@Zuckerlmann
Du scheinst, wie viele unserer Mitbürger einem weit verbreiteten Irrtum unterliegen.
Die "gesetzliche" Unfallversicherung und deren Leistungsträger nämlich AUVA, SVB, VAEB und BVA bieten Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten keinesfalls jedoch bei Freizeitunfällen

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Die gesetzliche Krankenversicherung stellt die Krankenbehandlung und Anstaltspflege sicher, nicht jedoch Bergungskosten infolge eines Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik.
Beispielsweise werden im Fall eines Dekounfalles am Attersee die meisten Patienten nach Traunstein (BRD) geflogen.
Für diesen Helikoptereinsatz kommt die gesetzl. Pflichtversicherung nicht auf - ist übrigens beim Skiunfall detto (wird aber gemäß der Vogel Strauß-Mentalität von den meisten Skiläufern ignoriert).
Ebenso wird dir für die Druckkammerbehandlung in Traunstein eine Rechnung präsentiert werden.
Die kannst du dann bei deiner gesetzl. Krankenversicherung zwecks Kostenersatz einreichen.
Viel Spaß dabei.
Einen kleinen Teil wirst du ersetzt bekommen, auf den Großteil der Kosten, so du keine Versicherung hast, wirst du sitzen bleiben.
Ähnlich bei einem Dekounfall in Kroatien, da wirst du auch zuerst als Privatpatient zur Kasse gebeten, und kannst dann bei deiner Krankenkasse die Refundierung beantragen.
Und solltest du nach Graz geflogen werden (würde ich bevorzugen

) - wer glaubst du, wird die Kosten dafür zu tragen haben ?
Um einen vernünftigen Versicherungsschutz sollten wir uns als Taucher schon kümmern.
Die gesetzliche Krankenversicherung reicht dafür ganz klar und deutlich NICHT !!!
Mit Gruß aus Wien