Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi

Unfallversicherung - Herzversagen oder Ertrinken

Da dieses Rechts-Forum hier nicht wirklich belebt ist, will ich mal in lockerer Folge ein paar Urteile vorstellen, die für Taucher interessant sein könnten.

Heute: Urteil des OLG Nürnberg, 8. Zivilsenat, vom 19.05.2011 - 8 U 1906/10

Ein Taucher starb im Mai 2008 beim Tauchen in einem See. Die Erben verlangten von der Unfallversicherung des Verstorbenen Auszahlung der für den Todesfall vereinbarten EUR 154.000,--.

Die Versicherung wehrte sich gegen die Zahlung und wendete ein, es habe sich nicht um einen (Tauch-)Unfall gehandelt. Am Anfang der Kausalkette, die zum Tod des Versicherten geführt habe, habe kein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis gestanden,
sondern ein körperinnerer Vorgang, nämlich ein Herzversagen. Dieses habe zur Bewusstlosigkeit
geführt. Deren Folgen hätten dann, weil der Bewusstseinsverlust unter Wasser eintrat,
zum Tod geführt.

Das LG Regensburg als Ausgangsinstanz hatte einen Sachverständigen beauftragt, der zum Schluss kam, dass der Bewußtseinsverlust wahrscheinlich auf ein Herzproblem des Verstorbenen wörtlich "aufgrund seines starken Übergewichts und der Verfettung des Herzmuskels" zurückzuführen sei.

Das Oberlandesgericht sah die Sache ebenso. Insbesondere die polizeiliche Vernehmung des Tauchkameraden, der eben keinen für das Ertrinken typischen Kampf unter Wasser schildern konnte, gab gemeinsam mit dem darauf aufbauenden Gutachten des Ausschlag.

Die spätere Revision der unterlegenen Erben zum Bundesgerichtshof wurde auf Hinweisbeschluss zurückgenommen.

Fazit: Die hier oft in den Unfallschilderungen bei T-Net aufgeworfene Vermutung, es habe sich um ein Herzproblem gehandelt, hat gravierende Auswirkungen für die Hinterbliebenen, was Leistungen aus der Unfallversicherung betrifft. Diese zahlt nämlich gerade nicht bei Tod unter Wasser als Folge von Herzerkrankungen, wobei die Hinterbliebenen nachweisen müssen, dass es sich um einen Unfall gehandelt hat.
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27.07.2015 22:11
Also wäre es doch richtig, ursächlich gesundheitliche Probleme aus den Statistiken von Tauchunfällen herauszunehmen.

Meinst du, was hier im TN, so alles geschrieben wird, kann Gerichtsurteile beeinflussen? Das würde mir ja Angst machen...
mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
28.07.2015 10:30
Abgesehen davon, das Versicherungen wohl regelmäßig "zicken", wenn´s um Zahlungsforderungen geht, finde ich das Urteil schon nachvollziehbar.
Eine Lebensversicherung käme nicht drumrum, die Unfallversicherung schon...

Ich finde übrigens nicht, dass hier im T-Net solche "Folgeunfälle" wegen körperlicher Vorbelastungen rausgenommen werden sollten.
Herzinfarkte/Schlaganfälle etc. können auf der Joggingstrecke/dem Bolzplatz vielleicht noch ärztlich versorgt werden, uW ist dieselbe Situation halt ungleich lebensbedrohlicher.
Allein am letzten WE sah ich mind. 2 wirklich stark Übergewichtige, die sich ins Neopren quetschten.
Die sollten durchaus so etwas hier lesen können, um sich ihres Eigenrisikos besser oder überhaupt bewusst zu werden.
28.07.2015 10:57
Auf den Blickwinkel kommt es an: Wenn Riskopatkenten beim Tauchen hopps gehen ist nicht das Tauchen gefährlich, sondern drren Gesundheitszustand.
(Im übrigen ist Übergewicht per se kein Risiko, sondern nur im Verbund mit schlechter Fitness und entgleistem Stoffwechsel. Es gibt genügend Übergewichtige, die in dieser Hinsicht manchen Asketen haushoch besser dastehen.)
Vercingétorixold school
29.07.2015 09:41
Vielleicht solltest du erläutern, das der Begriff Unfall definiert ist (plötzliches, Äußeres Ereignis) und das es insoweit bei einer UV immer um die Frage des Tatbestandsmerkmals Unfall geht. Das ist bei Herzinfarkt immer problematisch!
Und ja es soll fitte Dicke geben, habe ich gehört, gesehen habe ich noch keinen...........
ag2908PADI Staff Instr.
29.07.2015 10:43
"Und ja es soll fitte Dicke geben, habe ich gehört, gesehen habe ich noch keinen........."

Es nicht "die Dicken" und "die Dünnen" oder "die Fitten".....

Man sollte schon unterscheiden ob extremes Übergewicht vorliegt und wie fit jemand ist hängt mit Sicherheit auch nicht nur vom Gewicht ab
Klar ist extremes Übergewicht u.a. auch ein Risikofaktor bezüglich des Dekorisikos, aber man sollte hier auch ganz klar sehen wie das Tauchverhalten desjenigen aussieht.
Es gibt etliche Arten des Tauchens mit versch. Arten des Risikos für den jeweiligen Taucher.

