Der Rebreather-Bereich hat nun ein eigenes Board. Fragen zu den verschiedenen Modellen, Umbauten, technischen Details und zur Praxis des Kreiseltauchens finden hier Ihren Platz. Viele Interessante Fragen wurden hier bisher gestellt und beantwortet. Alle Freunde des Rebreathertauchens - Reinschauen!
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BOV und CE

Geändert von KevSchneid,

Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage an die Runde.

Ich möchte mir einen SF2 anschaffen und informiere mich aktuell über Kurse. Nun meinte ein Instructor zu mir, dass ich kein BOV an dem Rebreather verbauen darf, weil er damit nicht mehr original wäre und somit die CE verlieren würde.

Durch den Verlust wäre ich dann auch nicht mehr versichert!? Das höre ich nun zum ersten Mal und in meinem Bekanntenkreis haben alle BOVs an ihren Rebreathern.

Was stimmt den nun?

LG Kevin

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Punkfish Divingbunte Kärtchen, einfarbige Kärtchen, egal - Hauptsache Tauchen :-)
20.05.2023 21:43
Einen Teil deiner Kurswahl hast du dann getroffen: dieser Instructor hat dir gerade bewiesen, dass er leider keine Ahnung hat. Nimm einen anderen.
Du solltest dich erkundigen, welche BOVs an welches Gerät passen. Aber dass sie keine gemeinsame CE haben hat nur den einen Grund, dass so eine CE echt teuer ist und es schon reicht, dass die Hersteller halt ihr Gerät zertifizieren lassen.
Du darfst daran umbauen, was du willst, solange nur du es benutzt. In deinem eigenen Interesse erkundige dich bei jedem Umbau gut, ob er technisch sinnvoll ist.
Aber die Versicherung versichert deine Aktivität und fordert weder CE noch Brevet noch sonst etwas. Das ist schlicht kompletter Unfug.
21.05.2023 07:01
Naja, ganz ahnungsbefreit ist er nicht. OK, die Verknüpfung mit dem Versicherungsschutz ist natürlich mal wieder geprägt von völliger Blödheit . Das das Gerät durch die bauliche Veränderung die CE verliert ist aber richtig, richtig ist auch, wenn ich das privat tauche ist es egal. Fraglich ist, darf ein Instructor als gewerblicher Anbieter einen Kurs mit einem Teilnehmer durchführen, der ein nicht zertifiziertes Gerät taucht? Tatsächlich gibt es wohl Bestrebungen, das Ausbilder mit ihrer Unterschrift bestätigen, das alle Teile der Ausbildung (die ja ihrerseits zertifiziert ist), in eben diesem Sinne Regelkonform ist. Wenn sich das durchsetzt, dann wäre die Ausbildung auf einem nicht zertifiziertem Gerät in Europa nicht mehr statthaft.
AnkouVielleicht
21.05.2023 07:24
Zwei paar Schuhe und das noch einem Fuß
21.05.2023 08:03
Wertvoller Beitrag von Kryptoankou
AnkouVielleicht
21.05.2023 08:47
Ich könnte ja auch schreiben, dass das verbauen von nicht freigegeben Teilen die CE bzw. die ABE zum erlöschen bringt und das je nach AVB zur Leistungsfreiheit einer Versicherung führen kann. Davon zu trennen wäre die Frage nach der Haftung im Falle einer adäquaten Kausalität, aber das wäre zu einfach Pöbelnils.
Punkfish Divingbunte Kärtchen, einfarbige Kärtchen, egal - Hauptsache Tauchen :-)
21.05.2023 10:10
Es wäre doch bekloppt: da gibt es ein Feature, das fast alle nutzen, weil es das Gerät sicherer macht, das aber nicht von Anfang an dabei ist und halt auch nicht vom selben Hersteller kommt. Und das soll man dann nicht mal ausbilden dürfen? Wo auch immer diese Idee herkommt, ich hoffe, sie setzt sich nicht durch.

