Wow! Gestern wünsche ich mir noch mehr Humor, und keine 24 Stunden später ist er schon da. Noch dazu aus einer völlig unerwarteten Ecke.
Ja, ein uneingeschränktes JA - natürlich bin ich für eine gesetzliche Regelung des nicht gewerblichen Tauchens, am besten EU-weit! Kann ja nicht sein, dass 1cm unter der Wasseroberfläche der rechtsfreie Raum beginnt. Wer nichts zu verbergen hat und sich an die Regeln hält, hat auch nichts zu befürchten. Was die Durchsetzung des Wasserrechts angeht, haben wir doch schon eine schlagkräftige Wasserschutzpolizei samt Polizeitaucher. An den Küsten sorgen Bundepolizei, Zoll und Bundesmarine (das Grundgesetz muss man dahingehend noch konkretisieren) für Recht und Ordnung - natürlich auch bei den oberflächlich ausgebildeten Chaostauchern. Ich nenne jetzt bewusst keine Verbandsnamen, aber abgekürzt sind es 4 Buchstaben, davon einer ein "A" - ihr wisst auch so, was gemeint ist.
Um nicht betuppen zu können, muss der Tiefenmesser nicht nur amtlich zugelassen und geeicht sein, sondern auch eindeutig dem individuellen Taucher zuzuordnen sein. Die praxisbewährte elektronische Fußfessel weist hier den Weg. Wer aus dem Tauchurlaub im nicht-europäischen Ausland zurückkehrt und seine Limits überzogen hat, wird noch bei der Wiedereinreise in U-Haft genommen. Kronzeugen gehen straffrei aus, dadurch wird man der Delinquenten habhaft und weil jeder Depp alles ins Internet stellt.
Apropos Depp, natürlich ist Tauchen theoretisch anspruchsvoller als ein LKW- oder Moppedführerschein. Die Theorieprüfung der Stufen Mischgas und Kreisel kann man natürlich nur an einer staatlichen Hochschule abgelegt werden. Bei Mischgas geht auch noch die Fachhochschulreife als Zulassungsvoraussetzung, sofern sie für eine verwandte Fachrichtung erworben wurde. 2 Semester Vollzeit sollten reichen, um Druck nicht mit Stoffmenge bzw. Bar mit Mol zu verwechseln. Ich denke, angesichts der hohen Unfallrate bei Kreiseln ist die Promotion ein Muss.
Auch gut finde ich, dass Ihr die Regelung der Hilfeleistung unter Tauchern schon angesprochen habt. Im Falle des Antreffens eines bewusstlosen Tauchers unter Wasser bei eigener Dekoverpflichtung würde die in der internationalen Schifffahrt bereits geltende Regelung für manövrierunfähige Schiffe, wenn man sie auf Taucher ausdehnt, die Entscheidung leicht machen. Wer einen verstorbenen Kameraden findet, darf dessen Ausrüstung als Gegenleistung für die Bergung (Rücksicht auf die Angehörigen) behalten. Und wer 10min lang nicht auf Kontaktaufnahme (Rütteln, Luftdusche drücken, etc.) reagiert, kann auch von Nichtmediziniern für tot erklärt werden. Auch da gibt es ja Präzedenzfälle, wenn der Rettungssani Rumpf und Kopf des Motorradfahrers 50m auseinander vorfindet, beispielsweise.
Und ganz wichtig: Gummiparapraphen, mit denen man unerwünschte Taucher vom Gewässer aussperren kann. "Wer Flossen in einer Farbe mit sich führt oder benutzt, die dazu geeignet ist, in der Öffentlichkeit Anstoß zu erregen oder der begründete Verdacht besteht, dass das Wohlempfinden der Tierwelt gestört werden könnte, wird auf Lebenszeit ... der Versuch ist strafbar ... Unterstützungshandlungen ebenso"
Super Sache, Hans!
... ach so, ganz wichtig, trotzdem fast vergessen: Das Recht, Waffen zu tragen. Ich meine hier nicht das Rambo-Messer, sondern was auch gegen die bösen Buben wirkt. Harpune, oder Mini-Torpedos. Nicht, dass ich unsere Polizei kritisieren wollen würde ... aber die Amis machen es uns doch vor: Stand your Ground! Man kann ja schließlich auf 40m nicht einfach die 110 wählen, da ist man erst einmal selbst in der Pflicht. Die illegalen Harpunettis halten sich nicht an Gesetze, die besorgen sich auch Harpunen, wenn das verboten ist. Deshalb müssen auch die Guten Harpunen haben!
P.S.: Guten Morgen, kwolf1406!