Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Allgemeinverfügung Bayern

Hallo,
könnt Ihr mir sagen, welcher Anwalts-Fachbereich (z.B. Verwaltungsrecht, etc.) sich mit Allgemeinverfügungen im Tauchsportbereich in Bayern auskennt? Vielleicht kennt Ihr konkret auch einen Anwalt in München?

Vielen Dank!
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Vercingétorixold school
05.07.2012 13:06
Wie wäre es mit dem Justizar des TSV Bayern
05.07.2012 13:30
Verwaltungsrecht, das entsprechende Gesetz ist das Bayerisches Wassergesetz (BayWG) vom 25. Februar 2010, Abschnitt 2, Artikel 18 "Gemeinbrauch", hier Absatz 1, Satz4:

"Die Kreisverwaltungsbehörden können bestimmen, an welchen Gewässern oder Gewässerteilen weitere Tätigkeiten der Sportausübung und Freizeitgestaltung, insbesondere das Tauchen mit Atemgerät oder das Betreiben von Modellbooten mit Verbrennungsmotor als Gemeingebrauch zulässig sind."
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
05.07.2012 14:21
Schau mal beim Anwalt der IG-Tauchen ...

Aber ...

Auch die Verwaltungsbehörden haben Anwälte und da auch keine schlechten ...

Vorgehen gegen bestehende Allgemeinverfügungen können dazu ganz schön ins Geld gehen und gelegentlich sogar die Vorgaben bezügl. Tauchen verschlimmern.
Erfolge sind sehr sehr selten wie die Vergangenheit bezügl. bayerischer Allgemeinverfügungen zeigt ...

Hier in Bayern fehlt eine Lobby für die Taucherei und die schwarzen Schafe unter den Tauchern tragenimmer schön dazu bei, das dies auch so bleibt.
Wir Taucher sind vielen Behörden ein Dorn im Auge, da wir ja nur Ärger machen, uns selten an Vorgaben und Regeln halten etc ...

Das "Die Taucher ..." kommt ja immer durch die schwarzen Schafe, da negatives nun mal besser im Gedächtnis bleibt ...

Mit ein Punkt, der bei Rechtsgeschichten gegen Allgemeinverfügungen von den Gegenseiten immer wieder, gerne und mit Erfolg vorgebracht wird ...
05.07.2012 15:36
Hallo,

mich wundert, dass hier scheinbar Sippenhaft herrscht wo einige Taucher dafür bezahlen müssen, was andere machen - seltsam das das rechtlich eine Rolle spielt - kann doch eigentlich nicht sein, oder?

Wie dem auch sei, hier im konkreten Fall geht es um die unnötigen Einschränkungen basierend auf Falschaussagen und fehleneder Recherche und nicht auf inzidenzbasierender Logik.

Die Frage ist, ob das Landratsamt das so einfach nach Gutsherrenart machen kann oder ob auch hier eine gewisse Begründung notwendig ist, die man in einem rechtlichen Streitfall angehen kann.

05.07.2012 15:40
...und bitte, könnte Ihr mir sagen ob ein Fachanwalt im Verwaltungsrecht hier geeignet ist?
05.07.2012 16:03
..Entschuldigung! Wurde ja bereits gesagt - also Verwaltungstrecht.
05.07.2012 16:17
Nochmal: Die Allgemeinverfügung stellt KEINE Einschränkung für das Tauchen dar. Eine Klage gegen eine Allgemeinverfügung ist kontraproduktiv, da die beklagte Verwaltungsbehörde diese dann ganz einfach aufhebt und damit der Klagegrund weg fällt. Und dann gilt das BayWG und damit ist es aus mit dem Tauchen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Allgemeinverfügung oder die Verlängerung einer zeitlich begrenzten wie z.B. am Riemer See. Der einzige Weg in Bayern ist, eine Änderung des BayWG zu erreichen, aber vorher wachsen uns allen noch Kiemen.
05.07.2012 16:20
@JqNet: ich habe natürlich die Einschränkungen IN der Allgemeinverfügung gemeint, die, wie ich finde, eine unnötige Einschränkung darstellt. Genauer: Die Verschärfungen in den letzten Jahren im Starnberger See
05.07.2012 16:58
und da kannst du nix dagegen machen
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
05.07.2012 19:08
"Genauer: Die Verschärfungen in den letzten Jahren im Starnberger See"

Oh Ja ... - Bedank Dich hier bei den Tauchern, die sich halt nicht an die bestehenden Allgemeinverfügungen hielten und mit dafür Sorge trugen, das es halt immer weiter reglementiert wurde ...

