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MiramareMD SSI

ab 1. Mai tauchen in Österreich erlaubt?

Hallo an alle österreichischen Taucher hier. Laut heutiger Pressekonferenz von Kogler sollen ab 1.5. viele outdoor Sportarten erlaubt werden. Ausdrücklich erwähnt ist neben Tennis, Golf und Reiten zwar das Segelfliegen, aber nicht das Tauchen. Was heißt das jetzt für uns? Unser Sport ist wohl kaum gefährlicher als Segelfliegen? Und daher wohl ab 1.5. auch wieder erlaubt, oder wie versteht ihr diese Ankündigung? Immerhin sagt Kogler selbst, dass diese Aufzählung nur beispielhaft ist, nicht vollständig.

Ich bin jedenfalls schwer auf Entzug und möchte endlich wieder ins Wasser und interpretiere diese Aussage so, dass wir das ab 1.5. auch wieder dürfen. Wie seht ihr das?

Geo Tags: Österreich
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15.04.2020 15:57
ach - es war verboten??shocked2
MiramareMD SSI
15.04.2020 17:27
Das war bisher eher schwammig formuliert. Die Ausgangsbeschränkung kannte als Ausnahme Spazieren gehen oder Joggen. Die Polizei hat Autofahrer am Weg an den Traunsee aufgehalten und zurückgeschickt und wir wurden "gebeten", auf diese Risikosportart zu verzichten, um im Fall eines Unfalls nicht unnötig Rettungskräfte und Platz im Krankenhaus zu binden. Ich wüsste halt gern, ob ab 1.5. die Polizei uns nicht mehr wegscheucht.
SolosigiPADI DM, RAB/VDST/CMAS CCR Tec, Poseidon SE7EN CCR
15.04.2020 18:18
@Miramare
die genaue Gesetzeslage kenne ich nicht. Es scheint auch etwas lokal unterschiedliche gehandhabt zu werden...
Aber was ich genau weiss, dass seit letztem Freitag Übungstauchgänge für die Wasserrettung offiziell wieder erlaubt sind. Haben zumindest ein paar Wasserretter, die ich an einem See getroffen habe, gesagt...
Gruss
Solosigi
MiramareMD SSI
15.04.2020 18:29
Ich bin leider nicht bei der Wasserrettung, nur eine einfache Sporttaucherin

SolosigiPADI DM, RAB/VDST/CMAS CCR Tec, Poseidon SE7EN CCR
15.04.2020 18:34
@Miramare
wenn aber die Wasserrettung darf, dann wäre das wohl ein Argument, dass tauchen keine gefährliche Sportart ist...
"Wer lange frägt, geht lange irr..."
Gruss
Solosigi
15.04.2020 19:35
@miramare
nachdem wir normal von einem privatgrundstück/klubgelände weg tauchen, sollte es kein prob sein. kumpels von mir sind heute grad dort. leider nicht traunsee....
aber ich denk, bei den "klassischen" hotspots (atterteich, traunsee, usw.) wird eher kontrolliert.
wmblubbSSI AOWI
15.04.2020 19:47Geändert von wmblubb,
15.04.2020 21:27
Hab mir die Pressekonferenz heute auch angeschaut. Vizekanzler Kogler hat "Risikosportarten" am Beispiel Tourengehen angesprochen und gesagt, dass auch das wieder erlaubt ist. Jedoch wurde Vernunft bzgl. Risikominimierung eingemahnt.
Außerdem fiel die Aussage, dass öffentliche Seezugänge nie gesperrt waren.

Also ich bin am Staatsfeiertag sicher wieder im Wasser spin
15.04.2020 21:35Geändert von Schokoladenhai (Dalatias licha),
15.04.2020 21:36

Rechtlich wäre es jetzt auch erlaubt, die Anfahrt muss halt allein oder mit Personen des gemeinsamen Haushalts erfolgen, ohne öffentliche Verkehrsmittel. Abstandsregeln gelten natürlich auch. Diskussion mit Polizei kann's natürlich geben und führt in Österreich meistens zu nichts. Also ich würde nicht unnötig lang am Seeufer herumstehen.

Ob man es verantworten kann und will, und als Risiko einschätzt und wie vorsichtig man den Tauchgang anlegt soll jeder selbst entscheiden.
Ich würde flache Risikoarme Tauchgänge machen, aber für einen Tagestrip ist es mir zu stressig und Übernachten ist momentan kaum möglich.'
In Quarantänegebieten ist es wohl verboten.

struppirennfahrerPADI Instructor
16.04.2020 08:24
Tauchen ist doch keine Risikosportart

beim Schwimmen gibt es bekanntlich mehr Unfälle pro Schwimmgang/Tauchgang und Schwimmen ist auch keine Risikosportart
16.04.2020 08:28
also wenn ich den text der pk richtig verstehe, ist schwimmen in see und flüssen, solang der zugang frei ist (also kein bad), erlaubt.
MiramareMD SSI
16.04.2020 11:05
Danke für eure Einschätzung. Ich sehe es auch so, am 1.5. bin ich wieder im Wasser spin
16.04.2020 13:12
Es spielt rechtlich keine Rolle, ob es ein Risikosport ist.
Das Gesetz sieht eine Ausnahme vom Betretungsverbot öffentlicher Orte vor, wenn sich diese Orte im freien befinden, und alleine (oder eben mit Personen aus dem gem. Haushalt) betreten werden. Ein Zweck der Betretung ist nicht definiert.
Das ganze gilt bis 30.4., ab 1.5. kann es wieder anders ein.

