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Flaschen Bezeichnung

Hallo Männer.

Jetzt brauch ich mal eure Hilfe.
Hab mir heute mal meine Flaschenbezeichnung genau angesehen( hab ihr mal ein neus Netz gegönnt). Ist eine 15 L Pulle mit Scubapro Doppelventil LUFT 232 bar.
Die Flasche ist gestempelt mit Sauerstoff-TG, 342 Bar, 17,5 Kg, 4,5 mm. Hat gerade frisch den Tüv.
Ist diese "Bauart-Zusammenstellung" überhaupt zulässig-also "offiziell"? Was bedeutet denn genau die 342 Bar-ist das der Prüfdruck beim Tüv, oder der Betriebsdruck? Also könnt ich bis 300 bar füllen?-abgesehn jetzt vom Ventil.

LG Ursus
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Dive OwlDecoPro +Adv. Nitrox
25.02.2009 23:36
Die 342 bar sind der Prüf Berstdruck, also der Druck bis zu dem die Flasche nicht bersten sollte.
Fülldruck sind aber nur 232 bar
Offiziell wird sie schon sein sonst hätte der TÜV sie nicht getüvt.
In der Bezeichnung ist auch noch angegeben das sie keine Zulassung für Trimix hat.
Ich hoffe das ich dir ein bisachen weiterhelfen konnte.
Also weiterhin viel Spaß beim tauchen
Gruß
Dive Owl
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
26.02.2009 00:06
Dive Owl, fast richtig.
Prüfdruck und Berstdruck sind 2 völlig verschiedene Drücke.

Betriebsdruck 232 bar, dann ist der Prüfdruck 50% höher:
Prüfdruck 348 (342) bar, der Berstdruck muß dann nochmal 50% höher als der Prüfdruck sein: 522 (513) bar.
26.02.2009 00:13
geht so eigentlich nicht.

Ein Luftventil auf einer Sauerstoffflasche ist theoretisch nicht zulässig. Zu den Drücken wurde schon alles gesagt.

Gruß,
D3
26.02.2009 07:31
Problem hier ist: Je nach `Tauchladen` geht die Flasche ohne VENTIL zum TÜV. Da man die Flaschen umstempeln lassen kann, ist offensichtlich das Flaschengewinde für Sauerstoff-TG und Pressluft-TG identisch.

Da hat jemand gewaltig gepennt, als er das Ventil draufgeschraubt hat.

Das heisst: Die Flasche ist jetzt offiziell getüvt (als Sauerstoff-TG). Das Ventil passt aber laut aktuellen Vorschriften damit nicht mehr zur Flasche (Konformitätserklärung).

Ob man jetzt in ein Sauerstoff-TG als Inertgas auch Helium füllen kann oder darf ... weiss ich nicht. Aber: Durch das Ventil darf nicht mal reiner Sauerstoff in die Buddel. Und bei EAN oberhalb 21% Sauerstoff wäre ich auch noch vorsichtig.

Das alles nur nach deutscher Gesetzgebung.

(Wer dann mit Adaptern trotzdem füllt, riskiert seine Versicherung WENN beim Füllen etwas passiert)

Frank Z. ich tauch halt
26.02.2009 09:20
was bin ich doch wieder froh das ich Nitrox 32,4 %mit meiner eigenen Ausrüstung und auch noch 35,4 m tief auf den Malediven überlebt habe.

ein Glück "deutsch" ist nicht überall
x344CMAS***
26.02.2009 09:37
Moin!
Also Leute immernoch: Es gibt keine Gesetze in D die sowas regeln. Das sind Normen! Die werden zwar sicher gerne bei gerichtlichen Auseinandersetzungen herangezogen, aber wenn ich mal ein geflügeltes Wort aus dem Rechtsforum benutzen darf: "Immer Einzelfallentscheidungen".
Soll heißen:
1. Es muss überhaupt erstmal was passieren.
2. Wenn dann wird der spezielle Fall angeschaut und dann entschieden. Allgemein gibt`s da keine Aussage.

