Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
ParetoCMAS / ProTec ***

Als CMAS *** eher DAN Sport oder Pro ?

Geändert von Pareto,

Moin zusammen

Wenn ich als CMAS *** in meinem Tauchverein regelmässig mit Einsternlern tauchen gehe (Freiwiliig ohne Bezahlung). Reicht da eine Sportversicherung oder sollte man ab dieser Stufe eher zur Pro Versicherung wechseln ?

Gruss Pareto

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PerkedderCMAS**/DTSA**
24.09.2020 21:24Geändert von Perkedder,
24.09.2020 22:24
Wenn die "Einsternler" selbst versichert sind, sollte die einfache reichen. Soweit ich das im Kopf habe, ist die Pro Versicherung für Tauchlehrer, die mit Leuten tauchen, die noch keine Versicherung haben. Deshalb sind dort die Schüler mitversichert.

Edit: So ganz klar ist mir die Gestaltung bei DAN nicht (ich habe eben noch einmal dort nachgesehen), aber Du machst das ja nicht um Geld zu verdienen, sondern einfach als erfahrener Buddy. Ich würde also sagen, die Sportversicherung reicht.
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
24.09.2020 23:00
deswegen habe ich seit mittlerweile fast 20 Jahren die DAN Sport Silber. Zeitweise mit erhöhter Deckungssumme, während ich mal den aktiven Status hatte.
25.09.2020 00:04
Die Vereinsversicherung (ich nehme an, die vom VDST) deckt dein Risiko ab, auch die Haftpflicht, solange du das Tauchbegleiten nicht zum Geldverdienen machst. Wenn du das sogar im Auftrag des e.V. machst, greift subsidiär auch die Genossenschaftsversicherung. Ob letzteres vom Bundesland abhängt, weiss ich allerdings nicht. Aber schon allein die VDST-Versicherung reicht aus.
25.09.2020 00:13Geändert von marc_giros,
25.09.2020 00:13
Hab auch die DAN Sport Silber. Dies, weils da die 40 Meter Limite nicht gibt, falls man mal in eine Abwärtsströmung kommt offshore.

deal
25.09.2020 00:21
Die Vereinsversicherung hat auch kein Tiefenlimit

boltsnapGerman Baggerseebesserwisser
25.09.2020 08:00
@Kwolf:

Ist es bei der VDST Versicherung nicht so, dass man sich an die Empfehlungen des VDST halten "muss"? Der VDST empfiehlt 40m, oder? (Spielt bei einer "offshore Abwärtsströmung" sicher keine Rolle)
GarfiSchnorchelabzeichen
25.09.2020 08:40Geändert von Garfi,
25.09.2020 08:42
VDST kann ich nicht sagen, aber bei Aquamed ist es wichtig, ob man mit Absicht die offiziellen Limits durchbricht. D. h. wenn ich aufgrund einer unerwarteten Strömung oder aus Unachtsamkeit die 40m unterschreite bin ich weiterhin versichert. Wenns geplant ist, siehts anders aus.
Auch dort ist die Premium Versicherung für Leute gedacht, die mit der Taucherei ihr Geld verdienen.
@Pareto:
Wenn das Einsternler aus dem Verein sind, dann sind die doch automatisch selbst versichert? Oder gehts um die Haftung? Auch da bist du doch über den Verein versichert.

Als Ehrenamtlicher bist Du in Bayern ebenfalls generell versichert. Nicht nur beim Tauchen.
ulu76VDST TL2
25.09.2020 08:45
CMAS muss ja nicht zwingend VDST sein.
Vielleicht gibt es ja auch keine Versicherung über den Verein.

25.09.2020 08:47
Die Frage ist doch ob Sport oder Pro. Die Pro deckt die Risken zusätzlich ab, die in anderen Berufen die sogenannte Brufhaftpflicht abdeckt. Die kann ich aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn ich die jeweilige Tätigkeit auch beruflich ausübe. Hier im geschilderten Fall ist das aber eben nicht der Fall.
Für die tauchgänge die hier geschildert werden, ist die VDST Versicherung absolut i.O.
GarfiSchnorchelabzeichen
25.09.2020 09:03Geändert von Garfi,
25.09.2020 09:10
Pareto:
Bezieht sich die Frage überhaupt auf DE, oder möglicherweise auf die Schweiz? Dann wäre der Bezug auf VDST wohl hinfällig.


