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Press-Luftschon mal getaucht

Flasche füllen ohne TÜV, komerziell

Immer mehr Füllstationen bestehen auf einen gültigen Flaschen-TÜV.

Ist die Füllstation/der Füller verpflichtet den TÜV der Flasche zu prüfen?

Bei einem Gespräch letzte Woche in einer deutschen Tauchbasis wurde mir gesagt, dass bei einem Tauchunfall das Equipment untersucht und bei abgelaufenem TÜV der Füller ermittelt wird. Auch wenn die Unfallursache nichts damit zu tun hat.

Kann das jemand bestätigen und hat vielleicht jemand einen Hinweis auf die gültigen Richtlinien?

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Press-Luftschon mal getaucht
25.06.2018 09:54
*kommerziell
Vercingétorixold school
25.06.2018 11:25
Wenn du mal nach BetrSichV im Netz suchst.
Press-Luftschon mal getaucht
25.06.2018 12:05
Danke, was gefunden und so verstanden:

Private Flasche mit privatem Kompressor gefüllt, kein TÜV nötig

Private Flasche an kommerzieller Füllstation nur mit TÜV wegen Gefährdung anderer

korrigiert mich bitte wenn das so nicht stimmt!

Kann denn die kommerzielle Füllstation belangt werden wenn sie ungeprüfte Flaschen füllt?
25.06.2018 12:23Geändert von DB,
25.06.2018 12:23
"Kann denn die kommerzielle Füllstation belangt werden wenn sie ungeprüfte Flaschen füllt?"

Wenn etwas passiert, kann der fehlende TÜV bestimmt belastend für die Füllstation wirken. Wie die Lage aussieht, wenn nichts passiert, würde mich auch interessieren. Wäre schön, wenn jemand etwas konkretes dazu sagen könnte, der *wirklich* Ahnung davon hat.
25.06.2018 12:33
Es kommt auf die Kausalität zwischen der Pflichtverletzung der Füllstation und der Unfallursache an.

Wenn der Füller zB dem Kunden reinen Sauerstoff in eine 7l Alustage ohne TÜV füllt und der Taucher (aus was für Gründen auch immer) auf 30m auf die 02 Stage wechselt und infolge dessen verstirbt, ist das nicht das Problem der Füllstation, noch wäre der Unfall vom Schutzzweck der erwähnten Normen umfasst.
25.06.2018 13:46Geändert von kreisel stefan,
25.06.2018 13:47
Bei uns werden Flachen unter notarieller Aufsicht gefüllt, und Dokomentiert....bei abgelaufenem TÜV kann so der Füller ermittelt werden.

Somit kann die Strafverfolgungsbehörde den Schuldigen ermitteln und verurteilen.

Strafen für den Füller sind.. Tauchflaschen mit der

Gehmann Turbo-Pressluft Handpumpe

füllen

Im Wiederholungsfall, dann ohne Turbo....
https://www.schiesssport-buinger.de/shooting/Gehmann-Turbo-Pressluft-Handpumpe


25.06.2018 13:49
ein Füller (darunter fallen auch Vereine) fällt unter die Betriebsstättenverordnung und es gilt die jeweilige Gefährdungsbeurteilung.
Darunter gibt es den Punkt "Herstellung von Gefahrstoffen"
Darin ist genau beschrieben, dass eine Flasche geprüft sein MUSS (=Tüv)

Ein Füller ist auch "Inverkehrbringer von Gefahrstoffen" somit ist er auch "Hersteller von Gefahrgut" - in der ADR ist ebenfalls beschrieben, dass die Flaschen geprüft sein MÜSSEN (=Tüv)
Das gilt auch für den privaten Füller, sobal die gefüllten Flaschen das private Grundstück verlassen !

zu deiner Frage:
wenn dein Füller das nicht prüft, handelt er im ersten Punkt fahrlässig, da er sein Personal und seine Betr.StättenSicherheit gefährdet, im zweiten Punkt ebenfalls, da er Gefahrgut in nicht geprüften Behältern in Umlauf bringt.

In der Praxis interessiert Punkt 1 bei einem Unfall, und Punkt 2 bei jeder Verkehrskontrolle der Polizei.

H2Co3
Press-Luftschon mal getaucht
25.06.2018 14:11
Danke Kohlensaeure,

für die glasklare Aussage
TechnomancerGeschlossen
25.06.2018 15:06
Auch von mir Danke für die Info, gut zu wissen.

Allerdings; wenn ich Privat fülle und die Flaschen das Grundstück verlassen müssen diese auch TÜV haben? Gibt es dazu eine Quelle?

@ Kreiselstefan: Für ne M12 auf 230 bar nur 9200 Hübe, das schafft ein gut trainierter Taucher doch mit links!
25.06.2018 15:16
@Techno: ja. sobald ein Gefahrstoff transportiert wird (*) wird er zum Gefahrgut. Gefahrgut muss in "geeigneten" Behältern transportiert werden.
Verantwortlich ist der "Abfüller" und "Verpacker", sowie der "Inverkehrbringer.

