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Versicherung für Vereinsvorstand

Hallo,
nach meinem Wissen haftet der Vorstand eines Vereines auch mit seinem Privatvermögen. Meine Fragen: 1. Stimmt das? 2. Kann man das mit einer Versicherung umgehen (außer Vorsatz natürlich)?
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06.01.2010 22:46
1. Ja, ggf. wenn es zur Durchgriffshaftung wegen Pflichtverletzung kommt.
2. Die rechtliche Regelung lässt sich nicht umgehen. Finanzielle Folgen durchaus absicherbar.
( Vorsatz immer ausgeschlossen )

Hinweis: zum Oktober 2009 gab es da einige Änderungen, so dass eine fundierte Beratung auf alle Fälle empfehlenwert ist.
07.01.2010 00:44
1. Nein, das stimmt bei im Register eingetragenen Vereinen grundsätzlich nicht. Der eingetragene Verein ist eine juristische Person und haftet nur mit dem Vereinsvermögen. Eine Durchgriffshaftung gegen den/die Vertretungsberechtigten persönlich kommt nur in gesetzlich normierten Tatbeständen in Betracht, z.B. bei Sozialversicherungsabgaben, diversen steuer-, straf- und insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

2. Ob es für den besagten Vereinsvorstand eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtvericherung gibt, beantwortet der Versicherungsmakler um die Ecke. Sicherlich gibt es so eine Versicherung. Für uns Anwälte ist diese sogar obligatorisch.
07.01.2010 07:23
Um diese beiden Stellungnahmen hier nochmal zusammenzufassen:
Es gab tatsächlich 2009 eine Gesetzesänderung. Wenn ich das so richtig in Erinnerung habe, wurde dabei die bis dahin bereits vorgesehene persönliche Haftung für die von Claus dargestellten Tatbestände sogar soweit begrenzt, als dass diese nur noch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz greift - und da zahlt dann auch keine Versicherung mehr. Ich empfehle aber hierzu eine Beratung durch einen Anwalt oder durch den Sportbund. Die sollten auch näheres wissen und dafür zahlt der Verein ja auch Beiträge.
Gruß
Thomas
Vercingétorixold school
07.01.2010 09:17
Eine B&O Versicherung wird es sicherlich geben. Soweit der e.V. dem VDST angehört, wende dich bitte an das entsprechende Fachreferat, ansonsten an einen Versicherungsvertreter oder Makler.
09.01.2010 14:02
@schlammlochtaucher, eine Versicherung zahlt immer, auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Denn der Geschädigte soll sein Geld bekommen und nicht unter dem Schaden leiden. Allerdings holt sich die Versicherung dann ihr Geld vom Schadensverursacher zurück.

Ein Problem bekommt der Geschädigte allerdings, wenn der Schadensverursacher keine Versicherung abgeschlossen hat. Denn dann muss der Geschädigte sein Geld beim Verursacher (also dem Verein bzw. dessen Vorstand) direkt einfordern. In solchen Fällen kommen dann die C.N.`s in`s Spiel. Dumm jedoch, wenn der Schadensverursacher dann außer der nichtvorhanden Versicherung zusätzlich auch noch keine eigenen Mittel hat, die man zur Begleichung des Schadens heran ziehen kann.

Merke: wer "arm" ist und keine Versicherung (im speziellen "Haftpflichtversicherung") hat, kann in Deutschland tun und lassen was er will. Der Geschädigte wird seinen Schaden nie ersetzt bekommen. Egal ob im Vereinsrecht oder im Zivilrecht.
explorer08Commercial Diver // PADI MI // PADI PSDI // CMAS** TL
09.01.2010 17:31
@Jasmin Blond

Mit Deinem Merksatz triffst Du so etwas von ins Schwarze.

Und "hoch" lebe die Privatinsolvenz, eine der unsäglichsten Erfindungen im deutschen Rechtssystem.
11.01.2010 07:49
Man muss den Satz nur etwas korrigieren, damit es stmmt:

Merke: wer "arm" ist und bleibt und keine Versicherung (im speziellen "Haftpflichtversicherung") hat, kann in Deutschland tun und lassen was er will. Der Geschädigte wird seinen Schaden fast nie ersetzt bekommen. Egal ob im Vereinsrecht oder im Zivilrecht

Denn 1. haftet man mit seinem jetzigen und zukünftigen Vermögen (wer also zu Geld kommt, darf auch fleißig bezahlen...)