Wahrscheinlich ist ein Teil dieses Quarks Resultat eines Prozesses mit einem sehr elenden Gutachten und einem erschreckenden Ausgang. Da ging es um Flow Stops, nicht direkt um das BOV, was aber wie auch der Scrubber erwähnt wurden. Das Resultat kann jetzt sein, dass einige TLs, die eh nicht kapiert haben worum es da ging, jetzt glauben, sie dürften nur das Original Modell einsetzen und seien sonst auch dann noch Schuld, wenn der Schüler auf der Autobahn bei der Abreise verunglückt....
21.05.2023 13:41
Ich habe jetzt keine Ahnung von der Technik, aber verliert ein Gerät die CE Zertifizierung, wenn man ein Zubehörteil bestimmungsgemäß einbaut, das selbst auch CE-zertifiziert ist?
21.05.2023 14:50
KWolf, Ja. Die CE erhält hier die vollständige Baugruppe, eine Veränderung führt zum Verlust der CE.
Wobei das BOV mit der wohl größten Verbreitung, das Golem, selbst gar keine CE hat
21.05.2023 16:46
Ich dachte immer, die CE-Kennzeichnung gilt nur für das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb der EU. Wenn ein Produkt auf dem Markt ist, muss es in Übereinstimmung mit den geltenden EU-Richtlinien sein. Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Es gäbe jedoch keine weiteren Anforderungen nach dem Inverkehrbringen.
AnkouVielleicht
21.05.2023 19:05
Doch schon, wenn du nachträglich etwas veränderst entfällt die CE. Die Frage ist welche konkrete Konzequenzen das hat, da es keine ABE ist.
21.05.2023 20:49Geändert von kwolf1406,
21.05.2023 20:50
Eben. Welche Konsequenzen z.B. für einen Gerätewart?
AnkouVielleicht
21.05.2023 20:53
Nun ja, das wäre eine Frage der AVB und die Frage, das es keinen schlanken Fuß in einem Unfallgutachten macht, aber sonst ist es m.E. Latte.
21.05.2023 21:14
Also hat Punkfish recht.
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
21.05.2023 21:29Geändert von Gelbe Maske,
21.05.2023 21:32
Ich meine mich zu erinnern, dass, als diese CE-Kennzeichnungsorgie in anderen Bereichen losging, CE nur bedeutet: Mein Produkt erfüllt Europäische Bestimmungen. Der Hersteller (oder evt. Inverkehrbringer) bestätigte das, ohne dass es irgendwie behördlich geprüft oder attestiert wurde.
Klar, wenn ein Produkt maßgeblich verändert wird, wird der ursprüngliche Hersteller dafür seine Hand nicht mehr ins Feuer legen, das muss dann der, der maßgeblich verändert hat, selbst tun: Erklären, dass das veränderte Produkt bestimmungskonform ist.
Mir leuchtet nicht ein, dass das ohne gewerblichen Hersteller automatisch nicht so ist, insofern vermute ich, am Ende müsste die leistungsverweigernde Versicherung mal beweisen, was da nicht europäischen Bestimmungen entspricht.

CE-Aufkleber gab's (gibt's?) bei Conrad, schwarz auf silber. A4-Bogen mit ganz vielen Aufklebern.

CE ist zu unterscheiden vom chinesischen CE (etwas anderer Buchstabenabstand).

(P.S.: Hab grad 'ne akkubetriebene Espressomaschine mit Heizung im Test, Amazon. Kein CE-Zeichen gefunden, was, wenn das Haus abbrennt...)
SolosigiPADI DM, RAB/VDST/CMAS CCR Tec, Poseidon SE7EN CCR
22.05.2023 09:14Geändert von Solosigi,
22.05.2023 09:18
Eine (gültige) CE sagt ja nur aus, dass dieses Gerät in der EU von gewerblichen Unternhemern (z.B. Shop etc.) VERKAUFT werden darf...
Es sagt absolut nichts über die Qualtität/Funktion eines Gerätes, über die Benutzung eines Gerätes oder über einen Versicherungsschutz...
Es sagt auch nichts auf über eine privaten Verkauf...

