Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Carbon-Flasche; TUEV, CE ?

Hello!
Habe ein problem mit einer neu gekauften Carbon
Pressluftflasche 10 Liter 300 bar.
Die Flasche will hier niemand fuellen.
Die Flasche waere hier in germany nicht zugelassen. Kennt sich hier jemand damit aus, was auf der Flasche und dem ventil drauf sein muss ?.
Auf der Flasche steht folgendes drauf:
M 25x2 10.1 L.. W 5073
2.8 MM-9.03 .. V 10 L
TS -50 / + 60 grad
PS 300 AT 15 Grad / PT 450 bar
Atemschutzgerraet Gruppe 2
Worthington Cylinder

Auf dem Multiventil steht folgendes:
300 bar 19-01 PS 300 bar M 25x2

Auf dem Zweitabgang steht folgendes:
01-02 PS 300 bar
(die Punkte stehen fuer Zeichen die ich nicht lesen kann wegen der Farbe)
-----------------------------------
Warum will die niemand fuellen ?.
Ist die fuer Deutschland evtl. nicht zugelassen ?.
Wer weiss da genaues, ob die so in Deutschland verkauft werden darf bzw. was kann ich jetzt unternehmen ?.

Gruss, Thomas Wolff

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23.06.2003 11:29
Moin Thomas,

eigentlich hast Du die Frage schon selbst beantwortet, da Du ja geschrieben hast, "Atemschutzgerraet Gruppe 2 " , damit hate Dein Neuerwerb keine Zulassung als Tauchgerät, und deswegen will es Dir niemand füllen. Um den Formalismen der Tauchläden zu genügen, müsstest Du das Fläschchen beim TÜV als Tauchgerät ( " TG " ) umstempeln lassen, was in der Regel problemfrei möglich ist.
23.06.2003 11:55
Hallo Thomas,

sollte es sich um eine Wothinton Carbon-Flasche handeln, kannst Du problemlos beim Hersteller eine Prüfbescheinigung anfordern.

Klick doch mal hier:http://www.worthingtoncylinders.com/

Mit freundlichem Flossenschlag

Jörn und das PP-Team
23.06.2003 12:59
Hi Tauchgeist,
soweit ich sehen kann, ist doch die Flasche mit aktuellem TÜV (bis Sept. 2003)versehen? Von dem her stellt sie doch einen (wenn auch nicht fürs Tauchen) zugelassenen Druckbehälter da, er auch gefüllt werden dürfte,oder nicht ?? Ich könnte ja auch so´ne Flasche für allesmögliche andere verwende, z.B. als Atemschutzgerät. Somit sollte sie doch auch zu füllen sein, oder heisst jetzt AG = darf niemehr gefüllt werden.

Um allerdings jeder Fragerei aus dem Weg zu gehen, würde ich die Empfehlung von Jörn aufgreifen.

Gruss
Eric
23.06.2003 13:23
Moin Eric,
ja klar hat die Flasche TÜV, aber als AG, und manche Tauchläden sehen das eben sehr, sehr eng und füllen nur TG. Wir haben hier oben auch 2 Shops, die keine Flaschen ( TG ) mit kleinkonischen Ventilen mehr füllen, die Argumentation ist die, daß es ihnen zu gefährlich ist ... .
Entweder versucht er, ob´s mit der Prüfbescheinigung klappt, wovon ich bei der Kleinkariertheit einiger Läden nicht ausgehe, oder er sucht sich in seiner Nähe eine Freiwillige Feuerwehr mit Kompressor, die in der Regel gegen eine kleine Gabe für die Kameradschaftskasse die Flasche auch füllen, denn si ehat ha ´nen gültigen TÜV und ist als AG zugelassen , was er danach damit macht, interessiert die Jungs normalerweise nicht.
24.06.2003 14:27
Hello Tauchgeist, PPT-Team + Eric!
Danke fuer Eure Antworten. Habe auf Anfrage jetzt vom Verkaeufer die Bescheinigungen des Herstellers
in Kopie erhalten.
Hoffentlich wimmwln das nicht alle Tauchshops vom Tisch. Hier in HH gibt es sowieso nicht so viele
Fuellstationen mit 300 bar.
Gruss, Thomas Wolff
Antwort