Und 2. Gibt es mittlerweile einige Versicherungsgesellschaften, die in ihrer Privathaftpflicht einen sogenannte Forderungsausfalldeckung mit eingeschlossen haben- das heisst, das der Haftpflichtversicherte auch gegen Schäden versichert ist, die IHM zugefügt werden, sofern der Schädiger nicht in der Lage ist den Schaden zu bezahlen und auch nicht versichert ist!

Also, wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel...
Vercingétorixold school
13.01.2010 14:14
Ah, das gesunde Volxempfinden ist wieder da.

Die Verbraucherinsolvenz ist keine deutsche Erfindung, sondern besteht in den meisten Ländern der EU, wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen. Von der Restschuldbefreiuung sind Forderungen die auf unerlaubter Handlung beruhen ausgenommen. Wer bestellt, obwohl er nicht zahlen kann, begeht einen Betrug iSd StGB, was wiederum eine unerlaubte Handlung iSd BGB ist.

Also Stammtischgeschwafel............
explorer08Commercial Diver // PADI MI // PADI PSDI // CMAS** TL
15.01.2010 21:19
Vercingétorix, Du magst das als "gesundes Volxempfinden" abqualifizieren.

Wie es in anderen EU-Staaten aussieht weiß ich nicht. Es interessiert mich auch nicht weiter. Aber mit dem deutschen Verbraucherinsolvenzverfahren war ich seit seiner Einführung, bis zu meinem Wegzug aus Deutschland, täglich beruflich befasst und zwar auf Gläubigerseite.
Und für mich ist es einfach ein Unding, dass 20-30 Jahre alte Leute, mit Schulden die in der Masse unter 20.000 € liegen, einfach ins Verbraucherinsolvenzverfahren gehen können, nach Ablauf der Wohlverhaltensfrist - meist ohne einen einzigen Cent gezahlt zu haben - schuldenfrei sind und die Gläubiger schauen in die Röhre.

Ebenso halte ich die sogenannten "Nullpläne" im außergerichtlichen Vergleichsverfahren für schlichte Gläubigerverarsche.
Mein früherer Arbeitgeber hat das Übrigens genauso gesehen, weshalb wir "Nullpläne" grundsätzlich abgelehnt haben.
Wenn der Gesetzgeber schon meint die Gläuber still enteignen zu müssen, dann soll er zumindest den Aufwand für ein entsprechendes Verfahren haben.

Wenn uns dagegen wenigstens irgendeine Quote angeboten wurde, der Schulder also zeigte, dass er zumindest zahlungswillig war, dann haben wir so ziemlich alles akzeptiert, was uns angeboten wurde.

Aber leider Gottes waren (und ich denke daran hat sich bis heute nichts geändert) die "Nullpläne"in der überwiegenden Mehrheit.

Ein, aus meiner Sicht besonders krasser Fall, ist mir bis heute gut in Erinnerung.
25 jähriger Mann, gelernter Kfz-Mechaniker, kann den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, befindet sich z.Zt. (damals) in Umschulung, Schulden ca. 7.500 €, Angebot: "Nullplan", ansonsten Verbraucherinsolvenz.

So etwas ist für mich ein absolutes Unding. Ich bin gerne bereit in einem solchen Fall über eine langfristige Stundung, von mir aus auch über einen Zinsverzicht, nachzudenken. Aber das so jemand einfach so, per Federstrich, sämtliche Schulden los wird, während die Gläubiger keinen Cent sehen, ist für mich schlicht und einfach nur noch eine Gläubigerenteignung und dafür fehlt mir jegliches Verständnis.
explorer08Commercial Diver // PADI MI // PADI PSDI // CMAS** TL
16.01.2010 12:31
@darth-tommy

Gestern Abend war ich scheinbar schon halb am schlafen und deshalb ist es mir da nicht gleich aufgefallen.

Wenn schon den Merksatz von Jasmin korrigieren, dann bitte auch richtig.
"Merke: wer "arm" ist und es lange genug bleibt..."

Denn mit seinem zukünftigen Vermögen haftet man nur während der Wohlverhaltensperiode. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann man wieder soviel Vermögen erwerben wie man mag.

Diesen Fall habe ich allerdings in der Praxis noch nie erlebt. Meiner Erfahrung nach beginnt dann eher der Einstieg in das nächste Insolvenzverfahren.
Antwort