RobertHilfsschlammaufwühler dritter Klasse.
CMAS ***, VDST TRIMIX, VDST TRIMIX CCR, PATD TRIMIX, IANTD TRIMIX CCR, VDST TL**
22.05.2023 09:44
Wenn ich das noich richtig weiß bedeutet eine vorhandene CE - der Hersteller haftet,
eine Nichtvorhandene oder gefälschte CE -> der in Verkehrbringer oder Verkäufer haftet.

Es kann also durchaus sein das, wenn du ein BOV ohne CE montierst, du selbst haftetst,
was für eine Versicherung bedeuten kann das sie nicht leisten muss.
Die Entscheidung darüber wird wohl ein Gericht treffen.
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
22.05.2023 10:36
Dann müsste das aber schon (grob) fahrlässig sein, dass man selbst nicht das fehlende, oft nicht auf den schnellen Blick erkennbare, in der Bedeutung offenbar für Privatkunden nicht völlig klare "CE" nicht beachtete. Man darf doch wohl vom Hersteller oder Händler sichere Ware erwarten.
Wenn man mehrere sichere Komponenten zusammenklöppelt, dann kann daraus natürlich auch was Unsicheres herauskommen; dass man dafür selbst haftet, ist wohl offensichtlich. Ob man da grob gepfuscht hat, oder im Grunde sorgfältig gearbeitet hat... da muss man sich als Hersteller eben selbst die CE-Konformität prüfen. Aufkleber bei ebay.

Außerdem müsste ja erstmal die Ursächlichkeit nachgewiesen sein, wenn was passiert. Erhöhter CO2-Ausstoß führt nicht zum Verkehrsunfall, Nichtkonformität zu bestimmten EU-Regeln erhöht nicht zwingend das Unfallrisiko, und sogar erhöhtes Unfallrisiko führte ja nicht zwingend zum konkreten Einzelfall-Unfall.

Klar, irgendein Tauchkursanbieter kann nur gelbe Scooter erlauben...
22.05.2023 10:51

hm...

mal etwas gegoogelt....

Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen) von Produkten, für die eine CE-Kennzeichnung gemäß nachfolgenden EU-Richtlinien gefordert ist, nämlich in allen Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes

man merke: "ERSTMALIG"!!

und weiter


Das OLG Zweibrücken definierte mit Berufungsurteil vom 30. Januar 2014 (Az. 4 U 66/13)[25] die haftungsrechtliche Bedeutung der CE-Kennzeichnung

„Haftungsrechtlich enthalten solche Kennzeichen noch nicht einmal eine Garantiezusage, aus welcher der Käufer des Produkts bei Qualitätsmängeln vertragliche Ersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen kann (vgl. BGH NJW 1974, 1503)...."

also - was soll die immerwiederkehrende diskussion über CE oder nicht CE - vollkommen wurscht für dich als anwender.


kein mensch fragt nach der CE von seinem auto - wenn er mal die spur verbreitert und das eintragen lässt. aber genaugenommen ist auch dann die CE weg (aber TÜV hat es trotzdem) - und? kümmert niemanden....

AnkouVielleicht
22.05.2023 11:04
§ 19 StVZO regelt die Frage der ABE!
Zur Zeit ist der häufigste Anwendungsfall das tunen von EBikes mittels Chip.

Das Urteil des OLG Zweibrücken betrifft nur die Frage der Garantie/Gewährleistung bei fehlender CE gegenüber dem Hersteller.

Daher immer noch die Frage, was soll das ganze?



RobertHilfsschlammaufwühler dritter Klasse.
CMAS ***, VDST TRIMIX, VDST TRIMIX CCR, PATD TRIMIX, IANTD TRIMIX CCR, VDST TL**
22.05.2023 11:14
Ich habe mal jemanden mit einem etwas breiteren Wissenspektrum gefragt. Dia Antwort ist interessant.

Zitat:

Als KI-Sprachmodell kann ich keine Rechtsberatung geben und meine Informationen sind möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand. Es ist wichtig, dass du dich bei rechtlichen Fragen an einen Anwalt oder eine zuständige Behörde wendest.