Schau Dir mal die Taucher an,
die trotz Verbot alleine dort tauchen gehen,
die meinen, trotz Verbot mit Luft tiefer als 40mtr. gehen zu müssen,
die trotz Verbot die Steilwand an der Wasserwacht usw. meinen verschönern zu müssen und da Unrat in die Wand packen um `ihre Wand` verschönern zu müssen,
die meinen, trotz Verbot im Sommer wie im Winter außerhalb der Tauchzeiten und Tauchzonen tauchen zu müssen,
die meinen, das es hilfreich sei,wenn man Anglern und Berufsfischerei das Leben unnötig schwer macht durch absichtlich eingebrachte Hindernisse oder zerschneiden von Schnüren und Netzen (obwohl diese dafür nicht wenig Geld zahlen dürfen),
die meinen, das es den Anwohnern gefällt, wenn man Windeln und Urinalkondome in deren Hecken und Gärten verteilt - natürlich neben den netten Verrichtungen und Toilettenpapierhinterlassungen ...

Scootern ist ja ebenfalls ein Thema, was viele ignorieren (obwohl in den meisten Gewässern in D verboten) - nicht nur im Starnberger und nicht nur erst seit gestern ...
Interessiert die Taucher im Walchensee ja zb auch nicht (obwohl da zb. Naturschutzgebiet und keine Erlaubnis für Schiffsschrauben) ...

Sei ehrlich - da wunderst Du Dich dann noch, das es stärkere Einschränkungen, verstärkte Kontrollen (auf Kosten der Allgemeinheit versteht sich) und angesäuerte Behörden etc. gibt ?

Dazu ist der Taucher ja so schlau und postet stolz ja seine Vergehen im Internet und glaubt, das Mitarbeiter von Behörden nicht auch im Internet stöbern und lesen ...

Ich schätze nicht, das Du hier irgendwelche Möglichkeiten finden wirst, vorallem, da ja die Verfügung mit den Tauchvertretern (die es etwas gibt) verabschiedet worden sind, damit Tauchen überhaupt noch möglich ist.

Die einzigste Möglichkeit wäre hier nur, die schwarzen Schafe unter den Tauchern nicht zu decken, sondern öffentlich anzuprangern ...

Nicht die Behörden versauen uns unseren Tauchsport, sondern nur die schwarzen Schafe unter uns ...
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
06.07.2012 05:40
@posedonia

Lies mal ...

Quelle: http://www.lk-starnberg.de/media/custom/613_4006_1.PDF?loadDocument&ObjSvrID=613&ObjID=4006&ObjLa=1&Ext=PDF

Zitat:
"I.1 Das Landratsamt Starnberg erteilt hiermit nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 17 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) die stets widerrufliche, beschränkte Erlaubnis zum Sporttauchen mit Atemgerät im Starnberger See."

Beachte mal besonders das "die stets widerrufliche, beschränkte Erlaubnis" ...

Desweiteren ...
Zitat:
"Hinweise:
1. Diese öffentlich-rechtliche Erlaubnis ersetzt grundsätzlich nicht die notwendigen privatrechtlichen Gestattungen durch Eigentümer und sonstige Berechtigte. Sie hat keine privatrechtlichen Rechtswirkungen und begründet
grundsätzlich auch keine Duldungspflicht Dritter."

Und wenn alle Stricke reissen, dann haben die Behörden hiermit auch noch einiges in der Hand ...

Zitat:
"5. Die Zufahrt zu den Uferbereichen c) und d) ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Die Genehmigungen können von der Gemeinde Berg bzw. Münsing für ihren Gemeindebereich erteilt werden."

So viele Genehmigungen werden jährlich ja nicht ausgestellt und viele nehmen ja das `Ticket` als Parkberechtigung in Kauf ... - hier ein rigoroses Durchgreifen und das lustige Ausrüstungsschleppen kann beginnen ...

Und generell hinsichtlich gegen angehen ...

