Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

DIN EN 144-3

hallo zusammen,

weiß jemand was genau in der DIN steht?
hat sie gesetzlichen charakter?
macht sich eine füllstation strafbar, wenn sie eine flasche mit M25x2 ventil mit nitrox befüllt (natürlich oxy clean)?

habe hier ganz gegensätzliche aussagen von füllstationen (karlsruhe + freiburg)

wäre sehr dankbar für euer wissen, um hier etwas licht ins dunkel zu bringen.
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07.07.2010 23:05
wie wäre es wenn Du Dir diese DIN kaufst und versuchst sie nach dem lesen auch zu verstehen?

Grüße

P.S. erklärt sich aus dem Wortlaut für den der Lesen kann.
07.07.2010 23:33
>>wenn sie eine flasche mit M25x2 ventil mit nitrox befüllt .

Nein, da auch die Flaschen, die mit Euro-Nitrox-Ventil (M26x2) im Flaschenhals M25x2 Gewinde haben

DIN und EN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Es geht daher in einem evtl. Rechtsstreit um die Frage, ob die Abweichung von der DIN/EN-Norm z.B. bei einem Unfall zu diesem beigetragen oder gar ursächlich für diesen ist.
08.07.2010 08:44
@Uwe-Re

warum müssen solche schlaukacker wie du überhaupt antworten und können ihre schlechte laune nicht für sich behalten?

unmöglich, sowas!
08.07.2010 08:54
@SCR-Mike

danke für deine antwort.
ich hab wohl was verwechselt.
M25x2 ist das gewinde im flaschenhals?
es geht eigentlich darum:
meine flasche hat das normale "luft"-gewinde für die regler (G5/8?), ist aber oxy clean.
jetzt möchte ich gerne nitrox reiunfüllen lassen.
die eine füllstation macht es und sagt diese gewinde hätten bestandsschutz gegenüber der neuen norm, die andere füllstation sagt, sie dürfe flaschen mit diesem gewinde nicht befüllen.
also lügt doch einer von beiden oder irre ich?

es ist mir klar, dass jeder tauchshop selbst entscheiden kann, welche flasche er füllen möchte und welche nicht. mich interessiert nur die rechtslage. ich treffe nämlich oft auf das problem, dass du gegensätzliche aussagen bekommst, je nach dem in welchem shop du gerade bist. sei es das thema transport von flaschen, farbkennzeichnung oder TÜV usw.

viele grüße!
Vercingétorixold school
08.07.2010 09:06
EN Normen sind Rechtsnormen und gelten ohne Umsetzung in das nationale Recht unmittelbar! DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern geben den Stand und die anerkannten Regeln der Technik wieder. Ein Verstoß dagegen begründet idR eine wiederlegbare Verschuldensvermutung im Schadensfall, bzw. eine Mangehaftigkeit der Werkleistung.
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
08.07.2010 09:59
"... die eine füllstation macht es und sagt diese gewinde hätten bestandsschutz gegenüber der neuen norm, ..."

Das ist grundsätzlich nicht falsch. Man darf die alten Verntile natürlich weiter verwenden. Nur darf man in eine Flasche mit einem G5/8"-Anschluss nur Pressluft einfüllen. Das war nach der alten Verntilnorm auch schon so, weshalb es natürlich völliger Unfug ist sich auf den Bestandsschutz zu berufen.

Das heißt ja faktisch: Vorher war es verboten und ich habe es trotzdemgemacht, deshalb habe ich jetzt Bestandsschutz und darf es jetzt machen.

Fakt ist: man darf keine sauerstoffangereicherten Gase in Flaschen mit G5/8"-Anschluss einfüllen. Nebenbei es sind auch nicht alle Pressluftventile für Sauerstoff geeignet, was man auch nicht durch andere Dichtungsmaterialien oder Cleanen ändern kann. Es besteht immer die Gefahr, daß die Reibung zu hoch ist und dadurch an der Oberfläche oder Kanten Bedingungen entstehen, die zu einer Zündung führen können. Sauerstoffventile werden daher mit einer Druckstoßprüfung auf die Eignung getestet.

