Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
SicarioTaucher

Arbeitgeber streicht Urlaub

Hai Taucher

Sagt mal wisst Ihr wie es aussieht wenn man einen Tauchurlaub gebucht hat und der Arbeitgeber streicht kurzfristig seinen Urlaub wegen Auftragsflut. Der Urlaub war vom AG bestätigt und unterschrieben. Ich tauche mit meiner Frau zusammen , die dann natürlich nicht alleine in der Urlaub fliegen bzw. tauchen kann bzw will.
Was muss der AG ersetzen ? Pauschalreise & Tauchpaket vorgebucht !
Nur meine Reise oder auch vom Buddy (der alleine ja nicht tauchen darf?(will))

Danke
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Vercingétorixold school
22.04.2009 13:08
Es ist nicht so ohne weiteres möglich, bestätigten Urlaub zu streichen. GGf. hilft eine einstweilige Verfügung Du kannst im Übrigen Schadenersatz beanspruch. Einzelheiten kann dir jeder Anwalt gegen Entgelt erläutern.
22.04.2009 13:28
Hallo,
als Arbeitgeber kann er aus wichtigem Grund den Urlaub streichen. Er ist dann in diesem Fall aber Schadenersatzpflichtig! Du solltest ihn freundlich darauf hinweisen, daß er event. deinen Urlaub komplett bezahlen muß, also Deine Unkosten, die deines Buddys nicht unbedingt.
Pauschalreise, Familie kann nun nicht fahren: AG bezahlt es komplett.
Bekannter der auch eine Pauschalreise gebucht hat: Für diese Fälle gibt es eine Reiserücktrittsversicherung.
Wir wollen aber nicht hoffen, das es soweit kommt, also sprech noch mal mit dem Chef in einer ruhigen Minute und viel Erfolg!
Gruß Jens

22.04.2009 13:45
Hi,
Nach der Festsetzung des Urlaubstermins ist ein Widerruf nur ausnahmsweise möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber feststellt, daß nunmehr dringende betriebliche Gründe ihn berechtigen würden, den Urlaub zu verweigern. Folgt der Arbeitnehmer dem Ersuchen des Dienstgebers auf Rückgängigmachung des Urlaubs, so hat dieser die dem Arbeitnehmer entstehenden Kosten (Stornierung, Umbuchung etc. ) zu erstatten.

Gruß
Weltenbummler
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
22.04.2009 14:00
Der Arbeitgeber darf das bei wichtigen Grund.
Dazu kann auch Auftragsflut gehören.
Aber auf jeden Fall werden dir die Urlaubstage
gutgeschrieben und Kosten muss der Arbeitgeber tragen.


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Zitat aus "Fallen und Irrtümer im Arbeitsrecht"
Als Arbeitgeber sind sie nicht berechtigt einen sochen Anspruch durch einseitige Widerrufserklärung durchzusetzen. Erforderlich ist vielmehr die Zustimmung des Arbeitnehmers.
Verweigert der Arbeitnehmer die Zustimmung, so muüssen sie diese mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung gerichtlich herbeiführen.
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Einerseits ist das natürlich keine gute Sache sich deswegen zu streiten.

Aber wenn der Arbeitnehmer den "Wunsch" des Arbeitgebers einfach ignoriert und den Urlaub antritt, dann kann dies sogar eine Kündigung rechtfertigen.


Du begibst dich auf jeden Fall auf gefährliches Terrain.


Solltest du sogar sagen:
Wenn ich den Urlaub nicht bekomme, dann werde ich krank"
Dann ist das Grund für eine fristlose Kündigung.
Egal, ob du nacher tatsächlich krank bist. Die Androhung reicht!!!!

Meiin Tip:
Zeige deinem Arbeitgeber die Buchungsunterlagen und die Kosten die bei Absage entstehen und gibt zäühneknirchend nach.

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22.04.2009 16:33
Der AG hat bei zwingenden betrieblichen Gründen recht weitgehende Rechte. Allerdings muss er den entstandenen und nachweisbaren Schaden ersetzen. Ob das hier zutrifft kann ich nicht beurteilen. Frage Br, Gewerkschaft oder RA.
ABER fahre nicht in den Urlaub ohne eine Klärung. Du riskierst als tauchender Arbeitsloser zurückzukommen.
22.04.2009 16:34
Die meisten Arbeitnehmer sind ja in irgendeiner Kammer (Zwangs)Mitglied, Arbieterkammer, Angestelltenkammer.

Diese Kammern bieten kostenlose Sprechstunden bei einem Arbeitsrechtsanwalt. Einfach mal bei der zuständigen Kammer nachfragen.

