Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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UNDSchnorchelbrevet

du lässt niemanden unten

Rechtsprechung wg. fahrlässiger Körperverletzung

Hallo Tauchergemeinde,

anbei ein interessanter Beitrag in der Süddeutschen Zeitung. Hier geht es um einen tödlichen Tauchunfall am Walchensee aus dem Jahre 2016 wo jetzt von richterlicher Seite ein Urteil gefällt wurde.

Das Thema ist für alle Taucher wichtig, da hier erklärt wird was passieren kann, wenn es zu einem tödlichen Unfall mit dem Buddy kommt.

Viele blenden die rechtlichen Konsequenzen beim Tauchen aus. Denke es macht Sinn sich auch mal die rechtlichen Konsequenzen

zu verinnerlichen ...

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26.11.2017 20:17
Hier handelt es sich aber nicht um ein "normales" Buddysystem sondern um eine Geschäftsvereinbarung eines Tauchlehrers einer Tauchschule welche einen Gutschein des verunglückten Buddys entgegengenommen hatte....

Ein Tauchlehrer einer Tauchschule hat andere Ausbildungsqualitäten als ein normaler Buddy und hat in diesem Falle wohl auch andere Haftungen als ein Buddy ohne Tauchschulen-Bindung.....
26.11.2017 21:33
seh ich auch so - und bei diesem tg ist tatsächlich viel "falsch" gelaufen - wenn man der zeitung halbwegs glauben darf.....
UNDSchnorchelbrevet
26.11.2017 22:33
Hallo Germandiver,
du hast Recht, ein Tauchlehrer hat ein rechtlich erhöhtes Risiko wenn es zu einem Prozess
kommt.
Es war auch der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung (nicht Körperverletzung).
Aber bei einem Tauch-Unfall wird immer die Staatsanwaltschaft ermitteln wenn es
einen Verletzten oder Toten gibt. (egal buddy oder pro)
Wenn der Staatsanwalt triftige Gründe hat, wird er eine Klage einleiten.
Dies kann auch normale Buddies treffen.
immer ausreichend Luft wünscht
Udo
ramklovApnoeTL, TL**
26.11.2017 23:11
Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung ziehen sich wie ein roter Faden durch Fälle, bei denen der erfahrenere Taucher den unerfahrenen zurücklässt. Für eine Verurteilung muss man nicht unbedingt Tauchlehrer sein.

gruß ramklov
27.11.2017 00:26
Beim Tauchen ist entweder jeder in einer Gruppe für den anderen mitverantwortlich (Gefahrengemeinschaft) oder der in der Tauchsituation erfahrenere Begleiter hat eine besondere Verantwortung, die der andere in der Qualität nicht hat (Garantenstellung). Die Garantenstellung ist besonders deutlich in Situationen, wo Rat und Beistand gesucht wird. Da sind Brevetunterschiede sogar sekundär.
Vercingétorixold school
27.11.2017 08:00
Also der mitgeteilte Sachverhalt ist marginal. Es drängen sich ein paar Fragen auf. Z.B. wer ist so dämlich und springt in so einem dünnen Anzug ins Wasser, oder behängt sich so mit Blei, warum setzt der Guide seine Sicherheitsvorstellungen nicht durch? Usw.Da scheint mir, hat die Presse nur Teile veröffentlicht. Auch ist die Begründung offenbar nicht vollständig mitgeteilt. Wir lassen keinen unten hat was von, wir lassen keinen gefallenen Kameraden hinter den feindlichen Linien zurück.
Über dies ergibt sich nichts neues, tauchen ist nicht lustig.
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
27.11.2017 08:42
Na ja, ich finde es schon ok, wenn ein Tauchlehrer, der dafür ja Geld nimmt, bei Fehlverhalten auch ein wenig zur Rechenschaft gezogen wird. 3000EUR Strafe sind ja nicht zuviel und ggf. ein wenig abschreckend für andere Tauchlehrer, zu lässig vorzugehen.

