Verzicht auf Schadenersatzanspruch
Ich (Österreicher) habe über einen deutschen Tauchreisenveranstalter eine Tauchsafari in Ägypten gebucht.
Nachdem ich in Ägypten angekommen bin, musste ich eine umfangreiche Erklärung unterschreiben, wonach ich in jedem Fall gegenüber dem Veranstalter auf Schadenersatz verzichte, gleichzeitig umfasste dieser Verzicht auch einen Verzicht für meine Angehörigen im Hinblick auf einen allfälligen Unterhaltsschaden.
In Österreich ist ein derartiger Verzicht für Personenschäden unzulässig. Wie sieht es da in Deutschland aus? Ich nehme an es wird ähnlich sein.
Meiner Meinung nach haftet der Reiseveranstalter sehr wohl für allfällige, vom Leistungserbringer zu verantwortende Unfallfolgen, da dieser Erfüllungsgehilfe des Veranstalters ist. Somit sollte der in Ägypten unterschriebene rechtsunwirksam sein.
Fachkundige Meinungen dazu würden mich sehr interessieren.
Nachdem ich in Ägypten angekommen bin, musste ich eine umfangreiche Erklärung unterschreiben, wonach ich in jedem Fall gegenüber dem Veranstalter auf Schadenersatz verzichte, gleichzeitig umfasste dieser Verzicht auch einen Verzicht für meine Angehörigen im Hinblick auf einen allfälligen Unterhaltsschaden.
In Österreich ist ein derartiger Verzicht für Personenschäden unzulässig. Wie sieht es da in Deutschland aus? Ich nehme an es wird ähnlich sein.
Meiner Meinung nach haftet der Reiseveranstalter sehr wohl für allfällige, vom Leistungserbringer zu verantwortende Unfallfolgen, da dieser Erfüllungsgehilfe des Veranstalters ist. Somit sollte der in Ägypten unterschriebene rechtsunwirksam sein.
Fachkundige Meinungen dazu würden mich sehr interessieren.

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