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moeAOWD 140TG

Gepäck vs Tauchgepäck

Weiß einer wie sich das verhält?
Frage ist aus aktuellem Anlass. Nein nicht ich.
Wenn das Gepäck nicht ankommt (Ägypten) macht es da einen Unterschied ob ich es als Freigepäck/Übergepäck (z.B. Service Card AirBerlin) oder als Tauchgepäck aufgebe?
Da die Ausrüstung nicht vor Ort ist, muss man Mieten (Mehrkosten) oder kann nicht Tauchen (Minderung des Urlaubswerts)
Wie verhält sich das mit der Erstattung?
moe
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12.08.2015 12:56
"Wenn das Gepäck nicht ankommt (Ägypten) macht es da einen Unterschied ob ich es als Freigepäck/Übergepäck (z.B. Service Card AirBerlin) oder als Tauchgepäck aufgebe?"

Für die Haftung dem Grunde nach ist es egal. "Gepäck" ist in deinem Fall "Gepäck".

Die Haftungshöhe ist ein weites Feld und hängt von vielen Faktoren ab. Es gibt das sogenannte Montrealer Übereinkommen. Dort wird in einer "fiktiven" Wertung die maximale Entschädigungssumme festgelegt. Diese liegt derzeit bei etwa 1300 EUR pro Person (Es kommt nicht auf die Zahl der Gepäckstücke an).

Grundsätzlich sind aber alle Schäden zu ersetzen, wenn der Airline "Leichtfertigkeit" beim Gepäcktransport und dem Verlust des Gepäcks vorgeworfen werden kann.

Da das (und auch die immateriellen Schäden, hier: "Minderung" des Urlaubswerts") aber ein sehr weites Feld ist, empfehle ich dir mal die Begriffe "Montrealer Übereinkommen UND Gepäckverlust zu googlen". Da kommen viele brauchbare Artikel zu dem Thema.

Meines Wissens gibt es sogar eine EuGH Entscheidung, die die Haftungshöchstgrenzen danach bestätigt hat (diese Angabe ist ohne Gewähr).
Joe.MurrSSI DiveCon
12.08.2015 14:51
Naja, mittlerweile sind es umgerechnet ca. 1400 Euro, die die Fluggesellschaft maximal erstatten muss, sofern es nicht um Vorsatz geht.

Mit Minderung des Urlaubswertes wäre ich persönlich vorsichtig, insbesondere wenn nebem dem MÜ, was Fullcave angesprochen hat, deutsches Recht Anwendung findet. Schmerzensgeld und andere "seelische Schäden" sind in diesem Fall nur schwierig durchzusetzen. Da haben es die Amis einfacher.

Anders sieht es aus, wenn Du vor Ort (also in EG, was zu MÜ gehört) Leihausrüstung beanspruchst. Diese Kosten kannst Du geltend machen, allerdings nur tatsächliche Kosten (nicht so wie bspw. Abrechnung nach Gutachter bei einem Kfz-Schaden).

Bei mir war es seinerzeit Kleidung, die ich nicht nur geliehen, sondern sogar gekauft habe. Ob man das auch mit Tauchausrüstung machen kann, weiß ich nicht, glaube aber eher nicht, weil hier möglicherweise die Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielt. Niemand kann mir zumuten in eine fremde Unterhose zu steigen. Ob das bei einem Jacket, Anzug, ABC oder Atemregler auch plausibel ist, wäre zu hinterfragen.

Du kannst im Vorfeld auch die Haftungsgrenze der Fluggesellschaft ausweiten, wenn Du ihr glaubhaft machst, dass Deine Ausrüstung viel teurer ist. Allerdings wird die Fluggesellschaft Dir dafür entweder einen Obolus abdrücken lassen oder die Beförderung verweigern. Nur mal so nebenbei.

In jedem Falle musst Du die Verspätung bzw. Dein nicht erhaltenes Gepäck am Zielflughafen anzeigen. Dann ist die Erstattung relativ problemlos. Du zeigst außerdem an, dass Du Ersatz in Anspruch nehmen wirst. Mit der Rechnung der Leihausrüstung (natürlich nur bis zu dem Tag, wo Dein Gepäck nachgeliefert wird) konsultierst Du die Fluggesellschaft, die das entweder selbst handhabt oder, wie bei mir, Dich an eine Versicherung verweist.

Gruß
Joe
12.08.2015 15:15
"Mit Minderung des Urlaubswertes wäre ich persönlich vorsichtig, insbesondere wenn nebem dem MÜ, was Fullcave angesprochen hat, deutsches Recht Anwendung findet."

