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Darf man in Deutschland überall tauchen?

Darf man in Deutschland tauchen wo man will?
z.b in kleinen Seen die keinerleih mit tauchverbot beschildert sind, oder baggerseen.
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05.03.2006 21:43
Hallo Mischenko,

das ist nicht so einfach zu beantworten, da es in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Grob gesagt ist es in manchen Bundesländern generell verboten (z. B. NRW) es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt. In anderen ist es generell erlaubt, es sei denn, es ist an bestimmten Orten oder in bestimmten Gewässern ausdrücklich verboten. Klingt vielleicht ein wenig verwirrend aber das ist Deutschland. Die untere Wasserbehörde deines Bundeslandes kann dir dazu eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

Gruß hape
peter.erkenPADI OWSI
05.03.2006 22:56
Hallo,
also in BW wurde letztes Jahr vom Verwaltungsgericht ein Beschluß verfaßt, nachdem in jedem See, wo Baden erlaubt wird (überwacht + auf eigene Gefahr), gleichzeitig auch Tauchsport ausgeübt werden darf. Örtliche Tauchverbote, wenn ausgeschildert, natürlich ausgenommen.
Wenn Bedarf vorhanden, kopiere ich euch den Zeitungsausschnitt und lasse Ihn euch zukommen.
Tel. 07071 151723 (Tübingen)
Gut Luft!!! Peter
05.03.2006 23:24
In Deutschland herscht eine Holpflicht und keine Bringpflicht ! D.h. niemand muss einen See kennzeichnen, ob Bade- oder Tauchverbot besteht.
Jeder muss sich selbst bei Gemeinden oder Städten oder Privaten Besitzern informieren !

Ist leider so !
06.03.2006 10:13
Hallo zusammen.

Das Stichwort heißt "Gemeingebrauch" oder "Gemeinnutz". Je nachdem, ob das Tauchen im Gemeinnutz drinne ist oder nicht, darf man - oder eben nicht.

In Bayern gehört Tauchen bspw. NICHT dazu, d.h. Tauchen muss explizit erlaubt werden. In BaWü ist es genau anders herum - da muss das Tauchen explizit verboten werden.

@Peter: Das Urteil hat nur noch einmal klargestellt, daß das Tauchen im rechtlichen Sinne dem Baden gleichgestellt ist.

Von allen Regelungen ausgenommen sind Seen, die privatwirtschaftlich umgetrieben werden, wo also ein Pächter oder Eigentümer vorhanden ist. Unabhängig davon, wie der jeweilige Gemeinnutz aussieht hat in diesem Falle der Pächter / Eigentümer das letzte Wort.

Gruß - Martin.
Mike.hadv. Schnitzelesser
06.03.2006 12:07
Dürfen ?

Klar ! Nur ab und an nicht erwischen lassen
06.03.2006 12:24
Hey ,ich habe für alle die nicht wissen wo sie Tauchen sollen die lösung,schau doch mal auf der Seite io-group.de,da wird euch genau gesagt wo mandochen kann und noch vieles mehr...Dort könnte ihr auch eure Scheine machen..Hoffe ich konnte helfen..mfg
AnnaFull-Trimix, Fullcave, mCCR
06.03.2006 16:56
ich zitiere mal fuer Baden Wuerttemberg die BTS-Seite:

"In Baden-Württemberg gehört das Tauchen zum Gemeingebrauch und ist damit zunächst jedermann an den Gewässern gestattet. Dieser Gemeingebrauch kann jedoch eingeschränkt werden. Dies ist inzwischen an vielen Seen durch eine Rechtsverordnung von den zuständigen Gemeinden geschehen. Aufgrund der Vielzahl von Verordnungen, können wir leider nicht alle Informationen zu den Seen anbieten."

Einschränkungen sind in der Regel Tauchen am WE nur mit Genehmigung, Winter- und oder Nachttauchverbot
06.03.2006 19:59
Entscheidender dürfte die Frage sein, welche Konsequenzen unerlaubtes Tauchen haben kann, falls man denn mal erwischt werden sollte, oder falls ein Unfall passiert.
Versicherungsschutz verloren? Wohl kaum, wenn Tauchverbot nicht wegen erhöhtem Unfallrisiko bestand, oder?
Tauchausrüstung beschlagnahmt? Da könnte dann ja auch jeder Förster die Autos von Eindringlingen beschlagnahmen. Glaube ich nicht.
Gefängnis? Kaum.
Tauchverbot? Tauchen ist da ja ohnehin verboten.
Geldstrafe? Vielleicht, aber von wem einkassierbar, und in welcher Höhe?