Quelle:https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011078


16.04.2020 13:20
nochmal...was mich angeht, ich geh im mom von einem privatgrundstück - also kein öffentlicher ort = wurscht
MiramareMD SSI
16.04.2020 13:39
Du Glücklicher bist zu beneiden !
geraldOWSI +1500 TG
16.04.2020 16:39
Wenn Du an Land die Abstandsregel einhalten kannst, dann ist es wohl erlaubt. Also den Trocki darf nur der zumachen der auch mit Dir im selben Haushalt wohnt. Buddycheck nur mit entsprechenden Abstand.
Bitte vorsichtig sein, sodaß nicht Rettungskräfte benötigt werden um verunfallte Taucher zu suchen!
Gut Luft, Gery
16.04.2020 17:36
Also den Trocki darf nur der zumachen der auch mit Dir im selben Haushalt wohnt.


tumble
nachdem ich mit mir (hoffentich) im selben haushalt wohne, seh ich da wenig probs - besonders bei frontzip.....
16.04.2020 18:08
Und bei Buddy nicht aus dem Haushalt zwingend Longhose verwenden, zwecks dem Abstand im Fall der Fälle
17.04.2020 15:43
Hallo habe gestern an SportAustria geschrieben (nachgefragt).
Link: https://www.sportaustria.at/de/start/
Die Antwort:


aktuell haben wir auch nur die Informationen der Pressekonferenz aus dem Fernsehen. Nun gilt es die Erlässe dazu abzuwarten. Für den Spitzensport soll ab 20. April wieder möglich sein zu trainieren, jedoch nur einzeln bzw. unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes. Für den Breitensport soll ab 1. Mai unter den selben Voraussetzungen Outdoorsport erlaubt sein. Wie gesagt können wir hier noch keine Details bekannt geben, da es die Erlässe noch nicht gibt. Halten Sie sich am besten auf www.sportaustria.at/corona auf dem Laufenden.


Ich würde auch gerne wieder tauchen aber so eine klare Antwort erhält man nirgends.
17.04.2020 18:08
@euro-hannes, das was du da ansprichst betrifft die Sportstätten, für die es per Erlass ein Betretungsverbot gibt. Da soll eine Erleichterung kommen, sowohl im Breiten- als auch im Spitzensport. Wenn du in einem öffentlichen Gewässer tauchen gehen willst, fällt das unter die jetzt bereits vorhandene Ausnahme vom Betretungsverbot für öffentliche Räume. Den Link dazu hab ich eh gepostet. Ist im Prinzip dasselbe wie Spazierengehen, nur halt unter Wasser .

17.04.2020 19:23
@euro-hannes
was an der antwort von sport austria klar sein soll - naja...
aber wenn du die faq gelesen hättest, wärst du über folgendes gestolpert:
Laut den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierungen sind Veranstaltungen abzusagen, der Sportbetrieb einzustellen und Sportstätten zu schließen. Sport betreiben im Freien ist weiterhin erlaubt, solange es alleine bzw. mit Personen aus dem eigenen Haushalt passiert und Abstand zu anderen Personen gehalten wird. Generell wird aber an das Verantwortungsbewusstsein aller HobbysportlerInnen appelliert. Nicht alles, was nicht explizit verboten wurde, ist in der jetzigen Situation ratsam, wünschenswert und verantwortungsbewusst. So empfehlen wir Sport im unmittelbaren Umfeld zu betreiben, so dass dies nicht mit einer Anreise verbunden ist. Auch der Intensitätsgrad sollte nicht zu exzessiv ausfallen und das Risiko sollte minimiert werden. Es gibt auch gewisse weitere Einschränkungen die z.B. den Radsport und vergleichbare "riskikobehaftete" Sportarten betreffen: Zu vermeiden sind "mehrstündige Einzelfahrten, weil mit deren Dauer die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes und einer Verletzung steigt, vermeidbare Rettungseinsätze das ohnehin stark geforderte Gesundheitssystem strapazieren oder gar Menschenleben gefährden. Aus dem gleichen Grund sollen Mountainbike-Touren abseits asphaltierter Straßen, insbesondere in den Bergen, unterbleiben. Mehrstündige Einzelfahrten in höherer Intensität, weil diese die Abwehrkräfte negativ beeinflussen können." Auch der Alpenverein rät von Bergtouren ab.

zwar auch schwammig, aber etwas besser
27.04.2020 11:00
Habe Rückmeldung vom Grüblsee in der Steiermark bekommen, dass dort am 1. 5. der Tauchbetrieb mit Einschränkungen wieder aufgenommen wird.
11.05.2020 10:13
Als normaler Taucher seh ich kein Problem. Wie wollen die das kontrollieren. Interessanter ist es als neuer. Ich steck jetzt schon einen Monat fest weil ich die Praxis nicht im See machen darf ( der direkt vor meiner Tür ist) sondern uns Schwimmbad gehen muss. welches zu hat. 😖😖 ich hab mir den falschen Zeitpunkt ausgsucht.
11.05.2020 12:57Geändert von Schreibmayer,
11.05.2020 12:59
Ich sehe keine Verordnung oder Ähnliches, welche das Tauchen mit eigener Ausrüstung dzt. (11.5.) verbietet. Die allgemeinen Sicherheitsregeln müssen natürlich eingehalten werden (z.B. bei der Anreise: Abstand, max. 2 Personen pro Sitzreihe im PKW, usw.).
Problematisch ist aber der Verleih von Ausrüstung, insbesondere von Reglern. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Dieses erlaubt ist, ich finde es in jedem Fall nicht sinnvoll. Da es mich persönlich aber nicht betrifft, habe ich keine genauen Erkundigungen angestellt...

LG, Wolfgang
Antwort