Hier können alle Fragen zum Thema Tauchausbildung ausgiebig diskutiert werden. Verbandsübergreifend kann hier nach allem gefragt werden was zum Bereich Aus- und Fortbildung gehört - moderiert von erfahrenen Tauchern.
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wschrPADI Rescue

Darf man mit dem VDST Grundtauchschein in der Badewanne tauchen?

Kein Junk - diese etwas provokante Frage führt zu einem Sachverhalt den ich im weiteren erläutere.

Also: Darf ich zuhause auf eigenen Verantwortung in meiner Badewanne oder in einem Pool im Garten tauchen nachdem ich die notwenigen Grundfertigkeiten des Tauchens im Rahmen eines VDST Grundtauchscheins erworben habe? Handle ich Falle eines Unfalls grob fahrlässig? Ja ich weis never dive alone: Mein Partner ist Rescue Diver und passt auf mich auf

Falls Ihr das in Ordnung findet. Darf ich dann auch zusammen mit meinem Parter in einem Schwimmbad oder in einer Indoor Dive Anlage mit 4.7 m Wassertiefe tauchen? Den Betreiber der Anlage entbinde ich ausdrücklich von seiner Haftung. Ich denke er handelt auch nicht grob fahrlässig wenn er das zulässt?

Falsl nein. Wieso unterscheidet sich hier der Tauchsport vom Klettersport? Ich darf ja auch in jeder Kletteranlage ohne Nachweis eines Kletterkurses klettern soweit ich mir das zutraue.

Anlass meiner Fragen ist unser gestriges Erlebnis im INDOOR Divers Aufkirchen (siehe Basenbreschreibung) dessen jetziger Betreiber aus meiner Sicht hier zu restriktiv und wenig kundenfreundlich re(a)giert . Ich durfte jedenfalls vor meinen Freiwasserübungen beim OWD noch selbständig im INDOOR tarieren üben.

Danke für Eure Antworten und Meinugen dazu!
Willi






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Nitrox-PanscherPADI Advanced Freediver
SDI Solo-Diver
GUE Cave 1 / Tec 1 / DPV
TDI Gasblender
13.04.2015 16:03
Da es meines Wissens keine gesetzlichen Regelungen zum Tauchen gibt (eine Ausbildung ist in Deutschland nicht zwingend zum Tauchen erforderlich), greift hier das Vertragsrecht.

Wenn der Indoor-Betreiber Dir seine Dienstleistung (also das Tauchen) nicht verkaufen möchte, wird man ihn wahrscheinlich nicht zwingen können (es besteht Vertragsfreiheit).

Kundenfreundlich ist das vielleicht nicht, aber das ist nicht justiziabel.

Gruß,
Frank
13.04.2015 16:22
Du kannst machen, was du willst. Grob fahrlässig ist, wenn man dir entsprechenden Leichtsinn aufgrund deiner Ausbildung nachweisen kann. Da der Grundschein die Tauchtheorie des DTSA* beinhaltet, kann man dir das im Zweifel auch nachweisen!

Die Tauchgruppenempfehlung der VDST besagt, dass der Grundscheininhaber mit einem mindestens Trainer C , der gleichzeitig DTSA*** hat, zusammen im Team auch im Freiwasser tauchen darf. Im Pool unter Aausbildungsbedingungen, darfst du mit jedem Ausbilder, auch Trainer C mit DTSA** tauchen.
EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
13.04.2015 17:08
Und dein Buddy taucht auch in der Badewanne mit dir? Da hätte ich ja Berührungsängste.
13.04.2015 18:03
Ist doch ganz einfach: Beim VDST gibt es absolut kein Solotauchen und die Drei Sterne Regel.
Ergo: Nein, Badewanne mit Gerät ist verboten und beim VDST auch nicht versichert

Indoor ist reine Entscheidung des Betreibers.
MonteMare erlaubt Solo-Testtauchgänge.
Dive4Life verlangt in der Gruppe keine Buddyteams.
Gasometer und Nullzeit erlauben es auf keinen Fall.

Im Divers war ich selber zuletzt vor 2 Jahren und da war Solotauchen nie ein Problem gewesen, war nie mit Buddy dort und habe da von 19-22:00 fast immer ganz alleine getaucht.
13.04.2015 18:05
@kwolf1406
welches Tiefenlimit gilt hier? und gleichermaßen für die Kombination mit VDST TL oder ist es unterschiedlich?

kleine OT Frage: wird der N3/N4 Initiateur dem Trainer C quasi gleichgestellt?
13.04.2015 18:31
12m. Ohne Unterschied.
Deine zweite Frage kann ich nicht beantworten.
13.04.2015 22:49
kleine Ergänzung: Trainer C (Übungsleiter) mit DTSA*** endspricht 14413-1 d.h. ATL. Jetzt müsste man nur klären, ob N3/N4 ebenfalls dieser Norm entspricht.
13.04.2015 22:58
Ah, jetzt sehe ich das Posting von Razorista: Gemäß gemäß Solotauchen hat er Recht, die ***- Regel ist aber für Grundschein nicht relevant, da er keinen Stern hat. Da gilt meine Angabe.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
13.04.2015 23:14
@wschr: Wenn ich es richtig verstanden habe:

Du bist Rescue-Diver (Padi) und deine Frau hat eben einen Grundtauchschein in einem VDST Verein gemacht; du würdest (wolltest) die Aufsicht über deine Frau übernehmen (obwohl keine ausbilderqualifikation) und den Betreiber des Bades von der Haftung freistellen, so weit richtig?

