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Tauchärztliche Untersuchung

Hallo,

es heißt so gut wie bei jeder Basis, dass die Untersuchung nur 2 Jahre gültig ist. Im Netz lese ich immer nur, dass sie 3 Jahre gültig ist. Je nach Alter auch nur 1 Jahr. Ich bin etwas verwirrt. Kann mich jemand aufklären?

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shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
28.08.2016 15:53
Die Gültigkeitsdauer steht i.d.R. Auf der TTU.Aber: wenn eine Basis, ein Safariboot, ein Rechteinhaber eines Gewässers eine TTU verlangt, die nicht älter als XX Monate ist, dann ist das halt so. Dann hilft das "Verfallsdatum" auf dem Wisch auch nichts.Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
28.08.2016 16:09

Suche Dir die Basen halt aus, wie Du es haben willst!! Sonst siehe Hans

 

TondobarPassivtaucher
28.08.2016 16:43

Die Verwirrung ist durch eine Änderung des Untersuchungsintervalls entstanden. Früher waren es 2 Jahre für Erwachsene unter 40 Jahre, aber die (deutsche) GTÜM hat die Empfehlung auf 3 Jahre erhöht. Wenn die Webseite, auf die du geschaut hast, veraltet ist, dann steht da halt noch 2 Jahre. Siehe https://www.gtuem.org/76/tauchtauglichkeit

International gelten sowieso eigene Fristen. Es hängt also nicht nur von der Basis ab, sondern auch von dem Land, in dem du tauchen möchtest, wenn das in diesem Land gesetzlich geregelt ist. Glaube, Frankreich hat generell nur 1 Jahr.

tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt!
28.08.2016 19:12

@ Tondobar,

da hast Du Dich nicht getäuscht, altersunabhängig maximal 1 Jahr alt darf die TTU sein !

tg

tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt!
29.08.2016 07:47

@kwolf1406

wieso nicht ? Schau mal hier bei der FFESSM:

Medizinische Seite FFESSM

"La durée de validité du Certificat Médical de non contre-indication est de 1 an à compter de sa délivrance."

tg

 

29.08.2016 14:25

Nun, wie andere schon schrieben ist das nicht einheitlich geregelt. Die GTÜM fordert zwischen 18 und 40 Jahren nur noch alle drei Jahre eine TTU. In anderen Ländern sind's nur alle 2 oder ein Jahr... Dann kann jeder Basenbesitzer seine eigenen Fristen definieren. Von "maximal 1 Jahr" kann doch keine Rede sein?

shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
29.08.2016 15:12
Klaus: Tauchgeist und Tondobar unterhielten sich über die Regelungen in Frankreich (!)
tauchgeistPDG Seepferdchen3 und überhaupt!
29.08.2016 15:22

Danke shuttle

Und nur für das Tauchen über Basen und Vereine, sonst interssiert es keinen !

tg

29.08.2016 15:25
sry, ihr habt ja Recht :schäm
29.08.2016 17:05Geändert von Hans_S,
29.08.2016 17:10

Ich denke, dass ein Hinweis auf den Straftatbestand der Urkundenfälschung nicht zielführend ist und dementsprechend gelöscht werden sollte. (*)

Eine TTU macht jemand mit gesundem Menschenverstand erstmal für sich selbst.

 

Das Basen und Betreiber sich heutzutage bestmöglichst absichern wollen, liegt einfach an der Menge von "erfahrenen" Tauchern, deren Angehörige hinterher die Schuld zunächst mal dort suchen und nicht bei dem Verursacher (möglichst noch mit gefälschter TTU). kopfpatsch

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* Mod (Hans_S) : Der Beitrag, auf den sich Fullcave bezieht, wurde gelöscht (Aufruf zur Urkundenfälschung)

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