Wahrscheinlich wird man nicht erwischt. Wenn doch, dann wahrscheinlich nicht von Bevollmächtigten. Wenn doch, muß man vielleicht (schätze mal) 50EUR Strafe zahlen. Bei einer Erwischenswahrscheinlichkeit von unter 10% entspricht das der normalen Einstiegsgebühr an anderen offiziellen Tauchplätzen.

Aber vielleicht irre ich mich, und es wird härter gehandhabt.
07.03.2006 08:07
@flasche:

Genau Dieser Gedankengang führt dazu, dass Tauchen in Deutschland und an vielen Seen immer weiter reglementiert wird.

Darunter leiden halt die "Normaltauchen" und nicht solche Hohlköpfe, die sich erst mal ausrechnen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, erwischt zu werden.

Vor allen Dingen aus Gründen des Naturschutzes werden diverse Seen gesperrt. Beispielsweise weil wochenends hunderte(!) von Tauchern an kleinen Seen eingefallen sind. (Siehe Region KA)

Ich könnte durchaus gut damit leben, dass solchen Tauchern, die gegen Tauchverbote verstoßen die Tauchausrüstung *komplett* eingezogen wird und diese zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen bei eBay vertickt wird...

Kopfschüttelnde grüße
Martin.
07.03.2006 08:16
Martin: mach dir nichts draus, um sich diesen laxen Umgang mit Reglementierungen endlich auch mal leisten zu können sind diese Flaschen damals "ja schließlich auf die Straße gegangen"

In der Hauptstadt gibt es keine Einschränkungen - nur bei den Bundeswasserstraßen sind einige Vorschriften zu beachten.

(Naja, wahrscheinlich nur noch solange, bis der erste vergrippte Schwan von der Feuerwehr weggefahren wird...)
07.03.2006 09:46
@mhille und 26: Prinzipiell gebe ich Euch recht. Es gibt aber auch viele Gemeinden, die nicht auf irgend einer Grundlage den Gemeingebrauch einschränken, sondern aus Willkür. Oft können außer einem "unguten" Gefühl keine konkreten Gründe genannt werden, oft ist es auch die Anglerlobby, die hinter dem Verbot steckt (oder gar Tauchvereine, die sich Exklusivität sichern wollen). Und so sehen dann auch viele Verbote aus: Bestimmte Dinge, z.B. (unmotorisiertes) Bootfahren (gehört in BW zum Gemeingebrauch) oder Tauchen ist verboten, Angeln nicht (obwohl keine Pacht durch einen Verein vorliegt).

Generell sind solche selektiven Rechtsverordnungen rechtswidrig und würden einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und tun dies auch nicht. Aber: Wer nimmt den Aufwand auf sich, damit vor Gericht zu gehen?

Ich selbst kenne einen netten kleinen und klaren Waldsee, an dem rundherum Schilder mit Badeverbot stehen (ohne Begründung), während die Angler ihrem trübsinnigen Tun unbehelligt nachgehen können. Auch Naturschutzgründe ziehen dort nicht, da der See als Naherholungsanlage mit Grillhütte, Spielplatz und Wegen mit Sitzbänken ausgebaut ist.
Gibt es denn hier im T-Net keinen Rechtsanwalt, mit dem zusammen man einen Verein gründen könnte, um genau solche Rechtsverordnungen zu kippen? Mein erster Mitgliedsbeitrag wäre sicher.
AnnaFull-Trimix, Fullcave, mCCR
07.03.2006 12:41
@Martin,

kann Dir nur zustimmen. Ich wohne im Raum KA und verfolge in den letzten Jahren wie es zu immer mehr Einschränkungen beim Gemeingebrauch kommt. Wenn man die Herden von Tauchern sieht, die am WE ueber die Seen ehrfallen, wundert es einem nicht. Problem sind halt eine gewisse A... quote: Rettungswege werden zugeparkt, Parken im Halteverbot, Nicht benutzen des Tauchereinstieges, Ausbildung an Seen, wo Tauchausbildung expliziet verboten, etc. Spricht man die Taucher dann an, heisst es wir, machen es schon lange so ohne Probleme.