Wenn jeder seine Tg auch seinem jeweiligem Gesundheits- und Trainingszustands anpassen würde wäre schon Vieles besser
29.07.2015 11:19
"gesehen habe ich noch keinen...."
Ich schon - sogar mit guten Cholesterinwerten.
29.07.2015 12:28
Es gibt dabei auch das häufig wiederholte Standardbeispiel, das ein Herzinarkt auf einer Leiter mit tödlichem Sturz als Folge eben auch oft kein Unfall ist den eine Versicherung zu regulieren bereit ist.
Deshalb sind Unfallversicherungen auch mit die ärgerlichsten im Schadensfall, die haben `anerkannte Ausreden`.

Beim Tauchen greifen davon auffällig viele bei fast jedem denkbaren Unfallhergang
Vercingétorixold school
29.07.2015 13:22
Ich sag mal so g2908 und kwolf1406, wer sich rechtfertigt klagt sich an

Eine Anpassungen an Trainings-, Gesundheit-, und Geisteszustand wäre mir auch manchmal lieb.

Rasierter, Versicherungen haben einen definierten Leistungskatalog je nach Art des versicherten Risikos. Es ist daher vollkommen legitim bei Nichteintritt des Leistungsfalles die Zahlung zu verweigern. Genauso ist es legitim den Eintritt des Leistungsfalles gerichtlich feststellen zu lassen. Alles andere sind emotionale Argumente.
29.07.2015 14:03
Falsch. Mein BMI ist 24 und ich bin ziemlich fit...
29.07.2015 14:05
... und richtig, was die Nachprüfbarkeit der Leistungspflicht und die Versicherungsparanoya betrifft
Vercingétorixold school
29.07.2015 14:41
BierMuskelIndex?
Ok, es soll auch Taucher geben, die nicht rauchen, nur mässig trinken, ihr Gerödel selber tragen können und regelmässig Sport treiben. Der Unterzeichner gehört dazu, also bis auf das mässig trinken
29.07.2015 15:41
Beim Tauchen wird nur eben immer zu schick gestylten Unfallversicherungen geraten.
Gerade Dicken, Unfitten, oder sonstwem.

Das dann die Versicherung aber gerade bei denen häufig in der Lage wäre die Zahlung im Ernstfall zu verweigern, das sagt nieamnd dazu
Vercingétorixold school
29.07.2015 17:21
Nun du unterschreibst das dich der Vermittler hinreichend über Art und Umfang der Versicherung aufgeklärt hat. Damit ist das wohl auch erledigt. Btw. die Versicherung zahlt auch nicht wenn du mit Herzkasper vom Rad fällst. Ist auch kein Unfall.......
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
29.07.2015 18:58
Mal zurück zum Urteil: Gerade beim Tauchen in Süßwasser kommt dazu, dass der Beweis eines Erstickungstodes besonder sschwer fällt. Ersticken, und so führt es das Urteil auch aus, läßt sich gut durch die Existenz eingeatmeten Wassers beweisen, wenn es sich um Salzwasser handelt. Süßwasser vom vom Gewebe selbst im verstorbenen Zustand derartig schnell und gut aufgenommen, dass das Ganze dann nicht mehr nachweisbar ist, dass überhaupt Wasser in der Lunge war.

Ich ziehe für mich aus der Entscheidung den Schluss, dass statt Unfallversicherung mit hoher Todesfallzahlung eine eigene Lebensversicherung zur Absicherung des Todesfalls die bessere Alternative sein dürfte, dann egal ob durch Unfall oder Erkrankung.
29.07.2015 19:45
... wobei man nie vergessen darf, dass eine Unfallversicherung nicht nur aus "Zahlungen für Unfälle mit Todesfolge" besteht...
Vercingétorixold school
29.07.2015 21:22
Eine Riskoleben ist eigentlich nur sinnvoll wenn man ein EFH für den Todesfall des Verdieners absichern will. Eine KapitalLV dient nur dem Verdienst des Bankers. Die Frage ist welches Risko du abdecken willst. Schöne Ausführungen im Urteil übrigens. Der Senat hat hat Bones gesehen
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
29.07.2015 21:27
@wassermaxe:

Das ist klar, nur wenn es darum geht, auf die eigentlichen Leistungen für Unfälle noch eine Summe für den unfallbedingten Tod draufzusetzen, da sehe ich halt den Unterschied zur Risikolebensversicherung.

Führt denn irgendjemand eine (nach der jeweiligen Unfallanalyse erstellte) Statistik, die für das Tauchen zwischen "echtem Unfall" und krankheitsbedingtem Tod unterscheidet?
30.07.2015 10:03
Hai

welche Vers. sinnvoll ist .... egal ob RV, LV, UV, BU etc.
Eine Versicherung ist es auf jeden Fall. Die Privat-Rechtschutz .... dann scheitert es nicht gleich zu Anfang am Geld bzw. Prozessrisiko.
30.07.2015 10:22
Dann müsste man aber `Konzerne` planen.
Eine Rechtschutz verweigert zum Beispiel grundsätzlich die Zahlung, wenn es gegen den eigenen Konzern geht (und Versicherungen sind gross und haben oft viele Häuser und Namen).

