Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Sondergenehmigung für tauchen in 0815 Tümpel

Hallo,

mir geistert schon lange die Idee im Kopf rum in mal den See zu betauchen, der in einem Minidorf bei meinem Elternhaus ist.

Die Frage ist nur, wie sieht sowas rechtlich aus?

Das Ding ist ein Baggersee, der damals entweder als Kiesgrube diente oder für als Fundamentlieferant für eine nahe Schnellstraßenüberführung.

Soweit so gut, aber das Gelände ist offiziell nicht für das Betreten freigegeben.

Aber wirklich stören tut das wirklich niemanden.
Im Sommer herrscht da reger Badebetrieb und es ist teilweise schlimmer als am Strand am Meer.
Selbst die Polizei fährt fröhlich vorbei und geht ab und zu mal ne Kontrollrunde zwischen den Badegästen.

Vor bestimmt 10 Jahren wir ich schon ein paar mal mit Maske und Schnorchel unterwegs und das Ding scheint wirklich interessant zu sein.

50m vom Ufer kann man plötzlich wieder im knietiefen Wasser stehen und überall ist Fisch zu sehen.

Auch die Angeln haben wir früher mal durchgezogen und der See scheint wirklich tief zu sein (das hat ewig gedauert, bis das Blei mal Bodenkontakt bekam.)


Aber wo kann man sich so eine evtl. Sondergenehmigung besorgen?

Bei der Zuständigen Gemeinde?
Mit welchen Argumenten könnte man denen kommen?
Man kann ja schelcht sagen, ich hab da mal Bock drauf


So ganz nach der Methode: Wo kein Kläger, da auch kein Richter möchte ich da auch nicht rein hüpfen.


Ach ja, was mich noch wundert, trotz des "Verbotes" steht auch immer ein DRLG Boot in einer "Hütte".

Also wie gesagt, das Ding ist bei gutem Wetter immer gut besucht und niemand stört sich daran.
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enzi110CMAS **, Nitrox*
25.01.2013 01:01
Einfach mal die Gemeinde fragen kann nicht schaden.
Und zum Argument "ich hab da mal Bock drauf" warum nicht.
gapdiverStickstoffsammler
25.01.2013 02:50
Schon mal auf die Idee gekommen Dich mit der DLRG zusammen zu tun und für sie den See nach Tiefe und "Besonderheiten" zu erkunden?

Ich denke wenn die es als Übung deklarieren findet sich auch ein Weg
25.01.2013 08:38
Das mit dem DRLG ist an sich ne gute Idee, nur das Problem daran ist, dass da zwar ein Boot ist, aber ich noch nie jemanden vom DRLG gesehen habe.

Ich denke, dass die da vielleicht selbst ab und an mal ne Übung machen, aber da das betreten ja offiziell verboten ist.

Aber werd das nächste mal, wenn ich schon bei meinen Eltern zu besuch bin, gleich mal zur Gemeinde fahren und die Frau von meinem Ex Fahrlehrer bequatschen
25.01.2013 10:42
Irgendjemand wird der See gehören. Wenn er wirtschaftlich genutzt wird, einfach Kontakt mit der Firma aufnehmen. Ggf. eine Nutzungsvereinbarung schließen.
Einfach bei jemand auf das Gelände laufen und da tauchen gehen, ist eine schlechte Idee. Da ist der Ärger vorprogrammiert.
Stefan G.PADI RD
25.01.2013 11:27
Man könnte die ersten Tauchgänge auch als Reinigungsaktion deklarieren, Sammelnetz mitnehmen, Müll einsammeln, an Land in Müllbeutel damit und auch selber wegbringen, damit niemand durch evtl. anfallende Kosten verschreckt wird.
Sollte eigentlich immer gut ankommen und zum Dank darfst du dann in Zukunft öfter dort tauchen.
Wenn dort regelmässig viele Badegäste sind und die DLRG scheinbar ein Nutzungsrecht hat, müsste ein Arrangement mit dem Eigentümer möglich sein.
25.01.2013 11:36
Werde ich auf jeden Fall mal in Angriff nehmen.
Nur wie finde ich raus, wem der See gehört bzw. wer da Rechte hat?

Das Ding wurde mal vor zig Jahrzehnten gebuddelt und ich denke, die Leute ,die das damals veranlasst haben oder die Grube betrieben haben sind entwerder hops oder geniessen den Ruhestand.

Gibt die Gemeinde solche Informationen einfach raus?

Liegt das nicht in gewisser Weise unterm Datenschutz?


Ach ja, und weiss einer von euch wie das bei Kiesgruben mit der Sicht ist?
Meine mich dunkel erinnern zu können, dass ich mal irgendwo gelesen habe, dass alte Kiesgruben, gerade nach Regen, mit 0 Sicht verlocken.