Inhaltlich sind aber viele Fehler im Text zu erkennen (Sauerstoff, angebliche 30m-Grenze, angebliche strikte Regel "Du lässt niemanden unten" (ohne Berücksichtigung einer Eigengefährdung?), angebliche zum Absinken führende Überbleiung (wie kann denn dann das Opfer überhaupt zuvor hochgeschossen sein?)). Man kann nur hoffen, im Ernstfall nicht auf so sachkundige Richter oder Gutachter angewiesen zu sein.

Aber, schon richtig, wer als Tauchlehrer eingreift (10m vor der Oberfläche Jacket entlüften), der sollte dann gefälligst auch weitermachen, also absinken verhindern/stoppen, sofern irgend möglich. (Mir fielen diverse Ausreden ein, warum das dann nicht möglich gewesen sein könnte, womöglich war der Tauchlehrer auch hierbei unerfahren... Aber an fehlender Vorkontrolle geeigneter Ausrüstung kann er sich natürlich kaum herummogeln.)
wmblubbSSI AOWI
27.11.2017 20:35
Als ausgebildeter Tauchlehrer, egal ob kommerziell tätig oder just for fun unterwegs, sehe ich es als Grundprinzip an mich selbst an jene Regeln zu halten, die ich lehre. Zusätzlich schaue ich mir (auch zu meiner eigenen Sicherheit) an ob Ausrüstung, Erfahrung und Verhalten meiner Mittaucher den Anforderungen des Tauchgangs entspricht. Überbleit, mit kleiner Flasche bei angekündigtem hohem Luftverrauch und mit einem viel zu dünnen Anzug sehe ich dann doch eher als fahrlässiges Verhalten eines TL an.

Egal wie, eine moralische Verantwortung hat man vor allem als der mit der höheren Ausbildung/Erfahrung jedenfalls. Allein schon deswegen möchte ich mir nicht vorwerfen müssen "ich hätte das verhindern können, wenn ich aufmerksamer gewesen wäre".

Wenn ich aus dieser moralischen Verantwortung heraus ggf. einen Tauchgang nicht oder nicht so tief oder an einem anderen einfacheren Tauchplatz (...) durchführe weil die Ausrüstung/Erfahrung/Verfassung meiner Mittaucher oder Kunden nicht zum geplanten Tauchgang passt, sollte das Risiko schuldaft vor dem Richter zu stehen eher gering sein. Und den Mumm für so eine Entscheidung sollte jeder Taucher, vor allem aber ein TL, haben!
TondobarPassivtaucher
27.11.2017 21:56
Viele blenden die rechtlichen Konsequenzen beim Tauchen aus. Denke es macht Sinn sich auch mal die rechtlichen Konsequenzen zu verinnerlichen ...
Was bedeutet für dich "verinnerlichen"? Was machst du beim Tauchen jetzt anders als vorher?
ramklovApnoeTL, TL**
28.11.2017 01:18Geändert von ramklov,
28.11.2017 01:20
@ wmblubb,
"ich hätte das verhindern können, wenn ich aufmerksamer gewesen wäre"
solch eine Bevormundung erwachsener Menschen war noch nie mein Anliegen und wird es nicht werden - eher tauche ich solo. Wenn man zufällig mit wechselnden Tauchpartnern taucht, weil man als TL/Guide/"erfahrener Taucher" im Prinzip mit jedem tauchen kann, dann muss ich Toleranz erwachenen Menschen gegenüber entwickeln, die ein anderes Kälteempfinden oder einen andernen Luftverbrauch haben. Ich kann nicht wie eine Supernanny für jeden erwachsenen Taucher Ersatzpapa spielen. Das war einerseits.

Andererseits muss ich, gerade weil ich wegen meiner Ausbildung im Prinzip mit jedem tauchen kann, die Augen aufmachen und jederzeit wissen, wie es dem unerfahrenen Taucher geht. In dem dünnen Zeitungsbericht hat der TL, der als Guide unterwegs war (!) und keine Ausbildung betrieben hat, einen brevetierten erwachsenen Menschen ausgeführt und als mit dem Durchschießen ein erstes Problem auftrat, auch vernünftig reagiert. Bei zweiten Problem, nämlich dem Absacken, war der Guide offenbar selbst überfordert. Wie hättest Du das verhindern wollen, wenn Du aufmerksamer gewesen wärst? Abwerfbares Blei haben nicht viele.

