Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Druckgasbehälter/Pressluftflasche Erstinbetriebnahme

Betr.: Druckgasbehälter/Pressluftflasche zum Hobbytauchen.
Muss eine Pressluftflasche, die einen gültigen Tüv hat(nur die Flasche wurde geprüft,nicht das Ventil)jetztSOFORT vor Ablauf der Tüvfälligkeit eine Erstinbetriebnahme mit Konformitätserklärungen von Flaschenherst. und Ventilherst. haben? Gibt es Übergangszeiten?Gibt es Unterscheidungen für Flaschen ab oder bis zu einem bestimmten Baujahr? Hintergrund:
Füllstationen weigern sich TEILWEISE Flaschen ohne diese Erklärung zu füllen, obwohl sie einen gültigen Tüv und bauartgenehmigtes Ventil haben(CE und lfd Nummer).
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Michael FischTMX Cave & CCR
25.03.2005 17:12
Der Markt wird es regeln, wer nicht füllt hat keine höffnung auf weitere Geschäfte mit der abgewiesene Taucher.

Solang die Flasche ganz nah an dich ist wärend der Füllung ist mir eine Konformitätserklärung egal, somit bürgst du mit deine Leben für das Qualität von deine Flaschen.

Michael

25.03.2005 17:18
solange die pulle tüv hat und das ventil ein CE Zeichen mit so ner Nummer hat bisher noch jeder gefüllt oder hat schonmal jemand ein gegenbeispiel gehört?
25.03.2005 18:59
Moin,
die Bescheinigung der Erstinbetriebnahme gibt es für Pressluftflaschen, die NEU verlauft werden. Diese wäre beim nächsten TÜV vorzulegen.

Für ältere Flaschen braucht es diese Bescheinigung natürlich nicht. Wie sollte ich für meine 15 Jahre alte Flasche eine "Erst"inbetriebnahme bewerkstelligen?

Beim Füllen ist sie ohnehin nicht vorzulegen, deshalb vermute ich, dass der Füllbetrieb die relativ neuen Verordnungen nicht kennt und deshalb übervorsichtig ist.

Etwas informativer Lesestoff:
http://www.draeger.com/ST/internet/pdf/Master/De/draeger_heft/DH376AT.pdf

Dort wird ab S. 36 mit Paragraphen um sich geworfen...

Gruß,
TT
25.03.2005 20:29
hallo zusammen,
in meinem tauchshop in oberhausen wird eindeutig darauf hingewiesen, das bei nichtvorhandensein der ERSTinbetriebnahme nicht mehr gefüllt wird. dies soll angebl. in bremen auch schon einmal geschehen sein.
bei rückfrage an div. zuständigen stellen bekam ich abweichende auskünfte. so sagte ein sachvertändiger des TÜV der mit diesen prüfungen betraut ist, das die konformitätserklärung erst bei der nächsten fälligen TÜV prüfung erfolgen muß. solange sei die flasche noch ok. dies bestätigte auch ein sachbearbeiter weitesgehend im staatl. amt für arbeitschutz in recklinghausen.
an anderer stelle wird jedoch als itüpfelchen die "ERSTINBETRIEBNAHME" ins feld geführt, die zwingend sofort zu erfolgen hat, andernfalls die flaschen nicht mehr gefüllt werden. also ist diese angebl. von der fa. dräger in spiel gebrachte ERSTINBETR.
von solch großer wichtigkeit, daß sie den laufenden Tüv ausser kraft setzt.
ich habe jetzt eine schriftl.anfrage an eine zuständige stelle gemacht, und hoffe nach ostern eine antwort zu bekommen.

grüße an alle

heinz
25.03.2005 20:55
Irgendwann erstickt dieses Land nochmal an seiner Bürokratie...
25.03.2005 21:04
also ich raff auch garnix mehr...
das wird doch immer bescheuerter.
29.03.2005 01:05

ERSTinbetriebnahme
konformitätserklärung

was isss`n dasss ?

Vercingétorixold school
29.03.2005 17:05
Braucht man nicht für einen Luftschlauch

Dann veröffentliche doch das Ergebnis hier.
29.03.2005 20:18

Moment mal, der clearwaterdiver soll das Ergebnis seiner Anfrage hier veröffentlichen -
hmmmm, ich denke lieber nicht, sonst wird das ganze ja noch viel bescheuerter, und wir raffen erst recht nix mehr.

29.03.2005 20:30
spannend ist das Ganze schon...
und bescheuert offensichtlich auch
Welchen Sinn hätte dann noch eine BAM-Zulassung?

Dort, wo ich füllen lasse und zum TÜVen abgebe, ist das alles entweder noch nicht angekommen (mag ja sein, bei einem Dorf wie Hamburg) oder es wird sich ein Ei drauf gebacken (wahrscheinlicher) oder es ist einfach Unfug (halte ich für zutreffend).

Jedenfalls habe ich grad 3 Flaschen aus den Achtzigern abgeholt, alle mit neuem TÜV-Stempel...

