@ Gelbe Maske:
"Will ja nicht meckern (im Stil des FANATICers), aber ein Download aus dem Internet, ausgedruckt auf irgendeinem Laserdrucker, soll als Nachweis für die erfolgte Technische Prüfung dienen?"
Was denn sonst? Macht das einen Unterschied, ob du das ausdruckst oder der Händler? Ich finde das eher kundenfreundlich, denn man kann sich das neu ausdrucken wenn es verloren geht.
Der TÜV bekommt teilweise ein paar hundert Flaschen vom Händler zur Prüfung vor Inbetriebnahme. Soll der für jede einzelne Flasche einen "Wisch" ausfüllen und unterschreiben? Viel zu aufwändig. Daher gibt es einfach einen "Sammelwisch" und fertig. Den scannt der Händler eben ein und stellt ihn online zur Verfügung. Ist doch super. Und fälschen kann man alles wenn man will...
@ Exil-VFL:
Dein Prüfbericht ist schon korrekt, die Flaschen haben "TÜV". Die sicherheitstechnische Bewertung nach §15 ist hier nicht notwendig.
Allerdings muss ich feststellen, dass da tatsächlich ein überdurchschnittlich großer Zeitraum zwischen der Herstellung (07/2012) und der Prüfung (02/2013) liegt. Nach §15 BetrSichV beginnt die Frist für die nächste Prüfung ab der Prüfung nach $14 (Prüfung vor Erstinbetriebnahme), also muss die Flasche 30 Monate nach Februar 2013 (also 08/2015) wieder geprüft werden. Da auf der Flasche aber das Herstellungsdatum Juli 2012 steht wirst du die wohl 01/15 prüfen lassen müssen, oder du läufst immer mit dem Prüfprotokoll und einem Ausdruck der BetrSichV rum und versuchst das dem Füller klarzumachen. Was wohl schwierig wird, wenn der schon nichtmal füllen will, nur weil das Datum der nächsten Prüfung fehlt
Nur so nebenbei, diese Angabe der nächsten Prüfung gibt es tatsächlich nur bei Tauchflaschen, alle anderen Gasflaschen bei uns im Labor haben die nicht, da steht immer nur das letzte Prüfdatum drauf (CO2, Sauerstoff, Stuickstoff und R134a Flaschen). Offensichtlich wird das bei Tauchflaschen immer draufgeschrieben, weil davon ausgegangen wird, dass Taucher bzw. Füller sonst zu blöde sind die Fristen einzuhalten. Anders kann ich mir das nicht erklären, dass eine nicht gesetzlich notwendige Angabe eingeschlagen (oder aufgeklebt) wird.
Aber nimm doch Ursus` Angebot an bzgl. der Aufkleber, dann hast du Ruhe.
Alex