Alles was nicht direkt zu den obigen Foren passt, findet hier Platz. Also Fragen zu den Verbänden, Vereinen, oder einfach allem was generell tauchspezifisch ist oder sonst einen Bezug zum Taucher.Net hat.
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Erfahrung mit bockigen Versicherungen?

Angeregt durch ´nen Reglerwartungsthread folgende Frage:

Ich stoße immer wieder auf Sprüche wie "XYZ darfst du nicht machen, sonst verlierst du deinen Versicherungsschutz". Hat irgendjemand mal ein Beispiel aus der Praxis, wo sich irgendeine Versicherung (Unfall-, Berufsunfähigkeit-, Kranken-, Pflege-, etc.) mit Hinweis auf Verstoß gegen z.B. 4-Sterne-Empfehlung, Überschreitung verbandsüblicher max. Tauchtiefen (18m, 30m, 40m, was auch immer), wegen technischer Mängel an der Ausrüstung oder sonst irgeneiner Sache geweigert hat, nach einem Tauchunfall zu zahlen?
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11.02.2003 17:26
jupp. es gab einen unfall, wo ein ** mit einem * getaucht ist. der * war ein newbie.

ABSPRACHEGEMAESS hat der ** den * auf 6m oder so zurueckgelassen, um alleine tiefer zu tauchen. als er zurueckkam, war der * tot, lag mit leerer flasche am grund. "eigene doofheit" koennte man sagen, aber den ** haben sie deswegen verknackt (fahrlaessige toetung), unter anderem wurde die ****-Regelung und nicht-solotauchen als richtlinien des vdst zur begruendung mit einbezogen.

ausserdem gibt es bestimmte lebensversicherungen, die tauchen zwar nicht als risikofaktor einstufen, aber ein freund von mir musste unterschreiben, dass er kein mischgas-, solo- und tieftauchgaenge (+50m) macht. ansonsten sei eine leistung ausgeschlossen.
11.02.2003 17:39
Leider sehen nicht alle Versicherungen Tauchen als "Nicht-Risikofaktor" an. Ich habe mir gerade ein Angebot machen lassen für eine Risikolebensvesicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotz Angabe, nur nach den Richtlinien eines großen internationalen Tauchsportverbandes zu tauchen, wollten diese einen Risikozuschlag, der etwa 35% der Gesamtprämie (Lebensversicherung + BUZ) ausmacht!

Man stelle sich mal das vor. Da tauchen angeblich 2 Mio in Deutschland Lebende, es passieren meines Wissens (weit) weniger als 5 Totesfälle in D durch das Tauchen (nicht Herzinfarkt, sondern TAUCHunfälle), und die wollen einen Risikozuschlag. Wie sieht es denn mit Autofahrern aus?

Frustig
HolgerS
11.02.2003 18:11
To Holger,

das kann ich mir jetzt aber nicht ganz vorstellen.

Tauchen bis 40m in der Vergangenheit, Zukunft erstmal wurst versichere ich Dir ohne Zuschlag

to Jessica

2.Absatz
Müll sowas habe ich ja noch nie gehört.
Laut AGB wird immer die Vergangenheit betrachtet

Ciao Martin
11.02.2003 18:16
mag ja sein, dass du das fuer muell haeltst, martin, aber ich hab es mit eigenen augen gesehen, weil ich es auch nicht glauben mochte! wimre war das die adac-zusatz. ich bin aber nicht mehr ganz sicher
11.02.2003 18:23
wie adac Zusatz??????

So einen MÜLL bringt man einfach nicht zu Papier.