Ob eine Versicherung sinnvoll ist muss jeder selber entscheiden.
Glaubt man unabhängigen Beratern, dannn sind die meisten nur ein gutes Geschäft für den Konzern und den Vermittler und für den Kunden wirkungsarm bis sinnlose Geldverschwendung.

Der Staat schreibt gewisse Pfichtversicherungen vor, mehr braucht keiner.

In einer Zeit, wo Renten- und Lebensversicherungen nicht mal mehr Inflationsausgleich bringen und immer nur der Pflichtteil ausbezahlt wird (was real oft eigentlich Verlust und kein `Sparen` bedeutet), wo Krankenversicherungen gesetzlich berechtigt werden Bereichte der Gesundheitsvorsorge völlig ohne Sinn und Verstand auszuschliessen (auch wenn diese erwiesen wirksam sind - dafür wurde z.B. Homeopathie jahrelang bezahlt, trotz Gegenbeiweisen von Anfang an) und Unfallversicherungen sich wirklich drauf rausreden können, as der Versicherte sowieso zu krank zum versichern war (das ist dann ja deren Schuld dem das zu verkaufen)...

Da sollte man nicht Versicherungslobby spielen, die ist gross genug und lügt alleine gut genug
Vercingétorixold school
30.07.2015 11:19
Bei einer Rechtsschutz ist nur die Klage für die Prüfung des Eintrittes des Leistungsfalles der eigenen RSV ausgeschlossen. Nicht die Klage gegen die UV aus dem gleichen Haus, da diese einer anderen Konzerngesellschaft angehört. So ist z.B. die LVM RS von der LVM Haftpflicht getrennt. Kein Problem!
Und das mit der Hömeodingsda lassen wir mal lieber.....
30.07.2015 11:35
Zitat "uboettger":
"Führt denn irgendjemand eine (nach der jeweiligen Unfallanalyse erstellte) Statistik, die für das Tauchen zwischen "echtem Unfall" und krankheitsbedingtem Tod unterscheidet?"

Nein! Laut Aussage eines Arztes gibt es keine (zuverlässige) Statistik über Tauchunfälle. Erstens gibt es wohl keine vernünftige Dokumentation, zweitens schätz der die "Dunkelziffer" als "recht hoch" ein, da viele "kleinere" Tauchunfälle nicht beim Arzt enden.

Zitat "Razorista":
"Der Staat schreibt gewisse Pfichtversicherungen vor, mehr braucht keiner."


Bevor mal solche "harten" Statements abgibt, sollte man sich genau darüber im Klaren sein, was man da so von sich gibt!
Welche (Pflicht-) Versicherung bezahlt die Dekokammer nach Tauchunfall?
Welche (Pflicht-) Versicherung bezahlt Suchmaßnahmen im Ausland?
Welche (Pflicht-) Versichung fliegt dich kostenlos nach Hause nach einem Unfall im Ausland?
Welche (Pflicht-) Versicherung ist 24h am Tag erreichbar (im Notfall evtl. wichtig, Stichwort Kostenübernahme?
Und mal ganz vom Tauchen abgesehen: Schon mal nen Rechtsstreit gehabt? Also keinen Pipifax, sondern was, wo es um richtig Geld ging??
30.07.2015 12:12
@ Razorista,
kannst du dein Aussagen nachpüfbar belegen - statt Urban Legends zu vdrbreiten?
30.07.2015 12:47
Razorista
was die Privat-Rechtschutz betrifft bist Du falsch informiert (siehe VCGTX)

Es gibt schon die ein oder andere sinnvolle Versicherung. Das Problem ist aber "öfters" der Versicherte selbst,da er sich einfach nicht die für ihn passende Vers. aussucht.
Man kann nicht einfach die Werbeaussage der Vericherer hernehmen. Bei Berufunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit gibt es z.B. auch etliche Unterschiede und trotzdem meinen immer noch etliche es wäre das gleiche. Und selbst wenn es die richtige ist .... es kommt immer auf das "Kleingedruckte" an.

Viele Vers. bringen dem Versicherten nichts aber es sind nicht nur >>Pflichtversicherungen
30.07.2015 13:22
@kwolf1406
Also konkret wurde ich bei meiner ersten Rechtschutz von der Klausel überrascht und blieb auf den Kosten sitzen, kann seitdem überholt sein - mir auch ziemlich egal.

@wassermaxe
Ich empfehle dir Lektüre des Taucher.nets, vieleicht beantwortet das deine Fragen.
30.07.2015 14:24
Och Razorista:
Bitte nicht wie so oft irgendwelche Halbsätze!!

Bring Fakten, also Links oder ähnliches. Und bitte nur belegbares und nicht "Geschwätz" und "Mutmaßungen" von irgendwem.

Oder formuliere einfach ausnahmsweise mal nicht missverständlich, sondern klar und deutlich.
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