Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Doppelt bekommen

Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage wie das in DE aussieht.
Folgendes: Ich bin aus der Schweiz und habe in DE eine Postadresse(für Packete etc.).
Ich habe etwas Bestellt, habe im voraus alles Bezahlt und die Lieferung wurde dann Abgeholt und es wurde alles in die Schweiz Eingeführt etc. Jedenfalls habe ich mich schon am Anfang über 2 Pakete gewundert. Zuhause habe ich festgestellt das alles doppelt geliefert wurde in 2 Paketen...mit 2 Lieferscheinen.
Bin ich verpflichtet mich bei der netten Firma zu melden? Irgendwie müsste das von meinem Wohnort ja wider zu denen kommen (Entschädigung)? Oder kann ich das als Weihnachts Spezial 2 für 1 verbuchen ? Hätte gerne Antworten wie es von der Rechtslage her gesehen wird...

Danke

Gruss
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28.12.2012 23:36
falls es darauf ankommt. Es handelt sich um rund 600,- .
28.12.2012 23:42
Hallo Chefkoch,

es ist auch und insbesondere eine ethische Frage. Und somit hast du auch schon deine Antwort.

Rechtlich gesehen hast du etwas (mehr) erhalten als dir zusteht - ich denke der rechtliche Begriff heißt ungerechtfertigte Bereicherung. Bezahlen Oder zurückgeben, wobei ich beim Unternehmen mal wegen den entstandenen Kosten nachfragen würde.

Gruß
ZT
28.12.2012 23:49
Na, du bist ja einer - ein Troll?
Dann mal im Ernst: Du darfst dich nicht an einem Fehler des Anderen bereichern. Ich denke, das geht wie beim Finden einer Sache: Du mußt es zurückgeben. Natürlich auf Kosten dessen, der den Fehler gemacht hat. Ob du Anspruch auf etwas wie Finderlohn hast weiß ich nicht. Bin kein Jurist, aber habe meinen besten Anwalt gefragt: Meinen gesunden Menschenverstand
( Und sollte ein Jurist eine andere Antwort geben können, würde ich es dennoch mit Kant halten.)
moecomOWD, Nitrox
28.12.2012 23:57
Hallo, fair wäre es sich dort zu melden und die Überlieferung zu melden. Vielleicht merken sie es aber auch selber. Da Du die Ware in die Schweiz ausgeführt hast und nicht der Lieferant kann der auch verlangen sie wieder in DE zu übernehmen und abholen zu lassen. Die EUST und Einfuhrzölle wird der Lieferant nicht zahlen wollen, da er ja ursprunglich auch nichts exportierte. Wenn Du alles laufen läßt und der Lieferant nichts merkt ist es eine Frage des Gewissens. Wenn der DE Lieferant es doch merkt ist es aber fraglich ob er in der Schweiz den Forderungen nachgeht. Hast Du aber noch ein Anschrift in DE kann er natürlich bei dieser versuchen an sein Geld zu kommen. Das kann peinlich und teuer werden....
Und vielleicht hat der Versender hier ja sogar mitgelesen.....
29.12.2012 00:27
Also soweit ich informiert bin, muß man den versender informieren.
Dieser hat dann die Möglichkeit es abzuholen.
Aber du hast es ja NACH der "Falschzustellung" schon in ein anderes Land gebracht - da ist es dann vermutlich so, daß Du es auch wieder zurück bringen mußt?
Aber evtl schreibt ja noch ein RA etwas definitives
29.12.2012 00:44
Hallo,
Danke schonmal für die Antworten.
Ja das ich mich dann mal Melde steht ausser Frage. Wäre ja auch froh darüber( denke ich).
Die Postadresse ist nicht meine Persönliche sondern eine Allgemeine wie zb. Postlagernd Lieferung. Auf der Bestellung steht das die ware in ein Drittland(Schweiz) von mir Exportiert wird. Sie würden ja auch direkt in die CH liefern. Bei uns gibt es sowas das wen ich etwas bekomme was ich nicht Bestellt haben, behalte ich das wen ich will. Der, der es jedoch falsch geliefert hat hat das recht es Abzuholen(lassen) oder kommt für die vollen Rücksende/bringe kosten auf. Darum der Link wie das in DE ist. Und es Kitzelt mich ja, ob sie das überhaupt Merken. Würde mir merkwürdig vorkommen wen nicht. Da sie ja auch 2 Packete aufgeben mussten etc. Ich werde dann nach den Feiertagen mal eine Mail machen sie sollen doch bitte diese Bestellung nochmals Anschauen ob ihnen etwas auffällt. Mann muss das Holz ja nicht gerade Poliert schenken .
29.12.2012 10:22
Das ist äuserst einfach Du darfst es behalten.
Damit gibst Du dann gleichzeitig eine Willenserklärung ab und es kommt ein Kaufvertrag zustande. Ab dann hoffe ich für dich das die darauf folgende Rechnung nicht auch wieder Doppelt kommt
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
29.12.2012 11:27
Es besteht keine rechtliche Pflicht, irgendeine Mitteilung zu machen. Es besteht auch keine Pflicht, die doppelt gelieferte Ware unverlangt auf eigene Kosten zurück zu senden. Ingebrauchnahme des zuviel gelieferten Gegenstandes löst Schadenersatzpflichten aus.

Einfach mal hier schauen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Doppelte-Lieferung-(Irrtum-des-Versenders)-__f122093.html

Ist in Zeiten des Internet-Handels eine häufig vorkommende Situation.

29.12.2012 12:10
Danke uboettger,

Das ist eine Antwort die ich Gesucht habe (also mal etwas schwarz auf weiss).
Danke an die anderen die auch auf ihre Meinung hofften. Aber bitte noch schnell alle den Link durchlesen.
Ich habe den Verkäufer jetzt mal Kontaktiert und die haben also wirklich keinen Plan. Aber eben, wir sind alles nur Menschen und ich werde sie nach kurzem auf die Foltter spannen wohl davon befreien.

Gruss
mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
29.12.2012 17:54
Du Gut´ster du Chefkoch
Rechtlich hättest du schwiegen und abwarten können. Das verhält sich wie bei dem Kassierer im Supermarkt, der dir versehentlich zu viel rausgiebt; es ist sein Fehler, den du nicht verantwortest und bei Bemerken auch nicht beheben musst.
(dahinter verbirgt sich die strafrechtliche Tatbestandsprüfung auch möglichen Betrug; Unterschlagung käme auch nicht hin)

Sinnvoll wäre es gewesen, die doppelte Warensendung etwa 12 Monate aufzubewahren, damit, wenn´s beim Lieferanten doch auffällt, du sie zurückgeben kannst, ohne Ersatz leisten zu müssen.

So aber kannst du mit reinem Gewissen ins neue Jahr starten

28.02.2013 10:41
Rechtlich hast du natürlich kein Problem. Aber wie wär`s mit Fairness oder dem guten alten Kant:
"Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne." Oder einfacher, das kategorische Sprichwort: "Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu."
28.02.2013 10:43
Blöd, hab auf ne falsche Taste gedrückt, wollte aber noch einen Satz schreiben. Ich find`s ok, dass du dich gemeldet hast beim Versender. Positive wie negative Handlungen setzen sich in der Welt fort und kommen irgendwann auf die eine oder andere Weise zu dir zurück. Also ist Fairness purer Selbstschutz.
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