Ich behaupte einfach mal,ich weis von was ich hier rede. Sowas ist mir noch nicht untergekommen. Der Taucher der es aber unterschreibt ist selbst schuld ))
11.02.2003 19:03
@Mark,
bezogen auf Deine Frage ist kein Fall bekannt - meist Pech des Versicherers,
es haben auch schon Gesellschaften gezahlt, die in ihren Bedigungen genau den betreffenden Fall eingeschränkt (z. B. pO2>1,6b) haben. Allerdings sollte dies keine Präjudiz für zukünftige Fälle bedeuten.
Die Formulierung i. S. Reglerumbau " da verliert man den Versicherungsschutz" ist Auslegungssache und in keinen V-Bedingungen festgeschrieben, es ändert sich i. d. R. die Beweistlast.
Die hier benannten Zuschläge oder Ausschlüsse waren - so wie ich es verstanden habe - wohl nicht Deine Frage?
vG
Sascha
11.02.2003 22:21
Hi Sascha,
die Geschichte mit den Ausschlüssen und Zuschlägen ist zwar interessant, aber tatsächlich nicht der Kern der Frage gewesen. Mir ging es zum Beispiel auch um die 4-Sterne-Regel: letztens bei ´ner Gold-Theorie-Ausbildung bekam ich auf meine Anmerkung, daß diese Regel eigentlich eher den Charakter einer Empfehlung hat, die Antwort "Stimmt im Prinzip, ist aber auch versicherungsrelevant". Da würden mich nun schon Fallbeispiele interessieren.
Zu Jessicas Beispiel: ich nehme mal an, daß sich das "Verknacken" auf die strafrechtliche Bewertung des Falls (fahrlässige Tötung => vermutlich Geldstrafe?) bezieht, und nicht darauf, daß sich eine Versicherung mit Hinweis auf diese Regel aus der Zahlungsverpflichtung verabschiedet hat.
Insofern würden hier Infos von Tauchverunfallten vielleicht etwas Klarheit über mögliche Probleme und Fallstricke bringen.
12.02.2003 00:03
hi...
also das ganze ist so:
versicherungen können natürlich unter beachtung des AGBG in ihre agb reinschreiben was die wollen.das machen die auch.
wenn es jetzt zum streit kommt schaut der richter,ob es zu diesem problem geschriebene gesetze gibt. speziell zu so tauchsachen ist das aber recht spärlich vorhanden und er muß auf allgemeine rechtsgrundsätze zurückgreifen. in der vergangenheit hat sich bei fällen dieser art in der rechtsprechung die vorgehensweise etabliert in ermangelung von gesetzen/auslegungen auf allgemein anerkannte regeln im tauchsport zurückzugreifen. eine dieser regeln die sich die rechtsprechung zu eigen gemacht hat/dabei ist sich zu eigen zu machen ist zB. die 4*-regel. du siehst das ganze ist kein feststehender vorgang wo man im gesetzt nachschaut und ne lösung hat.es kommt immer sehr auf die einzelfallbetrachtung an und darauf, was der richter zu seiner entscheidungsgrundlage macht (wzB. oe. allemeine regeln im tauchsport).
ich glaube der frenzel vom vdst hat da mal was zu geschrieben.mal bei vdst.de suchen.
12.02.2003 00:52
Wie sieht es da mit Padi eigentlich aus?
Sternchen haben die ja nicht soviel ich weiß.
12.02.2003 03:30
@Oliver
...also das Ganze ist nicht so.
Versicherungen können in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht schreiben was sie wollen- schließlich unterliegen die Bedingungen der Kontrolle durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen und ein Richter greift auch nicht in "Ermangelung von Gesetzen" auf irgendwelche "allgemeinen Regeln" bei der Urteilsfindung zurück. Wenn es keine Gesetze gibt, mit denen der Richter sein Urteil begründen kann, spricht er kein Urteil. Auch nicht basierend auf der "vier Sterne Regel". Diese Regel hat noch kein Richter zur Entscheidungsgrundlage gemacht weil sie eben kein Gesetz ist und im juristischen Sinne nicht beachtet oder eingehalten werden muss.Schließlich werden in Deutschland die Gesetze zum Glück nicht von der CMAS gemacht

