Rechtsgrundlage Basisgebühr
Mich würde grundsätzlich die Rechtsgrundlage der Basisgebühr in Österreich intressieren. Im speziellen ein Tauchgang in einem Gemeindebad in dem die Tauchschule eingemietet ist. Wir hatten den regulären Badeeintritt entrichtet und keinerlei Infrastruktur noch Equipment der Tauchbasis genutzt,dennoch bestand der Besitzer der Tauchschule auf seine 4 Euro Basisgebühr pro Kopf. Jetzt wollte ich nun Fragen zu Recht oder zu Unrecht.