Ich verweise da mal auf die Seite von Peter Rachow: tauchen in Nordbaden.

@Kormoran

Keine Frage, das Anglerlobby ist groesser und man koennte in Sachen Normenkontrollklage einiges machen.

" Wer nimmt den Aufwand auf sich, damit vor Gericht zu gehen?"

ich bin diesen Weg mit 3 andern Tauchern schon gegangen. Es ist einfach im Netz anzuregen einen Verein zu gruenden, der versucht Rechtsverordnungen zu kippen. In der Realitaet sieht es aber schon anders aus. Die Normenkontrollklage ist ein Weg, der viel Zeit und u.U. auch Geld erfordert (wenn man verliert) Er widerspricht gegen die Einstellung der Verbände und Du wirst keine Unterstuetzung von dort bekommen. Viele Taucher finden es gut, wenn sie hoeren, dass man so etwas macht. Aber wenn es dann an konkrete Unterstuetzung geht, wird die Zahl derer, die aktiv etwas machen schon recht klein.

zu dem Badesee: Rechtsverordnung suchen. Insges. 2 Jahre nach Bestehen dieser ist eine Normenkontrollklage moeglich.

Falls Du mal eine Normenkontrollklage machen willst, kannst Du Dich gerne wegen Tips an mich wenden.

Gruss Anna
07.03.2006 13:11
@mhille
Ich sprach nicht davon, an Seen, wo es erkennbare Gründe oder bekannte Verbote gibt, zu tauchen. Sondern davon, was passiert, wenn man aus Unkenntnis oder einfach aus praktischer Unmöglichkeit (See zufällig gefunden, kein Gemeindevertreter erreichbar) taucht, ohne daß es wirklich schadet. Wenn dann ein Hobbyspitzel, der um den See schleicht und in Ruhe die Leute am FKK-Strand gegenüber beobachten und fotografieren will, sich vom Taucher gestört fühlt und den zur Kasse bittet.

Ich hielte die Regel "was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt" für die beste Lösung, ansonsten sollte die frage nach Konsequenzen ja wohl noch zulässig sein, ohne daß man dumm angemacht wird. Du profitierst nicht zufällig an einer Tauchbude, die sich einen See billig unter den Nagel gerissen hat? Will schließlich auch mal böse sein.
07.03.2006 14:49
@26G
Deine übliche Hetze ignorierend: Vorsicht beim Verlassen der Hauptstadt! Tauchen außerhalb Berlins: Das Westufer des Glienicker Sees dürfte schon ein komplizierter Fall sein (Ostufer Berlin, Westufer Brandenburg). Ruf` bloß nicht den falschen Sachbearbeiter an, der will womöglich erstmal `ne Woche drüber schlafen, bis er (ausgerechnet) Dir `ne Taucherlaubnis gibt. Gut, für den Glienicker See mag`s bekanntermaßen geregelt sein; woanders wäre umständlich nachzufragen.
Anderer Fall Straussee (auch Brandenburg, schon nicht mehr Berlin): Da gibt`s `ne Tauchbasis, also ist das Tauchen im See ja wohl im Grunde erlaubt. Wenn Du nun auf die Idee kämst, ein paar Meter nebenan einzusteigen, dann würde Dich vermutlich (wenn Du fragst) der jeweilige Sachbearbeiter (ich wüßte erstmal nicht, wen ich anrufen soll; würde ich aber wohl `rausbekommen) dumm und sprachlos durchs Telefon angucken, und fragen, warum Du denn nicht einfach in der vorhandenen Tauchbasis `reingehst. Sachlicher Grund? Keiner. Praktischer Grund? Ist für den Sachbearbeiter bequemer und risikoloser so. Und der Tauchbasis bringt`s ja auch was
Du bist sicher, immer vorher umständlich gefragt zu haben, wenn Du mal kurz solotauchend `nen See erkunden wolltest? In der Praxis hieße das ja oft (aus praktischen Gründen), daß man ausschließlich an geöffneten Tauchbasen taucht, weil einem der bürokratische Aufwand für `nen einzelnen Tauchgang sonst einfach zu hoch wäre.