Dein Spruch dass Richter in "Ermangelung von Gesetzen" bei der Urteilsfindung auf irgendwelche sonstigen Regeln zurückgreifen ist ja wohl totaler Quatsch. Wenn Du aber ein solches Urteil kennst- schreib mal welcher Richter bei welchem Gericht in welchem Verfahren des Urteil auf die "vier Sterne Regel" gestützt haben soll.
Jedenfalls tauche ich weiter ohne diese schwachsinnige Regel mit meinen Tauchpartnern
12.02.2003 08:25
Der von Jessica erwähnte Fall betrifft ein Strafverfahren, hat also mit Versicherung nichts zu tun.

Grobe Fahrlässigkeit ist praktisch in jeder Versicherung außer der KFZ-Kasko mitversichert. Das heißt, die Versicherung (z.B. Unfall- oder Lebensversicherung) kann nach einem Unfall nicht kommen und die Leistung mit der Begründung verweigern "tiefer als 40m getaucht = grob fahrlässig = kein Versicherungsschutz" oder "Regler nicht gewartet = grob...usw.". In Zusatzbedingungen kann aber abweichendes geregelt werden. Z.B. kann man das Risiko "Tauchen" grundsätzlich ausschließen oder nur unter bestimmten Bedingungen einschließen. Das muss dann aber gesondert geregelt sein! Will heißen: wenn ihr eine Police habt, die bei Tauchunfällen nur unter bestimmten Bedingungen leistet, wisst ihr das auch! Es sei denn, ihr lest nicht durch, was ihr da unterschreibt.

12.02.2003 09:27
Bei meiner Lebensversicherung ist Tauchen ohne Zusatzgebühr mitversichert unter den folgenden Voraussetzungen, die ich unterschreiben musste:

- Ich habe ein Brevet
- Ich tauche nicht solo
- Ich tauche nicht tiefer als 40 m
- Ich tauche kein Mischgas

Wenn ich mich daran nicht halten will, kann ich gegen eine "geringe Gebühr" auch diese Verhaltensweisen mit abdecken.
12.02.2003 09:41
Danke Kormoran, dass mir jemand den "Muell", den ich da verzapft hab, bestaetigt
12.02.2003 12:39
@ HolgerS

Mir geht´s mit meiner Lebensversicherung mit integrierter BUZ leider genauso. Die Auskunft des Versicherungsvertreters liegt darin, daß bei der Versicherung ein Zuschlag ab einer durchschnittlichen Tauchtiefe von 20m erfolgt.
??? Fragt mich nicht wie das festgelegt wird ???
Es ist eben so.
Eine Versicherung die dies nicht verlangt kenn ich leider nicht, aber in der Zuschlagshöhe gibt es wohl differenzen. Da hilft nur Zähne zusammenbeissen, Ärger runterschlucken und erst mal einen entspannten Tauchgang machen ;)

Norbert

12.02.2003 12:47
@ Mark,
versicherungstechnisch ist die ****-Regel nicht relevant. Ein bsp. für die Zahlungsverweigerung einer Versicherung bei einer Mißachtung von Regeln wäre bei der Berufshaftpflicht denkbar: Wenn ein Ass./ ÜL o. ä. eine Ausbildung vornimmt ohne selbst ausreichend dazu durch Bevets als befähigt ausgewiesen zu sein.
@Komoran:
ich denke, Du hast Deine historischen Werte bestätigt, wenn Du tatsächlich eine Deckungseinschränlung für die Gefahreneröhung in der Zukunft unterschrieben hast, bist Du wohl jemanden auf dem Leim gegangen.

