Druckkammerfahrt nach Verletzung der gesetzlichen Tauchtiefe - Versicherungsschutz
Hallo,
mal eine hypothetische Frage die mir vor kurzem kam, als ich auf den Malediven war.
Die gesetzliche Tauchtiefe ist 30 Meter, nach meinem Ausbildungsstand darf ich 40 Meter tauchen (CMAS**). Der Guide erklärte, dass durch die maledivischen Gesetze die Kosten für eine Druckkammerfahrt selbst zu tragen sind und die Malediver da auch recht rigoros sind.
Besteht somit durch das 30 Meter Gesetz und einem Tauchunfall auf z.B. 35 Meter mit anschließender Druckkammer, kein Versicherungsschutz mehr oder hat sich der Guide nur falsch ausgedrückt?
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass trotz der Verletzung der maledivischen Gesetze ist Versicherungsschutz genießen würde.
Gruß Martin
mal eine hypothetische Frage die mir vor kurzem kam, als ich auf den Malediven war.
Die gesetzliche Tauchtiefe ist 30 Meter, nach meinem Ausbildungsstand darf ich 40 Meter tauchen (CMAS**). Der Guide erklärte, dass durch die maledivischen Gesetze die Kosten für eine Druckkammerfahrt selbst zu tragen sind und die Malediver da auch recht rigoros sind.
Besteht somit durch das 30 Meter Gesetz und einem Tauchunfall auf z.B. 35 Meter mit anschließender Druckkammer, kein Versicherungsschutz mehr oder hat sich der Guide nur falsch ausgedrückt?
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass trotz der Verletzung der maledivischen Gesetze ist Versicherungsschutz genießen würde.
Gruß Martin