Zur Flasche: Gestempelt ist das Teil als Sauerstoff-TG d.h. theoretisch kannst Du in der Flasche 100% O2 einfüllen. Würde ich aber nicht machen, solange ich nicht weiß ob das Ventil und das Flascheninnere O2 rein sind. Also ggf. Ventil und Flasche reinigen lassen (z.B. www.tauchflasche.de ) oder halt mit Luft tauchen. Zu den Drücken siehe Henri
bikefreshTaucher i.R.
26.02.2009 09:52
In der letzten Divemaster ist ein interessanter Artikel zum Thema drin

@DiveOwl: Glücklicheweise handelt es sich bei 342bar nicht um den geprüften Berstdruck-sonst wär die Flasche jetzt hin
War halt nur unglücklich formuliert

@Frank Z.: Die Regelungen gibt es nicht umsonst, schon mancher "Bastler" hat seiner Meinung nach passende Ventile und Flaschen zusammengeschraubt-was dann beim Füllen zu bösen Unfällen geführt hat
Frank Z. ich tauch halt
26.02.2009 10:12
@bikefresh, Du sagst es - Bastler!

ich gehe immer noch von meinem eigenem Verstand aus insbesondere beim Tauchen und da halte ich so einige Regeln und Vorschriften für sinnfrei.
26.02.2009 10:31
Ja, Danke Männer.

Ich hab bis jetzt mit dieser Flasche auch immer mit Luft getaucht. Hab auch nix anderes vor mit dieser Pulle.Stempelt der Tüv nicht automatisch um, oder muss ich ein Zettel anheften?
Das kein O² rein "darf" ist klar. Aber kann es an Basen mit Pressluft ablehnungen geben. Optisch ist ja noch die Geschichte mit dem schwarzen Ring und blauen N, diese hat nur das schwarze N.

LG Ursus
26.02.2009 10:41
@Frank

Die Frage ist, was passiert, wenn etwas passiert. Die Richter fragen dann nach `best practise`. Und wenn es dann Normen gibt, die nicht eingehalten wurden, dann frag mal die Richter, wie die dann entscheiden. Ich verliesse mich da auf nichts. Klar. Vorraussetzung ist das gerade an der beanstandeten Baugruppe etwas passiert ist (z.B. ein ausgebranntes Luft Ventil, durch das Sauerstoff gepresst wurde).

Ich kenne (was nicht viel heisst, zugegeben) jedoch zur Zeit keine gewerbliche Füllstation, die Sauerstoff oder EAN anders füllt, als über Sauerstoff-Ventile.

Und als Füller weiss ich auch nicht, ob jetzt ein Bastler am Ventil war, oder jemand, der Ahnung hatte.

(Ich kann ja nichtmal sicher sein, dass der letzte Füllvorgang mit sauerstoffkompatibler Pressluft erfolgt ist ...)
26.02.2009 15:32
Das `N` steht eh nur für `neue Kennzeichnung`. Für Sauerstoff PG müsste (wenn ich mich richtig erinnere) die Flaschenschulter reinweiss sein, ohne den schwarzen Ring (oder die schwarzen viertel). Ob jemand auf die Kennzeichnung der Flasche achtet, wenn nur Quetschluft reinsoll ... keine Ahnung. Dann irritiert mich allerdings wiederum der Stempel Sauerstoff-TG. Ist nicht 100% nach NORM. Ob`s hier Probleme gibt, weiss ich nicht.
x344CMAS***
26.02.2009 15:44
Farbkennzeichnungengelten nur für gewerbliche Flaschen. Deine Private kannst Du auch rot mit weißen Punkten anmalen steht so auch in der entsprechenden EN-Norm. DIN EN 1089-3:2004

"Anwendungsbereich:
Diese Europäische Norm legt ein Farbcodierungssystem für die Kennzeichnung des Inhaltes von industriellen und medizinischen Gasflaschen ..."

