Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Entschädigungsanspruch bei abgesagtem Liveaboard ohne Benachrichtigung? Warnung!

Hallo zusammen

Ich habe leider ein schlechtes Erlebnis mit Jim Abernethy`s Scuba Adventures, FL, USA machen müssen.

Ich habe einen Trip gebucht, mit dem Hinweis,ob er garantiert wäre. Ich bekam die Buchungsunterlagen mit dem Originaltext "the trip is filling up as we speak" und buchte.
Eine Woche vor meiner Abreise und 10 Tage vor dem Trip bekam ich ein Mail "I`m sorry to say that we unexpectedly have just had two people drop out of your Shear Water expedition, putting your trip into jeopardy of not running" mit dem Versprechen, mich weiter zu informieren.
Ich habe am selben Tag ein Mail gesendet, in dem ich meinen Unmut formulierte und dezent auf die T&C`s sowie rechtliche Schritte verwies. Keine Antwort. 3 Tage später ein weiteres Mail von mir, keine Antwort. Ich war zu dieser Zeit auf Geschäftsreise und ziemlich beschäftigt, so flog ich mit gemischten Gefühlen nach FL.
Im Büro der Firma wurde mir erklärt, der Trip wäre abgesagt. Nach Verdauen des Schocks bemühte ich mich um Schadensbegrenzung (meiner Ferien). Man bot mir an, mittels Kreuzfhrtschiff auf die Bahamas uberzusetzen und die Tauchgänge mit Tiegerhaien dort als Tagesausflüge zu unternehmen. Auf meine mehrmalige Frage, ob dies gesichert sei, gab ich meine Zustimmung zur Buchung der Schiffe. Ihr ahnt es: Es war Ihnen nicht möglich, Tauchgnge zu buchen. Auch Jim`s Versprechen, Tauchgänge mit Christina Zenato zu organisieren, lösten sich in Luft auf.
In der Zwischenzeit war ich auf ein paar Tagesausflugen mit Ihnen.
Auf meine Frage, als klar wurde, dass nichts funktioniert, auf Schadensersatz zuckte Jim die Schultern, ich hätte kostenlos 3 Tage auf der Shearwater übernachten können sowie die Tauchgänge und seine persönliche Betreuung (!) wären ohne Berechnung. Originalton: I`m sorry....

Nun, ich zahle die paar Tage tauchen sowie die drei Übernachtungen sehr gerne, das Ziel meines Urlaubs war jedoch klar der Live aboard.
Somit hatte ich Kosten von rung $350 für nicht genutzte Kreuzfahrten, meine Flugkosten sowie meinen Urlaub (den ich mir zusätzlich genommen habe, sprich "gekauft")
Kann mir einer Tips zu rechtlichen Situation geben? Ich werde morgen meine Rechtsschutzversicherung involvieren.
Meine Vorstellung ist die Übernahme der Cruseship Kosten sowie zumindest einen Teil der sonstig angefallenen Kosten, für die erbrachte Leistung komme ich gerne auf.

Ich bin für fundierte Rechtshilfe sehr dankbar.

Es ist mir bewusst, dass ich mich hier sehr blauäugig verhalten habe, aber nach 20 Jahren Tauchen rund um den Globus ist mir nichts nur annähernd negatives zugestossen. Bitte unterlasst also diesbezügliche Kommentare, bin gestraft genug

Da ich hier rechtliche Schritte unternehmen will, möchte ich hier keine weiteren Informationen geben. Nur soviel: Die Shear Water ist in einem, sagen wir es so, sehr interessantem Zustand. Nach den Abklärungen werde ich hier mehr berichten.

Ich kann bis dahin allen Interessenten dieses Unternehmens nur raten, mit gleichen Erlebnissen zu rechnen!

Vielen Dank für Eure Hilfe

Ein enttäuschter Hans
AntwortAbonnieren
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
04.11.2012 19:33
Eine fundierte Rechtshilfe wird dir ein Rechtsanwalt geben können und da du ja eine Rechtsschutz-V. hast wäre das auch kostentechnisch abgesegnet.

Vermutlich ist der Gerichtsstand in Amerika. Vergiss beim Anwaltstermin nicht die Unterlagen.

Allerdings wirst du den vermutlich nicht hier verklagen können, sondern in den USA, ausser du hast über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht.

Kurz gesagt:
Mach dir keine grossen Hoffnungen wenn du ohne deutschen Reiseveranstalter gebucht hast.
05.11.2012 12:42
So wie ich es heraus lese, hast du ohne Veranstalter direkt bei der Basis gebucht.
Dann must du auch in den USA deine Forderungen einklagen. Knackpunkt dabei ist aber der Satz "the trip is filling up as we speak" - also "nach Absprache". Das ist dehnbarer als ein Gummi... wenn diese Absprache auch nur teilweise mündlich war, werden die wohl alles abstreiten; beweisen kannst du da nichts.

Wenn du dann, trotz vorheriger Absage der Tour, trotzdem hin fliegst, ist das dein Risiko - ich hätte es nicht gemacht.

