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Flaschen TÜV?!?

Hallo zusammen, kann mir jemand weiterhelfen?
Habe gehört, dass nach neuem EU Gesetz unsere Pressluftflaschen "nur" noch alle 5 Jahre zum Tüv müssen. Ist da was dran oder ist dies Humbug?

Danke im Vorraus!
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15.06.2004 00:39
Moin Matze,
das IST Humbug.

Alle Flaschen, vor dem 1.1.03 verkauft, müssen weiterhin alle 2 Jahre zum TÜV.

Alle seitdem verkauften Flaschen müssen alle 2,5 Jahre zum TÜV; dort dann entsprechend markiert werden: entweder nur Sichtprüfung, oder Sicht- und innere Prüfung. Daher rührt dann auch vermutlich die genannte 5-Jahres-Frist: schließlich ist die innere Prüfung nur so oft dran.

Das ist der aktuelle Stand - hier herrscht aber immer noch Unklarheit, ob es auch so bleibt.

Aber was solls: mal abgesehen davon, dass das TÜVen Geld kostet, ist es doch irgendwie beruhigend, dass sich jemand, der sich kompetent nennt, einen Blick auf unsere Pullen wirft, die sich schließlich häufig genug im Salzwasser aufhalten, oder?

Gruß,
TT
15.06.2004 00:58
Nachtrag: es muss natürlich heißen: "alle seitdem verkauften NEUEN Flaschen"

Jüngst muss auch in D (anderswo?) eine Art "Fahrzeugbrief", also eine Zulassung für die neue Flasche mit der Seriennummer XY aufbewahrt werden. Und beim nächsten TÜV vorgezeigt werden...
Echt klasse.

Wir begegnen hindernder Bürokratie durch steuernde Bürokratie....
weiß ich in 2 (oder 2,5) Jahren noch, wo dieser Wisch ist?
15.06.2004 09:42
Meine Erfahrung:
Bei uns macht der TÜV kommentarlos 2 1/2 Jahre, auch auf (sehr) alte Flaschen.
15.06.2004 10:40
@Tauchtubby
hi Tubby, das mit dem Fahrzeugbrief höre ich zum 1. Mal. Habe meine 12 l neu auf der Boot 04 gekauft, TÜV gültig bis 03/05 u. 10 l im Tauchladen in der Nähe. Für beide Flaschen habe ich gerade mal einen Kassenbon. Wo bekomme ich jetzt den "Wisch" her?
PS: bin Anfängerin mit jetzt 25 TG in Ostsee
15.06.2004 12:38
Das Ganze sind doch bloß Max Daten.d.H.
wen der TZüf meint doie Flasche muß nach 1 Jahr wieder zum Tüv dann Haut er nur ein Jahr rein.
16.06.2004
@Sonneundmeer:

Das hört sich ganz so an, als hättest du auf der Boot eine zwar unbenutzte, aber nicht mehr ganz neue Flasche gekauft? Datum der ersten Prüfung ist eingeschlagen, guck doch mal drauf.

Das mit dem Wisch hab ich auch erst nicht glauben wollen - zugegeben, es ist nicht ganz so wie ein Fahrzeugbrief, sondern eine Konformitätserklärung.
Ob du die brauchst, weiß ich aber nicht, meine Flaschen sind alle älter
Kann sein, dass das was ultraneues und -tolles aus Brüssel ist, denn ich habe das erst jetzt bei Flaschenneukauf eines Bekannten miterlebt.
Ich fand´s nicht so wichtig und hab´ nicht weiter nachgefragt. Aber hatte sofort Bedenken, ob ich den Zettel bei meiner Ordnung jemals wiederfinden würde...

Mehr Info: http://www.draeger.com/ST/internet/pdf/Master/De/dive/9044729_betriebssicherheit_flaschen.pdf
Dort zweite Seite (dauert leider, das PDF ist nicht klein)

Über die "alte" Frist von zwei Jahren finde ich gerade keinen Link

Vielleicht ist das auch Ländersache? Auf meinen letzte Woche in HH getüvten Flaschen steht 06.04TÜV06 - könnte natürlich auch sein, dass die mich im Juni 06 wieder nach Hause schicken und sagen, ich soll erst Weihnachten wiederkommen
Dafür wäre dann interessant, was @ribo für Infos hat...