So ganz abwägig ist es ja nicht wegen der ganzen Schwebeteilchen und teilweise auch durch den lehmhaltigen Boden.
25.01.2013 17:53
"....Gibt die Gemeinde solche Informationen einfach raus? ..."

Beim Kataster- oder Grundbuchamt nachfragen.
Diese geben die gewünschten Informationen bei einem "berechtigtem Interesse" heraus.
Das kann sein: Ich möchte den See kaufen, ich möchte dort bauen, ich hab da drin etwas verloren......oder oder oder.....denk` dir was aus.

Einfacher, die DLRG fragen wem der See gehört!

Einfach dort tauchen?
Gaaaaanz blöde Idee!


Sicht? -> hängt von der Grube und der Umgebung ab Ist z.B. alles innerhal eines Kilometers darum asphaltiert, kann Regen nicht schaden.

LG
Euer ProDive Team
www.prodive.de

25.01.2013 21:40
>> Einfach dort tauchen?
>> Gaaaaanz blöde Idee!
Ähh..., warum??
26.01.2013 06:04
Na ja, weil der See schlußendlich irgendjemandem gehört.

Vereinfachtes Beispiel:
Du hast im Vordergarten einen Gartenteich, ob groß, ob klein - völlig egal!

Er gehört Dir!

Ich als Taucher mein jetzt:
Super Teich, Daaaaaaa spring ich rein.....

Blöde Idee!
Ich bin gespannt wie du das dann findest!

LG
Euer ProDive Team
26.01.2013 11:13
Ich würde mich erst einmal auf den Standpunkt stellen, daßwo Baden erlaubt, Tauchen nicht verboten ist.
DorisMittelschule (damals)
26.01.2013 13:01
@Schwob

In der Eingangsfrage zu lesen: "Soweit so gut, aber das Gelände ist offiziell nicht für das Betreten freigegeben."

Ich würde hier eher den Standpunkt vertreten, dass weder baden, noch tauchen erlaubt ist.

@ Esquilax

Über DLRG, Wasserwacht oder sonstige Organisationen wirst Du als Außenstehender wenn überhaupt, dann nur mit sehr, sehr guten Kontakten hineinkommen.
26.01.2013 13:27
hai
geistern legal fischer rum?wenn ja ,dann würd ichs bleiben lassen.wenn nicht und der see ist eigentlich für alle verboten dann, hmmm würd ich meinen o2kreisel packen und mir nen regnerischen wochentag suchen.
27.01.2013 00:40
@Pro Dive
Ok, die Argumentation ist nachvollziehbar.

Allerdings sieht es das Gesetz so, das Privatbesitz von `Oberflächenwasser` nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Es ist eben so gedacht, das die Nutzung von Gewässern nach Möglichkeit nicht eingeschränkt werden sollte (wobei tauchen dabei natürlich offiziell in den meisten Bundesländern nicht mit abgedeckt ist).

schwob vertritt da schon den richtigen Standpunkt, finde ich. Aber man muss natürlich immer Umsicht und Rücksicht walten lassen.

Über DLRG würde ich mir auf jeden Fall die selben Hoffnungen machen, wie Doris, keine.
27.01.2013 07:05
@razorista

Na ja, viele Gemeingebrauchsordnungen schließen das Tauchen leider aus.

Zusammenhängend mit der DLRG meinte ich auch nicht das Tauchen an sich.
Die DLRG sollte als Anlaufpunkt gelten um dort nachzufragen wem der See gehört. Davon war in dem vorangegangenen Posting die Frage.
Ich glaube nicht ernsthaft, dass die DLRG hier dann keine Auskunft gibt.

Wie gesagt, dieses als bevorzugte Informationsquelle, weiterhin gibt es ja dann das Kataster- und/oder Grundbuchamt.
Wie gesagt, bei "berechtigtem Interesse"

Wenn der Fragesteller dann nun den Eigentümer herausgefunden hat, dann kann er, aber erst dann (Ratschlag) anfangen über das Tauchen zu reden.

Entgegen der Definition von Schwob vertrete ich hier die Meinung: "Wo Baden erlaubt ist, ist es das Tauchen noch lange nicht!"

Aber Doris hat hier ja schon richtig geantwortet:
In der Eingangsfrage ist das Erlaubte (nichts) und das Verbotene (Alles) schon erklärt worden.

Das die Polizei dem scheinbar nicht nachgeht, ist kein Freifahrtsschein und muss erst einmal nichts bedeuten.

Z.B. dem Straftatbestand des Hausfriedensbruches kommt die Polizei und Sta auch erst nach Anzeige nach.


LG
Euer ProDive Team
27.01.2013 09:40
@Pro_Dive
Wow, das ist ja mal eine Tauchernet unübliche logische und verständliche Antwort, Danke!