Zitat:
"Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem unterfertigten Landratsamt Starnberg in 82317 Starnberg, Postfach 1460, einzulegen. Die Frist ist nur gewährt, wenn der Widerspruch vor ihrem Ablauf bei der Behörde
eingeht."

Die Frist ist ja eh schon lange rum, es gab ja keine `neue` Allgemeinverfügung, es wurden nur nochmals die schon lange bekannten Punkte nochmals benannt und nur nochmal darauf hingewiesen, was rechtlich allgemein gilt und daher nicht in die Allgemeinverfügung eingeflossen war (betraf Thema Scootern) ...
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
06.07.2012 05:49
PS: gleiche Quelle ...

Zitat:
"„Die Ge- und Verbote anderer Verordnungen sind unbeschadet der Bestimmungen der Allgemeinverfügung zu beachten.“"

06.07.2012 09:36
@boesewicht: ich weiß nicht woher Du immer die Gewissheit nimmst, dass die weiteren Einschränkungen durch Fehlverhalten der Taucher ausgelöst wurde. Woher hast Du die Information und ist es nicht eher so, dass das Landratsamt bei jedem Unfall eine hysterischen Anfall bekommt und meint agieren zu müssen auch wenn die Ursachen der Unfälle nichts mit den Beschränkungen zu tun hat? Solotauchen macht in bestimmten Bereichen absolut Sinn, wird auch von verschiedenen moderneren Organisationen brevetiert aber das scheint hier nicht besonders bekannt zu sein. Warum soll das auch gefährlicher sein, wenn ich alleine auf 10 m meine Ausrüstung teste? Lächerlich! Auch die Versicherungsorganisationen erlauben Tauchen innerhalb der Ausbildung, weil sie hier kein erhötes Risiko sehen. Genau so mit dem Nachttauchverbot. Da hätte man einfach eine Uhrzeit von 22:00 angeben können und schon hätte man zumindest im Winter die Möglichkeit der Nachttauchgänge oder geht es hier gar nicht um die immer zitierte Ruhestörung.

Ich finde, ihr legt schon ein fragwürdiges Demokratieverständnis and den Tag. Es ist natürlich immer möglich, ein bestehendes Gesetz zu kippen, wenn es genug Unterstützer findet. Da kann Boesewicht noch so schön aus der bisherigen Regelung zitieren. Es werden auch immer andere Länder unterschlagen, da klappt das wunderbar mit einer liberaleren Gesetzgebung - nur natürlich bei uns nicht.

Aber so ist vielleicht das Demokratieverstädnis in Bayern.

Boesewicht, darf ich Dir eine Frage stellen: Da Du hier ja immer sehr schön die Meinung der Behörden vertrittst, tauchst Du auch selber?
Frank Z. ich tauch halt
06.07.2012 10:35
Ja boesewicht, da gebe ich dir uneingeschränkt recht!
An den ganzen Verboten und Erschwernissen sind wir Taucher sehr oft doch selber schuld. Zum einen hängt das sicher damit zusammen, dass sich Tauchen (aus meiner Sicht - leider) zum Massensport hin verändert hat und in der Masse ist nun mal gut untertauchen, besonders dann wenn Verstand, Verantwortung und Respekt nicht vorhanden sind . Zum Anderen hängt es wahrscheinlich heute auch mit der Einstellung zum Tauchen allgemein zusammen – Action, Aufschneiderei und Angeberei, wie Übertreten von sinnvollen Verboten oder der erlaubten Tauchtiefe.
Okay, letzteres habe ich gelegentlich auch schon hinter mir, aber immer im Rahmen meiner Möglichkeiten bzw. dort wo es einfach zum Erleben des Tauchplatzes dazugehört (z. B Canyon ).

Ihr könnt ja wenigsten noch in eurem Starnberger See tauchen, unser ehemaliger Haussee, die Bernshäuser Kutte, ist vor 20 Jahren mit dem Einfall einiger südhessischer Idioten, (nichts gegen die Hessen im allgemeinen) für Taucher zur absoluten Tabuzone geworden. Die haben sich da wohl echt wie die Sau benommen und wollten wohl auch mit Anwälten ihr vermeintliches Recht durchsetzen. Für die Naturschutzbehörde war es kein Problem diesen See auf Grund seiner geologischen und biologischen Besonderheiten unter absoluten Schutz zu stellen und da geht jetzt gar nichts mehr.
Ich glaube wir sollten den Ball öfters mal flach halten.