Wird schwer werden, aber du hast ja eine Rechtsschutzversicherung, such dir einen Anwalt für internationales Vertragsrecht und frage den.
05.11.2012 12:43
..oder hast du mit der Kreditkarte irgendetwas im Voraus an die bezahlt? Dann lass das zurück buchen.
05.11.2012 16:37
Vielen Dank für Eure Meldungen!

Ich habe direkt gebucht. Den Satz "the trip is filling up as we speak" habe ich schriftlich - und zwar als Aussage, so schnell zu buchen wenn ich noch einen Slot haben will, und unter meiner Bedingung, dass der Trip fix sei.

Ich wurde trotz mehrmaliger (nachweislicher) Nachfrage NICHT über die Absage informiert

Das mit der Kreditkarte sehe ich als den Knackpunkt: die haben sie nicht belastet, und darum ist die Absage der anderen zwei auch so zu sehen. In Ihren T&C`s ist bei einer Absage ein Monat vor dem Trip oder kürzer keine Rückerstattung mehr vorgesehen. Allerdings, wenn keine Belastung stattfand...
Chaotisches Office, Personalwechsel, fehlende Führungsqualität und Verantwortungsbewusstsein des Chefs....

06.11.2012 09:38
>> Das mit der Kreditkarte sehe ich als den Knackpunkt: die haben sie nicht belastet <<

Hm, entweder besonders fair oder besonders dumm... such dir was aus.

Achte auf deine Kreditkarte, vielleicht kommt da noch was, dann sofort retour buchen lassen... ich schätze, mehr wird da für dich nicht drin sein, aber ich bin kein Anwalt.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
06.11.2012 11:22
... "the trip is filling up as we speak" ...

und 10 Tage vor Tour ...

... "I`m sorry to say that we unexpectedly have just had two people drop out of your Shear Water expedition, putting your trip into jeopardy of not running" ...

und ...

"Das mit der Kreditkarte sehe ich als den Knackpunkt: die haben sie nicht belastet"


Bin keinAnwalt, aber ...

Man hat Dir mitgeteilt, da die Tour aufgrund zu weniger Teilnehmer gefährdet sei UND man hat Deine Kreditkarte NICHT belastet ...

Somit sieht es doch nur aus wie eine unverbindliche Reervierung und nicht wie eine fix gebuchte UND bezahlte Tour ...

Klar, man kann in den USA gegen alles und jeden klagen, aber ernsthaft ... - für einen einigermaßen fixen Anwalt sollte das hier für die Tauchchule locker abzuwenden sein ...
Es wurde Dir nichts so zugesagt, wie Du es verstanden hast (siehe Satz 1), es wurde Dir nichts verkauft ...

Die Grundlage `Ich habe es so aufgefasst das ...` ist ja nur Deine Auffassung ...

Vertraglich schaut es - so wie Du es jedoch beschreibst - ja etwas anders aus ...

Laß Dich von einem Anwalt beraten und zeig dem auch wirklich allen Schriftverkehr ...
Nicht, das von Deiner Seite aus mal irgendeine Formulierung drinnen stand, die in den USA bei einer entpr. Klage nachher gegen Dich verwendet werden könnte ...

Hinsichtlich Rechtschutzversicherung ...
Die springen nicht immer ein, die prüfen selber die Erfolgsausichten und wenn die nicht passen, dann ist die Rechtschutzvers. sehr schnell weg ...
chrisfussSSI IT, IANTD CCR, TMX Instructor
07.11.2012 03:08
"the trip is filling up as we speak" bedeutet, nicht "nach Absprache" sondern der Trip fuellt sich gerade in diesem Moment in dem wir sprechen. Der Veranstalter war clever und hat dir eben keine wie von dir eingeforderte fest Zusicherung gegeben sondern einfach salopp gesagt, "keine sorge der wird schon voll" das ist ein Unterschied zu "der Trip findet garantiert statt" Das ist wohl das erste auf das sich die Anwaelte stuertzen werden.

Zur Rechtsschutzversicherung, ich lebe im Ausland und habe zum Thema Versicherungen im Ausland einige Erfahrung, solltest du Rechtsstreite im Ausland nicht explizit eingeschlossen haben in deiner Police, gibt es i.d.R. ausreichend Ausschluesse dass Rechtsschutz nicht gilt. Insbesondere wenn der Rechtsstreit von einem selbst angestrebt wird und bestimmte Länder, USA wird da sicher dazu gehören. Da du ja direkt gebucht hast ist Gerichtsstand USA.

Ich glaube ein Vorgehen wuerde in dem Fall mehr Zeit, Geld, Nerven, graue Haare... kosten als du am Ende bei raus bekommst und die Erfolgsaussichten sind m.E. eher sehr bescheiden. Ich wuerde es als Lehrgeld verbuchen, als Fremder in einem Land kann man eben nicht immer auf sein Recht beharren, das wissen auch viele und nutzen das aus.
Antwort