Ich bin da Deiner Meinung, aber da Du die Sache mit den Straftatbeständen schon ansprichst:
Die gibt es eben nicht, zumindest kann die nie einer nennen.

Als kleine Ortnungswidrigkeit ist tauchen aber wohl nichts, was eine grosse Bedrohung für die persönliche Zukunft darstellt - verboten, aber nicht so wirklich ernst gemeint.
27.01.2013 09:53
@razorista
"....Die gibt es eben nicht, zumindest kann die nie einer nennen.
..."

guckst du hier:

"...
§ 123
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
..."

Zusammengefasst und vereinfacht:
Dringt der Taucher widerrechtlich( Zitat:"...das Gelände ist offiziell nicht für das Betreten freigegeben..") auf das Gelände (oder in den See) ein, ein Zaun drumrum reicht, erfüllt er den Tatbestand des Hausfriedensbruches gegenüber dem Eigentümer.

Wohlbemerkt, keine Owi, kein Zivilrecht, sondern ein Straftatbestand.



LG
Euer ProDive Team
27.01.2013 10:01
Das ist aber nicht anwendbar, bzw nur auf ein Gewässer, das vollständig umzäunt und verriegelt ist.
Das Wasserrecht verbietet das aber wiederum meistens strikt.
Selbst dann wird das `übersehen` des Zaunes nicht/seltenst so geahnst werden.
Ich sehe da eher Sachen aus den Naturschutzgesetzen als ein Risiko.
27.01.2013 10:08
...deswegen schrieb ich, ein Zaun drumrum reicht.
Nein, verriegelt muss er nicht sein. (verriegelst du immer dein Gartentörchen zu Hause)

Vielmehr muss hier klar ersichtlich sein, fremdes Gelände wird betreten.

Das kann durch Schranken, Tore o.ä. erreicht werden.

Bei uns am Möhnesee ist das z.B. so.
Der ganze See ist entweder umzäunt, oder du betrittst ihn durch eine Schranke, Tor oder irgendetwas in der Art

Wie gesagtt, ich schrieb: Ein Zaun drumrum reicht

Andere Gesetze/ Verordnungen/Vorschriften sprach ich ja noch gar nicht an, .... war nur die Reaktion auf deine Aussage "...kann die nie einer nennen..."



...Aber wir verstricken uns...

Beste Grüße
Alex
www.prodive.de
27.01.2013 16:21
@Esquilax
"Ach ja, und weiss einer von euch wie das bei Kiesgruben mit der Sicht ist?
Meine mich dunkel erinnern zu können, dass ich mal irgendwo gelesen habe, dass alte Kiesgruben, gerade nach Regen, mit 0 Sicht verlocken."

Mal abgesehen von den rechtlichen Aspekten, zu denen oben schon viel geschrieben wurde, stellt sich für mich anhand solcher Fragestellungen die Frage, wo du vorher in Deutschland tauchen warst? In den meisten deutschen Seen, besonders den kleinen Tümpeln, schwankt die Sicht nunmal im Jahresverlauf. Wundert mich, dass du danach fragst...


27.01.2013 19:37
So, nun melde ich mich auch mal wieder zu Wort.
Mein Taucher.net spackt irgendwie andauernd rum, sodass ich keine Mails bekomme oder auch keine Beiträge absenden kann

Bezüglich wo ich so tauche.

Na ja bisher nur in der Ostsee, die ja direkt vor meiner Tür ist und in Hemmoor.

Klar hat man hier auch mal Sichtweiten unter einem Meter, aber ich habe halt mal irgendwas gehört, was sich eben genau auf alte Kiesgruben bezogen hat und da hiess es, dass diese durch den Lehm etc im Boden grade nach Regen oder Sturm so wenig Sicht bieten, dass man die Hand vor Augen nicht mehr sieht.

Wegen der Fischer:

Nein, auf dem See ist rein gar nichts los.
Das letzte mal als ich da war (letztes Jahr), waren höchstens mal n paar Kids da, die ihre Angeln durchgezogen haben.
Konventionell wird da nichts gemacht.

Aber wie gesagt, ich werde beim nächsten Besuch auf der Ecke mal zu der zuständigen Gemeinde fahren und nett nachfragen.

Wenn es nein heisst, dann ist es auch nein.
1. hätte ich auch kein Bock drauf, dass irgendjemand auf meinem Grund und Boden macht worauf er Lust hat.
2. würde ich meinen Buddy dazu bringen, eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu begehen.
3. wenn es zu einem Unfall kommt, zahlt man alle evtl. Behandlungskosten selber, da es soweit hätte gar nicht kommen dürfen.

und

4. wenn die Polizei oder sonst wer kommen sollte ist an wegrennen nicht zu denken.
Na ja, die ersten 5 Meter vielleicht aber danach ergibt man sich freiwillig

Aber vielleicht gibt es ja doch das Gute in den Beamten und sie sagen ja.
28.01.2013 11:12
Mir ist nicht so ganz klar wieso Du glaubst das der See NICHT zum betreten etc. freigegeben ist?

