Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
20.02.2026 16:23
Der Fall ist so speziell daß da nix ist was auf den Tauchsport allgemein abstrahlen könnte.
PerkedderCMAS**/DTSA**
20.02.2026 16:23
Einfach abzuhauen wenn es brenzlig wird und seine Schutzbefohlenen sich selbst zu überlassen, hat bei diesem Mann scheinbar System. Macht der das aus Feigheit oder aus Absicht?
20.02.2026 17:14
@perkedder:

Vorsicht, ganz dünnes Eis.
1. Ex Freundin= Schutzbefohlenen?
2. Niemand weiß wie es wirklich war beim Fall Exfreundin.
In dem Aktuellen Fall geht es doch darum, dass er Hilfe holen wollte. Also das da überhaupt eine Strafe raus gekommen ist wundert mich, da wirds bestimmt ein Berufungsverfahren geben.

Hier also von System zu sprechen ist schon Arg Bild-Zeitung....
CiccioneAdvanced Technical Mermaid
20.02.2026 17:37
Soweit hier in (seriösen) Medien stand, hat er zuvor wohl mehrfach Hilfe abgelehnt. Ex-Freundin wohl weil sie eben nicht mehr lebt.

Also wirklich verantwortungsvoll ist diese Verhalten sicher nicht.

Bugl Tauchen hatten wir hier mal eine Diskussion, wie es ist, wenn zwei Solotaucher gleichzeitig unterwegs sind, aber zueinander keine Sicht haben und dann einer verunglückt .

Hier war er direkt daneben und hat sein Freundin direkt ins Verderben geführt. Da ist ein gewaltiger Unterschied zwischen den beiden Szenarien
SolosigiSporttaucher
20.02.2026 17:51
Naja, ich würde es, auf das Tauchen bezogen, nicht überbewerten.
Aber so manches könnte schon davon abgeleitet werden. Wobei es natürlich auf den Einzelfall drauf ankommt...
Es hängt wohl sehr start ab, was der Sachverständige feststellt und was evetuelle Zeugen aussagen...
Wenn da dann jemand aussagt, dass ich früher mal jemanden allein gelassen habe, weil er/sie zu langsam war (oder vergleichbares)...
So ganz spurlos wird dieses Urteil wahrscheinlich an der "Garantenstellung" nicht vorübergehen.

Aber wie heißt es so schön: "Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand"!



20.02.2026 18:03Geändert von Schokoladenhai (Dalatias licha),
20.02.2026 18:05

Interessant finde ich die Unterscheidung Gefahrengemeinschaft vs. Bergführer. Wo man eben dem Bergführer eine wesentlich höhere Verantwortung auferlegt, auch wenn dieser kein bezahlter und/oder ausgebildeter Bergführer ist.

Das kann man im Tauchsport wohl ähnlich sehen, wenn man als wesentlich erfahrener Taucher einen Taucher mitnimmt. Also wenn z.B. Ich am Attersee jemanden mitnehme, der mit Nassanzug daherkommt und wir wollen auf 40m, dann könnte man auslegen das ich das hätte ablehnen müssen (was ich tatsächlich sowieso ablehnen würde, aber es geht ja um den rechtlichen Aspekt). Natürlich wenn noch andere Aspekte hinzukommen, aber die Ausrüstung war ja ein Thema im Prozess.

