Hallo Jörg,nun, da Du meine kleine Info über den ...
Hallo Jörg,
nun, da Du meine kleine Info über den Apostelsee ins richtige lLicht rücken wolltest, möchte ich das nun nochmals genauer tun !!
Bein Apostelsee handelt es sich nicht um einen Privatsee. Auch ist das Gelände um den See kein Privatgelände.
Es ist richtig, dass hier ein ansässiger Angelverein, der sogenannte Angelverein Ettenheim im Sommer 2009 hier Schilder aufstellte und den See für Badegäste und Taucher sperren wollte. Auch das es da zu ´Pseudo´ -Anzeigen, wegen angeblichem ´Hausfriedensbruch´ kam, ist richtig. Jedoch dies alles zu unrecht! Keiner der damals angezeigten Personen wurden irgendwie belangt oder bestraft, daes in Baden Württemberg keine Privatseen gesetzlich gibt. ( Höchstrichtierlich festgelegt )
Der Angelverein Ettenheim hat an diesem See keinerlei Rechte. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Gewässer und die aufgestellten Verbotsschlider mussten vom Angelverein von der Staatsanwaltschaft wieder weggenommen werden, da zu unrecht aufgestellt.
Wie schon mal darauf hingewiesen, gibt es das Wassergesetz Baden Württemberg, vom
20. Januar 2005, was immer noch Gültigkeit hat.
siehe unter : http://www.fun4diving.de/21.html
In diesem Sinne......
Lasst euch nicht abschrecken und viel Spaß beim Tauchen im Apostelsee
nun, da Du meine kleine Info über den Apostelsee ins richtige lLicht rücken wolltest, möchte ich das nun nochmals genauer tun !!
Bein Apostelsee handelt es sich nicht um einen Privatsee. Auch ist das Gelände um den See kein Privatgelände.
Es ist richtig, dass hier ein ansässiger Angelverein, der sogenannte Angelverein Ettenheim im Sommer 2009 hier Schilder aufstellte und den See für Badegäste und Taucher sperren wollte. Auch das es da zu ´Pseudo´ -Anzeigen, wegen angeblichem ´Hausfriedensbruch´ kam, ist richtig. Jedoch dies alles zu unrecht! Keiner der damals angezeigten Personen wurden irgendwie belangt oder bestraft, daes in Baden Württemberg keine Privatseen gesetzlich gibt. ( Höchstrichtierlich festgelegt )
Der Angelverein Ettenheim hat an diesem See keinerlei Rechte. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Gewässer und die aufgestellten Verbotsschlider mussten vom Angelverein von der Staatsanwaltschaft wieder weggenommen werden, da zu unrecht aufgestellt.
Wie schon mal darauf hingewiesen, gibt es das Wassergesetz Baden Württemberg, vom
20. Januar 2005, was immer noch Gültigkeit hat.
siehe unter : http://www.fun4diving.de/21.html
In diesem Sinne......
Lasst euch nicht abschrecken und viel Spaß beim Tauchen im Apostelsee