Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.
MableAOWD

Aufschrift auf Tauchflasche

Hallo zusammen!

Ich habe hier eine Tauchflasche liegen, die (nachdem ich den dilletantisch aufgebrachten Lack entfernt habe, dass man überhaupt was erkennt) eine etwas seltsame Kennzeichnung zeigt.

Folgendes ist zu lesen:

TG

01D2 72 IWKA 2 620 B 99 75 K
V 90 CRMO - 3 - 7,16

Auf der anderen Seite steht dann noch

*unleserlich, könnte ein "Tauch" sein* Sport - Poseidon - TG
Pressluft 200 ATÜ

Soweit so gut. Aber warum ist da nirgends ein Volumen eingeschlagen? Und wo sind die restlichen Angaben? Verstecken die sich irgendwo in den anderen Angaben (Prüfdruck , Festigkeit...)? Das Gewicht ist wohl das 7,16

Herausgefunden habe ich, dass die Bauartzulassung ab 1977 für IWKA/Mannesmann erteilt wurde. Könnte passen, der erste TÜV Stempel ist von 79 (der letzte ist 2008 abgelaufen, aber die Flasche wurde danach "lackiert").

Ist das so in Ordnung, bzw. kann ich es riskieren das Ding zum TÜV zu bringen, oder muss ich noch mehr Lack entfernen um den "Rest" zu suchen (und hoffen, dass er nicht rausgeschliffen wurde)?
Eine Anfrage beim Tauchladen, der die zum TÜV bringt, brachte übrigens ein "Die notwendigen Angaben müssen sichtbar sein, d.h. der Lack muss runter" ein. Jetzt bin ich soweit (Lack ist unten), es ist aber bisschen spät da noch Mal anzurufen

Gruß Mable aka Christian
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MableAOWD
09.11.2010 20:54
/edit
Laut Durchmesser (ca. 140mm) und Länge (ca. 605 mm) ist es eine 7l Flasche. Das Gewinde ist kleinkonisch, wenn ich das recht sehe.
neoonfischvoll krass zertifiziert
09.11.2010 22:24
Christian,

das Bauartzulassungszeichen 01D2 wurde von IWKA / Mannesmann seit 1971 verwendet, siehe hier:

http://www.industriegaseverband.de/igv/weitereigv/bam.pdf

Dieses Gutachten bestätigt, dass unter anderem dieser Flaschentyp konform ist zu aktuellen Sicherheitsnormen für Druckbehälter.

Einer TÜV Prüfung dürfte nichts entgegenstehen.

Grüße,
Christian
MableAOWD
09.11.2010 23:00
Japp genau dieses Dokument hab ich auch gefunden (ok ich hab beim lesen die 71 mit der 87 darüber kombiniert und ne 77 draus gemacht...).

Allerdings habe ich keine Angaben gefunden, dass das Volumen und der Prüfdruck damal nicht auf die Flaschen musste...

Naja ich werd das Zeug wohl einfach mal zu TÜV bringen...

Gruß Christian
Antwort