Wenn ich was von regem Badebetrieb unter "Aufsicht" der Polizei UND der DLRG lese wäre meine erste Reaktion:
Oh, guck an, da ist ein öffentliches Badegewässer...da könnte ich doch mal tauchen gehen. In was für einem Bundesland bin ich eigentlich, wie sieht das hier mit Allgemeingebrauch aus?

Ist das Gewässer denn umzäunt, stehen da Schilder die das Betreten des Geländes, schwimmen baden oder tauchen verbieten?

Eine ganz einfache Recherche: ich vermute mal ganz stark das der Tümpel irgendeine Art von Schutzgebiet ist (Landschafts o. Umwelt). Diese haben viele Gemeinden mittlerweile auf ihren Webseiten dargestellt, inkl. der entsprechenden Satzungen. Das könnte weiterhelfen.

Ich will ja nicht zum Gesetzesbruch aufrufen, aber wenn an dem Teich geduldet und massenhaft gebadet wird würde ich da vermutlich, falls ich in einem Bundesland lebe in dem Tauchen zum Gemeingebrauch gehört, ich keine Umfriedung sehe und das ganze Ensemble "passt" (ich muss nicht kilometerweit über Trampelpfade durch Gehölz um an den See zu kommen etc.) ich da nach kurzer Recherche einfach mal reinhüpfe...
Muss ja nicht am WE sein.

LG

Thorsten

28.01.2013 14:29
Nun ja, man kann das Gelände des Sees über eine kleine Lücke im Zaun betreten.

Ist ganz lustig, da genau an dieser Stelle ein Schild steht, auf dem, wie ich glaube, steht, dass das betreten verboten ist und das baden gefährlich ist. Dazu gibts dann noch ne hübsche Zeichnung von wegen Unterströmung an den "Steilkanten".
Neben diesem Schild, was das widersprüchliche ist, hängt ein Mülleimer, um auch seinen Müll entsorgen zu können.

@ Thorsten

An diesem See gibt es keinerlei Badeaufsicht durch die Polizei oder sonstiges.

Es ist lediglich so, dass ich es selbst schon mitbekommen habe, dass die Polizei dort regelmäßig vorbeifährt (mann kann sen See sehr gut einsehen, wenn man in von der Schnellstrasse anfährt), oder auch mal einen Kontrollgang macht. (Wohl gemerkt wenn Badegäste da sind)

Und das DLRG Boot steht in so einer alten Hütte.
Ich weiss nicht wofür oder warum, aber in Benutzung habe ich das noch nie gesehen.
War nun auch lang nicht mehr an der Stelle des Sees, und habe erst recht nicht auf das Boot geachtet.


Hier mal für die, die sich das Teil bei Goggle angucken wollen.
54´01´17.23"N 10´03´38.66 O

oder einfach Klein Kummerfeld Bahnhof.


Dort sieht man auch ganz nett, wie sich ganze Wege um den See ziehen und vor allem, was ich ja interessant finde, die Unterwasserberge, die bis kurz unter die Wasseroberfläche gehen.

28.01.2013 14:51
Oh...
OK. Nicht renaturierte Kiesgrube o.ä. - mit Verbotsschild.
Nicht einfach reinhüpfen... trotz Gemeingebrauch für landeseigene Gewässer.

LG

Thorsten
29.01.2013 08:15
us diesem Grunde.... wie erwähnt.... zuerst einmal nachfragen WEM !!!!! (ob Gemeinde, Land, Bund, privat, einer Organisation oder oder oder) der See denn nun gehört und dann mit demjenigen versuchen eine Einigung zu finden.
That`s the way how it works.

LG
Alex
www.prodive.de
02.02.2013 10:20
Hallo,

viele Gewässer werden auch nicht zum Baden usw. freigegeben, da dann diverse Dinge eingehalten werden müssen. Aufsicht usw. was wieder mit Kosten und Haftung verbunden ist. Das ist eben so einfacher. Einzäunen, Betreten Verboten und gut ist.
Wie schon oft geschrieben, schau ob Du Eigentümer Info´s bekommst und versuch es über die Legale Schiene.
Ich habe dieses Jahr ähnliches vor, und werde in dieser Sache beim Bürgermeister vorsprechen.
Gibs ein Ja ist das fein, wenn nicht Pech gehabt.

Grüße
und viel Erfolg
Antwort