Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Flaschen-TÜV

hallo,
ich habe mir letzes jahr im april 2 neue 12l (flaschen inkl ventile) stahlflaschen bei meinem tauchschop meines vertrauens gekauft. die waren also gebrauchsfertig. auf den flaschen steht als herstellung 2004/10 und div weitere nummern. jetzt ist es mir schon 2x passiert, dass mir an einer basis die luft verweigert wurde, mit dem hinweis, die flaschen haben keine tüv. der laden meines vertrauens sagt mir, die haben keine ahnung! auf den flaschen ist aber auch kein tüv-stempel. wer hat nun recht bzw wie ist die rechtslage? wo kann ich das nachlesen? was muss ich tun wenn die basen recht haben? ist der shop dann in der haftung?
danke euch im vorraus.
gruß
tc
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04.06.2006 22:32
Die haben doch keine Ahnung! du hast 2,5 Jahre TÜV...
05.06.2006 07:21
wenn die an der Basis den bekannten TÜV-Stempel sehen wollen, suchen sie vermutlich vergebens.
Er kann, muß wohl aber nicht vorhanden sein, da bei Neuflaschen diese Information bereits in den anderen Zulassungskennzeichnungen enthalten ist.
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987093871713894427/Zulassung_Bauartpruefung.pdf
Am Besten mehrfach ausdrucken und bei jedem Füllen unaufgefordert überreichen.
Spätestens nach 2½ Jahren hat Du dann den begehrten Stempel
05.06.2006 22:21
hallo,
das heisst also, wenn ich die folgenden einprägungen habe, dann habe ich tüv und das ist alles was ich brauche nd die basen haben unrecht?!
ce 0090 tü15 2004/1
ecs ncb145 ut
06.06.2006 15:44
TÜV THÜRINGEN e.V. Melchendorfer Straße 64 D - 99096 Erfurt
0090 <--aus http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32000Y1013(02):DE:HTML oder http://www.druckgeraete-online.de/pdf/BenannteStellen_einfacheDB.pdf

Die TÜ15 finde ich nicht, wird wahrscheinlich aber auch Tüv Thüringen sein.
Aber die 2004/1 sind das Abnahmedatum der Prüfung und demnach muß das Fläschchen nächsten Monat der Prüfung vorgestellt werden, soll sie weiterhin befüllt werden dürfen...

Volker


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