"Ich wage also an deinem obiges Statement bezüglich Aqualung und Miflex Schläuche stark zu zweifeln" ->
Die Leute werfen immer wieder Begrifflichkeiten durcheinander. "Eigenes Risiko","Dies geht soweit, dass sogar keine Haftung übernommen wird, wenn...", "die Produkthaftung erlischt.."
-> Produkthaftung ist gesetzlich geregelt, ("zwingendes Recht"). Die Ersatzpflicht des Herstellers eines Produkts darf und kann im voraus durch vertragliche Vereinbarung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
Was durcheinandergeworfen wird, sind oft Garantieregelungen und der Versuch von Herstellern, im Fall der Fälle durch Belehrungen eine höhere Rechtssicherheit zu erlangen. Nun denn...
Im vorliegenden Fall, Originalton Apeks (Zitat) "Passt an alle gängigen 2. Stufen" genauer (wörtlich: "Designed to fit all regulators that use the standard 9/16" UNF hose fitting"). Quelle: Apeks
Zu den Schläuchen: Die Verschraubung ist genormt, das Überdruckventil nimmt den Druck (von welchen gewählten Schläuchen auch immer).
Also, wie oben zurückgefragt:
- Welches "Risiko" entsteht bei Verwendung von z.B. Milflexschläuchen oder durch die Vorschaltung vor irgendeine zweite Stufe dieser Welt? (ist mal die erste Frage, die zu klären wäre) und
- welche "Haftung" ist ausgeschlossen (die man gar nicht ausschließen kann)

Bißchen viel "natürlich" im Text, in der Rechtssprechung ist, ich spreche aus Erfahrung, relativ wenig "natürlich"


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