Erstinbetriebnahme & Konformitätserklärung - Bitte um Erläuterung
Geändert von bIgOnE,19.07.2019 18:46
Moin,
wer kann mir diese beiden Sachen erklären und die daraus folgenden Rechte und Pflichten.
Konkret geht es darum das ich eine Flasche ohne Ventil beziehen möchte und dadurch keine "Erstinbetriebnahme" erhalte.
Soweit ich meine ist der Zylinder ja dann aber trotzdem TÜV-gestempelt und somit verwendbar.
Ist die Erstinbetriebnahme vielleicht so etwas wie eine ABE beim Auto (Felgen usw.) für ein komplettes PDG (Flasche und Ventil) welche ich für den Folge-TÜV benötige?
Und die Konformitätserklärung ist dann ein weiteres Dokument über die Kompatibilität des Behälters und Ventil?
Was sind die Konsequenzen wen ich mir jetzt diese Flasche ohne Erstinbetriebnahme zulege? -> Kann ich diese ohne Papiere überhaupt noch prüfen lassen bzw. mit einem Ventil dessen Hersteller nicht bekannt oder tätig ist?
Vielen Dank schonmal und bitte nicht abschweiffen.