Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.
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EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1

D12 von Deepstop mit oder ohne Tüv?

Kurze Frage:

ich habe letztes Jahr bei Deepstop eine D12 bestellt. Heute wurde mir die Flasche nicht gefüllt mit dem Hinweis, sie habe keinen Tüv. Auf der Flasche steht nur 2012/07, was meiner Meinung nach das Datum der Erstinbetriebnahme ist. Bin aber kein Experte. Der Füller sagte es müsse das Datum der nächsten Prüfung eingeschlagen sein und das ist es nicht. Da ich die Flasche laut Homepage mit Tüv gekauft habe wüsste ich gerne, wie die Situation sich darstellt. Bisher hat nie jemand was gesagt beim Füllen.
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29.03.2014 22:04
War da kein Aufkleber drauf? Ich schicke dir gerne welche zu...
Mach doch mal ein Foto von der Stempelung.
Die bestellten Flaschen bei Deppstop hatten bei mir immer recht frischen "TÜV" hier und dort mal 3-4 Monate weniger...spielt aber keine Rolle, bei uns zumindest.

LG Ursus
EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
30.03.2014 14:35
Hier sieht man die Flaschen inkl. Aufdruck. Erst zwei Mal die rechte, dann zwei Mal die linke:
https://www.youtube.com/watch?v=RjnGoXpwbxs
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
30.03.2014 16:38
Da sollte noch ein weiß-blauer, runder Aufkleber vom TÜV drauf sein. Mit (soweit ich mich erinnere) aktuellem und (eingelocht am Rand) nächstem Prüfdatum. Fehlt der, hat irgendwer einen Fehler gemacht. Frag doch einfach bei Deepstop nach. (Ich würde aber an deiner Stelle, falls die das nachträglich nicht mehr hinbekommen, auch eine teilweise Gutschrift der dadurch entstehenden Prüfkosten akzeptieren.)
EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
30.03.2014 18:40
Hab dort schon nachgefragt, aber bisher keine Antwort erhalten. Ist ja auch Wochenende.
30.03.2014 20:09
@EXIL-VFLer,
ich bin deinem Link zu youtube gefolgt, demnach hat deine D-12 definitiv keinen TÜV, was du als TÜV Stemplung deutest(2012/07) ist das Herstellungsdatum der Flaschen ,nicht nur das du die D-12 überteuert , - sind dort für 599 ausgeschrieben - gekauft hast, die TÜV-Kosten fallen jetzt auch noch an......
wie von Ursus vorgeschlagen, einfach einen anderen "blauen Aufkleber" auf das Doppelgerät zu kleben würde dein Problem zwar zunächst lösen, bedenke aber, dieser Schritt ist rechtlich gesehen dem Austausch einer TÜV Plakette am PKW gleichzusetzen, (ich urteile nicht darüber, ich stelle die rechtliche Frage nur in den Raum)
jede getüvte Flasche/TÜV-Abnahme ist gleich dem PKW TÜV in einer Datenbank mit dazugehöriger Flaschennummer,Prüfdatum usw. abgespreichert, also im Zweifel nachweisbar........
an deiner Stelle würde ich mit dem von dir angesprochene Online-Shop Verbindung aufnehmen und die "Nachtüvung" deiner Flaschen forden sowie
die Übernahme der Versandkosten,
sollte der von dir genannte Händler die Flaschen ohne TÜV angeboten haben erübrigt sich jede Reklamation......
darum bei zukünftigen Flaschenkäufen auf die Angaben des Anbieters achten, steht zum Beispiel wie hier http://www.dive222.de/Alu-Flaschen/MES-80-cuft-Alu-Stages-Dirty-Beast::85.html die Erstinbetriebnehme in der Produktbeschreibung hast du jede rechtliche Handhabe gegen den Händler
DiverobyPADI MSDT / SSI DMI
30.03.2014 21:03
Und Frage gleich nach der Konformitätserklärung. Immer mehr TÜVer wollen dies sehen. Bekommst auch bei Hans oder musst Dich direkt an BtS wenden. Die haben einen Link auf der HP. Dieser hat bei mir nich geklappt - leider. Habe Konformitätserklärung dann per Email erhalten.

