AT: Urteil zu “Führen aus Gefälligkeit”
Geändert von Schokoladenhai (Dalatias licha),In dem Fall geht es zwar um den Alpinsport, aber die Angelegenheit könnte auch im Tauchsport Signalwirkung haben.
In dem Fall geht es zwar um den Alpinsport, aber die Angelegenheit könnte auch im Tauchsport Signalwirkung haben.
Interessant finde ich die Unterscheidung Gefahrengemeinschaft vs. Bergführer. Wo man eben dem Bergführer eine wesentlich höhere Verantwortung auferlegt, auch wenn dieser kein bezahlter und/oder ausgebildeter Bergführer ist.
Das kann man im Tauchsport wohl ähnlich sehen, wenn man als wesentlich erfahrener Taucher einen Taucher mitnimmt. Also wenn z.B. Ich am Attersee jemanden mitnehme, der mit Nassanzug daherkommt und wir wollen auf 40m, dann könnte man auslegen das ich das hätte ablehnen müssen (was ich tatsächlich sowieso ablehnen würde, aber es geht ja um den rechtlichen Aspekt). Natürlich wenn noch andere Aspekte hinzukommen, aber die Ausrüstung war ja ein Thema im Prozess.