Nun füllen natürlich jede Menge Leute trotzdem sauersoffangereicherte Gase in so eine Flasche. Praktisch kann man das machen, wenn es in die Buchse geht, muß man mit den physischen, monetären und juristischen Folgen leben. Als gewerblicher Befüller hast Du dann ganz schnell die Karo 7. Da nimmt Dich jeder Laienstaatsanwalt mit einem Gutachter auseinander.

Die DIN_EN 144-3 regelt übrigens nur die technischen Ausführungen der Ventile. Die Nutzung der Druckgeräte ist in der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG und einigen anderen Richtlinien geregelt.

Grüße,

henri
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
08.07.2010 10:00
Hier noch ein Links. Viel Spass beim Lesen.

http://www.druckgeraete-online.de/seiten/frameset2.htm
08.07.2010 14:48
Nur mal so, für den Laienstaatsanwalt: Die Druckstoßprüfung wird mit 60° heißem Sauerstoff gemacht. Der Druckstoss ist von 1 auf 300 bar in 20 mS.
Dass dieses bei vorsichtigem Füllen mit Drosselventil nicht erreicht wird, dürfte auch ein Gutachter verstehen und vermitteln können.
Jedenfalls beim "normalen" Tauchunfall.
Was anderes ist es, wenn beim Füllen das Dach wegfliegt. Aber das verhindert dann wiederum den Tauchunfall.
08.07.2010 21:45
hmm, und was ist mit Flaschen, die mit Diving Breathing Gas gestempelt sind?
Sowhohl meine D-12 als auch meine Stages sind alle mit G5/8 Ventilen ausgestattet, schließlich will ich die Regler auch ggf. unereinander tauschen können möchte.
Ich kenne auch keinen Teckkie, der D-12 mit Ntrox-Ventilen verwendet.
Mir hat übrigens noch keine Füllstation die Nitrox Füllungen verweigert.

Aber diskutieren hat wohl keinen Zweck, Du siehst es auch an den Antworten im T-Net. Hier gibt es auch jede Menge Neunmalkluge, die die Weisheit mit Löffeln gefressen haben. Such Dir ne vernünftige Füllstation, die auch Ahnung haben.
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
08.07.2010 22:44
MatV, ich weiß. Das ist mit Sicherheit ein Provokationstest. Die Annahme dabei ist eben, daß die Flaschen und Ventile den "normalen" Bedingungen den Betrieb aushalten. Das Durchführen von Tests in extremeren Bereichen als der geplante Normalbetrieb ist doch wohl völlig normal.

"Kein_Nick_eingefallen", du Neunmalkluger, nur weil fast alle Teckies das so machen, ist es juristisch noch lange nicht in Ordnung. Nur weil viele Füllstationen dir auch Sauerstoff in alle möglichen Flaschen einfüllen, heißt das noch lange nicht, daß sich bei einem "Unfall" beim Füllen der Betreiber der Füllstation nicht warm anziehen muß.
Auch in Flaschen mit "Diving Breathing Gas" darf man in Deutschland keine sauerstoffangereicherten Gemische einfüllen. Normoxisches oder hypoxisches Trimix schon.

Übrigens ist die Argumentation völlig überflüssig. Würde ein Tecki alle seine Automaten und Flaschen mit dem M26x2-Nitroxgewinde ausrüsten, dürfte er alle Gase in diese Flaschen füllen. Der Gedanke einheitlicher Automatenanschlüsse ist ok. Auch wenn ich glaube, daß es in der Praxis höchstens im ppm-Bereich Fälle gibt, wo das mal notwendig gewesen wäre. Wie gesagt, der Gedanke einheitlicher Automatenanschlüsse ist ok, nur das G 5/8"-Gewinde ist eigentlich das falsche.

