zu beantworten, ob im Falle des "Nichtstuns" der Sorgfaltspflicht genüge getan wurde.

@ Uli
Ich habe Dir mein Martyrium auf der Boot geschildert.
Danke, dass Du mir zumindest ein halbes Jahr nicht in die Parade gefahren bist.


Gut Luft

FANATIC DIVER
05.07.2009 15:08
@ Uli

manchmal nervt`s echt, was sich hier so manche
an Fantasieprodukten aus den Fingern saugen.

Jeder Staatswanwalt darf und wird sich bzgl.
Fragen zur Sorgfaltspflicht an der Gesetzeslage
orientieren.

Und die Druckbehaelterverordnung gilt bzgl. Farbgebung eben nicht fuer private Sportgeraete.

Und zu den weiteren Erguessen oder die Folgen
eines Meteoritenneinschlages in eine bunt lackierte
Flasche ... da sag ich besser nix zu

Gruss Guenter

05.07.2009 18:53
@ Guenter1

Du bist mir vielleicht ein Experte!

1. Ich spreche von der BetrSichV
2. Die 97/23/EG hat per 29.05.2002 alle Richtlinien und Gesetze abgelöst, die sich mit z.B. Inverkehrbringung beschäftigen
3. Um dies für jeden zu verdeutlichen hat die Bundesregierung per 01.01.2005 die Druckbehälter-Verordnung zurückgezogen.


Gut Luft

FANTIC DIVER
05.07.2009 19:27
also der Fall ist wie folgt. Ich gehe mit einer nach neusten Vorschriften lackierten Nitroxflasche zum füllen. Was soll da die Lackierung bezwecken? Habe ich bei einer dummen Gelegenheit Öl in die Flasche bepresst, ist die Flasche verunreinigt. Habe ich vorher Argon in der Flasche, geht das Argon durch die Lackierung nicht raus. Also wozu soll die Lackierung, beim füllen, wichtig sein?

Wichtig ist für mich dass ich meine Flasche unter anderen Flaschen einwandfrei wieder finde.

Gruß,
D3
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