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EvilsDivemaster

EFR für Führerschein in BW gültig?

Hallo liebe Tauchergemeinde,
ich bin gerade dabei den Führerschein zu machen und wollte nun Wissen ob mein EFR den ich für meinen Rescue Diver erworben hab dafür auch gültig ist =)
Weiß das jemand sicher?

Danke
Evils
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13.05.2008 19:12
Frag doch einfach deinen Fahrlehrer - aber sag ihm, dass es ein Erste Hilfe Kurs ist - ich musste jetzt echt überlegen was ein EFR ist...
Wenn es CPR ist sollte es wohl reichen... aber noch einer beim RotenKreuz schadet auch nichts! Auf jeden Fall solltest du sowieso regelmäßig den Kurs wiederholen, allein schon, um in Übung zu bleiben.
Up & DownVergessen
13.05.2008 19:19
Hallo Evils, der PADI EFR ist keine amtliche Bescheinigung für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und nicht zulässig.

Du musst also noch einen z.B. beim Roten Kreuz machen!
13.05.2008 19:27
Ist dann dieser EFR in etwa das gleiche wie das React Right?
Beruflich bedingt muss ich sowieso jedes Jahr einen kleinen Auffrischungskurs und alle 3 Jahre einen großen Erste-Hilfe-Kurs machen, daher habe ich noch keinen dieser Kurse, weder EFR noch ReactRight mitgemacht... Sorry Evils, dass ich jetzt hier abschweife...
EvilsDivemaster
13.05.2008 20:12
Hmm ich weiß nicht obs der Padi EFR ist, bei mir steht halt drauf auf der Karte: Emergency Responder CPR(BLS)/First Aid Adult und unten dann noch Emergency First Response weil von Padi ist da nirgends die Rede!
Ich wollte nur wissen ob der anerkannt ist.

Einen Erste Hilfe Kurs beim Roten Kreuz werde ich sowieso noch machen allein um nicht aus der Übung zu kommen und weil ich niemals den Tot eines anderen verschulden will nur weil ich den Kurs nicht gemacht hab.

Aber mein Problem ist momentan das ich dem Landratsamt ne bescheinigung meiner Ersten Hilfe kenntnisse nachbringen muss mit zur Bearbeitung meines Antrags und wenn ich halt zuerst wieder einen Erste Hilfe kurs machen muss verzögert das meinen Führerschein um ca 1 Monat und das will ich vermeiden =)
Up & DownVergessen
13.05.2008 20:32
Also ich bin mir sehr sicher das er nicht anerkannt ist.

Das ist ein "normaler" Ersthelfer Kurs. CPR = Cardio-Pulmonary Resuscitation (Herz-Lungen-Wiederbelebung) und BLS meint Basic Life Support/Adult (Grundkenntnisse der Lebenserhaltung für Erwachsene, frei übersetzt). BLS heisst der "EFR" bei DAN.

Also ich bin PADI EFR-Ausbilder und hatte vor knapp 3 Jahren bei mir in Braunschweig mal nachgefragt. Dort wurde die Anerkennung klar verneint.

congermanCMAS ***
13.05.2008 21:54
Seit wann braucht man für den Führerschein einen Erste-Hilfe Kurs?
Das sind "Sofortmaßnahmen am Unfallort", und der Kurs (6h) beinhaltet max. die Hälfte vom EH-Kurs (2 Tage a 8h)...
Es sei denn du macht LKW oder Bus, dann brauchst du einen echten EH-Kurs.
BussyIANTD TMX
13.05.2008 22:03
Du brauchst nur Unfallsofortmaßnahmen oder Vergleichbares/Höherwertiges für die Fahrerlaubnis Klasse B. Genau kann dir das dein zuständiges Straßenverkehrsamt sagen, am besten anrufen und die Führerscheinstelle verlangen. Liegt ein wenig am Sachbearbeiter ob er das anerkennt oder nicht, da manche Ausbildungen nicht allgemein gehalten, sondern sehr sachbezogen sind.
Lieben Gruß Bussy
BussyIANTD TMX
13.05.2008 22:07
Für die Klassen C/CE oder D/DE gilt nur die original Erste Hilfe oder ein Ausbildungsberuf in diesm Bereich(z.B. Pflegekraft), Aber auch da entscheidet der Sachbearbeiter, habe bei uns in Bremen schon alles erlebt.
Gruß Bussy
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
13.05.2008 22:16
§ 19 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)(3) :Der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einer Ausbildung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Unterweisungen oder Ausbildungen AMTLICH anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung.... geführt.
Das heißt, dass der Ausbildende diese Anerkennung haben muss. Auch Ausbilder des PADI EFR können anerkannt sein, es gibt einige in München und auch bei uns in BW, insbesondere in Stuttgart und Essling. Also den Ausbilder fragen.