Ansonsten wie ogroeten geschrieben hat:
immer die "aggressivste" bzw. gefährlichste Komponente stellt die Grundfarbe - bei Luft also O2 = weiß
Die Flaschenschulter hat dann einen Ring der alle anderen relevanten Komponenten zeigt. Bei Luft dann einen schwarzen Ring. (schwarz = Stickstoff). Bei weiteren Komponenten wird der Ring dann in Viertel unterteilt, z.B. schwarz und braun - 2 schwarze und 2 breaune Viertel (braun war Helium meine ich), usw.
26.02.2009 22:41
Jetzt habe ich mich doch noch mal eingeloggt.

Die 50% sind überholt. Es werden inzwischen Prozente über zwei möglichen Drücken (über Nenndruck und über max ereichbarem Druck) angegeben und man kann sich einen aussuchen. Beide Prozente sind <50%. Deshalb sind die 232 als Nenndruck möglich.

Bei O2 durch das nicht-cleane Ventil kann CO entstehen. Es muss nicht direkt ein Flaschen-Brand sein.

Die Farb-Codierung wurde richtig wiedergegeben aber die Schlussfolgerung war falsch da jede Füllstation an die BetrSichV gebunden ist.

Solange nichts passiert, ist alles in Ordnung. Dann passiert ein Unfall oder Du kommst in eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle und der Cop will befördert werden oder hat gerade einen Freund bei einem TU verloren und schon hast Du als Betreiber mächtig Probleme.

Stell den TÜV zur Rede. Er hat ja in der Ordnungs-Prüfung (zweiter Teil der Wiederholungsprüfung) sicher auf die Baugruppen-CE-Konformität geschaut und verglichen, ob die erwähnten Druckgeräte beisammen sind. So, wie es sich mir darstellt gibt es aber keine Baugruppen-CE-Konformität und somit auch keine Inbetriebnahme für die aktuelle Kombi.
Du hast ein Recht darauf, dass er Dich vor Fehlern durch Befüllung mit dem falschen Gas schützt. Schließlich bekommt er ja ordentlich Kohle dafür.
Allerdings dürfte das dann darauf hinauslaufen, dass Du ein anderes Ventil oder einen anderen Flaschenkörper brauchst oder den aktuellen Flaschen-Körper umstempeln und umlackieren musst. Dann muss Dir der Händler die Baugruppen-CE-Konformität bescheinigen und der TÜV die Baugruppe in Betrieb nehmen.


Gut Luft

FANATIC DIVER
x344CMAS***
27.02.2009 09:13
@Fanatic
Das das falsche Ventil auf der Flasche ist (solange der Sauerstoff-TG Stempel drauf ist) ist klar, da ändert sich auch nichts. Aber bei der Farbe gehe ich absolut nicht mit! Ausnahmsweise ist die Norm hier mal sehr klar: industrielle und medizinische Flaschen! Als Privatman hast Du weder das Eine noch das Andere - also keine Farbkennzeichnungspflicht! Wichtig ist hier nur der Stempel auf der Flasche der den Inhalt kennzeichnet.

Und außerdem jetzt mal ehrlich, glaubst Du wirklich das 90-95% der Prüfer zu dämlich oder zu faul sind? Ich habe bisher noch nie eine Flasche gesehen die wegen falscher Farbe ohne TÜV zurückgekommen ist - wegen falscher Ventile schon. Falls ja, dann sorry aber das zeugt dann von ziemlicher Arroganz.
27.02.2009 09:23
@ Fanatic Diver

Die Flasche ist mit M 25 gestempelt, ich gehe mal stark davon aus, dass das Luftventil auch " richtig " paßt.
Diese Umstempeln, sag ich da im Shop bescheid, oder muss ich das an der Pulle mit Zettel oder sonst der Gleichen vermerken?

Die Pulle ist ja nun nicht mehr O2 clean, also doch eh nur mit Pressluft zu nutzen, richtig?

LG Ursus

P.S.: Hätte das dem TÜV evtl., eh nicht auffallen müssen?
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
27.02.2009 10:44
Habt Ihr schon mal gesehen, wie die Flaschen zum Tüv angeliefert werden ???

