Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Flasche und TÜV

moin!
also man kann seine tauchflaschen doch auch als normale druckluftflaschen tüven lassen.dann muss man ja auch nicht alle 2,5 jahre zum tüv sondern nur alle 6(?)jahre. das tauchshops mir die flasche dann nicht unbeding füllen wollen weis ich,aber hab ich dadurch tatsächlich probleme beim tauchen?werden normale druckluftflaschen anders getüft?ich könnte die druckluftflsche(4liter)bei nem bekannten füllen lassen.deshalb meine fragen.denn so könnte ich mir ja doch nen paar euros sparen,denn sicher sind die flaschen ja auch(haben ja dann auch tüv).hoffe ihr versteht mein problem.
mfg flasche
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19.09.2005 17:34
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass Du zumindest bei den 4l-Flaschen problemlos länger TÜV bekommst.
Viele Tauchshops füllen nicht nur für Taucher. Wenn die Flasche nicht ins Wasser kommt muss sie auch nicht so oft zum TÜV.
Mytilus23TL CMAS
19.09.2005 18:08
Kommt auf die Flaschenprägung an. Wenn als AG gestempelt, dann längere TÜV-Frist als wenn TG.

Wieso sollte dir ein Tauchshop eine AG-gestempelte Flasche nicht füllen? Sollte dem doch egal sein, ob du mit der Luft zu einem verrauchten Brandherd vordringst (ich habe schon bei zwei Bränden die Atemschutzgeräte nachgefüllt) oder damit deine Luftpistole füllst (bei mir kommt gelegentlich der Schützenverein und hätte gern wieder 210 bar) oder Lackierarbeiten machst oder damit tauchst.
19.09.2005 18:33
ja unser fördetaucher ist jetzt D-32. vorsicht ist ein bastler der nicht immer weiss was er tut. gell warnern
Mytilus23TL CMAS
19.09.2005 18:59
@ bienelein

Wat`n Müllposting! Wenn die Feuerwehr mir eine Flasche gestempelt mit Pressluft AG 200 bar und TÜV 06/2008 bringt, kommt da Pressluft 200 bar rein! Fertig!
19.09.2005 19:17
wie bereits gesagt, er weiss nicht von was er spricht. verbittert, veruipert, alleine, na der alkohol tröstet
19.09.2005 19:34
@Bienelein

kennst du D-32 persönlich oder woher nimmst du dir das Recht in als einsamen Alkoholiker der "veruipert" ist zu denunzieren.
(Wobei mir der Ausdruck "veruipert" unbekannt ist)

Grüße von Tinni
19.09.2005 21:57
@ Bienelein,

scheinbar fehlt Dir die Sachkenntnis, ich habe einem nichttauchendem Bekannten, der das Gedröhne seines Minikompressors beim Airbrushing Leid war, auch eine 4 Liter AG besorgt und anschliessend mit frischem TÜV versorgen lassen, seitdem kann er ohne Probleme zumindest bei dem Tauchladen "um die Ecke" füllen lassen und wir beiden sparen uns die Transporte und Überströmerei.
In der Regel interessiert es die Füllstationen, also nicht nur Tauchläden, wahrhaft nicht, ob das Püllecken als AG oder TG gestempelt ist, sondern nur, ob ein gültiger Prüfvermerk gestempelt ist !
tg
19.09.2005 22:00
Soviel ich weis bedeutet doch TG = Tauchgerät und AG = Atemgerät. Hier ist aber ein Atemgerät der Feuerwehr oder ähnliches gemeint - also nichts für unter Wasser.
Jeder Shop wird TG und AG befüllen - wie gesagt - mit AG kannst Du ja Druckluftpistolen füllen.
Problem liegt darin - wenn Du unter Wasser mit einem AG verunfallst. In der Regel wird Deine Tauchausrüstung sichergestellt und untersucht. Stellt man dann fest, das Du mit einem AG unterwegs warst - verlierst Du Deinen Versicherungsschutz - da Deine Versicherung Dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen wird.

Gruß Hansemann

Mytilus23TL CMAS
19.09.2005 22:46
@ tinnitus

Hinter "Bienelein" (tritt unter diversen unregistrierten Aliassen gelegentlich auf) verbirgt sich vermutlich die gleiche Person, die eine Zeitlang auch in drst derartigen Müll postete, aber zur Sache nie etwas beitrug, und deshalb wohl jetzt hier ist, weil sie dort jeder im Killfile hat.

