@Agro: In DE habe ich auch noch keine Inbetriebnahmeerklärung gesehen, nur Steuererklärungen und "Prüfungen von Inbetriebnahme"
@EClv2: Nach welchem Regelwerk möchtest du deine Tauchlampe denn bewerten lassen, ob mit fest verbautem oder losem Akku?
zu alten Tauchgeräten: Meine 15er-Pulle ist Baujahr 2002 und damit noch aus der Zeit vor der Druckgeräterichtlinie. Ergo gibt es keine Prüfbescheinigung vor Inbetriebnahme. Trotzdem wird sie anstandslos wiederkehrend geprüft, und das völlig legal, weil Bestandschutz anzuwenden ist. Der Schutz verfällt auch nicht, wenn ich die Pulle verkaufe. Ergo darf es auch kein Problem geben, eine alte Pulle zu kaufen. Natürlich muss sie den Regelungen genügen, die galten, als sie in Verkehr gebracht wurde. Wenn aber morgen eine neue Norm herausgegeben würde, nach der die Wanddicken jetzt 50% größer ausfallen müssten, dann beträfe das nur die dann neu hergestellten Geräte. Wir müssten nicht alle kollektiv unsere Tauchgeräte zum Schrotthändler geben. Und ja, man darf auch das alte Equipment noch kaufen und verkaufen, der Bestandschutz ist nicht personengebunden. In letzter Konsequenz geschützt wird das private Eigentum, dazu zählt auch die Möglichkeit zur Veräußerung. Schlechte Karten hat man nur, wenn der Prüfer anhand der Stempelung oder der Dokumente nicht mehr zweifelsfrei feststellen kann, nach welchem Regelwerk das Gerät gebaut wurde. In allen anderen Fällen ist es wie überall im Leben: es gibt gute, und es gibt schlechte ...
Also, wenn es hier massenhaft Leute gibt, die tadellose Doppelgeräte für einen Appel und 'n Ei verschenken wollen, nur weil die Prüfbescheinigung vor IBN fehlt, da könnten wir ins Geschäft kommen. Zum Kilo-Schrottpreis nehme ich's ... gleich mal ein Gewerbe anmelden gehen.