vG
Sascha
12.02.2003 12:51
Als ich 1982 aktiv ins Ausbildungswesen einstieg, habe ich bei meiner LV mit integrierter Berufsunfähigkeitsrente wegen der Taucherei nachgefragt und die schriftliche (!) Antwort, daß diese Sportart aufpreisfrei mitversichert ist!
Diese Zusage ist unter keinerlei Einschränkungen hinsichtlich Tiefe / Gasgemische ...erteilt worden, lediglich die Ausübung von Berufstaucherei wird darin ausgenommen. Diese Zuasage ist seitens der Versicherung nie revidiert worden.
Zugegeben, ein sehr alter Vertrag, aber schön für mich!
12.02.2003 12:53
@Kormoran / alfredo
.... genau- ob die Versicherung im Schadensfall leistet ist ausschließlich vom Vertragsinnhalt abhängig- da werden die Versicherungen natürlich die Leistung verweigern wenn das Risiko ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ist das Risiko im Vertrag nicht ausgeschlossen muss die Versicherung auch regulieren. Da wird auch im Streitfall kein Richter im nachhinein zusätzliche Hürden- die sich aus irgendwelchen sonstigen "Regeln" im Tauchsport ergeben sollen aufstellen.

In dem Zusammenhang ist auch festzustellen das es, anders als im Fussball, keine allgemein anerkannten Regeln im Tauchsport gibt zumal sich die Regeln der Tauchausbildungsverbände oder Firmen oft nicht auf das Risiko sondern auf wirtschaftlichen Überlegungen stützen.

Im Strafrecht sieht das schon anders aus- da muss ein Richter neben Einhaltung der Gesetze auch die Regeln der "Vernunft" berücksichtigen. Auf Vernunftsgründe stützen sich viele Regeln der Ausbildungsverbände oder -Firmen- die diese Regeln aufgestelt haben- nun aber wirklich nicht. Deshalb hat ja jeder Taucher auch seine eigene Regeln- wer hält sich denn da immer an die Verbandsregeln und warum auch? Schließlich können die Verbände in Deutschland weder Gesetze, noch allgemein gültige Regeln aufstellen sonder nur Empfehlungen aussprechen- auch wenn sich mancher Tauchlehrer oder Instructor aufführt als wäre er und seine Regeln das Gesetz
12.02.2003 13:53
@Jessica

Ich kann mich erinnern, dass oben beschriebener Fall hier irgendwo schon mal diskutiert wurde. In dem Verfahren wurde laut damaliger Diskussion, keineswegs die 4**** Sterne Regel herangezogen.
Es wurde vielmehr eine Grundlage herangezogen, die besagt, dass tauchen ein Partnersport ist und deshalb ein taucher seinen Buddy nicht verlassen darf um allein weiterzutauchen. Mir persönlich leuchtet das auch mehr ein, weil das Urteil damit ein Stück weit mehr allgemein Gültigkeit erlangt.
Denn was macht u.U. der selbe Richter, der den selben Fall mit 2 Padi Tauchern hat? Dieser Taucher könnte dann wahrscheinlich glaubhaft dalegen, dass die 4Sterne Regel auf ihn nicht zutrifft, weil bei Padi gelernt wird, dass sogar 2 OWD´s zusammen in´s Wasser können. Nach den Padi Grundsätzen müßte er ihn freisprechen, nach dem Grundsatz des Partnersports könnte er auf jeden Fall das selbe Urteil fällen.


Nachtrag: Ich wollte mit diesem Beitrag nicht das Solotauchen aburteilen, ist mir egal, dieser Text bezieht sich nur auf das o.g. Urteil.