Ach so, in der Überschrift ist ja von DAN die Rede. Hab ich zu spät gesehen...
25.09.2020 09:37Geändert von kwolf1406,
25.09.2020 10:13
@ Boltsnap, die einzigen Leistungsausschlüsse der VDST-Versicherungen beim Gerätetauchen sind Solotauchen generell und technisches Tauchen sowie Nitrox ohne entsprechendem Brevet. Auch wird in der Krankenversicherung beim Tauchen ohne TTU die Leistungsobergrenze gekürzt. Tauchtiefe und andere Regeln/Empfehlungen sind keine Kriterien.
GarfiSchnorchelabzeichen
25.09.2020 10:46
Ich möchte keinesfalls wieder die alte Diskussion anstoßen.
Dabei gilt es aber wohl zu klären, ob nicht nach Ansicht der VDST Versicherungen Tauchgänge jenseits der 40m automatisch als technische Tauchgänge eingestuft werden?
IvoryAOWD DTSA**
25.09.2020 12:02
@ Garfi, das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Der VDST zieht die Grenze zum Technischen Tauchen bei den verwendeten Atemgasen und nicht bei Tauchtiefen. Auch wenn es inzwischen Empfehlungen für Tiefengrenzen gibt, gibt es kein Gebot flacher als 40 Meter zu bleiben. Und eine allgemeingültige Definition von technischen Tauchgängen gibt es imho nicht. (gabs ja hier auch schon Anläufe das zu definieren) Eine Versicherung muss ihre Bedingungen insbesondere bei Leistungsauschlüssen transparent und verständlich gestalten. Wenn Sie eine 40 Meter Grenze vereinbaren wollen, müssen Sie das in Ihre Bedingungen so schreiben.
GarfiSchnorchelabzeichen
25.09.2020 12:18
Ich kenne die Bedingungen nicht, hab aber die Erfahrung gemacht, dass sich hier niemand die Mühe macht, einfach mal die Bedingungen durchzulesen und zu zitieren, was da drin steht.
Stattdessen wird lieber spekuliert.
War beim letzten Thema (da gings primär um Aquamed) genauso.
IvoryAOWD DTSA**
25.09.2020 12:44
"4. Deckungserweiterungen
a. Tauchtypische Unfälle
In Erweiterung von Ziffer 1.3 AUB gelten auch als Unfälle
- der Ertrinkungs- bzw. Erstickungs-Tod unter Wasser,
- tauchtypische Gesundheitsschäden (wie z.B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung, Barotraumata), ohne dass ein Unfallereignis, d.h. ein plötzlich von außen auf
den Körper wirkendes Ereignis festgestellt werden kann.
b. Technisches Tauchen
Versichert ist auch das „Technische Tauchen“ (Kreislaufgeräte-, Trimix-, Nitrox-Tauchen), wenn der Versicherte im Besitz eines gültigen Brevets des VDST oder einer
vom VDST anerkannten Institution (Verband) ist oder sich in einer Ausbildung zu
einem solchen Brevet befindet.

"

"6. Ausschlüsse
Versicherungsschutz besteht nicht,
a. wenn der Versicherte den Tauchgang (Tauchversuch) alleine oder ohne einen brevetierten Begleiter vornimmt;
b. für Gesundheitsschäden, die im Zusammenhang mit einer bewusst herbeigeführten
Hyperventilation stehen;
c. für Unfälle bei der Ausübung des Berufes des Versicherten, auch wenn der Beruf im
Auftrage oder Interesse des VDST, eines Landesverbandes oder Vereins ausgeübt
wird (siehe aber Ziffer 4e);
d. für Sportlehrer, es sei denn, dass die Tätigkeit als Sportlehrer für den VDST, einen
Landesverband oder Verein ehrenamtlich ausgeübt wird;
e. wenn das Apnoe-Tauchen nicht gemäß den VDST-Richtlinien durchgeführt wird;"



Aus den Versicherungsbedingungen der HDI für die Unfallversicherung.