Der Satz "man lässt niemanden unten" ist ultraplatter Käse aus dem Elfenbeinturm. Ich nehme nicht an, dass irgendjemand, der die Verantwortung in einer gerechten (erwachsene Menschen sind selbstverantwortlich) Gefahrengemeinschart übernimmt, wird so einen Satz loslassen. Wie lange soll man denn unten bleiben, wenn man den Tauchpartner verloren hat? Bis man selbst hin ist? Einziger Ausweg: Solotauchen!

Deine Theorie
wenn....sollte das Risiko schuldaft vor dem Richter zu stehen eher gering sein
dürfte ein frommer Wunsch sein.

gruß ramklov
Vercingétorixold school
28.11.2017 07:40
Nur zur Erläuterung für die ganzen Hobbystrafrechtler hier und bei FB. Der Schuldspruch lautet fahrlässige Tötung und die Strafe beträgt 90 Tagessätze, also gilt der Täter als nicht vorbestraft. Das ist wirklich am unteren Ende der Skala für den Verlust eines Menschenlebens!
Einen Grund für einen Freispruch sehe ich bei dem dünnen Sachverhalt im Moment nicht auch wenn die mitgeteilte Begründung nicht unbedingt von Durchdringung der Materie zeugt. Er hätte den Tauchgang wegen unzureichender Ausrüstung schlicht ablehnen können. Hat er nicht, sondern ist nach dem Motto verfahren, et hätt immer noch jut jegangen.......Tauchen ist nicht Lustig und GoPro ist mehr als bunte Plastikkarten.
mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
28.11.2017 08:11
Bei dem Sachverhalt hoffe ich, dass die StA´in nicht zu überlastet ist und die Revision prüft.
uanlikerIT PATD
28.11.2017 08:39

Der TL hat als Guide gegen Bezahlung gehandelt (Gutschein). Entsprechend erwarte ich dieselbe Seriosität und Ablauf, wie wenn ich auf einer Basis irgendwo auf dieser Welt einchecke. (Folge den Standard/Vorgaben deines Verbandes). Sprich Check-TG angepasst an die Erfahrung des Teilnehmers.

Wieso geht man beim ersten Kaltwassertauchgang auf 30m?
Wieso wird kein Bleicheck zu Beginn des Tauchgangs durchgeführt?

Die Veranwortung kann man nur nehmen, wenn man die Probleme und Gefahren kennt. Hier habe ich starke Zweifel beim verunglückten Taucher.

Aus diesen Gründen kann ich die Verurteilung nachvollziehen. Die beiden Zwischenfälle sind in meinen Augen die Folge der Versäumnisse zu Beginn des Tauchgangs - kann einige Male gut gehen, leider nicht immer.

Gruss Urs

28.11.2017 09:17Geändert von kwolf1406,
28.11.2017 09:18
Urs: " Die beiden Zwischenfälle sind in meinen Augen die Folge der Versäumnisse zu Beginn des Tauchgangs!" Daher war eine Verurteilung korrekt. Allerdings:
Ramklov: "Der Satz "man lässt niemanden unten" ist ultraplatter Käse aus dem Elfenbeinturm. " ...

...rechtfertigt das milde Urteil!
ramklovApnoeTL, TL**
28.11.2017 09:54
Den konkreten Tauchgang selbst kennen wir nur aus der Presse. Daher möchte nicht über Versäumnisse in diesem konkreten Tauchgang spekulieren. Hier ist übrigens ein Bericht der T.Net Redaktion mit etwas mehr Tiefgang, als es der Bericht der Süddeutschen hat. Solche Urteile betreffen nicht nur "bezahlte Tauchgänge" (was immer das sein soll) sondern auch normale geführte Tauchgänge - eben Gefahrengemeinschaften.

