Also :
Ab 01.01.08 gilt folgendes :
Ein selbstständig nutzbares WG unter 150 € kann in den Betriebsaufwand genommen werden ohne Aufzeichungspflicht.
Selstständig nutzbare WG`er von 150 - 1.000 € sind GWG`s und über einen Zeitraum von 5 Jahren

abzuschreiben - als Sammelposten aller WG pro WJ ( Ab Beginn den jeweiligen Wirtschaftsjahres ).
Bei WG über 1.000 € wird über die betriebsübliche Nutzungsdauer abgeschrieben ( nachweislich ). Also wenn du dir z.B. regelmäßig alle drei Jahre einen neuen Trocki kaufts der über 1. TEU liegt, dann schreibst du über drei Jahre ab.
Vor 2008 galt noch die Regelung, das ein WG bis 410 € als GWG sofrt im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden durfte. Alles darüber nach der betriebsüblichen ND oder der amtlichen AfA Tabelle ( die schei..e ist )
Ansonsten fragen Sie ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater
Mein Tipp : Kauf über 1.000 € und schreib drei Jahre ab