Richtig - ohne Ventil ...

Den Tüv interessiert nur der Zustand des Druckkörpers - mehr nicht ... - ist auch nicht seine Aufgabe ...
Anders siehts aus, wenn der Tüv in einer Basis oder einem Shop irgendwelche Installationen abnehmen muß - da gehts dann auch drum, das überall alle richtigen und wichtigen Elemente mit verbaut sind ...
27.02.2009 12:44
@ bikefresh

Der Artikel in der Divemaster von Anfang Januar ist gefährlich. Es gibt einige Punkte bzgl. Flaschen und vor allem Ventilen, die wurden einfach fehlerhaft wiedergegeben.
Dazu hatte ich einen Thread gestartet http://www.taucher.net/forum/Flaschen-Recht__recht178.html
Der Autor ist leider nicht in die Diskussion reingegangen. Prinzipiell ist die Lage einfach. Solange im Gesetz etwas anders steht als er schreibt, hat er ein Problem, wenn jemand aufgrund seiner Aussage einen Unfall erleidet. Dein Hinweis, der Artikel sei "interessant", ist da ebenfalls grenzwertig.

@ boesewicht
Schau mal in die BetrSichV, §15 (2), Satz 1. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrsichv/gesamt.pdf
Die Wiederholungsprüfung umfasst die technische Prüfung, die jeder TÜV macht und die Ordnungs-Prüfung, die oft geschlabbert wird.

@ x344:

Die BetrSichV schreibt vor, dass der Betreiber von Füllstationen für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen hat. (§§4+5) Dementsprechend kann er keine Flaschen mit widersprüchlichen Kennzeichnungen akzeptieren. Also ist die Farb-Kennzeichnung für uns Taucher bindnend. Es gab hier schon mal Diskussionen zu dem Thema. Selbst der Tauchclub, an dessen Kompressor jeder selbst füllt, ist daran gebunden. Der nächste könnte schon neben dem Füllenden stehen.
Das gleiche gilt für die Inbetriebnahme. Für Dich als Privat-Mann muss Deine Flaschen-Ventil-Kombi nicht in Betrieb genommen sein. Erst, wenn Du damit in die Öffentlichkeit gehst...Gab es auch schon mehrere Threads zu.

Soweit ich weiß, ist seit Sommer 2006 die Übergangsfrist mit den "N"-Kennzeichnugnen vorbei. Streng genommen dürfte keine einzige Flasche mehr ein N tragen.

@ Ursus
Es hätte dem TÜV auffallen müssen. Strenggenommen. Hast Du die Flasche von einem Händler so bekommen? Das Umstempeln bezieht sich auf die Gasart, nicht aufs Gewinde.
Bei der Inbetriebnahme schaut der TÜV nach Montage, Installation, Aufstellungs-Bedingungen sowie die sichere Funktion (§14 (1)) In sofern sollte das korrekte Gewinde verwendet sein, wenn die Flasche in Betrieb genommen wurde. Kann sie aber noch nicht sein.
Bei Ventilen/Flaschenkörpern gibt es die Verwechslungs-Gefahr von z.B. zölligen Ventilen, die in metrische Innengewinde geschraubt werden. Oder konische Ventile, die in einen zylindrischen Flaschenhals geschraubt werden.
Mit der Umstempelung ist es nicht getan. Baugruppen-Konformität und Inbetriebnahme fehlen am Ende auch noch.


Gut Luft

FANATIC DIVER
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
27.02.2009 12:52
@FANATIC DIVER

"Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung
von Arbeitsmitteln und deren Benutzung
bei der Arbeit, über Sicherheit beim
Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
und über die Organisation des betrieblichen
Arbeitsschutzes(Betriebssicherheitsverordnung
- BetrSichV)"

Hat mit mir als Privatperson was zu tun ? - eben - nichts ...

Tauchbasis bzw. Tauchshop - ja ...
27.02.2009 12:57
Hallo boesewicht,

Du sagst es. Tauchshops, Füllstationen, Tauchbasen. Die sind gewerblich. Selbst der Verin wird dazu gezählt. Und die dürfen keine merkwürdigen Flaschen annehmen. Und da betrift es dann wieder jeden Taucher.


