Ankou: Wo gilt denn bei Tauchgeräten bitte eine ABE? Wir fahren damit nihct andee Leute über den haufen und sind nicht im Straßenverkehr unterwegs. Für Anwender:innen von Tauchgeräten gibt es schlicht keine gesetzliche Regel.
Womit man dann wieder beim Versicherungsschutz wäre, wo Robert halt einfach Märchen erzählt. Nein, man haftet nicht, wenn ein beliebiger Unfall passiert, nachdem man am Gerät etwas verändert hat. Die Versicherung zahlt auch für den Unfall.
Nur bei grober Fahrlässigkeit - also vielleicht wenn man statt der Gegeglunge einfach einen Gefrierbeutel eingebaut hat und das auch noch nachweislich die Ursache des Unfalls war- kann die Versicherung die Zahlung verweigern bzw. zurückfordern. Aber ganz sicher nicht, weil ein Teil verbaut wird, das die Mehrzahl aller CCR Taucher:innen so benutzt.
Es gibt kein Gesetz, das die Nutzung von Tauchequipment zum Spass, als Hobby regelt. Unsere Ausrüstung ist keine persönliche Schutzausrüstung im Sinne irgendeiner Verordnung, wir gehen damit nämlich nicht arbeiten und tun das auch nicht im Auftrag eines Anderen, vor dem der Gesetzgeber uns schützen möchte, sondern wir tun das zum Spass. Und wenn ich mir in der Garage selbst einen Rebreather baue, darf ich den trotzdem tauchen, und sehr wahrscheinlch zahlt auch die Versicherung, wenn ich damit verunfalle.
Ach so - Einen Dreck werde ich das tun, mein technisches Gechick lässt so etwas definitiv nicht zu, aber ist doch schön zu wissen dass man könnte, wenn man wöllte 