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Afa für Schulungsmaterial

Kennt jemand die Afa-Sätze für Schulungsmaterial vor Einführung des Afa-Pools. Genauer Nutzungsdauer eines Trockies.
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EuregiotaucherTaucher i.R.
11.08.2009 21:09
Nee ... Hab ich mich auch nicht mit beschäftigt ...
12.08.2009 10:46
Ohne Gewähr würde ich nach der "allgemeinen" Regel gehen:
Trockie=Tauchanzug=Tauchequipment=Arbeitskleidung=60 Monate
12.08.2009 17:23
Afa-Pool ?
Du meinst ab 2008 die Zusammenfassung für 150-1000 Euronen und dann über 5 Jahre abschreiben...

Am einfachsten den Steuerberater mal fragen, wofür bezahlt man den schließlich..
constantin_wISE BoE, IANTD Cave
13.08.2009 09:01
Trockis werden idR. über 1000 EUR kommen... Das wird schwer als Pool abzubilden.
Divelady97CMAS **
13.08.2009 12:02
Also :

Ab 01.01.08 gilt folgendes :

Ein selbstständig nutzbares WG unter 150 € kann in den Betriebsaufwand genommen werden ohne Aufzeichungspflicht.

Selstständig nutzbare WG`er von 150 - 1.000 € sind GWG`s und über einen Zeitraum von 5 Jahren abzuschreiben - als Sammelposten aller WG pro WJ ( Ab Beginn den jeweiligen Wirtschaftsjahres ).

Bei WG über 1.000 € wird über die betriebsübliche Nutzungsdauer abgeschrieben ( nachweislich ). Also wenn du dir z.B. regelmäßig alle drei Jahre einen neuen Trocki kaufts der über 1. TEU liegt, dann schreibst du über drei Jahre ab.

Vor 2008 galt noch die Regelung, das ein WG bis 410 € als GWG sofrt im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden durfte. Alles darüber nach der betriebsüblichen ND oder der amtlichen AfA Tabelle ( die schei..e ist )

Ansonsten fragen Sie ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater

Mein Tipp : Kauf über 1.000 € und schreib drei Jahre ab
14.08.2009 13:31
warum fragst du nicht jemanden, der sich wirklich damit auskennt ?
Keine Lust ein paar Euronen für eine fundierte Auskunft von jemandem mit einer entsprechenden Ausbildung aufzuwenden?

Wenn dem so ist, dann ist das häufig nicht so schlau, weil es am Ende teuer werden könnte!
15.08.2009 02:05
"warum fragst du nicht jemanden, der sich wirklich damit auskennt ?"

AfA-Sätze gehören zur Finanzplanung eines Unternehmens und für die ist nicht der Steuerberater zuständig, sondern der Unternehmer.

"Keine Lust ein paar Euronen für eine fundierte Auskunft von jemandem mit einer entsprechenden Ausbildung aufzuwenden? "

Ich kenne keinen Steuerberater, der für so eine maginale Auskunft eine Rechnung stellen würde. Falls Du so einen hast, würde ich Dir raten, ihn zu wechseln. Und wenn Du selber eine bist...

Gruß
Niko

www.trimix-nord.de
18.08.2009 15:28
Also Divelady hat alles gesagt. Abschreibungsdauer kann auch bei zuständigen Finanzbeamten erfragt werden.
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