Gut Luft


FANATIC DIVER
x344CMAS***
27.02.2009 13:19
@Fanatic
"Die BetrSichV schreibt vor, dass der Betreiber von Füllstationen für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen hat. (§§4+5)"
Ist richtig.

"Dementsprechend kann er keine Flaschen mit widersprüchlichen Kennzeichnungen akzeptieren."
Das ist Deine Interpretation, sonst nix. Anders z.B.: Der Stempel ist die letzte Instanz - der Füller überprüft den und gut ist.

Ansonsten siehe beim bösen Wicht: Es steht überall was von Arbeit / betrieblicher Arbeitsschutz etc. Also eben nicht Privat.

"...Selbst der Verin wird dazu gezählt. ..."
Eben nicht. Da gab es auch schon reichlich Threads zu. Gewerblich ist i.A. wenn wirtschaftliche Gewinne erzielt werden (sollen). Das tun Vereine nunmal in den seltensten Fällen und werden daher wohl meistens als natürliche Personen gehandhabt.

Ansonsten siehe beim bösen Wicht: Es steht überall was von Arbeit / betrieblicher Arbeitsschutz etc. Also eben nicht Privat.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
27.02.2009 15:37
Die gewerbliche Basis darf mir keine Flaschen mit falschen Ventilen, Stempeln usw. ausleihen ...

Meine Eigenen Flaschen fallen jedoch NICHT in deren Pflicht ...

Das Ventil - wenn es zum Flaschengewinde passt - ist richtig (unabhängig davon, wie die Flasche gestempelt ist oder was die für Farbe hat) - ansonsten geht die Basen bei meinen Flaschen - weder zivilrechtlich noch sonstwie - nichts an ...

Der Tüvstempel ist rein eine Sache des Tüv`s - die Flasche begutachtet ohne Ventil ... - was danach der private Betreiber mit der Kombination Flasche/Ventil anstellt ist dem Tüv völlig egal - da haben die weder eine Sicherstellungsverpflichtung zu oder eine Verantwortung darüber ... - die müssen nur den ordnungsgemäßen Zustand des Druckkörpers testen und bestätigen ...

Aber ...

Ich als Privatperson habe natürlich mit Problemen zu rechnen, wenn ich unsachgemäße Druckkörper - sprich Tauchflaschen - an andere - auch wenn unendgeltlich - verleihe ... - also zb. falsche Ventile drauf habe usw. und wenn da dann etwas passiert ...

27.02.2009 19:25
@ boesewicht

Du liegst gleich mehrfach daneben!

Niemand verbietet Dir, Dich selbst umzubringen. Aber auch die Gurtpflicht samt Bußgeldern wird Dir vom Gesetzgeber aufoktruiert um Dich zu schützen.
Nur dass Du mit einer Tauchflasche eben nicht nur Dich gefährdest.

Der TÜV ist (bei Wiederholungsprüfungen) nicht dafür zuständig, dass die Sachen korrekt zusammengebaut werden. Dies prüft er nur bei der Inbetriebnahme. Aber er ist verpflichtet, unsichere Druckgeräte bzw. Druckgeräte-Baugruppen aus dem Verkehr zu ziehen. Der Auto-TÜV kann Dir analog auch bei der Hauptuntersuchung das Auto stillegen bzw. Auflagen machen.
Du hast Recht, dass der TÜV bei dem technischen Teil der Wiederholungsprüfung nur den "Behälter" (=Flaschenkörper) testet. Aber zu Deinem umfassenden Schutz gibt es noch den Teil der Ordnungs-Prüfung. Und Du bezahlst für die Wiederholungsprüfung.

Und wenn Du ein 300-bar-Ventil für einen 200-bar-Flaschenkörper hast, wird er dies nicht gestatten weil Du an der nächsten 300-bar-Tanke Eine Gefährdung bist. Analog, wenn Du ein Potenzial für die Verwendung von falschem Gas hast. Oder keine Baugruppen-CE-Konformität hast, oder, oder, oder....