Ja, zumindest wenn Flug und Aufenthalt seperat bzw. individuell gebucht wurden.

Passiert das ganze bei einer gebuchten Pauschaulreise, wäre zumindest § 651f Abs. 2 BGB, anwendbar, da dies eine spezielle Anspruchsnorm für immaterielle Schäden darstellt.

Ob die Voraussetzungen bei Gepäckverlust vorliegen, ist natürlich individuell zu prüfen. Bei einer als Pauschalreise gebuchten Tauchsafari wäre der Verlust des Tauchgepäcks sicher eine ziemliche Beeinträchtigung. Bei einem als Pauschalreise gebuchten Badeurlaub im Hotel, wo man "auch" Tauchen gehen kann, ist das sicher nicht so super schlimm.

struppirennfahrerPADI Instructor
14.08.2015 13:40
Wenn der Flug separat gebucht wurde, können keine immateriellen Schäden, wie vertaner Urlaub, ersetzt werden, weil nur ein Reiseveranstalter für derartige immaterielle Schäden haftet, also nur bei Pauschalreise.

Man ist im Rahmen der Schadenminderungspflicht verpflichtet, sich vor Ort nach einer Ersatz-Tauchausrüstung umzusehen, die Kosten hierfür sind von der Airline zu erstatten.

Falls vor Ort keine (zumutbare) Ausrüstung zu beschaffen ist, weil beispielsweise die Leihausrüstungen sich in einem abgerockten und unsicheren Zustand befinden, muss die Airline darüber informiert werden.

Wenn die Airline trotzdem die eigene Ausrüstung nicht nachliefert, muss sie u.U. die Kosten des gesamten Urlaubs erstatten, wenn der Urlaub als reiner Tauchurlaub geplant war und die Tauchgänge aufgrund mangelnder Ausrüstung nicht durchgeführt werden können.
26.08.2015 00:28
MÜ hin oder her, dieses Übereinkommen regelt die Entschädigung unabhängig von der Airline mit der man geflogen ist, sondern nach Abflug- und Ankunftsland/-region. Die Airline, in meinem Falle GOL (brasilianische Airline) hält sich fein raus und schiebt alles auf den Service (Swissport!) am Flughafen. So erlebt auf dem Weg von Miami nach Santo Domingo. Tauchausrüstung weg und nie wieder aufgetaucht. Das entsprechende Formular wurde am Flughafen auch ausgefüllt aber selbst nach aufwendigen Hin- und Herfahrten (immerhin ca.200km) durch die Dom.Rep. wurde ich letztlich auf Spanisch abgespeist (gehört nicht zu meinen Sprachkenntnissen). Bei Rückkehr nach Miami und dortigen Recherchen wurde ich mit allerlei Telefonnummern und Kontaktadressen versorgt, etwas dabei rausgekommen ist nichts. Selbst die Einschaltung eines Anwalts hier zu Hause (dank Rechtsschutz), welcher dann einen portugiesisch sprechenden Kollegen hinzugezogen hat für die Korrespondenz mit der Airline hat letztlich nichts gebracht, das sitzen die einfach aus.
Zum Glück konnte ich meine Hausratversicherung überreden, da ich noch alle Rechnungen hatte. Aber selbst die wollten nur den Zeitwert ersetzen (sehr witzig bei einer ca. 7-10 Jahre alten Tauchausrüstung). Erst nach dem Hinweis auf die Wiederbeschaffungskosten (einen Tisch oder Stuhl ersetzen sie ja schließlich auch zum Wiederbeschaffungswert) hat es dann geklappt. Also - Recht haben und Recht bekommen sind weit weg von zu Hause ganz sicher zwei unterschiedliche Dinge. Wer pauschal reist, ist da sicherlich im Vorteil.
moeAOWD 140TG
26.08.2015 12:48
@thunderace
mit der Swissport und einem (CH) Pauschal Anbieter hatte ich mit normalem Gepäck das 10 Später ankam auch meine liebe Mühe.
TheDataCMAS ***/ GUE F-Tech
31.08.2015 03:56
Ohne Klagen wird es da generell schwer. Auch wenn es Abkommen gibt: sobald es nicht innerhalb der EU oder einem vergleichbaren Staat ist, reden sich die Fluggesellschaften raus, weil sie genau wissen, dass es nur äußerst schwer einklagbar ist.
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