Grüße Frank
Vercingétorixold school
06.07.2012 11:45
Mmh, das ist jetzt aber sehr emotional. Nicht jeder Taucher ist eine Drecksau, aber das Verhältnis Dercksau/Normal ist im Ergebnis genau so, wie außerhalb der Sportart. Und die Idioten führen nunmal zu Einschränkungen. Andere Sportart: Hessen ändert zur Zeit sein Waldgesetz. Ergebnis das Befahren von Wegen mit dem MTB ist nur bis zu einer Breite von 3 Metern erlaubt. Warum, weil es eine ganze Menge Deppen gibt, die wie die Wildsau durch das Unterholz ballern.
Warum kein Nachttauchen? Warum den Nachttauchen um Fische aufzuschrecken? Oder warum mit dem Torpedo durch den See, nur weil man einen hat?
Muß der Kompressor ständig laufen, der Atemkalk in die Botanik?
struppirennfahrerPADI Instructor
06.07.2012 11:59
es gab doch mal eine Popularklage,

was ist denn daraus geworden?

boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
06.07.2012 13:27
"Boesewicht, darf ich Dir eine Frage stellen: Da Du hier ja immer sehr schön die Meinung der Behörden vertrittst, tauchst Du auch selber? "

Da wo ich noch tauchen darf und es mir so Ignoranten mit ihren Verstößen nicht vermiest haben - Ja ...

Sehr viel sogar

Und Du ?

Hinsichtlich das die Vorschriften so eng wären ...

Der Betreiber/Besitzer gibt die Regeln vor, so wie Du in deinen eigenen 4 Wänden für Besucher sicherlich auch irgendwelche Regeln und Vorgaben aufgestellt haben wirst ...

Beim Gewässer soll es eine Einschneidung der pers. Interessen sein, aber in den eigenen 4 Wänden ist es normal ...

Siehst Du es anders, dann gib doch mal bitte Deine Adresse preis und die anderen (mich eingeschlossen) kommen dann evtl. gerne mal vorbei und und leben das Recht auf - wie ja gefordert - freie Entfaltung aus ... - sei es im Garten, sei es in der Wohnung, egal zu welcher Uhrzeit ...


Wem die Regeln nicht zusagen - Bayern ist nun mal eines der Bundesländer, wo Tauchen nicht zum Allgemeingebrauch gehört - der muß sich entweder um ein eigenes Gewässer kümmern oder halt ein Stück fahren ...

Problem - gerade in München und Umland sind viele, die nicht bereit sind hier und da mal weiter weg zu fahren, dafür aber dann lieber außerhalb der Vorgaben tauchen ...

Einige Tauchunfälle - nicht alle - waren außerhalb der Allgemeinverfügung - sei es hinsichtlich Uhrzeiten, sei es hinsichtlich Tauchtiefe, sei es hinsichtlich Gruppengröße beim Ausbilden ...

Das Problem beim Starnberger - gerade in Allmannshausen - wir Taucher fallen immer wieder auf - nur halt nicht im angenehmen Sinne, sondern meist unangenehm ...
Wie gesagt - ein paar Taucher tragen dafür Sorge,das es heißt "Wir Taucher" ...
Dazu - direkt am Seeufer sind Wohnungen und es wohnen dort Leute - auch nicht gerade mit wenig Einkommen ... - und die sind nicht sehr begeistert, das andere die belästigen - sei es durch Lärm, sei es wie gesagt durch Windeln etc. (Badegäste benötigen selten Windeln und bestimmt noch seltener Urinalkondome) etc ...


Hierzu ...

"@boesewicht: ich weiß nicht woher Du immer die Gewissheit nimmst, dass die weiteren Einschränkungen durch Fehlverhalten der Taucher ausgelöst wurde. Woher hast Du die Information und ist es nicht eher so, dass das Landratsamt bei jedem Unfall eine hysterischen Anfall bekommt und meint agieren zu müssen auch wenn die Ursachen der Unfälle nichts mit den Beschränkungen zu tun hat? "

Entgegen der Einstellung vieler gehe ich hin und versuche Gespräche mit den entspr. Behörden und Mitarbeitern und hole mir nicht nur Infos aus dem Internet, wovon dann die, die gegen etwas sprechen, ignoriert werden ...

