zuerst gilt das jeweilige Wassernutzungsrecht. Das ist Ländersache, und somit immer unterschiedlich -> keine Pauschalisierung möglich.
In dem Wasserrecht ist dann geklärt, ob Tauchen Genehmigungspflichtig oder verbotsrelevant sein kann , und wer das ganze dann aussprechen darf.
z.B. in Bayern wärs verboten, bis es der Eigentümer erlaubt, in BaWü genau umgekehrt usw.Ebenfalls ist das Tauchen NICHT mit Schwimmen automatisch gekoppelt !
Für dich:
Landeswasserrecht lesen, und dann (ggf) den Besitzer um Erlaubnis fragen. Evtl. gibts auch eine Genehmigung über das zuständige Wasserwirtschaftsamt oder Landratsamt.
H2Co3