Nur zu ein paar aufgeworfenen Fragen:

Sprich Check-TG angepasst an die Erfahrung des Teilnehmers.
Sind Check-TG neuerdings verbindlich? Wozu gibt es denn die Brevetierungen, die man an jedem Urlaubsort erlangen kann?
Wieso geht man beim ersten Kaltwassertauchgang auf 30m?
Ein kurzer Schlenker auf 30m ist nach 25 Tauchgängen für Leute die bis 40m brevetiert sind auch mit einer Mono10 machbar. Im Übrigen muss man das den Verunglückten fragen.
Wieso wird kein Bleicheck zu Beginn des Tauchgangs durchgeführt?
Auch das muss man den Verunglückten fragen. Als ausgebildeter Taucher bist Du für Dein Blei selbst verantwortlich. Ich mache so einen Check mit meinen Schülern und bringe denen bei worauf sie achten sollen. Mit wem soll man denn als höher Bevetierter (also gewiss ab Divemaster oder CMAS***) alles einen Bleicheck durchführen? Wenn ein schweizer Höhlentaucher mit seinem Rebreather sich von mir meinen Baggersee zeigen lassen will? Wohl kaum. Wenn ein Urlaubstaucher bei mir im Verein vorbeischaut? Dann beobachte ich mehr und bemuttere nicht.

gruß ramklov
Vercingétorixold school
28.11.2017 13:36
Die StA kann a) Berufung oder b) Sprungrevision einlegen. Für b) gibt es keine Anhaltspunkte und für a) auch nicht. Nur weil eine bissige Staatsanwältin mal einen rausgehauen hat, vermutlich auch ohne Sachkenntnis?
Letztendlich hat der Verunglückte einen Darfschein, ist reingesprungen und der Guide hat es zugelassen. Schwierige Sachlage.
28.11.2017 14:51Geändert von Leaffish,
28.11.2017 14:58

@Ramklov

Ich sehe das etwas anders. Wenn jemand seine Dienste als Guide gegen Bezahlung anbietet und nebenbei auch TL ist, somit eine Vorbildfunktion ggü. dem Nicht-TL hat, trägt er auch eine gewisse Verantwortung. Dass das Opfer überbleit war, das ist m.E. nicht ansatzweise die Schuld des Guides. Auch die Dicke des Anzugs liegt nicht in seiner Entscheidungsgewalt, hier reicht eine Empfehlung m.E. Auch da stimme ich also mit Dir überein.
Vielmehr sehe ich hier allerdings die Mitschuld unter Wasser.
Das Opfer schießt nach oben, der TL reagiert und verhindert zunächst schlimmeres. Nun folgt das Absinken beider Taucher auf eine Tiefe von 36m, der TL/Guide lässt seinen Kunden/ seinen Buddy (!) nun allein. Beim Buddy-Check hätte er sich vertraut machen müssen mit seinem Blei und wie man es abwirft.

Wieso wurde das dann nicht abgeworfen/ das Jacket nicht mit Luft gefüllt? Selbst wenn der Tank leer wäre, das Blei sich nicht abwerfen ließe, wäre ein Aufstieg mit nur einer Ausrüstung unter Wechselatmung möglich gewesen. Als TL sollte er genau das wissen.

Edit: Ich habe gerade im TNet Bericht gelesen, dass der TL auf die Panik des Opfers verwiesen hat. Das ändert dann tatsächlich die Situation. Ein Eingreifen kann dann unter Umständen verherende Folgen für den TL haben. Das lässt sich von außen schwer bewerten.

ramklovApnoeTL, TL**
28.11.2017 16:46
@ Leaffish,

wir stimmen vermutlich in mehr Punkten überein, als es den Anschein hat.

Über das konkrete Verhalten des Guides unter Wasser und ggf. beim Briefing wollte ich im Gegensatz zu Dir keine Aussage treffen, weil mir die Faktenlage einfach zu dünn ist. Der Presseartikel gibt nichts (oder nichts Gutes für den Guide) her. Mir ist es ein Rätsel, wie man jemanden packen kann, um das Duchschießen zu verhindern, dann aber nicht in der Lage ist, ein unmittelbar anschließendes Absacken zu verhindern. In der dünnen Faktenlage wird der Guide tatsächlich als unfähig hingestellt. Zu recht oder unrecht kann ich nicht beurteilen. Über den Einfluss der Panik beim Verunglückten, der Freundin und des Guide können wir erst recht nur spekulieren. Das überlasse ich lieber den zahlreichen Facebook Gruppen, bei denen ich nur stiller Mitleser bin