War das Doppelgerät günstiger im Vekauf?
30.03.2014 21:15
Also das mit dem TÜV aufkleber ist bei Druckbehältern TRB nicht zulässig.(Was aber anscheinend den TÜV Süd nicht Interessiert) Das TÜV Datum muss bei Stahlflaschen eingeschlagen sein
30.03.2014 21:43
Juli 2012 ist Herstellungsdatum, Aufkleber oder Stempelung fehlt--ganz klar. Meine 2010 Pullen hatten schon einen Aufkleber und beim letzten TÜV wieder einen erhalten. Bisher hat auch keiner die Aufkleber angezweifelt. Also, falls nix geht ---schicke ich dir ein paar Aufkleber zu----ob du den Rechtsweg einhalten möchtest----entscheide selbst.
LG Ursus
EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
30.03.2014 21:46
Die Flasche wurde mit Erstinbetriebnahme und Tüv angeboten. Eine Konformitätserklärung dazu habe ich, den Tüv anscheinend nicht. Mich wundert, dass mir die Flasche bisher überall gefüllt wurden. Ich habe nicht die Kapazitäten, eine D12 zum Verkäufer zu schicken. Ich werde versuchen zu erreichen, dass ich die Flasche beim Tauchladen meines Vertrauens abgeben kann und deepstop mir die Kosten erstattet. Ich finde das ehrlich gesagt ziemlich frech, die Flasche mit Tüv zu bewerben und ohne zu verschicken.
30.03.2014 21:48
..gerade mal auf der Homepage geschaut, lt. Beschreibung mit TÜV!!!! auf dem Bild ist zumindest der Aufkleber auf den Schellen--Was sehhhr fragwürdig ist.

LG Ursus ( Hans anrufen.....klären )
EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
30.03.2014 22:14
Tüv für D12 kostet ca. 70 Euro. Die hätte ich schon gerne wieder. Das ist jetzt das dritte Mal in 4 Wochen, dass ich mich über den Shop ärgern muss...

Ursus: Danke für das Angebot. Zunächst einmal will ich aber versuchen, die Sache sauber zu klären.
DiverobyPADI MSDT / SSI DMI
31.03.2014 09:35
Ruf Hans an. Das bekommt Ihr hin
Scapegoatkann schwimmen ;-)
31.03.2014 11:12
Moment mal, du hast die konformitätserklärung erhalten, ja? Hast du dazu auch das Papier zur Erstinbetriebnahme erhalten? Wird normalerweise zusammen ausgehändigt.

Hast du mal geguckt, ob du hier die Inbetriebnahme findest:
http://konformitaeten.bts-eu.de/flaschen_ab_07.php

(Der Link funktioniert bei mir übrigens ausschließlich mit InternetExplorer, also damit versuchen).

Hast du die Inhbetriebnahmeurkunde hat die Flasche auch TÜV.

Es ist zwar gänguige Praxis das nächste Prüfdatum mit einzuschlagen (oder zu kleben), aber es ist nicht notwendig, da es dem Betreiber des Druckgerätes obliegt die Prüffristen einzuhalten!
Das heißt, nach erfolgreicher Inbetriebnahme (!) ist die nächste Sichtprüfung in 30 Monaten Fällig, die erste Festigkeitsprüfung in 60 Monaten! Und zwar unabhängig davon, ob das nächste Prüfdatum gekennzeichnet ist!

Guck mal hier:
http://www.gruber-sicherheitstechnik.de/assets/applets/1_Info_Kennzeichnung_Flaschen.pdf
(Seite 2)

Hier der direkte Link zur BetrSichV:
http://www.bgva3.de/betriebssicherheitsverordnung.html

Unter §15 (7) findest du zwar die Prüffristen für tauchgeräte, aber in der gesamten Verordnung gibt es keine hinweise zur Kenntlichmachung des nächsten Prüftermins.

Es hängt also nur davon ab, ob es eine Inbetriebnahmedokumentation zu deinem Gerät gibt. Wenn duies so ist, dann hat dein Gerät auch "TÜV" (unabhängig davon, ob der nächste Termin gekennzeichnet wurde, und davon, was deine Füllbude glaubt zu wissen)!

Gruß,
Alex
Scapegoatkann schwimmen ;-)
31.03.2014 11:23
Nachtrag:

Das eingeschlagene Datum ist der Produktionsmonat, der aber idR mit der Inbetriebnahme übereinstimmt. Das Erstinbetriebnahmedatum findest du eben auch in dem Erstinbetriebnahmedokument nach BetrSichV (das Dokument sollte irgendwo das TÜV-Logo enthalten).

Alex


EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
31.03.2014 12:52
So, ich habe jetzt von Hans in Kopie ein Dokument erhalten vom Tüv Rheinland mit der Überschrift
"Bescheinigung über eine Prüfung vor Inbetriebnahme"

Weiter unten steht "Herstelluingsjahr: 2013" - auf den Flaschen steht 2012. Liegt das daran, weil 2013 geprüft wurde? Das Dokument ist vom 7. Feb. 13 inkl. Tüv-Stempel.

