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diver7DIVEMASTER

Feuerwehr Atemschutzflaschen zum tauchen?

Hallo,

hätte die Möglichkeit einige gebrauchte 7l Atemschutzflaschen von der4 Feuerwehr zu bekommen. Könnten sogar mit bis zu 450bar befüllt werden und haben ein Wartungsinterall von 10 Jahren für bisherige Verwendung
Selbige haben allerdings keine Zulassung für, als Pressluftflaschen unter Wasser verwendet zu werden.
Kann man die trotzdem verwenden, bzw was ist der Grund und die Risiken wieso nicht?
Hat jemand hiermit Erfahrung...
Wenn möglich würden die maximal als Stage oder Notfallflschen verwendet.
Dankeschön für konstruktive Antworten

mfg Diver7
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Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
25.04.2010 22:56
Du kannst die um-TÜVen lassen.
Dann haben die natürlich den normalen Tauchflaschenintervall.


Schau dir vor dem Kauf mal die Ventile an.
Wenn es Kleinkonische-Ventile sind, dann werden die nicht mehr überall gefüllt.
EuregiotaucherTaucher i.R.
25.04.2010 22:56
Die Belastung über Wasser ist nicht so hoch wie unter Wasser - wir erinnern uns: Wasser und Metal sind keine Freunde ...

Der sicherste Weg ist die zum Tauchgerät umtüven zu lassen - dann siehst du ob die noch ... Nutzbar sind - denn wenn die Feuerwehr was ausmustert ist das auch nicht mehr das neueste Gerät

Je nach dem was das für Flaschen sind kann es eventuell sein das die ein kleinkonisches Gewinde haben - bei den 4 Liter Flaschen war das so - die 7 Liter weiß ich nicht. Seinerzeit habe ich die beim TÜV problemlos umgestempelt bekommen - dann jedoch nur mit den 2 Jahren TÜV für Tauchgerät ... dann wurden die kleinkonischen Gewinde nicht mehr sooooooo gern gefüllt. Die hab ich dann für einen Rebreather genutzt - eine Flasche als O2 - für Sauerstoff - eine als Bailout für Pressluft ...

Je nach dem wohin man ging wurden die schon was beäugelt - aber der TÜV hats dann gebracht.

Je nach Alter würd ich dann - falls getüvt wird - über eine Innenreinigung mal nachdenken wollen

450 bar ... naja ... das wirst wohl unter Wasser eher nicht brauchen.
butzerApnoe, Trimix,
25.04.2010 22:57
Warum nicht, wenn das Ventil zu deinem Atemregler paßt.
Problem könnte nur sein, wenn dir etwas mit dieser Flasche passiert, daß die Versicherung sich weigert, den Schaden zubezahlen.

Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
25.04.2010 23:02
Nachtrag:

450 bar
ist das der Betriebsdruck?

Ich denke mal dass das eher der Prüfdruck ist und der Betriebsdruck ist deutlich geringer (300 bar)
diver7DIVEMASTER
25.04.2010 23:10
Dankeschön für die Superraschen Antworten. Werd mich da wegen dem um-TÜVen mal schlau machen wie das bei mir in Italien so ist.
Betriebsdruck oder Prüfdruck bzw kleinkonisches Gewinde muss ich noch genau nachfragen, hab nur diese Infos mal vorab bekommen.
Denk mal wenn diese Teile durch den TÜV kommen sind sie wozusagen normale Tauchflaschen und hoffentlich sieht das die Versicherung auch so...

mfg diver7
EuregiotaucherTaucher i.R.
25.04.2010 23:16
Wenn der TÜV sagt OK - warum sollte die Versicherung dann was anderes sagen ?

Wenn der Stempel "DTG" steht dann steht der - ein Lehrer sagte immer

Übertrieben macht anschaulich

und da ich hiermit Experte bin:


Wenn der TÜV ne Cola Dose als Druckluft Tauchgerät stempelt dann hat die Versicherung das zu akzeptieren ...
Ansonsten wäre es ja Blödsinn das Geld für den TÜV rauszuwerfen

dann könntest du Tauchen was du willst - Benzinkanister, Wodkaflaschen und Campingasflaschen - hauptsache die halten den Druck - denn wenn du da ein Unfallhast würd die Versicherung ja eh nicht zahlen ....

und damit wir auf Nummer sicher gehen - gehen wir ja zum TÜV ...
diver7DIVEMASTER
25.04.2010 23:19
richtig... Könnte mich durchaus mit einer Vodkaflsche als Pulle anfreunden
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
26.04.2010 00:46
Diese Feuerwehrflaschen sind meist mit "AG" (Atemgerät) und nicht als "DTG" oder "PTG" gestempelt und haben/hatten dann diese längeren Tüvfristen ...
Also rein für Nutzung an Land ... - wenn die nicht umgestempelt werden, kann - je nach Vorraussetzung - eine Versicherung schon entspr. Leistungen einschränken ...

Eine Druckluftflasche, welche AG gestempelt ist und dann aber unter Wasser genutzt wird, hat evtl. je nach Gutachtermeinung "keinen" gültigen Tüv ...
Sollte man also mit bedenken ...
Die kürzeren Prüfintervalle für Tauchflaschen kommen ja eben wegen deren Einsatz unter Wasser ...