Wieso Blei abwerfen? Dann hätte der Guide den Verunglückten doch gleich den Versuch unternehmen können, das Durchschießen nur etws zu verlangsamen? Die Wechselatmung lassen wir in Stresssituationen auch besser bleiben und nutzen unseren Zweitregler. Aber schön, wenn man es gelernt hat.

gruß ramklov
28.11.2017 16:47
Klar, aufgrund der Artikel kann man natürlich nur spekulieren. Jedoch denke ich so eine Handvoll Anhaltspunkte gibt es natürlich schon und aus denen kann man schon ein paar Rückschlüsse ziehen. Zumindest nach meiner bescheidenen Meinung.
@Leaffisch: "Das Opfer schießt nach oben, der TL reagiert und verhindert zunächst schlimmeres." Frage: Was für "schlimmeres" verhindert er denn?? Doch bestenfalles, das jemand den obligatorischen und ach so wichtigen Sicherheitsstop möglicherweise nicht einhält.
Wenn es als erwähnenswert gilt, dass der Taucher einen erhöhten Atemluftbedarf hat und wir weiterhin wissen, dass er erstens eine 10er Pulle zur Verfügung hatte und zweitens ganz sicher "unbelastet" ins Wasser gestiegen ist. Dann könen wir als sicher annehmen, das er absolut im Rahmen der Nullzeit unterwegs war. Hieraus darf geschlossen werden, dass der Aufstieg keinesfalles zu einer wirklich ernsten gesundheitlichen Gefährdung hätte führen können. Zumindest nichts, was ich an der Oberfläche nicht wieder in den Griff bekomme. Wenn ich mich also ohne wirkliche Not (Abwendung eines erheblich größeren Schadens)dazu berufen fühle hier so massiv einzugreifen, dann sollte ich mir auch sicher sein, mit den Folgen umgehen zu können. Das war hier eindeutig nicht der Fall.
@ramklov, siehst Du nicht einen gewaltigen Unterschied, ob jemand bewußt einen professionellen Tauchbegleiter gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr mit seiner Begleitung beauftragt, oder ob jemand einfach einen Buddy sucht? Wenn mich jemand fragt ob ich mit ihm tauche (ggf. als ortskundiger Guide diene), dann kläre ich in einem kurzen Gespräch, was wir machen können und was nicht. In der Regel stelle ich noch ein paar "doofe Fragen" und danch entscheiden wir gemeinsam ob wir als Solokompetentes Team ins Wasser gehen oder besser nicht. Hier käme ich nie auf die Idee mich um mehr zu kümmern, genau wie Du schreibst (unabhängig davon ob das Richter im Ernstfall auch so sehen würden). Gehe ich aber wissentlich mit Anfängern / unerfahrenen Tauchern in den Teich, dann akzeptier ich an dieser Stelle ja schon freiwillig ein mehr an Verantwortung, obwohl ich da kein Geld für bekomme. Soll heißen, entweder ich lehne ab, wenn das ein oder andere aus meiner Sicht gar nicht passt, oder wir sprechen drüber und gucken wie wir damit umgehen. In diesen Fällen frage ich zumindest mal nach so etwas wie "wieviel Blei hast Du dabei?" und wenn mir das "komisch" vorkommt, klopf ich mal ab, ob das fundiert ist (gibt ja so Leute die ein ähnliches Verhalten unter Wasser haben wie ein Kugelfisch) oder ob sie sich das nur mal so um den Wanst gebunde haben. Weiterhin achte ich in einem solchen Szenario auch darauf, wie das denn aktuell mit dem Luftverbrauch so aussieht und werde nicht in eine wie hier beschriebene Situation kommen, dass die Buddys mehr oder weniger plötzlich feststellen, das es aber jetzt allerhöchste Zeit für´s Auftauchen wird. Gleiches gilt für den viel zu dünnen Anzug, klar, wer meint er müsse damit in den Teich und schon drei mal sieben ist, bitte...
Aber ich weiß doch vorab ganz genau was passieren wird und als verantwortlicher Gruppenführer richte ich mich dann auch darauf ein. Und wenn ich all diese Faktoren zusammen nehme und eben auf des Thema "Bezahlter Guide", in der Schlussfolgerung und dem Auftreten nach aussen also "Profi" abziele, dann hätte aus meiner Sicht dieser Tauchgang so nie stattfinden dürfen. Und auch der beschriebene Umgang mit dem was dann eben passiert ist, zeugt in meinen Augen von absolut mengelhafter Kompetenz und dafür muss ich dann halt auch gerade stehen, als "Profi" sicher anders, als wenn ich das eben "nur" als Hobby mache.
Vercingétorixold school
28.11.2017 16:52
Oh man, soviel Sachverhaltsquetsche auf einen Haufen. Ohne Teilnahme an der mündlichen Verhandlung und Einsicht in die Ermittlungsakte wissen wir nix sicher.
Horace PinkerKlassenbester
28.11.2017 18:10
Naja, sicher wissen wir: Einige Fehler sind schon vor dem Tauchgang passiert. Das hätte der eine besser wissen/machen müssen ("Profi"), der andere besser wissen/machen sollen (immerhin AOWD).
Ganz unabhängig davon, was unten passiert ist (darüber will ich auch nicht spekulieren)... für die Fehler oben muss der Guide meiner Meinung nach haftbar gemacht werden. Wenn man schon gesagt bekommt, daß einer pumpt wie 'ne Lok und noch nie im See war - dann geh ich nicht mit dem mit 'ner 10er auf'm Buckel auf 30m runter. Ich drück ja bei Tiefen auch mal ein Auge zu, aber so etwas ist nun mal fahrlässig. Da gibt es für mich keine Diskussion.
29.11.2017 00:32
NilsNase: „...könen wir als sicher annehmen, das er absolut im Rahmen der Nullzeit unterwegs war. Hieraus darf geschlossen werden, dass der Aufstieg keinesfalles zu einer wirklich ernsten gesundheitlichen Gefährdung hätte führen können.“
Sorry, das ist absoluter Käse. Bitte lies ein gutes Tauchlehrbuch mit Verstand, bevor du jemals wieder unter Wasser gehst!
29.11.2017 08:45