Im Normalfall wird das beworben, das sieht dann etwa so aus:
Ermächtigte Stelle gemäß BGV A1-Nr. 8.0144 durch die QS-EH der gewerblichen Berufsgenossenschaften - www.bg-qseh.de - am 06.06.2006

"Anerkennung als "andere Stelle" gemäß § 68
Abs.1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zur Durchführung von Kursen zur Unterweisung in "Sofortmaßnahmen am Unfallort" und Ausbildung in "Erste Hilfe", ausgestellt durch das Landratsamt Esslingen a.N. am 06.11.2003 und durch die Landeshauptstadt Stuttgart am 17.07.2006. " ....



EvilsDivemaster
13.05.2008 22:51
Danke für euere schnellen Antworten, ich werde morgen mal auf dem Landratsamt anrufen die machen das bei uns mit dem Führerschein.
Werde dann hier schreiben was die dazu gemeint haben.=)

Gruß
EvilsDivemaster
14.05.2008 16:03
Also habe angerufen und die meinten das der EFR den ich da habe nicht anerkannt ist ! Nirgends in Deutschland.

Gruß
Evils und danke für eure Bemühungen
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
14.05.2008 16:34
Nirgends in Deutschland ist falsch, in München, Stuttgart und Esslingen gibt es Anerkennungen. Ich hatte dir jedoch empfholen, den ausbilder zu fragen, DER muss sich um die Anerkennung bemühen und hat sie oder auch nicht.
14.05.2008 19:09
@schuttle: Wenn es da Anerkennungen gibt würde mich das sehr wundern, da die Ausbildungsinhalte sich zwar in großen Teilen überscheiden, jedoch nicht vollständig.
Oder lernt man beim EFR z.B. wie man einem Motorradfahrer im Notfall den Helm abnimmt.
Sollten irgendwelche ämter diesen Schein anerkennen dann nur aus Unkenntnis / Faulheit / Kulanz (Freundlichkeit)
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
14.05.2008 20:22
Dann wundere dich, es ist so.
14.05.2008 21:33
Sagen wir es mal so: Wenn ich anerkannter Ausbilder waere wuerde ich einem der ein normales Taucher 1te Hilfe hinter sich hat auch keinen Stempel fuer den Strassenverkehr geben. Aber halt vielleicht, wenn das davor nicht gefragt wurde und man das dann gleich regeln kann, nochmal gegen guenstiger mit reinhocken lassen.
14.05.2008 21:33
Was in dem Fall nix bringt, klar.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
14.05.2008 22:59
Also, soll keine Werbung sein, aber hier zwei Beispiele, die von Führerscheinstellen anerkannte EFR Kurse anbieten: Tauchschule FIT for Diving in Esslingen, Meyle Training
Erste Hilfe Schule & Tauchausbildung (Dino Meyle
EFR Instructor Trainer # 951100).
pinki99CMAS**
19.05.2008 22:53
Hallo,
als Ausbilder für Erste Hilfe, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Betriebshelfer möchte ich einfach auch mal meinen Senf dazu geben... *g*
Die Anerkennung ist wirklich von Landratsamt zu Landratsamt unterschiedlich und muss von DIR beantragt werden. In 99% aller Fälle wird dieser Antrag schief gehen, was ich auch für richtig halte! Ich selbst habe zwar noch keinen EFR kurs mitgemacht, befürchte aber eine sehr tauchlastige Themenverteilung, was für den Straßenverkehr absolut nicht zu gebrauchen ist.
Was ich in deinen Ausführungen ebenfalls nicht verstehe warum sich dein Führerschein dadurch um einen Monat hinauszieht?! Anbieter für diese Lehrgänge in "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" gibt es wie Sand am Meer... fast jede Hilfsorganisation bieten sie mehrmals im Monat an (Johanniter, Malteser, ASB, DRK), zeitlich musst du mit 8 Stunden rechnen, also einen Tag und du hast das Ding und bist vor allen Dingen wirklich auf das vorbereitet was im Strassenverkehr kommen kann... Es lohnt sich wirklich!