Desweiteren sollte man "unstimmig" gestempelte Flaschen auf jeden Fall nicht mal an Tauchpartner ausleihen - wenn da mal was passiert, dann hat man sicherlich Ärger vorprogramiert ...
ag2908PADI Staff Instr.
26.04.2010 09:23
Selbst wenn 450 Bar der Betriebsdruck wäre, was ich nicht glaube. Meinst du dass es einen Regler gibt der das mitmacht?
26.04.2010 11:10
hmmm Italien - keine Ahnung mit den Vorschriften...
zumindest in D schauts so aus:

- wenn du die Flasche an einer "öffentlichen" Station (Tauchcenter,Club usw) füllst, dann muss ein gültiger Tüv drauf sein. ob dieser als Tauchgerät oder Atemgerät gemacht wurde ist egal.
- wenn allerdings was Unterwasser passiert - Pech gehabt: keine Versicherung wird irgendwas zahlen.
- der Atemregler sollte schon passen, die Feuerwehren haben den DIN Anschluss.
- wenn die Flasche 300bar hat, brauchst du einen 300bar-fähigen Regler
- 450bar Atemflaschen gibts nicht, das ist der Prüfdruck
- die Kleinkonischen Ventile haben ein "Problem" mit dem Tüv: ältere Varianten sind nicht nach Norm xyz Sturzfest und werden nicht mehr zugelassen.

Solltest du selbst nen Kompressor haben, dann kann dir das alles theoretisch egal sein: füllen und "selber schuld" wenn was passiert.
26.04.2010 18:58
Ja klar geht das, mach ich auch so. Der Vorteil ist dass die Flaschen sehr hochwertig sind. 450 bar kannst du in jede 300 bar flasche füllen, solltest du aber nicht. Kleinkonisch oder nicht ist grad egal. Und es werden auch weiterhin kleinkonische Flaschen gefüllt ohne Probleme. Und um mal was klar zu stellen, kleinkonische Ventile sind nicht verboten!!!!
26.04.2010 19:05
@COOOOKER
Zumal ich keinen Tauchkompressor kenne der bis 450 BAR füllt
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
27.04.2010 10:31
"- die Kleinkonischen Ventile haben ein "Problem" mit dem Tüv: ältere Varianten sind nicht nach Norm xyz Sturzfest und werden nicht mehr zugelassen"

Nicht ganz richtig ...

Kleinkonische Ventile müssen mittlerweile mit einer entspr. Überwurfmutter gesichert sein ...
Diese werden bei älteren Flaschen einfach nachträglich angebracht (Flasche entleeren, Ventil raus, Überwurfmutter drüber und alles wieder montieren ...)
27.04.2010 18:06

Übewrwurfmutter am Flaschenhals - - -
merkwürdig ? ? ?

27.04.2010 18:12

Moment - Norm xyz Sturzfest - nicht mehr zugelassen - - -
sag mal, Du willst uns doch nicht etwa veralbern, oder ?

27.04.2010 20:12
Wenn man von den TÜV-Vorschriften keine blasse Ahnung hat sollte man besser die Finger von der Tastatur lassen und nicht so einen Blödsinn posten.
Sicher sind KK-Ventile erlaubt und wenn du eine Überwurfmutter aufschraubst bekommst du sicher Probleme mit dem TÜV, da du beim Aussengewinde schneiden den Flaschenhals schwächst.
27.04.2010 21:40

Hab` ich das jetzt richtig verstanden:
Außen auf`m Flaschenhals ein Gewinde schneiden (welches denn ?).
Und da dann eine Mutter drauf - - - -
sehr abenteuerlich, gell.
Und dann sturzfest - ich bin doch nicht etwa sturzbesoffen, oder ?


ag2908PADI Staff Instr.
27.04.2010 23:07
Mal ehrlich, lohnt sich der ganze Aufwand?
Ich würde mir lieber gleich eine Pulle kaufen bei der nicht so viele Fragen offen sind.
28.04.2010 00:09

Sag mal Nullachter,
glaubst Du etwa diesen Schwachsinn mit Überwurfmutter und sturzbeso... quatsch: sturzfest, und dass kk-Ventile "ein Problem mit dem TÜV haben" ?

28.04.2010 00:09

Sag mal Nullachter,
glaubst Du etwa diesen Schwachsinn mit Überwurfmutter und sturzbeso... quatsch: sturzfest, und dass kk-Ventile "ein Problem mit dem TÜV haben" ?

28.04.2010 00:12

ups - hab ich zwei mal abgedrückt - ähhh aber nicht sturzbesoffen, gell !

michsieI.A.C./CMAS**TL
28.04.2010 07:33
moin zusammen,

wir haben vor etwa drei Wochen einige 4L und 7L Flaschen frisch getüvt ohne Mängel vom TüV zurückbekommen, da sind weder Überwurfmuttern noch sonstiges dran, einfache Stahlflaschen mit Dräger bzw. Auer KK-Ventilen als TG gestempelt. Auch das waren mal AG.
Also bei uns in Nordhessen ist das anscheinend kein Problem.
ag2908PADI Staff Instr.
28.04.2010 09:33
Uli Schreiber
Ich würde mir eine neue Pulle holen.
Mir wäre es zuviel Aufwand eine Flasche zu tüven, die dann noch ein kleinkonisches Ventil hat.
Ist viel Rennerei und am Ende hab ich eine alte Flasche mit altem Ventil und gar nicht so viel Geld gespart.
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