Das gilt aber nur für´s schlaumachen, am besten ist in solchen Fällen immer eine gütliche Einigung; trotzdem ist es immer gut, wenn man vorher bei einem Anwalt mal nachgefragt hat und weiss, wie man rechtlich dasteht.
22.04.2009 17:05
Hi,
Hier die Antwort vom Anwalt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=12279&ccheck=1

Gruß
Weltenbummler
22.04.2009 19:28
@weltenbummler

die Antwort ist von 2006 und mittlerweile bereits gerichtlich geklärt. Ein AG kann den gewährten Urlaub nur widerrrufen wenn dadurch die Existenz der Firma gefährdet wäre.
"Der wichtige Grund" wurde mittlerweile also bereits durch Gerichte konkretisiert.

Viele Grüße, Michael

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www.hid-tec.de
22.04.2009 19:46
Hab gerade mal gegoogelt, hier das Urteil:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung30392.html

Viele Grüße, Michael

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www.hid-tec.de
SicarioTaucher
22.04.2009 20:22
Vielen Dank Euch allen , aber ich glaube er hat es sich schon anders überlegt, aber es ist gut mal etwas mehr darüber zu wissen......


Danke
23.04.2009 09:08
@Michu,
Das ist doch auch von 2006 und sagt nix anderes aus

Gruß
Weltenbummler
23.04.2009 11:09
Entgegen aller Rechtssprechung ist es natürlich immer höchst fraglich sich mit dem AG auf gerichtlicher Ebene zu treffen, die weitere Zusammenarbeit bzw. das Verhältnis bekommt sicherlich einen Knacks; deshalb sollte nach Möglichkeit eine außergerichtliche Lösung angestrebt werden.
Nach Aussage eines befreundete RA ist es in solchen Fällen "üblich", dass der AG ALLE Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit der Stornierung des Urlaubs auftreten. Das gilt insbesondere im familiären Umfeld (Stornierung Gatte/in, Kinder etc.). Bei "nur Lebensgefährt/innen" scheiden sich die Geister. Nicht berücksichtigen braucht der AG beim Ausgleich der Kosten den höheren Reisepreis, wenn der Urlaub statt in der Billigsaison in der teueren angetreten werden muss.
Aber wie so oft in der Rechtssprechung entscheidet aber der Einzelfall und pauschale "Urteile" treffen meist auf einen selbst nicht zu.
Viel Glück (trotzdem)
Joe
24.04.2009 00:22
"...die weitere Zusammenarbeit bzw. das Verhältnis
bekommt sicherlich einen Knacks"

Ja, das muss man sich genau überlegen:
Wer mit einem Arbeitgeber in einen Rechtsstreit eintritt, riskiert den Job, weil das Vertrauensverhältnis gestört ist. Selbst wenn eine Kündigung nicht rechtmäßig war, steht dem AN möglicherweise nur eine Abfindung zu und der Job bleibt weg - und von der Abfindung kann man nicht lange leben (außer man ist Heuschrecke...).
24.04.2009 21:46
Moin,
eine Frage:

Was ist, wenn beide Ehepartner berufstätig sind? Da sagt dann der AG des Ehemannes dann den Urlaub ab und zahlt auch die Stornierungskosten. Aber was ist dann mit der Ehefrau? Wie ihr sagt, werden auch deren Stornokosten übernommen. Nur wie macht sie das mit den angemeldeten Urlaubstagen?

Also wenn das ehepar jetzt den kompletten Jahresurlaub auf einen Schlag nehmen wollte, um irgendwo hinzufahren. Da kann der Urlaub dann ja nicht verschoben werden, weil die Ehefrau zu einem späteren Zeitpunkt in dem Jahr ja keinen bezahlten Urlaub mehr haben wird. Ok, viele Arbeitgeber sind kulant und lassen mit sich reden, wenn ich als AN den Urlaub verschieben will. aber was, wenn der AG der Ehefrau dann auf stur stellt und darauf besteht, daß der Urlaub auch zum geplanten Termin genommen wird?

Wie wird das dann abgefrühstückt?
27.04.2009 11:05
Da der AG den Urlaub eigentlich nicht streichen darf ist alles andere Verhandlungssache.

Viele Grüße, Michael

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www.hid-tec.de
28.04.2009 10:14
im Juni geht es nach Ägypten
,nun meine frage :hat jemand eine Seite über die rechtlichen Bestimmungen zum tauchen in Ägypten bzw. einen link dazu für mich. Den im letzten Urlaub hieß es :keine Handschuh tragen ,nicht tiefer als 30 m ,keine Dekotauchgänge. Und nur mit einem Guid darf man ins Wasser trotz Buddy ??????
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
28.04.2009 10:49
Ja : http://www.taucher.net/download/Tauchregeln_Aegypten.JPG

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