Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Rechtslage beim Tauchen in Gewässern

Hallo,

ich würde gerne hier tauchen: N51° 19.006 E12° 31.508

ist das erlaubt? wo kann ich solche dinge in erfahrung bringen, ob es erlaubt ist und wie die rechtlage ist? wo kann ich mich hinwenden und informieren?

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30.06.2016 05:00
kann man sagen....wo baden erlaubt ist darf man auch tauchen? badegäste habe ich dort schon gesehen.
30.06.2016 07:50

nein, kann man (leider) nicht sagen.

08.07.2016 15:30

zuerst gilt das jeweilige Wassernutzungsrecht. Das ist Ländersache, und somit immer unterschiedlich -> keine Pauschalisierung möglich.

In dem Wasserrecht ist dann geklärt, ob Tauchen Genehmigungspflichtig oder verbotsrelevant sein kann , und wer das ganze dann aussprechen darf.

z.B. in Bayern wärs verboten, bis es der Eigentümer erlaubt, in BaWü genau umgekehrt usw.Ebenfalls ist das Tauchen NICHT mit Schwimmen automatisch gekoppelt !

Für dich:

Landeswasserrecht lesen, und dann (ggf) den Besitzer um Erlaubnis fragen. Evtl. gibts auch eine Genehmigung über das zuständige Wasserwirtschaftsamt oder Landratsamt.

H2Co3

08.07.2016 15:59

danke kohlens...

aber wie bekomme ich heraus, wem das gewässer gehört? hier gibt es keine schilder.

Bert667CMAS***
31.08.2016 13:32

Ruf doch einfach mal bei der Gemeinde an und frag nach.

31.08.2016 20:08Geändert von kwolf1406,
31.08.2016 20:09

Eigentlich müsste ein öffentlich zugängliches (Privat-) Gewässer, bei dem es Nutzungseinschränkungen gibt, entsprechend auffällig beschildert oder befriedet (z.B. Zaun) sein. Wenn solches fehlt, ist imho die landesübliche Nutzung frei...

Ich fürchte aber, man kann sich dennoch Ärger einhandeln, weil selbst Behörden nicht immer korrekt vorgehen und diese oft nur auf dem Klageweg von Sanktionen abgehalten werden können (selbst unberechtigte Bußgelder können wimre durchaus dennoch eingetrieben werden).

Es gibt hier durchaus kompetente Juristen - sagt mal was dazu

calanquesCMAS **
07.11.2016 10:45

Und, kamen bisher irgendwelche Informationen heraus?

Kommt der Schmunzelhaase denn aus dieser Gegend? Ich war bisher nur im nicht weit entfernten Ammelshain tauchen. Vielleicht wissen die Basisbetreiber dort etwas über die Umgebung zu sagen. 

30.01.2017 20:14

habe zur zeit wenig zeit. ich werde mich mal bei schönem wetter an der basis am ammelshainer see kundig tun und dann mal die infos euch mitteilen. ich hatte mal beim kieswerk auf der anderen seite nachgefragt. denen gehört dieser see nicht.

31.01.2017 09:14

Den Weg kannst Du Dir sparen. Da wirst Du vor Ort sicherlich eher keine Auskunft bekommen. Die Basis wird vom Landestauchsportverband Sachsen betrieben. Wenn Du wegen dem See von dort Infos erhoffst, kannst du die besser anschreiben. Kontaktdaten findest Du hier: http://www.tauchsport-sachsen.de/

Da ich aus der Gegend bin, aber auch noch nie einen "Geheimtip" wegen der Kiesgrube erhalten habe, Genehmigung hin und her, denke ich aber nicht das es die Luft wert ist. Hier gibt es doch wirklich genug gute und sehr gute Alternativen...

maxe1100OWSI-Padi
06.02.2017 22:09

 Nur mal so am Rande , in Sachsen darf nur an ausdrücklich dafür genehmigten Seen getaucht werden . Wie am "großen Ammelshainer " oder Kulki  nach den dort gegebenen Auflagen .   Aber zum Beispiel im "kleinen " Ammelshainer ist das Tauchen nicht erlaubt . Den findet auch kaum jemand .

In Thüringen und Mecklenburg ist es meines Wissen nach  als einzige Länder anders . Dort darfst du überall tauchen wo es nicht ausdrücklich verboten ist .

06.02.2017 22:42

@maxe1100: In BW auch.

06.02.2017 23:00

Hallo maxe,

da wäre ich vorsichtig. Ich nehme als Beispiel mal Mecklenburg-Vorpommern. Wie sich aus dem Wassergesetz des Landes ergibt (http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-WasGMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs), gilt der Gemeingebrauch bei oberirdischen Gewässer nur für das Baden und für Eissport (§ 21 Abs. 1). Der Gemeingebrauch an Küstengewässern umfasst ausdrücklich auch den Wassersport, wozu Tauchen gehören dürfte (§ 22). Es sind aber auch hier Einschränkungen möglich: Der Gemeingebrauch kann im Einzelfall geregelt oder ausgeschlossen werden (§§ 22 Satz 2, 21 Abs. 6). Solche Verbote hängen aber in ihrer Wirksamkeit nicht von der Aufstellung von Hinweisschildern ab.  VG

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