In der Praxis benutze ich auch G5/8"-Ventile (und ein paar 3/4"). Ich tue das aber in dem Bewußtsein, daß ich ein Problem habe, wenn es mal beim Füllen in die Hose geht.

Grüße,

henri
09.07.2010 10:42
Zu der Fragestellung existiert ein Bericht, der sich im hinteren Teil auch ausführlich mit den rechtlichen Aspekten einer Norm beschäftigt: www.diveinside.de/DI_Nitroxnormen_15_159.pdf
hketTL CMAS
09.07.2010 11:42
Grundsätzlich ist der Befüller dafür verantwortlich, was er wo reinfüllt.

Er darf also ablehnen:
kleinkonische Flaschen zu füllen
Nitrox in Luftflaschen zu füllen
Flaschen zu füllen, denen er nicht vertraut

Eine Verpflichtung irgendwas irgendwo reinzufüllen gibt es also nicht. Wenn der Befüller sagt das mache ich nicht, weil ... hat er ein Recht dazu.

ps: Tankstellen haben das beim Sprit clever gelöst,
der Kunde füllt selbst und bekommt den Hinweis:
es dürfen nur zugelassene Behälter befüllt werden.

Helmut
10.07.2010 12:47
Alle mit M26x2... Tolle Idee. Damit fangen die Probleme erst richtig an. Weil dann die falsche Annahme nahe liegt, dass da nur saubere Gase eingefüllt werden. Das ist wohl dem Hörensagen nach bei Luft nicht immer so gegeben...
Matthias
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
10.07.2010 13:53
Aber bei allem in G5/8" kann man davon ausgehen, daß da nur saubere Gemische drin sind / waren?

Was für eine brilliante Antwort. Sorry da bekomme ich spontan einen

Grüße,

henri
Frank34CMAS**, 700TG
11.07.2010 14:42
"Aber bei allem in G5/8" kann man davon ausgehen, daß da nur saubere Gemische drin sind / waren? "

Das schreibt Matthias nicht und unterstellt es auch nicht. Aber grundsätzlich geht die EU-Norm wohl tatsächlich davon aus, dass in Flaschen mit Nitrox-Ventil auch immer nur Nitrox `drin ist/war und es somit sicher ist, dort wieder Nitrox einzufüllen. Das ist natürlich Blödsinn, wenn dort zwischendurch doch mal "ungefilterte" Luft eingefüllt wurde und geht somit schief.

Umgekehrt kann der Füllbetrieb beim G5/8 Anschluss davon ausgehen, dass die Flasche eh dreckig ist - egal ob das der Tatsache entspricht oder nicht. Somit sollte da nur Luft oder max. Nitrox aus einer Membranalge (auch wenn`s eigentlich nicht zulässig ist).

Wirklich sicher sein, dass sie Oxyclean sind, kann man wohl nur bei eigenen Flaschen. EIn Füllbetrieb muss da schon einiges an Vertrauen mitbringen, wenn er selber mischt
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
11.07.2010 15:18
Frank 34, das ist wohl eher eine vom Ventil unabhängige Frage, daß man Sauerstoff nur in Flaschen einfüllt, die entsprechend gereinigt sind.
MatV kommentiert die Ausführung M26x2-Ventil als unqualifiziert, obwohl es die einzige legale Variante ist, mit der man bei einem Ventiltyp alle Gase tauchen kann. Natürlich erfordert es eine gewisse Sorgfalt und Verantwortungsbewußtsein, die Flaschen in einer entsprechenden Konditionierung zu halten und sie nicht mit (möglicherweise) verölter Luft zu befüllen.

