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diverhans...autark

Urheberrecht, altes Foto

Moin,

für das "Fach"-Buch an dem ich gerade arbeite, beabsichtige ich alte Fotos von Schiffen zu verwenden. So habe ich bspw. eine Fotografie und würde diese gerne in meinem Buch verwenden. Leider steht auf diesem Foto nichts drauf. Oder: Ich habe ein eine alte Postkarte bei (Auktionshaus) gekauft, auch hier finde ich nichts dergleichen. Wie verfahre ich? Ändert es etwas an dem "Recht der Verwendung" in einem Buch, wenn ich bspw. dieses Foto bearbeite - es vielleicht sogar abfotografiere und dann bearbeite, in dem ich bspw. das Objekt Schiff per Programm ausschneide (Luft, Wasser entferne)?
Was ist, wenn auf der (anderen) Postkarte doch etwas bzgl. Urheber drauf steht, es mir aber nicht gelingt, diese Person/Firma ausfindig zu machen - in dem Sinne der direkten Kontaktaufnahme?

Lg., Rene
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22.10.2008 13:32
Hallo Rene,

schau mal bei Wiki (link) unter "Lichtbilder".

Vielleicht hilft es weiter.

VG Torsten

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte
22.10.2008 15:06
Na mach ein Foto von der Postkarte, dann hast du einfach ein Foto von einer Postkarte - die Rechte an dem Postkarten-Foto liegen dann bei dir...
HarryCMAS*** usw.
22.10.2008 19:56
§§Schutzfristen/Urheberrecht in Deutschland(!):

- Lichbildwerke (künstlerisch wertvolle Fotos): 70 Jahre nach Tod des Fotografen

- Lichtbilder mit dokumentarischem Wert: 50 Jahre ab Erscheinen bzw. Herstellung

- Alle anderen Lichtbilder: 25 Jahre ab Erscheinen bzw. Herstellung

Harry
ps: Quatsch@u26G!!!


23.10.2008 12:19
Hallo Rene!

Der Schlüssel zu Deinen Fragen liegt darin zu einigen wenigen Fragen Antworten zu bekommen.

1. Der Fotograf hatte welche Nationalität?
(Danach richtet sich es, welches Urheberrecht anzuwenden ist)

2. Wann wurde die Aufnahme gemacht?

Wenn Du eine von beiden Fragen nicht beantworten kannst, dann kannst Du das Bild nicht "auf blauen Dunst" hin verwenden.

Denn falls das Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist, darfst Du das Bild nicht ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers verwenden.

Abfotografieren nutzt nichts. Du brauchst immer noch die Erlaubnis bei aktivem Urheberrecht.

Wenn Du keinen direkten Kontakt mit dem Urheber aufnehmen kannst und das Urhebrrecht noch aktiv ist, darfst Du das Bild nicht verwenden.

Markus ETL TDI/SDI
25.10.2008 22:53
<< Der Fotograf hatte welche Nationalität?
(Danach richtet sich es, welches Urheberrecht anzuwenden ist) >>

halte ich für nicht richtig.
Wenn ein Ausländer in Deutschland ein Foto macht und es kommt in Deutschland zu einem Urheberrechtsstreit, sollte deutsches Recht zur Anwendung kommen.
27.10.2008 13:58
Hallo diverhans,

Deine Frage ist insgesamt leider etwas komplexer. Was bereits die begonnene Diskussion zum anwendbaren Recht zeigt. Bei der Frage des anwendbaren Rechts wurde bisher nicht beachtet, dass Du Dein Werk sicherlich nicht nur in Deutschland vertreiben willst bzw. das überhaupt nicht sicherstellen kannst. Langer Rede kurzer Sinn: Das Problem multipliziert sich mit den Ländern in denen Dein Werk verfügbar sein wird.
(Kleiner - stark verkürzter und vereinfachter - Exkurs zum anwendbaren Recht: Wer Urheber ist kann sich nach dem jeweiligen nationalen Recht des vermeintlichen Urhebers bestimmen. Es gibt aber Besonderheiten mit Blick bspw. auf die US-Amerikan. Work-made-for-hire-Doktrin. Im Übrigen gilt - vereinfacht - das sog. Schutzlandprinzip - also die Rechtsordnung des Landes, für dessen Territorium Schutz beansprucht wird. Das kann aber wiederum durch verschiedene Urheberrechtsabkommen modifiziert sein. ... Es gibt also keine pauschale, einfache Antwort auf die Frage.)

Mein Vorschlag:
Verwende nur Bilder, bei denen Du mit dem Urheber oder dessen Verwertungsrechtsinhaber eine Klärung herbeiführen kannst. Denn nichts ist ärgerlicher als nachträglich zahlen zu müssen. Das verschiebt auch die Verhandlungsposition über der Preis ungemein.

Aber im Ergebnis ist nur eines wirklich sinnvoll: Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts oder der Juristen Deines Verlags einholen.

Eigentlich äußere ich mich zu solchen Fragen nicht. Aber ich würde gerne Dein Werk lesen, wenn es fertig ist, und nicht nur mitbekommen, dass einer einen oder mehrere Urheberrechtsstreite "am Hals" hat.

Der Fragende
diverhans...autark
29.10.2008 08:51
Moin @der Fragende und natürlich auch alle anderen.

Danke für die Hinweise.

Fazit:
Ich werde nur "Bilder" 1:1 verwenden, wenn eine ausdrückliche Genehmigung seitens des Urhebers vorliegt. Der Rest ist mir zu Aufwendig / zu kompliziert.

Gott sei Dank hat mir "der Herr" etwas sinnreiches in die Wiege gelegt: Ich hatte mir seinerzeit mein Studium an der Uni mit der Marinemalerei teilweise finanziert... Mache ich es eben so - was die "schwimmenden" Dampfer betrifft. Bzgl. Unterwasser habe ich zahlreiche Fotos - selbst. Schaun wa mal, was/wie`s wird.

Lg., Rene
Antwort