Was mich mal interessieren würde... nach welchen Richtlinien wird denn im EFR gelehrt?
Werden schon die Novelierungen aus 2006 umgesetzt? (Ich frage weil ich zur Zeit meinen Tauchschein mache und der Erste Hilfe Abschnitt im Lehrbuch nach nun fast 2 Jahren neuer Richtlinien immernoch veraltet abgedruckt sind)

Grüße
Danny
20.05.2008 06:40
Uebrigens mal andersrum hab ich den normalen Ersthelfer fuer meinen S&R Kurs gemacht. Das Tauchspezifische lernst du da eh nochmal
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
20.05.2008 07:49
@Danny:
"In 99% aller Fälle wird dieser Antrag schief gehen," -> falsch, wenn man das Material mit einreicht

"was ich auch für richtig halte!" -> warum, inhaltlich ist der EFR ausführlicher, als das, was ich in manchen Kursen des DRK gesehen habe. Praxisurteil von letzter Woche eines unserer Teilnehmer, Zitat: "beim DRK waren wir 25 Leute, 15 Minuten ununterbrochene HLW an einer Anni Rescue waren da nicht drin, das Ganze wurde ruck-zuck abgespult, Üben war da nicht."

Zum Vergleich: der EFR geht 2 Tage

"Ich selbst habe zwar noch keinen EFR kurs mitgemacht" -> das merkt man, wieso urteilst du dann darüber?

"befürchte aber eine sehr tauchlastige Themenverteilung, was für den Straßenverkehr absolut nicht zu gebrauchen ist" -> falsch, es werden Szenarien aus dem Straßenverkehr gezeigt, geübt, Szenarien aus dem Arbeitsalltag, Szenarien aus dem Haushalt etc. pp.

"nach welchen Richtlinien wird denn im EFR gelehrt? " ->nach den Normen der Basic Life Support (BLS) Arbeitsgruppe des International Liaison Committee on Resuscitation (ILCOR). ILCOR ist eine internationale Normierungsgruppe, die Vertreter der grössten Wiederbelebungsorganisationen der Welt umfasst.

"Werden schon die Novelierungen aus 2006 umgesetzt?" -> ja selbstverständlich

Aus dem Inhalt:
lebensgefährliche Notfällen aus allen Bereichen mit folgenden Fertigkeiten: • Beurteilung der Situation • Einsatz von Sicherungsmitteln • Primärbeurteilung • Notfallbeatmung • HLW für erwachsenes Opfer und einen Retter • Umgang mit schweren Blutungen • Schockbehandlung • Umgang mit Wirbelsäulenverletzungen • Umgang mit dem automatischen externen Defibrillator • Umgang mit Erstickungsgefahr bei wachem Erwachsenen • Notfallverabreichung von Sauerstoff
Tel zwei: “Zweitversorgung”: • Beurteilung von Verletzungen • Beurteilung von Erkrankungen • Verbände • Schienen von Luxationen und Frakturen

Fehlt dir irgendetwas?

Zur Abrundung empfielt sich noch der Oxygen-Provider, dann bist du rundum gerüstet.
21.05.2008 18:25
@pinki99:

Was mich mal interessieren würde... nach welchen Richtlinien wird denn im EFR gelehrt?
Werden schon die Novelierungen aus 2006 umgesetzt?

Der EFR ist Mitglied beim ILCOR. Dieser hat die neuen Standards in der Notfallmedizin unter anderem mit dem EFR beraten und umgesetzt.