Wenn "Bienelein" die Person ist, die ich dahinter vermute, dann ist sie weder eine Biene (da Startgewicht viel zu hoch) noch ein "lein". Egal: Nicht ernst nehmen! Irgendwann macht G.R. mal einen Fehler, postet strafrechtlich Relevantes und Tracing zum Urheber klappt.
20.09.2005 14:27
???ok...sehr interessante leute hier...echt....aber ne definitive antwort auf mein prob war nun nicht dabei,oder ich hab se bei dem ganzen müll überlesen...
also auf der flasche ist eingeschlagen: prestluft AG und der letze tüv ist mit 03 eingeschlagen. die erste prüfüng ist laut stempel in 7.79 gewesen.heute haben wir 9.05.darf ich die flasche nun noch füllen lassen oder is der tüv abgelaufen?
Mytilus23TL CMAS
20.09.2005 14:49
Klarer Fall: Die hat keinen TÜV mehr und du darfst sie nur noch restentleert transportieren, die füllt dir auch niemand mehr.

Gib sie (drucklos!) zum TÜV. Wenn du damit tauchen willst, lass sie auf TG umschlagen, denn in Relation zu den Gesamtkosten des Tauchens fallen die TÜV-Kosten kaum ins Gewicht. Wo man preiswert TÜV bekommt, wird hier immer wieder berichtet.
20.09.2005 15:24
also so wie ich das verstanden habe hat die flasche noch tüv weil se ja als AG gestempelt ist und nicht als TG...man is das kompliziert...
DorisMittelschule (damals)
20.09.2005 20:19
Wenn die Flasche 2003 getüvt wurde hat sie selbstverständlich noch TÜV.
Ich bin froh, dass die 4er problemlos als AG gestempelt werden, sonst wird man/frau mit der Doppelvierer ja arm!
Was soll denn einer ausschließlich im Süßen getauchten und immer unter Druck stehenden Flasche die stets mit schöner Trockenluft befüllt wird böses passieren?
Da liest man eher noch, dass das korridieren erst nach dem TÜV anfängt, weil die Herren nicht anständig getrocknet haben.
Wenn ich könnte wie ich wollte würde ich alle meine Flaschen zum AG stempeln lassen.
20.09.2005 22:36
Ist die AG Flasche eine Stahl oder Composite-Flasche? Dann gäb es noch andere TÜV Fristen

Mytilus23TL CMAS
20.09.2005 23:01
Bin ich denn jetzt völlig falsch vor? Wenn letzte erkennbare Jahreszahl 03, muss wie in der Auto-TÜVplakette die Flasche im Jahr 2003 wieder zum TÜV. Und 2003 ist gewesen, also kein gültiger TÜV mehr.
21.09.2005 01:02
ähm...d32 ich glaub da liegst du falsch...die zahl die eingeschlagen ist ist das datum der untersuchung...nicht das datum des ablaufens
DorisMittelschule (damals)
21.09.2005 06:55
Ähm, ich habe nichts zum nachschauen hier, aber ich glaube, dass sowohl die Jahreszahl der Untersuchung als auch Monat und Jahr der nächsten Prüfung eingeschlagen werden.
21.09.2005 07:57
Meine lütte AG ist ja gerade getüvt und trägt beide Zahlen 08.05 als Prüfdatum UND 08.10 für die nächste Fälligkeit, insofern würde ich auch sagen, dass das Püllecken der "flinken Flashce" derzeit ohne TÜV ist.

delphin0815, ff postete um 14:27 h, dass die Esrtinbetriebnahme in 7/79 efolgte, da gab es nach meinem Wissen noch keine Kompositflaschen.

tg
21.09.2005 08:05
Wenn der TÜV mit 03 eingeschlagen ist, dann wäre die nächste Prüfung 09 (auch eingeschlagen), oder der Tüv war 97 und der nächste hätte 03 stattfinden müssen.
21.09.2005 08:40
@ Doris,

AG bekommen regelhaft 5 Jahre TÜV, also müsste dann irgendwo auch 08 stehen, wenn sie noch TÜV hat .

tg
Antwort