Ich finde es verdammt schwer eine fundierte Äußerung zu dem Urteil abzugeben. Wir waren nicht dabei, noch haben wir wirkliche alle Fakten dazu.

Für mich ist aber die Aussage „man lässt keinen unten“ absoluter Bullshit.

Zum einen sollte ein Taucher mit Brevertierung selbst sich Gedanken machen ob er dem TG gewachsen ist, sein Blei passt und seine Ausrüstung für den TG angemessen ist.

Ich war erst am Wochenende am See wo Leute mit Nassanzug unterwegs waren wo mir bei Gedanken schon kalt wird, jeder empfindet es anders, jeder braucht andere Mengen Blei etc.

Natürlich hätte ein „gut ausgebildeter Guide“ Bleicheck etc machen können/sollen…aber hier ist gelebte Praxis nun mal eine komplett andere. Ich kann mich nicht entsinnen mit einem fremden Buddy sowas mal gemacht zu haben geschweige denn hat ein Guide mit mir so etwas getan.

Statt alles dem Guide zuzuschieben, geht mal in euch und denkt mal an eure geguideten TG – hat ein Guide euch gesagt er nimmt euch nicht mit weil ihm XY nicht gefällt? Natürlich macht man bei fremden Buddys einen strengeren Buddycheck und achtet vielleicht mehr auf jemanden den man nicht einschätzen kann, aber dennoch rede ich keinem in seine Ausrüstung rein, es sei denn ich sehe wirklich gravierende Mängel.

Man lässt keinen unten…da hat wohl jemand zu viele Kriegsfilme gesehen. Natürlich muss man aufeinander acht geben, aber nur solange man sich selbst nicht in Gefahr begibt. Wir können hier alle ganz easy sagen „warum hat der Guide nicht das Blei abgeworfen, warum hat er nicht sein Jacket aufgeblasen etc“. Aber wenn man in der Praxis in eine panische, lebensbedrohliche Situation Gerät – kann jeder noch so geschulte Mensch abseits der Regeln reagieren. Ich würde auch alles versuchen um meinen Buddy mit hoch zu holen, aber wenn es nicht möglich ist, sollen beide unten sterben?