Im Gegensatz hierzu ist das DRK als Unterorganisation vom ERC NICHT ILCOR Mitglied.
Das rote Kreuz hat tatsächlich erst um über ein
Jahr verspätet die neuen empfohlenen Notfallregeln umgesetzt. Soviel zur Qualität der Erste Hilfe Ausbildungen beim Roten Kreuz in D.

P.S.: Ich gehöre übrigens dem EFR und dem DRK an. "Lustig" wenn man zwei verschiedene Standards ausbilden soll, oder?

Tschööö
Achim
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
21.05.2008 18:38
Achim:
pinki99CMAS**
22.05.2008 18:54
hallo...
als erstes danke ich euch für die antworten....
das hat mir mal einen überblick über den efr gegeben und ich muss meine meinung revidieren...

ein paar fragen habe ich jedoch noch....

1. wie macht ihr das mit dem aed?! laut mpg muss ja jeder auf den jeweiligen geräten eingewiesen sein um es benutzen zu dürfen.. wie handhabt ihr das mit den 9 derzeit zugelassenen aed geräten in deutschland?

2. sauerstoff im erste hilfe lehrgang?! sauerstoff (med. o2) ist ein medikament und darf selbst im rettungsdienst nur von rettungsassistenten verabreicht werden... welche rechtsgrundlage zieht ihr da ran?!

zur ausbildung des drk gibt es nichtmehr viel zu sagen, da wird teilweise immer noch nach alten standarts gelehrt... kann ich auch nicht verstehen wieso..aber ich musste das selbst schon erleben. wir (juh) bilden seit 2006 nach den neuen richtlinien aus. auch gibt es bei uns keine teilnehmerzahlen von 25 in einem kurs... bei mir haben die teilnehmer immer sehr viel zeit an der puppe zu üben. allerdings muss ich sie immer zwingen überhaupt zu üben, was sicher die normalen pflicht lsm kurse von freiwillig durchgeführten efr kursen unterscheidet.

zum eigentlichen thema habe ich hier bei unserer zulassungsstelle mal angefragt. es werden bei uns nur folgende kurse zugelassen:
LSM, EH, RettSan, RettAss eine Möglichkeit der Ausnahme gibt es laut dem Sachbearbeiter nicht.

Grüße
Danny
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
22.05.2008 19:11
wie macht ihr das mit dem aed?! -> wir verwenden in der Schulung einen Dummy AED, der in der Handhabung den Geräten, wie sie derzeit auf Bahnhöfen, Flughäfen etc. stationiert sind, gleicht. Die Bedienung dieser Geräte ist narrensicher (selbsterklärend)

"Sauerstoff im erste Hilfe Lehrgang?!" -> nein, das ist eine Zusatzausbildung, der Oxygenprovider, den du im Anschluss machen kannst.

"Sauerstoff (med. o2) ist ein Medikament und darf selbst im Rettungsdienst nur von Rettungassistenten verabreicht werden... welche Rechtsgrundlage zieht ihr da ran?! " -> Du darfst bei einem Tauchunfall bis zum Eintreffen des medizinischen Notfallpersonals Sauerstoff mit den Systemen entsprechen den Standards von Divers Alert Network (DAN) und den Empfehlungen des European Committee for Hyperbaric Medicine (ECHM), die eine Sauerstoffgabe über Demandventil und Konstantfluss mit mindestens 15 Litern pro Minute verfügen (keine Überdruckgeräte wie sie z.B. von Notärzten verwendet werden). Lernst du alles im Kurs.

"eine Möglichkeit der Ausnahme gibt es laut dem Sachbearbeiter " -> tja, Sachbearbeiter ... auch nicht auf dem neuesten Stand. Aber wie bereits oben erwähnt: der Ausbilder muss sich um die Zulassung bemühen, die kann ihm wiederum nicht verweigert werden. Diese Zulassungsgenehmigung gibt er dir (Stempel) und dann muss der Kurs vom Landratsamt anerkannt werden. Es gibt noch nicht allzuviele Ausbilder, die sich die Genehmigung geholt haben, aber es geht (wie gesagt, die Ausbildung ist weit umfangreicher als das Geforderte)
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