Dann folgt: "Prüfumfang: Ordnungsprüfung, Prüfung der Dokumentation sowie ordnungsgemäßer Zusammenbau"

Und unten sind zwei Textpassagen angekreuzt. Erstens:

"Das Drukgerät befindet sich in ordnungsgemäßem Zustand. Gegen eine Inbetriebnahme bestehen keine Bedenken"

und zweitens

"Die Prüffristen sind noch zu ermitteln auf Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung, innerhalb von 6 Monaten vom Sachverständigen überprüfen zu lassen und der zuständigen Bhörde mitzuteilen."

Klingt irgendwie unfertig.

KEIN Kreuz ist bei

"Eine sicherheitstechnische Bewertung wurde gem. §15 BetrSichV durchgeführt, die Prüffristen wurden vom Betreiber ermittelt und ihre Ermittlung vom Dachverständigen geprüft."

Kann mir das einer in einfaches Deutsch übersetzen? Habe ich Tüv und muss ich nun immer diese Bescheinigung und die Konformitätserklärung dabei haben, weil auf der Flasche nichts vermerkt ist?
EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
31.03.2014 21:01
So, hier ist die entsprechende Seite nochmal zu sehen (erst obere, dann untere Hälfte):
https://www.youtube.com/watch?v=o9pNL-y8akM
Mich verunsichert etwas, dass das letzte Kreuz fehlt.
31.03.2014 21:10
..hier hättest du es selbst erledigen können:
http://konformitaeten.bts-eu.de/flaschen_ab_07.php

LG Ursus
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
31.03.2014 21:32
Will ja nicht meckern (im Stil des FANATICers), aber ein Download aus dem Internet, ausgedruckt auf irgendeinem Laserdrucker, soll als Nachweis für die erfolgte Technische Prüfung dienen?
Dann kann man auf die Erstprüfung auch ganz verzichten, herstellerübergreifend. Schließlich gibt es Bearbeitungssoftware für Bilder und auch für pdf, dann einfach ausdrucken.
EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
31.03.2014 22:12
Ist mir bewusst, Ursus. Ich hatte die Nummern vertauscht und dann hat es nicht funktioniert. Offenbar ist es nicht egal, welche Flasche man zuerst eingibt.

Gelbe Maske: Mich interessiert ehrlich gesagt nicht, ob die bestehenden Regeln sinnvoll sind oder nicht, mal davon abgesehen das man alles fälschen kann, auch den Einschlag auf einer Flasche. Mich interessiert, ob die vorliegenden Dokumente zweifelsfrei belegen, dass meine D12 Tüv hat.

Offenbar - und das beruhigt mich etwas - bin ich nicht der einzige, der bei diesem Thema nicht ganz sattelfest ist.
01.04.2014 01:17
"Ich finde das ehrlich gesagt ziemlich frech, die Flasche mit Tüv zu bewerben und ohne zu verschicken."

Und ich finde es ziemlich frech, solche ungerechtfertigten Behauptungen im Internet aufzustellen, OHNE VORHER
mit dem Händler persönlich das Problem geklärt zu haben.

Im übrigen hätte man den Namen des Händlers auch ganz weglassen können, wenn man schon solche Kinkerlitzchen postet. Gerade wenn man eben nicht "sattelfest" in solchen Themen ist.

Grüße
EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
01.04.2014 07:36
Die zitierte Äußerungen kam von mir erst, nachdem hier die Meinung herrschte, die Flaschen haben keinen Tüv. Davon abgesehen habe ich auch berichtet, wie der Händler auf die Anfrage reagiert hat. Von daher kann sich niemand über eine einseitige Darstellung beschweren.
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
01.04.2014 07:37
@Exilvfler
"Mich interessiert ehrlich gesagt nicht, ob die bestehenden Regeln sinnvoll sind"
Verstehe ich ja. Hoffentlich akzeptiert der (bzw. alle) Flaschenfüller den Eigenausdruck (umgangssprachlich: Den Wisch).

@Fullcave
Seh ich anders. Den Händler zu nennen hat den Vorteil, dass Andere genau passende Erfahrungen mit demselben Händler einbringen können, und so das Problem leichter lösbar wird. Vorher erstmal Händler kontaktieren: Da hast du natürlich recht.

Meine dort gekauften Doppel (ist aber schon ein paar Jahre her) hatten den runden Aufkleber, je einer auf jeder Flasche. Mit einem (bzgl. TÜV, nicht bzgl. sonstiger Papierchen..) Internetlink wäre ich sehr unzufrieden gewesen. Wie die "Gesetzeslage" bei fabrikneuen Flaschen wirklich ist, weiß ich aber nicht genau, für mich stellte sich dank Aufkleber das Problem nicht.