Nirgends in den Bedingungen wird irgendwo eine Tauchtiefe erwähnt. (Ausnahme im Bereich der Hafpflichtversicherung von Tauchlehrern, hier aber unrelevant)

GarfiSchnorchelabzeichen
25.09.2020 12:53
Das ist doch mal eine Ansage!
thumbup
IvoryAOWD DTSA**
25.09.2020 13:02
Meiner Meinung nach kann es im Zusammenhang mit der Tauchtiefe nur dann zu Problemen kommen, wenn der Versicherer dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Entstehung des Unfall nachweisen kann. Dies müsste man diskutieren, wenn jemand mit mit Luft geplant tiefer als 66 Meter taucht und damit den Sauerstoffkrampf provoziert. Dieser müsste dann aber auch eingetreten sein und ursächlich für den Unfall sein. Oder wenn die mitgenommene Gasmenge für die geplante Tauchtiefe viel zu gering ist.

Selbst in diesen Fällen, kann der Versicherer aber auch nicht einfach nichts zahlen. Er muss in einem angemessenen Verhältnis kürzen.
25.09.2020 19:52Geändert von kwolf1406,
25.09.2020 19:53
Grobe Fahrlässigkeit gibt es in den Versicherungsbedingungen nicht. Noch nicht mal Fahrlässigkeit. Nur Vorsatz, einen Unfall oder Schaden (!) absichtlich herbeizuführen. Das Argument mit der groben Fahrlässigkeit ist auch so eine urban legend, wie so vieles, was über Versicherungen gesagt wird.
GarfiSchnorchelabzeichen
25.09.2020 22:12
Was soll daran Urban Legend sein? Oder verstehe ich da was nicht?

Fahrlässigkeit bei Versicherungen

Das ist nur ein Beispiel, keine Werbung für die genannte Versicherung. War halt unter den ersten Google Treffern.
26.09.2020 09:45Geändert von kwolf1406,
26.09.2020 09:47
In den VDST- Bedingungen (über die reden wir hier) wird grobe Fahrlässigkeit gar nicht erst erwähnt. Also begründet sie ja wohl keinen Ausschluss. Und viele andere Versicherungen verzichten ausdrücklich in ihren Bedingungen auf jede Einschränkung derswegen (z.B. auch die Axxa). Insofern zieht dieses häufig generell benutzte Argument nicht. (Gut, ich habe es oben etwas zu heftig formuliert, weil mich die "Versicherungskeule" oft nervt.)
RobertHilfsschlammaufwühler dritter Klasse.
CMAS ***, VDST TRIMIX, VDST TRIMIX CCR, PATD TRIMIX, IANTD TRIMIX CCR, VDST TL**
26.09.2020 10:34Geändert von Robert,
26.09.2020 10:35
@Pareto

um dir die Frage zu beantworten bräuchte ich mehr Informationen.

Ist der Verein in Deutschland und Mitglied im VDST?
Handelt sich es bei den begleiteten Tauchgängen um Vereins-Events?

Ohne diese Info ist alles wie der sprichwörtliche Blick in die Glaskugel.
GarfiSchnorchelabzeichen
26.09.2020 14:42
Kwolf:
Naja, wenn du besoffen tauchen gehst, dann wird auch die VDST Versicherung nicht zahlen. Das behaupte ich jetzt einfach.
Aber ich verstehe, was Du meinst. Wir brauchen das nicht weiter ausführen.
ParetoCMAS / ProTec ***
28.09.2020 10:33

Moin zusammen

Sorry für die Späte antwort, versuche momentan meine Internet Zeit zu reduzieren

- Ich komme aus der Schweiz
- Meine Tauchschule / Tauchclub kommt aus Deutschland

Von DAN habe ich die empfehlung bekommen die Pro Variante zu bekommen da der Haftpflichtteil da abgedeckt ist, momentan kläre ich in wie weit ich schon über meine reguläre Haftpflichtversicherung abgedeckt bin.

Gruss Pareto

Antwort