Quelle "ADR", ich glaube §§3, Absatz 1 (wenn ich mich richtig erinnere)

zu (*) : ein "Transport" ist auch auf dem privaten Grund ! Beispiel: Baustelle ... eine Flasche wird gefüllt und auf dem gleichen Grund transportiert...

zusätzlich:
Zu vielen Halbwahrheiten gehört die Aussage "Handwerkerregelung" oder "Kleinmengen". Diese befreien nicht von den Vorschriften ! die befreien ledeglich bei kleinen Mengen die Ausbildung zur "ADR Fachkraft lt. StVO" bzw. "Gefahrguttransport - Ausbildung"

H2Co3
25.06.2018 15:36
@kohlensaeure

Ist den ein Druckbehälter automatisch "ungeeignet", nur weil er keinen TÜV hat? Der Zusammenhang "muss geeignet sein" und "muss TÜV haben" erschließt sich mir noch nicht.
25.06.2018 16:25
also. speziell in der ADR steht drinnen (gesonderter Absatz für Druckgasbehälter) dass der Behälter geeignet (d.h. für Druck und Gas zugelassen) gekennzeichnet (Lackierung und Aufkleber) und geprüft (=Tüv) sein muss.
Somit ist alles erschlagen:
- richtige Lackierung
- Aufkleber mit UN Nummer, Gefahrsymbolen, H-Sätze, P-Sätze, Abfüller
- prüfung (Tüv)
- das Fahrzeug und Fahrer bei überschreiten einer Menge geschult und geeignet sein muss (Gefahrgut Transport)

speziell deine Frage:
"geeigneter" Behälter wäre eine Flasche, die
- für den Fülldruck , Temperatur usw zugelassen ist
- mit Ventil (ist mit der Flasche eine Einheit) für das Gas zugelassen ist (G5/8" nur für Atemgase mit <= 21% Sauerstoff)
- eine gültige Prüfung lt. Druckgasbehälterverordnung hat (=Tüv)
- dem Füllgas entsprechend lackiert und beschriftet ist

die Dauer für die gültige Prüfung ist dann wieder abhängig vom zugelassenen Verwendungszweck, z.B. bekommt eine Tauchflasche nur 2 Jahre, eine ortsgebundene Speicherflasche 10 Jahre ....

Für die, die's ganz genau nehmen: ich weiß leider den juristisch einwandfreien Wortlaut der ADR nicht auswendig. Das Dokument hat ~1500 Seiten :-/

H2Co3
25.06.2018 17:29Geändert von kreisel stefan,
25.06.2018 18:43
Intervall T-Flaschen alle 2,5 Jahre !

WICHTIG:

Nach der neusten Rechtsprechung, bekommt die TauchflaschenPolizei (TFP) jetzt vom WDST die Lister der gemeldeten Taucher..
Die / der / das (genderkonform?)TFP darf nun, zur Schadensabwehr, unangemeldet und verdachtsunabhängig bei euch die PTG`s prüfen.
1. Richtig gelagert
2. Max. Fülldruck eingehalten
3. Michungsgas gelabelt?? 5/8- m26 usw.
4. TÜV!!

Hefigt wird die ganze Sache beim Transport mit dem PKW. Da kann der PKW im Falle unzuverlässigkeit im Sinne1-4 die ZULASSUNG verlieren, bis hin zur Beschlagnahme durch die TFP.




25.06.2018 18:27Geändert von DB,
25.06.2018 18:30
@kohlensäure

Die ADR gilt aber nicht für Privatpersonen beim Transport der eigenen Flaschen für private Zwecke.
TondobarPassivtaucher
25.06.2018 19:39
@kohlensaeure: Könntest Du den Link zur Betriebsstättenverordnung einstellen? Hab das Kapitel zur "Herstellung von Gefahrstoffen" nicht gefunden.
Seegras83PADI OWD, IAC Trockentauchkurs
25.06.2018 22:14
Ja überall gilt TÜV Pflicht. Im Monte Mare in Rheinbach füllen sie jetzt garkeine externen Flaschen mehr.... letztens selbst erlebt.

Überall ?Nein ....außer am Sundhäuser See, da muss man nur unterschreiben das alles in Ordnung ist und der liebe Gott ein guter Mann ist.
25.06.2018 22:22
Mmhhhh,
wer kontrolliert den die ganzen Aussenfüllanlagen und die Münzfüller ?
Fragen über Fragen ....
Vercingétorixold school
26.06.2018 07:26
Füllanlagen werden von der Gewerbeaufsicht kontrolliert. Die Einhaltung der Betriebssicherheit wird von der BG überwacht.
26.06.2018 10:12
@DB : doch. die gilt für jede Person und jedes Fahrzeug.

26.06.2018 10:46
@kohlensäure

NEIN!

Siehe ADR 2017 Absatz 1.1.3.1 (a) auf Seite 30:
Exemptions related to the nature of the transport operation
The provisions laid down in ADR do not apply to:
The carriage of dangerous goods by private individuals where the goods in question are packaged for retail sale and are intended for their personal or domestic use or for their leisure or sporting activities provided that measures have been taken to prevent any leakage of contents in normal conditions of carriage.

Lesen, nicht labern! Jetzt bist du dran.
TechnomancerGeschlossen
26.06.2018 10:49
@Kohlensäure; Auch mir war eher so wie DB es schrieb.
Das einzige was ich dazu gefunden habe ist dieses hier:
http://www.gefahrengutbeauftragter.ch/adr-freistellungen/privatpersonen/index.html

Ich bitte um eine nachprüfbare Qulle zu deiner Aussage "Privatpersonen unterliegen denselben Vorschriften wie kommerzielle Befüller."

Denn soweit mir bekannt kann ich an meinem Kompressor meine Flaschen auch bis zum Ragnarök füllen und transportieren(und hab auch noch nie erlebt das an einem Münzautomat die Flaschen geprüft worden wären).
Antwort