@1234:
schonmal erlebt? Das hielte ich für Willkür


18.06.2004 15:51
Keine Tauchflasche "muss" zum TÜV. Das Gesetz (GPSG) schreibt lediglich vor das sie in Abständen von einer staatlich anerkannten Untersuchungsstelle durch einen staatlichen oder staatlich annerkannten Sachverständigen geprüft werden muss.

Die staatlich anerkannten Untersuchungstellen werden regelmäßig im Bundesanzeiger veröffentlicht, der TÜV hat kein Monopol auf die Flaschenprüfungen, es gibt auch andere......wie beim Auto, damit "muss" auch keiner zum "TÜV" und im Gegensatz zur Prüfung der Autos hat der TÜV auch nicht die Prüfeinrichtungen für die Flaschenprüfungen sondern gibt das bei Firmen in Auftrag.

Es schreibt auch kein EU- Gesetz vor daß die Flaschen zum "TüV" müssen, schließlich haben wir keine Monopolwirtschaft. Staatlich anerkannter Gutachter für die Prüfung kann jeder werden, kostet ca 850 Euro....für Freiberufliche. Vom angeblich vorgeschriebenen "TÜV" steht in keinem Gesetz was.

Im Übrigen unterscheidet das am 09.01.04 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene Gesetz mit Wirkung zum 01.05.04 zur "Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" (GPSG) welches das "Gerätesicherheitsgesetz"(GSG) und das "Produktsicherheitsgesetz"(ProdSG) ersatzlos abgelöst hat, nicht zwischen "alten" und "neuen" Tauchflaschen oder Flaschen die vor, oder nach dem 01.01.03 verkauft wurden. Vor dem Gesetz sind alle "Flaschen" gleich.
18.06.2004 21:13
@ Ottonormaltaucher

momentan handhabe ich das jetzt so: meine Flaschen sind nicht zum Tauchgerät umgestempelt. D.h. ich habe einen 5 Jahres Tüv - also wie du mir sagtest - weil alle Flaschen gleich sind kann ich diese auch ohne Prob zum tauchen verwenden.

wo gibt es diese Gesetze zum nachlesen??

muss mich da unbedingt mal kundtun.


Gruß Matze
19.06.2004 01:30
@TauchTierMatze
in die Suchmaschine "GPSG" eingeben, dann findest Du alles seitenlang mit Übergangsregeln bis 2007.

Nach dem Gesetz darfst du beim Hobbytauchen eigentlich nur als Tauchflasche gestempelte Flaschen benutzen oder in Verkehr bringen (verleihen, oder als Tauchflasche verkaufen).
Manche lassen die Tauchflaschen aber als Atemluftflasche oder Industriedruckluftflasche stempeln oder tauchen mit Exportflaschen ohne Prüfpflicht- habe noch nicht gehört daß Taucher die im Gesetz angedrohten Bußgelder bezahlen mussten, aber es ist strenggenommen halt eine Ordnungswiedrigkeit.

Probleme könnte es nur geben wenn der Zustand der Flasche wegen abweichender Zweckbestimmung oder Nichteinhaltung der Prüffristen ursächlich für einen Unfall ist. Von so einem Fall habe ich aber auch noch nicht gehört.

Auch werden ja üblicherweise abweichend vom Gesetz mit Adaptern Nitrox- oder Mischgase in Luftflaschen gefüllt....das muss jeder selber wissen, Empfehlungen kann man da nicht aussprechen, wie man ja auch keinem Autofahrer rät sich ins Halteverbot zu stellen.

Fur alle Tauchflaschen gilt 5 Jahre Druckprüfung, 2 1/2 Jahre innere und außere Sichtkontrolle bei den amtlich zugelassenen Prüfstellen- nicht gleichzusetzen mit "TÜV". Zu den Prüfstellen kann jeder die Flaschen selber bringen und spart eventuell die Aufschläge der Diveshops.
17.12.2007 14:58
Und wo findet man dieses Prüfstellen??? Gibt es ein Verzeichnis ala Gelbe Seiten???
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