@Anna
"verfolge in den letzten Jahren wie es zu immer mehr Einschränkungen beim Gemeingebrauch kommt."
"Herden von Tauchern [...] ueber die Seen herfallen [...] A... quote"
Ja, genau. Die Taucherherden, diese A.., sind schuld; nicht etwa die wohl fehlende Organisation vor Ort oder die unangemessenen Reaktionen mancher Verantwortlicher.
Aber wenn die "Taucherherden" dort nicht (unerlaubt) "einfallen" würden, würden sie ja wohl ansonsten woanders (erlaubt oder unerlaubt) ebenso tauchen; mit wohl ähnlichen Effekten am Wochenende. Dann mußt Du ganz andere Schlüsse ziehen, zum Nachteil vieler Taucher. Verlosung von Tauchgenehmigungen, mehr Bürokratie, Preissteigerungen, um die Herden zu dezimieren. (Sinnvolle Tauchverbote wegen wirklich nachhaltig geschädigter Umwelt oder ernster Gefahren sind natürlich eine andere Sache.)

"Parken im Halteverbot"
Danach war nicht gefragt. Wenn man ordentlich parken kann, oder der Weg zum etwas entfernten Parkplatz möglich ist, wird man das auch meist machen. Einzelne Falschparker: Ignoranten, die man schon mal bestrafen kann. Viele Falschparker: Vermutlich Mängel der bedarfsgerechten Parkraumschaffung vor Ort. Man kann dann kaum verlangen, daß der böööse Taucher mangels offiziellem Parkplatz 100km als umsonst gefahren ansieht, und brav nach Hause zurückfährt, statt sich auf die längst plattgedrückte Wiese neben dutzende anderer Falschparker (darunter viele Badegäste) zu stellen.

Auf dem Teppich bleiben: Die Originalfrage war, ob man überall tauchen darf; die logische Zusatzfrage wäre, was man ansonsten für Strafen befürchten muß. Da wird man im Normalfall das unbeabsichtigt-ungefragte Tauchen an einem scheinbar geeigneten Platz als Fragehintergrund annehmen. Nach bösen A.., die falsch parken und in Herden irgendwo am Wochenende einfallen, war nicht mal ansatzweise gefragt worden; das fällt einem dann nur ein, wenn man so denken will.
07.03.2006 18:38
@Anna
Habe jetzt doch mal den (leider von Dir nicht verlinkten) Rachow-Text durchblättert:
http://www.peter-rachow.de/baden.htm
"Sporttauchen [..] als "unschädliche Verrichtung" eingestuft worden [..]. Findet allerdings Massenausbildung, womöglich noch mit Horden von Tauchanfängern, statt, kann hier wohl nicht mehr von einer "unschädlichen Verrichtung" i. S. d. R. ausgegangen werden [..]. Tauchen als "unschädliche Verrichtung" bezieht sich wohl ausschließlich auf das Tauchen von Privatpersonen [..]."

Ähnlichkeiten Deiner Wortwahl mit dem Vokabular des genannten Textes sind sehr auffallend. Nur bezieht sich der Rachow-Text auf`s gewinnbringende Massentauchen, die Frage (und meine Zusatzfrage) jedoch auf den privaten Einzeltaucher, und St.Rachow dürfte (wenn ich ihn richtig interpretiere) gegen behutsames Individualtauchen ohne Genehmigungsbürokratie wohl wenig einwenden (sofern es denn mit Druckluft stattfindet).
07.03.2006 19:33
Hetze Dich nit verschdande???
AnnaFull-Trimix, Fullcave, mCCR
07.03.2006 20:37
@Flasche

Peter und ich tauchen in der gleichen Ecke, sind von den immer mehr werdenden Einschränkungen betroffen. Ich weiss schon, wieso ich immer weniger am WE tauche. Gegen behutsames Individualtauchen ist nichs einzuwenden.

Du hast uebrigens seine Seite nicht richtig gelesen, da steht, dass Peter auch schon mit anderen Gasen unterwegs war
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