Allgemein gesprochen ist das CE-Kennzeichen eine Kennzeichnung, die die Konformität eines Produkts mit den europäischen Sicherheitsstandards anzeigt. Das Fehlen des CE-Kennzeichens kann darauf hindeuten, dass das Produkt nicht den erforderlichen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Wenn du ein nicht-CE-gekennzeichnetes Gerät innerhalb der EU verwendest und es zu einem Unfall kommt, können verschiedene Szenarien eintreten. Möglicherweise besteht ein erhöhtes Risiko für Unfälle oder Verletzungen, wenn das Gerät nicht den geltenden Sicherheitsstandards entspricht. In einem solchen Fall könnten rechtliche Konsequenzen sowohl für den Benutzer als auch für den Hersteller oder Verkäufer des Geräts auftreten.

Die genauen rechtlichen Auswirkungen hängen von den nationalen Gesetzen des Landes ab, in dem der Unfall stattfindet. Es gibt verschiedene Regelungen und Verfahren, um die Einhaltung von Sicherheitsstandards und Produkthaftung innerhalb der EU zu gewährleisten. Wenn ein Gerät ohne CE-Kennzeichnung verwendet wird und es zu einem Unfall kommt, können dies strafrechtliche, zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen haben.

Um eine genaue rechtliche Bewertung zu erhalten, solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich auf Produkthaftung und EU-Recht spezialisiert hat.

Zitat Ende.

Deshalb habe ich geschrieben, letzendlich wird das ein Gericht klären.
Und im Falle eines Händlers: Wäre nicht der erste der wegen eines Unfalles schnell die Hand hebt und Bankrott erklärt bevor er in die Haftung genommen wird oder werden könnte.

Punkfish Divingbunte Kärtchen, einfarbige Kärtchen, egal - Hauptsache Tauchen :-)
22.05.2023 11:18

Ankou: Wo gilt denn bei Tauchgeräten bitte eine ABE? Wir fahren damit nihct andee Leute über den haufen und sind nicht im Straßenverkehr unterwegs. Für Anwender:innen von Tauchgeräten gibt es schlicht keine gesetzliche Regel.

Womit man dann wieder beim Versicherungsschutz wäre, wo Robert halt einfach Märchen erzählt. Nein, man haftet nicht, wenn ein beliebiger Unfall passiert, nachdem man am Gerät etwas verändert hat. Die Versicherung zahlt auch für den Unfall.

Nur bei grober Fahrlässigkeit - also vielleicht wenn man statt der Gegeglunge einfach einen Gefrierbeutel eingebaut hat und das auch noch nachweislich die Ursache des Unfalls war- kann die Versicherung die Zahlung verweigern bzw. zurückfordern. Aber ganz sicher nicht, weil ein Teil verbaut wird, das die Mehrzahl aller CCR Taucher:innen so benutzt.

Es gibt kein Gesetz, das die Nutzung von Tauchequipment zum Spass, als Hobby regelt. Unsere Ausrüstung ist keine persönliche Schutzausrüstung im Sinne irgendeiner Verordnung, wir gehen damit nämlich nicht arbeiten und tun das auch nicht im Auftrag eines Anderen, vor dem der Gesetzgeber uns schützen möchte, sondern wir tun das zum Spass. Und wenn ich mir in der Garage selbst einen Rebreather baue, darf ich den trotzdem tauchen, und sehr wahrscheinlch zahlt auch die Versicherung, wenn ich damit verunfalle.
Ach so - Einen Dreck werde ich das tun, mein technisches Gechick lässt so etwas definitiv nicht zu, aber ist doch schön zu wissen dass man könnte, wenn man wöllte

AnkouVielleicht
22.05.2023 11:43
Punkfisch, das war nur als Darstellung des Unterschiedes gedacht.

Und bitte verbreite keine Legenden, eine Haftung setzt immer eine adäquate Kausalität vorraus.

Also ist dein FliWaTüt adäquat kausal für den Unfall?
Nein, dann ist es latte. Ist halt nur nicht schön, wenn in dem Unfallgutachten drin steht, das FliWaTüt war von einem Deppen zusammen gedengelt.
Wenn ja, reden wir weiter!