(@exilvfler: pdf/jpg editieren kann jedes Schulkind in `ner Viertelstunde, das Werkzeug dazu ist kostenlos verfügbar. Für das Schlagwerkzeug muss man zumindest was bestellen und ein wenig üben, und der Betrug ist lange sichtbar...)

Werd mal heute abend prüfen, ob für meine Fläschchen im Internet was ausgespuckt wird.
01.04.2014 08:18
"Von daher kann sich niemand über eine einseitige Darstellung beschweren."

Es geht mir nicht um "einseitige" negative Darstellungen. Es geht mir einfach um den Umgang zwischen Kunde und Händler. Ich persönlich würde sowieso nie negative Erfahrungen mit einem Händler in´s Netz stellen. Ist nicht mein Ding, bin da eine andere Generation. Muss jeder selbst wissen. Ich finde es insoweit unglücklich, da Du hier einen generellen Verdacht äußerst und den Händler eines Betruges bezichtigst, OHNE dass die Fakten geklärt sind und OHNE das VORHER abschließend mit Hans Drexler geklärt zu haben.

"Die zitierte Äußerungen kam von mir erst, nachdem hier die Meinung herrschte, die Flaschen haben keinen Tüv"

"Meinungen" im TNet sind manchmal so eine Sache. Für mich wären sie jedenfalls KEINE seriöse Entscheidungsgrundlage, um jemandem einen Betrug zu unterstellen. Aber jeder wie er mag.

Grüße

PS: Ach ja, auf der von dir erworbenen "Special Edition" sind bei mir auch keine TÜV Stempel. Na und? Vielleicht hat ja auch deine Füllstation das Brett vorm Kopf.
Scapegoatkann schwimmen ;-)
01.04.2014 08:55
@ Gelbe Maske:

"Will ja nicht meckern (im Stil des FANATICers), aber ein Download aus dem Internet, ausgedruckt auf irgendeinem Laserdrucker, soll als Nachweis für die erfolgte Technische Prüfung dienen?"

Was denn sonst? Macht das einen Unterschied, ob du das ausdruckst oder der Händler? Ich finde das eher kundenfreundlich, denn man kann sich das neu ausdrucken wenn es verloren geht.
Der TÜV bekommt teilweise ein paar hundert Flaschen vom Händler zur Prüfung vor Inbetriebnahme. Soll der für jede einzelne Flasche einen "Wisch" ausfüllen und unterschreiben? Viel zu aufwändig. Daher gibt es einfach einen "Sammelwisch" und fertig. Den scannt der Händler eben ein und stellt ihn online zur Verfügung. Ist doch super. Und fälschen kann man alles wenn man will...

@ Exil-VFL:
Dein Prüfbericht ist schon korrekt, die Flaschen haben "TÜV". Die sicherheitstechnische Bewertung nach §15 ist hier nicht notwendig.

Allerdings muss ich feststellen, dass da tatsächlich ein überdurchschnittlich großer Zeitraum zwischen der Herstellung (07/2012) und der Prüfung (02/2013) liegt. Nach §15 BetrSichV beginnt die Frist für die nächste Prüfung ab der Prüfung nach $14 (Prüfung vor Erstinbetriebnahme), also muss die Flasche 30 Monate nach Februar 2013 (also 08/2015) wieder geprüft werden. Da auf der Flasche aber das Herstellungsdatum Juli 2012 steht wirst du die wohl 01/15 prüfen lassen müssen, oder du läufst immer mit dem Prüfprotokoll und einem Ausdruck der BetrSichV rum und versuchst das dem Füller klarzumachen. Was wohl schwierig wird, wenn der schon nichtmal füllen will, nur weil das Datum der nächsten Prüfung fehlt

Nur so nebenbei, diese Angabe der nächsten Prüfung gibt es tatsächlich nur bei Tauchflaschen, alle anderen Gasflaschen bei uns im Labor haben die nicht, da steht immer nur das letzte Prüfdatum drauf (CO2, Sauerstoff, Stuickstoff und R134a Flaschen). Offensichtlich wird das bei Tauchflaschen immer draufgeschrieben, weil davon ausgegangen wird, dass Taucher bzw. Füller sonst zu blöde sind die Fristen einzuhalten. Anders kann ich mir das nicht erklären, dass eine nicht gesetzlich notwendige Angabe eingeschlagen (oder aufgeklebt) wird.

Aber nimm doch Ursus` Angebot an bzgl. der Aufkleber, dann hast du Ruhe.

Alex
Scapegoatkann schwimmen ;-)
01.04.2014 08:57
Nachtrag:

@ Exil-VFLer:
Wenn du die Flaschen nicht haben möchtest, ich geb dir 200 € dafür

@ Fullcave:


Alex
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