@Pfeffersäcke
Wer die Eigentumsrchte an einer geschützten Domain ohne Einverständnis des Eigentümers wahrnimmt, wird zu recht abgemahnt, ich würde mir das auch nicht gefallen lassen. Wenn einer die Eigentumsrechte an meinem PKW wehrnimmt, lasse ich mir das auch nicht gefallen.
Es ist auch nicht ersichtlich warum Günter Jauch aus dem Fernsehen Sonderrechte haben sollte. Wenn zufällig ein anderer auch Günter Jauch heißt, und sich den Domainnamen zuerst sichert, war das eben Glück oder Clevernis. Hieße ich zufällig Angela Merkel, Harry Potter oder Euro würde ich auch eine Domain darauf anmelden
Und "Abmahnvereine" gibt es nicht. Ein Verein dessen Zweck und wirtschaftliches Betätigungsfeld das Abmahnen ist, wird in keinem Vereinsregister eingetragen.
Wenn Verbraucherschutzvereine die zu recht vereinzelte Frisöre abmahnen, als "seriös" gelten, ist das auch richtig und rechtmäßig. Unseriös ist die Gegnerschaft, die glaubt Wettbewerbsrechte, Gewerberechte und Gesetze zum Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher übergehen zu können. Ohne diese selbstherrlich agierenden Gewerbetreibenden müssten Verbraucherschutzvereine und Mitbewerber nicht reihenweise Abmahnungen verschicken, um gleichberechtigte Marktpositionen zu verteidigen.
@Black Diver
"@Ottnormalverbraucher hast Du jedes Gesetzbuch unter deinem Kissen??????????????????????????"
Warum so viele Fragezeichen? Unter dem Kissen nicht, aber im Computer, und als Gewerblicher guke ich da gelegentlich auch rein; habe keine Lust mich mit Mitbewerbern Anwälten oder Vereinen für zig tausend Euro vor Gericht rumschlagen zu müssen. Lieber wäre es mir natürlich wenn ich Sonderrechte hätte, wie sie anscheinend Günter Jauch und einige "Abmahnopfer" für sich reklamieren hätte, jede Domain für mich beanspruchen könnte, Schilder an die Geschäftsräume hängen könnte wie ich will und auf Ebayseiten schreiben kann was ich will, aber leider hat der Bundestag das für mich noch nicht beschlossen. Ansonsten halte ich es wie die meisten, Verstöße begehe ich nicht mitten auf dem Marktplatz oder für jedermann sichtbar bei Ebay, und einige Vorschriften, wie beispielsweise die allerorts verhängten Tauchverbote, gelen für mich nicht, da kann der Bundestag beschließen was er will... No Risk, no Fun.
Das Gejammer der wettbewerbswiedrig agierenden Gewerbetreibenden ist kaum nachvollziehbar. Sollen sie doch, wie es die Mehhrheit macht, ihre Verkäufe und Werbung wettbewerbskonform ausrichten.
Wenn Frisöre meinen sie könnten ihren Laden ohne Kennzeichnung betreiben, oder Ebay Verkäufer gewerbliche Verkäufe als Privatverkäufe ausgeben, oder bei gewerblichen Verkäufen die zwecks Verbraucherschutz erlassenen Vorschriften übergehen oder missachten, sind sie es selber Schuld....!
"Hier werden geziehlt Websites oder Internetangebote nach Fehlern durchsucht um sich mit den darauffolgenden Abmahngebühren zu bereichern"
"Bereichern"? Starker Tobak! Hast du Beweise für die unterstellende Behaußtung? Abmahnungen die nicht dem Zweck der Geltendmachung und Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs dienen, sondern dem Zweck der Bereicherung, sind ja ohne ohne Rechtspflicht, und die "Bereicherung" bzw. Bereicherungsabsicht damit erfüllt sogar Straftatbestände. Warum dann das Gejammer, wenn das stimmt muss kein "Abmahnopfer" zahlen, und kann seinerseits gerichtlich gegen den Abmahner, der ja nur einen Anspruch auf die Erstattung der Eigenkosten hat, vorgehen.
Armes Deutschland, ein ganzes Volk lässt sich vom Gejammer der Wirtschaft nach unten ziehen und heult. Ich zünde mal eine Kerze für die
"Abmahnopfer" an und lege eine Gedenkminute ein