20.02.2026 18:04
Interessant wird die vollständige Urteilsbegründung, auch wenn die Zusammenfassung schon recht gut ist und der Richter ja über das notwendige Fachwissen verfügt hat, was das ganze noch wertvoller macht.
Ganz allgemein haben wir es hier zunächst mit einer Garantenstellung durch eine Gefahrengemeinschaft zu tun, was jetzt nix ungewöhnliches ist und auch nicht regelmäßig zu Verurteilungen führt.
20.02.2026 22:47
Ich sehe eine klare Parallele zum Tauchen, weil unser Rechtssystem eine Garantenstellung für erfahrenere Taucher sieht, die relativ unerfahrene Taucher durch einen Tauchgang führen. Entsprechend Urteile dazu gibt es ja, wie 1995 Unfall in Kelsterbach, Geilenkirchen 2018, Walchensee 2017.
SpaetberufenerMaster Scuba Diver
20.02.2026 23:26Geändert von Spaetberufener,
20.02.2026 23:27
Ich denke, wenn man als erfahrener Taucher eine unzureichende Tauchplanung für einen schwierigen Spot macht (an dem man auch schon mehrfach war), das falsche Equipment hat und noch einen eindeutig unerfahreneren Buddy mitnimmt muss man sich auch Verantwortung für einen Unfall zurechnen lassen. Die genauen Details des Bergunfalls kenne ich nicht, aber es gab offensichtlich viele Fehler, die zu einer tödlichen Kette führten. Man muss den Erfahreneren dann fragen was ihn dazu bewegt hat das Ganze nicht abzubrechen - insbesondere weil man gerade einen Unerfahrenen dabei hat!
20.02.2026 23:33
Walchensee 2017 war aber eine Veranstaltung gegen Geld, da ist die Garantenstellung aus Vertrag gegeben. Geilenkirchen 2018 hat auch wieder eine vertragliche Komponente (TLvD). 1995 Kelsterbach finde ich nur sekundär Quellen, da ist nicht ganz klar wo raus sich die Garantenstellung ergibt (im Zweifelsfall aus §1353 BGB, der auch auf nicht eheliche aber ehe-ähnliche Verbindungen angewandt wird).
“Führen aus Gefälligkeit” ist IMHO ein nicht normiertes Rechtskonstrukt, um die Garantenstellung die z.B. ein Bergführer hat auch auf Personen zu übertragen, die diese Funktion "de facto" übernehmen ohne das dies explizit vereinbart wird. Da wird's dann schwammig; wer ist z.B. bei einem Deko-Tauchgang der "erfahrernere" wenn ein VDST Nitrox** mit einem TL*** unterwegs ist?

21.02.2026 11:23
@ J@TNet, es gab im Standard auch einen Ticker zur Verhandlung, da waren recht viele Details drinnen. Bezüglich "Führen aus Gefälligkeit", stimmt es gibt dazu keine genaue Abgrenzung. Aber Hinweise sind wohl, das der "geführte" die Tour nicht alleine planen & durchführen könnte, und der Führer eine gewisse Entscheidungshoheit hat.
Auf den Tauchsport umgelegt wäre es wohl, wenn ein erfahrener Taucher einen Anfänger mitnimmt zu einem Tauchgang, dendieser alleine nicht durchführen könnte, weil er die nötigen Ortskenntnisse nicht hat, die Umstände neu für ihn sind (z.B. erstes Mal im Kaltwasser, oder Strömung, Blauwasseraufstieg).
Also genau solche TG, die man mit Guide machen würde, Ur das der Guide eben unbezahlt ist.
21.02.2026 19:10
@schoki, jau, in der SZ war ein recht guter Artikel zum Thema, der auch rausgestellt hat, das es immer mehrere Faktoren sind und es kaum fixe Kriterien gibt. "Nur" daß der Partner unerfahrener ist reicht im Allgemeinen nicht aus.
21.02.2026 22:23Geändert von kwolf1406,
21.02.2026 22:23
Da widersprechen wir uns nicht. Erfahren und unerfahren ist nicht zwangsläufig eine fixe Unterscheidung zwischen den Personen, sondern oft abhängig von den Umständen. Ein ägyptischer Guide ist im Roten Meer deutlich erfahrener, als ich. Wenn ich mit diesem für ihn das erste mal im Kaltwasser tauchen gehe, wäre allerdings ich der deutlich erfahrenere. Die Garantenstellung ist deshalb auch sehr situationsabhängig und auch nicht abhängig von den Bevets.
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