Nichtdestotrotz, das Probelm ist nicht das M26x2-Gewinde, sondern die Sorgfalt der Taucher. Wenn ich allerdings als Befüller unterstelle, daß ein Taucher nicht sorgfältig mit sauerstoffkompatiblen Flaschen umgeht, dann muß ich das auch bei G5/8"- und 3/4"-Ventilen unterstellen. Auch hier kann beim Mischen von Nitrox oder Trimix verölte Luft eingefüllt werden

Grüße,

henri
12.07.2010 19:53
Henri, ich beschreibe nicht das M26 Ventil als unqualifiziert, sondern prognostiziere die Auswirkung der Anwendung desselben.
Nämlich genau die, die du oben beschreibst. Das Problem ist die dem M26 Ventil nebst Flasche zugeschrieben Sauebrkeitsvermutung. Und die wird es mit Siucherheit geben.
Nebenbei, findest du, das "unqualifiziert" und "gesetzeskonform" Widersprüche sind?

Gruß,
Matthias
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
13.07.2010 09:11
Nee, ich finde nur daß die Variante alles in M26x2-Ventil keine Sauberkeitsannahme zuläßt, genauso wie alles in G 5/8". Das hat schlichtweg nichts mit der Art des Ventils zu tun, sondern mit dem Mindset und der Sorgfalt des Betreibers.
Bei M26x2 hat man aber wenigstens Ventile drauf, die überhaupt von der Bauart und Ausführung für Sauerstoff geeignet sind, was man bei G5/8" nicht sagen kann.
Bilder von ausgebrannten G 5/8"-Ventilen gibt es im Web zur Genüge.

Ich benutze übrigens G5/8" und 3/4" für die Sauerstoffflaschen. Für Sauerstoff habe ich dann einen auf Pressluftanschlusswelle umgebauten Sauerstoff-Cyclon, den ich mit einem Adapter anschließe. So habe ich keine Verwechslungsgefahr und könnte die Automaten zur Not auch austauschen. Allerdings glaube ich nicht, daß die Wahrscheinlichkeit, daß das notwendig ist, sich irgendwie von der Lottowahrscheinlichkeit großartig unterscheidet... )

Und ich spiele auch kein Lotto ))

Grüße,

henri
13.07.2010 09:48
@henri
weiter oben schreibst du: "Fakt ist: man darf keine sauerstoffangereicherten Gase in Flaschen mit G5/8"-Anschluss einfüllen."
ist es nicht so, dass die norm keinen gesetzl. charakter hat, d.h. man DARF in eine flasche mit G5/8``-anschluss auch nitrox einfüllen. erst bei einer juristischen auseinandersetzung kann das nichteinhalten der norm probleme bereiten.
davon mal abgesehen, dass es sauerstoffbrand geben kann. was aber mit einer membranfüllung doch wohl kein thema sein dürfte oder täusche ich mich da?

grüße, david.
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
13.07.2010 11:15
Du täuscht Dich da.
Die Norm regelt nicht, was Du darfst und was nicht. Sie beschreibt technische Ausführungen.

Wenn Du wirklich Lust hast, Dir zusammen zu suchen, was wie wo geregelt ist schau mal Druckbehälter-online rein oder wo immer Du die entsprechenden Verordnungen findest.
14.07.2010 17:26
Henri, wenn du die von Walter C. gebrachten Bilder meinst, die haben keinerlei Aussagequalität.
Es ist nirgends belegt, das diese Ventile sauerstoffrein gemacht wurden.
Ein verhurtes M26 Ventil würde genauso aussehen. Die Ventile waren auch nicht ausgebrannt. Bei einem Sauerstoffbrand _verbrennen_ die Ventile. Sprich, man kann sie dann einatmen. Schmeckt schön süß nach Zinkoxid.
Gruß,
Matthias
14.07.2010 19:38
die "Druckgeräterichtlinie 97/23/EG" und die "Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(Druckgeräteverordnung -14. GPSGV)" regelt nach meinem verständnis nur das inverkehrbringen von druckgeräten.
die "betriebssicherheitsverordnung" regelt nur die handhabe mit druckgeräten im rahmen eines arbeitsverhältnisses.
bis jetzt habe ich also noch kein regelwerk finden können, das dir (als privatperson) vorschreibt, welches gas du in welches druckgerät füllen darfst und welches nicht.
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