Davon zu trennen ist die Frage, was steht den in den AVB deiner Berufshaftpflicht drin. Möchte die gerne das du nur CE-Konforme Ausrüstung verwendets? Möchten die gerne das deine Schüler eine CE-Konforme Ausrüstung verwenden? Oder möchte der Ausbildungssystemverkäufer, dass die Ausrüstung der Schüler pink ist?


22.05.2023 11:55
Oh man leute, warum driftet das immer sofort wieder in Richtung Versicherung ab. DAS IST SCHWACHSINN!
Die Versicherung hat NICHTS! damit zu tun, die CE ist hier völlig egal, das juckt niemanden und das muss auch kein Gericht entscheiden oder untersuchen, meine Gebäudeversicherung zahlt ja auch, wenn ich ne Steckdose falsch montiert habe und die Hütte abfackelt, schwierig wird es erst, wenn ich mit nem Benzinkanister nachgeholfen habe oder die Steckdose falsch vom Fachmann/Elektrobetrieb eingebaut wurde. Dann zahlt zwar auch die VS, sie wird aber schauen, obn sie den Handwerker nicht in Regress nehmen kann. DAS! wird dann vermutlich ein Fall fürs Gericht.
Der Fisch mit dem Irokesen hat also zu 100% Recht. Dennoch bleibt eine FRage unbeantwortet, nämlich ob die dann ja tatsächlich fehlende CE für den Ausbilder eigentlich ein formales Ausschlusskriterium sein muss (können kann es das natürlich, da darf ja jeder seine Regeln machen), da hier ja Privat auf Gewerblich trifft und auch die Ausbildung an sich ja eigetlich ein zertifizierter Prozess ist.
Aus meiner Sicht ist ein solches Vorgehen zwar völlig bescheuert, aber die Frage war ja nicht nach Sinn und Unsinn, die Frage war ja, ist das bei strenger Auslegung womöglich sogar richtig was er tut, mit Ausnahme des blödsinnigen "Du bist aber nicht versichert".
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
22.05.2023 12:15
Stichwort "Versicherung" brachte aber schon der Fragesteller selbst ein.

Nils: "Gebäudeversicherung zahlt ja auch, wenn ich ne Steckdose falsch montiert habe und die Hütte abfackelt"
Da wäre ich mir, in dem Spezialfall, nicht sicher. Elektroarbeiten sind nichts für Selbstbastler ohne Ahnung und ohne Werkzeug, das ist sogar ausdrücklich geregelt, wer da rumpfuscht und Schaden verursacht, kann ggf. schon selbst verantwortlich sein. Warum soll der Pfuscher straffrei bleiben, der Handwerker aber zahlen sollen; Blödheit schützt vor Strafe nicht.
22.05.2023 12:32
Maske, doch, an meiner eigenen Elktrischen Anlage darf ich Steckdosen tauschen wie ich lustig bin, da ist in der Tat schlicht nix geregelt. Du darfst ja sogar die Bremsbeläge an Deinem Auto selber wechseln und dabei was scheif geht ist es halt pech, wenn es der MEisterbetroieb macht gibt es Ärger, die ahben es nämlich gelernt.

Ja, das Stichwort Versichreung brachte der Fragesteller selbst ein, ist aber mit "ist blödsinn" hinlänglich beantwortet. Was Ankou einbrachte, nämlich ob evtl. die Berufhaftpslicht hier anderslautende Interssen hat, ist sicher noch mal spannend. Macht aber die Aussage DU! bis nicht versichert nicht wahrer. Wenn die Berufshaftpflicht des TL nicht zahlen möchte ist der TL nicht versichert, auf den Nutzer des Rebis ohne CE hat das Versicherungstechnisch aber keinen Einfluss. Selbt im Schadenfall wäre der VS dem Schüler gegenüber zur Leistung verpflichtet, würde sich dann baer eben am TL abarbeiten, sollte er tatsächlich gegen Bestimmungen in entsprechender Art und Weise verstoßen haben.
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