Man kann die Informationen leicht und direkt bei den betr. Dienststellen und Mitarbeitern erhalten - man muß dort einfach nur mal nachfragen ...
Machen viele nur nicht, weil sie entweder wissen (aber nicht akzeptieren wollen) was Sache ist oder weil sie sich eh nicht daran halten wollen ...
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
07.07.2012 10:39
@struppi
Ist nicht durchgegangen ... - also die Populärklage

Es fehlt halt die Lobby und jeder Tauchgegner (die haben eine Lobby) findet schnell und einfach viele Argumente gegen das Tauchen, weil die Tauchbefürworter die bestehenden Tauchverstöße nicht verleugnen können ...

Ist halt schlecht, wenn auf jeden Vorschlag kommt, das Taucher sich eh nicht dran halten und auch immer belegt werden kann - was will man dann da noch für Gegenargumente bringen ?
Vorgaben und Regelungen bringen nichts, eine Selbstregulierung unter den Tauchern ist nicht gegeben und die Verursacher werden von vielen toleriert und fühlen sich dadurch noch bestärkt und teilweise in einzelnen Fällen auch als `Helden` ...
07.07.2012 16:08
Wie so oft mache ich mich unbeliebt, wenn ich eine striktere Kontrolle und Durchsetzung von Regeln durch hoheitlich Befugte fordere.
Langfristig wuerde sich nach meiner Ueberzeugung das Verhalten und Image "der Taucher" bessern, wenn weniger "durch geht" und die Restriktionen wuerden weniger. Das behagt nur nicht den ungeduldigen Ich-will-abern.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
07.08.2012 10:23
Hier braucht es ja keine weitere Erklärung zu - oder ?

http://www.merkur-online.de/lokales/berg/tauchunfall-seeburg-geht-glimpflich-2442277.html
07.08.2012 12:14
Doch, erkläre mal. 2m unter der Tiefengrenze an einer Steilwand - *das* kann ja nicht der Strick sein...

Ist, so wie es da steht, eher eine Frage der Fähigkeiten bei Vereiser.
07.08.2012 13:06
@boesewicht: na, klar, das werden die 2 zusätzlichen Meter gewesen sein
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
08.08.2012 01:12
Den Gegnern ist egal, ob nun 2 oder 20 mtr . ...


Verstoß ist Verstoß und lt. einem Eintrag in einem anderen Forum scheint die verwendete und ja ausgefallene Ausrüstung auch nicht unbedingt in die Vorgaben der AVV gefallen zu sein ...

Steht u.a. ja auch drinnen, das `kaltwassertaugliche Ausrüstung` verwendet werden muß, wovon man bei besagtem Eintrag nicht von ausgehen kann ...

Dazu - der Punkt `42mtr` im Artikel - steht ja nichts drin, ob man evtl. vorher tiefer wollte oder war bzw. generell tiefer wollte ...

Die Gegner haben den Punkt - bei 40mtr. ist mit Luft Schluß, die Taucher zeigen gerne - ist mir doch egal ...

Den schwarzen Peter haben also wieder mal nur die `Taucher` ... - Vorgaben werden gebogen wo es nur geht und dieses verbiegen wird - wie hier ja ersichtlich - wieder verniedlicht - `sind ja nur 2mtr` ...

08.08.2012 11:53
@boesewicht: Ach Du meine Güte, ein schönes Wort zum Sonntag

Vielleicht solltest Du Dir Häkeln als Hobby suchen
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
09.08.2012 09:06
@posedonia

Schön für Dich, das Du die Situation am Starnberger scheinbar nicht verstehen kannst oder willst..
Wegen solcher uninteressierten Personen gibt es immer wieder Probleme und weitere Einschränkungen.
Wenn es Dir egal ist, das durch solche Vorgehensweisen Tauchern ihre Tauchausübungsmöglichkeiten weiter eingeschränkt oder sogar genommen wird, ist ja eher davon auszugehen, das Häkeln eher Dein Ausgleichshobby zu sein scheint, da Dir eine Ausübungsmöglichkeit für das Tsuchen ja nicht wichtig ist.
Aber ... - es muß ja auch Ignoranten geben ...
Antwort