Auch wenn meine Aussage vielleicht jetzt Missverstanden wird, ich möchte den Guide nicht decken oder ihn frei von Schuld sprechen… Nur wie oft haben wir hier alle schon Divemaster auf den Grund aufschlagen gesehen oder sonstige Fehler beobachtet? Mit 60TG kann ich Divemaster bei Padi werden und guiden – bin ich dann ein „gut ausgebildeter Taucher und Guide“? Tragisch ist es… es tut mir auch für alle Beteiligten leid und ja es sind Fehler passiert . Wahrscheinlich schon bei der Ausbildung des Toten, denn dieser hätte nach einer sauberen Ausbildung sich vorher Gedanken darüber gemacht ob seine Ausrüstung für den See angemessen ist.

Mittlerweile ist es aber eigenes Denken in Deutschland nicht mehr gefordert, man kann ja für alles jemand anderen verantworten ohne dabei sich selbst mit Schuld zu beladen.

So nun zerfleischt mich baeh

29.11.2017 09:56
Ich denke, statt mit weniger Hintergrundinformationen vermeintlich bessere Plädoyers für Staatsanwalt oder Verteidigung abzugeben, sollten wir darüber neu nachdenken, was das Urteil für unser konkretes Verständnis von - und ich wiederhole mich - Gefahrengemeinschaft und Garantenstellung beim Tauchen bedeutet. Nicht das, was wir meinen wollen, sondern, das wie die Justiz diese auslegt! Dazu wäre das Lesen der originalen Urteilsbegründung hilfreich. Wo finde ich diese?
29.11.2017 10:01
@kwolf, na dann empfehle mir doch mal ein gutes Buch, ohne das zu lesen (mit Verstand) ich besser nie wieder tauchen werde. Oder aber kläre mich mal auch ansonsten weiter auf, allerdings unter Berücksichtigung meiner gesamten Aussage, also auch dem folgenden Teil, "...wirklich ernsten gesundheitlichen Gefährdung hätte führen können. Zumindest nichts, was ich an der Oberfläche nicht wieder in den Griff bekomme." Damit schließe ich ja gerade nicht aus, das es zu gesundheitlichen Problemem kommen kann. Was ich sehr wohl aufgrund der maximal anzunehmenden Tauchzeit und der bekannten maximalen Tiefe ausschließe, ist eine derart schwere DCS, das selbige zu irreversiblen Schäden respektive gar zum Tod führt. Wenn ich dann davon ausgehe und das ist der ansonsten dünnen Faktenlage ja zu entnehmen, dass der Taucher mit der Situation überfordert ist, einen unkontrollierten Aufstieg hinlegt und der angegebene Grund in einer Luftknappheit liegt, dann muss ich mir die Optionen überlegen. Die sind nun einmal, "ab nach oben" mit allen erdenklichen Konsequenzen, aber der Möglichkeit eine Rettungskette einzuleiten und mögliche gesundheitliche Folgen gut in den Griff zu bekommen. Zum anderen, wir bleiben unten, lösen unser Problem und steigen unter Einhaltung aller Empfehlungen geordnet auf, bzw. versuchen dies. Als wie groß schätzt Du denn die realistische Möglichkeit ein, diesen zweiten Versuch mit einem Taucher, der in Panik ist und gerade ganz was anderes auf der Agenda hat, erfolgreich hin zu bekommen? Ich zumindest schätze diese Chance als überschaubar groß ein und mit Blick auf die damit einhergehede Eigengefährdung auch als nicht sonderlich erstrebenswert an. So und nicht anders ist meine Aussage zu verstehen und nun bin ich in der Tat auf das Lehrbuch gespannt, dass hier eine eindeutig andere Aussage trifft. Ok, Du könntest jetzt natürlich mit weiteren gesundheitlichen Gefahren kommen, zB. Barotrauma der Lunge, für den Fall der "Guteste" versucht in seiner aufkommenden Panik mit angehaltener Luft aufzutauchen. Ok, wir wissen aber, er ist ja schon von 30 auf 10 Meter gekommen. Sollte er das mit angehaltener Luft geschafft haben, ist das Thema ohnehin schon erledigt, auch hier wäre also ein "unten bleiben" wenig hilfreich.
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