Der Bitte an Clearwaterdiver um Veröffentlichung schließe ich mich an, aus purer Neugier...

TT
Vercingétorixold school
29.03.2005 21:04
Wenn ich die Ausführungen von Dräger richtig verstanden habe, geht es nur um Pullen die ab 2002 in verkehr gebracht (nicht das was Ihr denkt) wurden. D.h. erst für die Dinger müsten Flaschenpapiere und Konformitätserklärung verlangt werden können. Ich habe im Februar zwei Pullen Bj.1997 vom TüV geholt ohne den Papierkram. Ist die Tauchbude in Oberhausen/Rhld? Und wenn ja, welche? Ich hätte sonst noch was in der Nähe zum füllen.
Uli, es gilt nicht für Luftschläuche. So bescheuert ist das nicht. I.E. könnte es darauf hinauslaufen, das die "alten" Pullen zwangsweise aus dem Verkehr gezogen werden.
29.03.2005 21:40

Pullen ab 2002 mit Verkehr..... Flaschenpapiere...... Tauchbude in Oberhausen...... Papiere für Luftschläuche...... alte Pullen zwangsweise kein Verkehr mehr......
Ich verstehe absolut null.

Vercingétorixold school
30.03.2005 09:36
Macht nix, du mußt auch nicht alles verstehen.
07.04.2005 12:45
Hallo,
so ein paar kleinigkeiten kann ich schon presentieren.
nachfolgend von 1 - 3 Antworten eines PTG Hertellers.
1 war meine allgemeine anfrage auf konfirmitätserkl. und erstinbetriebnahme.
2 war die antwort, nachdem ich 1 meinem tauchsport und flaschenfüller vorgehalten habe.
3 war noch mal eine klare frage, ob diese neue regelung den laufenden tüv ausserkraft setzt.

1.)die Inbetriebnahme bzw. Inverkehrbringung erfolgt durch den Tüv. Sollten Sie zu Ihren PTG`S die Konfirmitiätserklärungen benötigen, so senden wir Ihnen diese gerne zu.
da es hierüber immer noch keine allgemein gültige Regelung gibt, bitten wir Sie dieses bei Ihrem zuständigen Tüv zu erfragen

2.)Ihre Frage war für mich nicht ganz eindeutig, daher nachfolgend zur Ergänzung:

PTG`S, die nach dem 30.05.02 benutzt werden, müssen in Betrieb genommen werden.
Sollten Sie einen gültigen TÜV haben und selbst Ihre Flaschen füllen, so muss die Inbetriebnahme nicht durchgeführt werden.
Fachhändler und Füllstationen sind jedoch verpflichtet auf eine Inbetriebnahme und zu achten.

3.)wenn Sie Ihre PTG gewerblich füllen, dann tritt ab sofort die Regelung in Kraft und Sie erhalten somit einen neuen Tüv.

soweit so schlecht. mich beunruhigt die definition "gewerblich". ist damit gemeint, dass ich berufstaucher bin oder wenn ich meine flasche beim händler füllen lasse?

viele grüße
heinz
wenns was neues gibt, evtl. zum wochenende melde ich mich wieder.
05.09.2005 02:48
Und was bedeutet es dann, wenn auf meiner - gerade geschenkt bekommenen - Flasche im neuen Schwarzweiß-Lack mit "N" der TÜV-Stempel "9.03 @ 05" (@=Prüfzeichen) steht?!

Bis wann hat/hatte dann die Flasche TÜV?
Eigentlich - logisch gedacht bei dieser Kennzeichnung - bis 3.05.?!

Allerdings gilt der "neue" TÜV doch 2,5 Jahre?
Oder greift da diese Sonderregelung, dass man als Besitzer noch zwischen dem "alten" TÜV von 2 Jahren und dem neuen wählen darf? Der neue TÜV hat ja - meines Wissens nach - den "Nachteil", dass man keine TÜV-Pause einlegen kann, sondern dass die Prägung vergleichbar mit der aktuellen KFZ-TÜV-Verordnung "rückdatiert" wird.

Hoffentlich habe ich mit dieser Querfrage keine Frage aufgeworfen, die eigentlich in anderen Foren bereits besprochen wurde/wird!

Gruß

Mathias
05.09.2005 02:52
Sorry, meinte natürlich "9.05" als neuen TÜV-Termin, habe aber leider die "Edit"-Funktion nicht gefunden!
05.09.2005 22:18
hai breckes,
ja normal musst du wohl im sept. zum tüv.
dann müßte auch die erstinbetriebnahme miterfolgen, sodass koste von ca.50-70 € auf dich zhukommen.
dazu brauchst du abe rauch die konformitätserkl. der flaschenhesrteller und des ventilherst..
die mußt du bei denen anfordern.
dann alles zumtüv und du bekommst einen neuen stempel, sowie die erstinbetriebn. bescheinigung.
und schön imm er alles mit zum tauchen nehmen, sodass der händler , der füllt auch alles sehen kann. du bauchst also in zukunf noch ne extra brieftasche zum tauchen.
grußheinz
Antwort