Denk bitte daran, dass dies alles zu Deinem Schutz ist. Vermutlich hast Du Familie. Die wollen Dich vermutlich auch noch länger haben.

Ich habe in den letzten 1,5 Jahren mehrfach in ähnlichen Threads Postende Taucher erlebt, die das ganze niederreden wollten. (Aussagen wie: Bei mir ist noch nie etwas passiert / braucht keiner / so penibel sind nur die Europäer und da speziell die Deutschen / viele Tauchflaschen seien nicht konform mit der RL 97/23/EG / ...) Bei manchen davon habe ich mitbekommen, dass sie selbst einen Tauchshop oder eine Füllstation haben. Ohne hier etwas unterstellen zu wollen werde ich das Gefühl nicht los, dass manche in ihren Köpfen haben, dass sie einen Wettbewerbs-Vorteil hätten, wenn sie billiger anbieten. Die Erfahrung in der Industrie lehrt, dass mehr Qualität sich letzten Endes auszahlt. Alles andere ist nur kurzfristig gedacht.

Wenn Du auf Deinem großen Grundstück einen See mit den Maßen 500x500x50 Metern hast, einen Kompressor in der Garage, niemanden in die Nähe lässt und immer solo tauchst, kann keiner etwas sagen und Du brauchst Dich um keine einzige Vorschrift kümmern.


Gut Luft

FANATIC DIVER
28.02.2009 09:22
@ X344, boesewicht

http://www.taucher.net/forum/Fuellgemeinschaft__recht185.html
Da werden Sie geholfen.

Zusammenfassung: Diverse Genehmigungen sind für den Betrieb von Kompressoren / Füllstationen notwendig. Sowie ein Sachkundenachweis für JEDEN, der dran will/darf. Das gilt besonders auch für Vereine.

Somit ist klar, dass Du auch an einer Füllanlage eines Vereins nicht füllen darfst/gefüllt bekommst, wenn die Tauchflasche nicht in Betrieb genommen wurde, bzw. offensichtlich Diskrepanzen bzgl. Ventil und Flaschenkörper bestehen.

Wenn ihr an einem Sachkundenachweis interessiert seid, dann suche ich Euch eine TS oder Ausbildungs-Orga raus, die so einen anbietet. Gabs hier auch schon Threads drüber. Und ich meine mich zu erinnern, dass da auch Links genannt wurden. Die Suche ist nur ne Fleiß-Aufgabe. Oder google ist schneller....


Gut Luft

FANATIC DIVER
x344CMAS***
28.02.2009 11:54
@Fanatic:
Sorry jetzt geht`s mir echt auf den Senkel:
1. Ich habe nur was über die Farbe der Flaschen geschrieben und nicht die Ventilkombination angezweifelt!
2. Alles was Du bisher heschrieben hast ist Deine und ausschliesslich Deine Interpretaton der Dinge. Meine Meinug dazu ist halt anders (privat ist nunmal nicht industriell usw.).
Zuletzt will ich nur noch eines darüber schreiben: Ist es nicht ziemlich vermessen zu behaupten nahezu ALLE Prüfer von Druckgasflaschen und viele Füllstationen machen das alles falsch und nur Du kennst die Wahrheit? Schon mal drüber nachgedacht, oder ist der Name doch Programm? Hab ich bisher eigentlich nicht gedacht ...

So das war`s ich bin dann mal weg, wir drehen uns eh nur noch mit zunehmender Geschwindigkeit im Kreis.
28.02.2009 20:01
@ x344

Schau Dir mal Dein posting vom 27.02.2009, 13:19 an.

Und der von mir verlinkte Thread wurde ohne mich geführt. Ist also nicht meine alleinige Meinung.

Und solange ich meine Aussagen belegen und die Gesetzestexte bennen und zitieren kann bin ich im Recht.


Gut Luft

FANATIC DIVER
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