Viele Grüße
Tim II

P.S. Ich bin kein Jurist, legt nur meine Meinung da.
12.02.2003 14:20
@Sascha K.: Bahnhof?!? Wie Vergangenheit? Wie Zukunft? Ich habe beim Abschluss meiner Risikolebensversicherung (bei Cosmos Direkt, also nicht gerade eine Kleine) unterschreiben müssen, dass ich mich künftig so verhalte. Ich will nicht sagen, dass ich die geforderten Einschränkungen nun für gut oder schlecht oder begründet oder was auch immer halte, aber ich verstehe mit meinem begrenzten Grips, dass, wenn was passiert und ich (oder wer dann auch immer) Kohle von der Versicherung will, ich mich nicht so verhalten durfte.
Deine Argumentation verstehe ich überhaupt nicht. Man soll unterschreiben, dass man sich in der Vergangenheit so verhalten hat, damit man bei einem künftigen Unfall Geld bekommt? Hä? *Verwirrt sein*
12.02.2003 15:33
Wenn jemand was über den Strafrechtsfall nachlesen möchte, hier bitte:
http://www.no-bubbles.de/tauchrecht.html
unter dem Link "Urteile". Auf der Seite gibt es auch noch interessantes zum Thema "grobe Fahrlässigkeit" und Versicherungsschutz.

Zum Thema Lebensversicherung: habe bei HUK nachgefragt wegen einer Risiko-LV über 100.000 €. Die bieten einen Tarif "vital", also wörtlich übersetzt "lebend" an. Da nehmen sie nur quietschvergnügte Nichtraucher, die nachweislich topfit sind und keine Risikosportarten ausüben. Auch keine Taucher. Taucher sind nicht "vital-fähig" so der nette Herr von der HUK (das jetzt wieder wörtlich übersetzt ist schon heftig - wollte gleich Feierabend machen und meine Beerdigung organisieren). Nächste Frage, wie sieht es mit dem normalen Tarif (bei der HUK z.B. "Nichtraucher") aus? Nach Rücksprache mit der Antragsprüfung folgende Auskunft: Tauchen ist als Sportart im Antrag anzugeben, hat aber keinen Einfluß auf Prämienhöhe und Versicherungsumfang. Lasse mir mal Antrag und Versicherungsbedingungen zusenden, mal sehen...

@Martin

was läuft bei euch in der Beziehung?
12.02.2003 15:46
@alfredo

Danke, dann lag ich ja gar nicht so falsch.
Meine Versicherung hat auch nichts eingeschränkt, mußte nur angeben, dass ich tauche.
ich werde aber vorsichtshalber nochmal nachlesen.
13.02.2003 10:27
@Kormoran, bei Antragsaufnahme hast Du - wahrscheinlich - einen Fragebogen "Tauchsport" o. ä. ausgefüllt und Deine historischen Werte eingetragen.Natrürlich würden sich alle Gesellschaften darüber freuen, wenn sie auch die geplanten Daten bekommen könnten, danach wird aber i. S. der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht gefragt und muß auch nicht angegeben werden. Das ist bei allen Versicheren und auch der Cosmos so. Du Kannst heute noch nicht voraussagen, welchen Ausbildungsgrad Du erreichst, ob oder wie tief du in Höhlen krabbelst oder mit Helmtauchen wirst. Wichtig ist nur, dass Du bei der Antragsaufnahme nicht gelogen hast.
vG
Sascha
13.02.2003 11:04
@Sascha. Danke für die Aufklärung. Nein, für die Vergangenheit hatte ich nicht gelogen. Allerdings habe ich nach Vertragsabschluss auch schon mal das eine oder andere Solo gemacht, weil ich für mich der Meinung bin, dass ich das kann (ich habe aber keine **** und ich glaube, ich bekomme sie alleine auch nicht zusammen ).

Hat die Unterschreiberei aber einen Sinn? Ich kann doch z.B. nicht nachträglich bei einem Tauchgang verunglücken, den ich nicht nach den "Regeln der Kunst" durchgeführt habe, sonst könnte ich ja den Fragebogen nicht unterschreiben.
13.02.2003 12:00
@kormoran, frag nicht nach dem Sinn. Es würde bei einem Leistungsfall (Tod, BU, o. ä.) geprüft werden, ob die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde.
Die Risikoerhöhungen nach Vertragsbeginn sind nicht anzeigepflichtig.
vG
Sascha
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