Hm, in diser Konstellation würde dich (respektive deine Frau) ohne Aufsicht eines Ausbilders auch der ein oder andere Verein nicht in seinem Bad alleine tauchen lassen, denke ich.

Die Aufsichtspflicht liegt beim Verein, respektive dessen Vorstand und den Ausbildern, an die die Aufsichtspflicht delegiert wurde (und die delegiert man nicht ohne weiteres an einen rescue Taucher).

Du kannst, rein rechtlich gesehen imho den Betreiber sowieso nicht vollumfänglich von der Haftung freistellen, da seit 2002 (?) die Haftung für Personenschäden nicht mehr eingeschränkt werden kann (das ist auch der Grund, warum TL deines Verbandes -Padi- die Haftungsauschlusserklärung nicht in D verwenden dürfen).

So und nun zum Betreiber eines privaten Bades, in dem es 2008 zu einem Unfall kam, bei dem später auf mangelnde Aufsichtspflicht (Fahrlässigkeit) erkannt wurde (und die Aufsicht hatte ein TL, nicht ein Rescue).

Hm, nicht ganz so einfach, wie du es gerne hättest .... Es ist relativ einfach, von anderen zu erwarten, dass sie Aufsichtspflichten locker sehen. Und müßig.

Wie dem auch sei, der VDST hat mit der Sache nichts zu tun, denn er kann keinem Badbetreiber etwas vorschreiben, genausowenig wie irgendein sonstiger Verband und der Betreiber macht die Regeln (und hat auch dafür einzustehen).

Wir trainieren neben einigen öffentlichen Bädern auch in einem privat geführten Bad (ebenfalls ein Verein). Da würde man schauen, ob jemand da ist, der die Aufsicht übernimmt. Steht kein Ausbilder zur Verfügung, kämt ihr da auch nicht rein. Und dafür hab ich sogar Verständnis.

@Klaus: "Du kannst machen, was du willst. " -> in seinem Pool, wohlgemerkt, nicht in einem öffentlichen oder in einem privatbetriebenen Bad.

"Im Pool unter Ausbildungsbedingungen, darfst du mit jedem Ausbilder, auch Trainer C mit DTSA** tauchen " -> eben, mit Ausbildern (!)
ramklovApnoeTL, TL**
13.04.2015 23:28
@ wschr,

Du "darfst" alles zu hause im privaten Bereich, was Du mit Dir ausmachen kannst und Deine bessere Hälfte erlaubt.

Im Schwimmbad darfst Du schwimmen, also vermutlich nicht mit Gerät tauchen. Im Indoor Tauchcenter darfst Du alles, was deren Hausordnung vorgibt, also vermutlich ohne TL nicht tauchen.

Stichworte für restriktives und wenig kundenfreundliches Verhalten: Hausordnung, Betreiberhaftung aber, Du kannst ja im Falle eines Tauchcenters gegen Gebühr eine Tauchausbildung absolvieren.

gruß ramklov
14.04.2015 06:47
@shuttle, ramklov: so hatte ich es gemeint
14.04.2015 08:54
@kwolf1406
danke zunächst.

nur am Rande: im Schwimmunterricht reicht die schriftliche Erklärung der Eltern über die Schwimmfähigkeit ihres Kindes (auch) nicht aus. Die Aufsicht muss ein eingeschaltetes Mobiltelefon griffbereit haben.
Vercingétorixold school
14.04.2015 11:51
Die Aufsicht im Schwimmunterricht muss die Rettungsfähigkeit nachgewiesen haben. Alles weitere richtet sich in NRW nach dem Schulsporterlass aus 2012.

Wenn du den N4 = Guide de Palanque regulär erworben hast, müsse er als AssTL gelten. Wenn du den so erworben hast wie ich, also vorzeigen der entsprechenden VDST-Karte dann wohl nicht. Wenn doch, bin ich wohl befördert worden...........

Und mal so als im Vereinsregister eingetragenes Vorstandsmitglied aus der Praxis. Die Antwort lautet jaein. Da wir dich nicht kennen, würden wir mit deiner Frau ein Schnuppergauchen veranstalten und dich mit planschen lassen. Zugleich würden wir deiner Frau zum DSTA * verhelfen wollen und bei dir eine Gehirnwäsche betreiben, so das du die nächste DSTA-Stufen machen willst.........
14.04.2015 13:17
@Vercingétorix
"Die Aufsicht im Schwimmunterricht..."
-> schon klar. Meinte hier die Bestätigung der Eltern, die zwar eine gute Info ist aber keine Grundlage für die Beurteilung ist - Die Sache mit dem Telefon ist noch nicht so verbreitet, obwohl vorgeschrieben - wie gesagt nur am Rande...

OT: mit N3 kannst du den Initiateur machen (aber keine N1 oder N2 führen), als N4 kannst du auch den Initiatuer machen (und darüber hinaus N1/N2 führen).
Nun, was wäre dem Initiateur beim VDST ähnlich? Nehme an es wird der Übungsleiter/Trainer C sein... Wird der quasi "anerkannt"? Und warum ist N4 umgekehrt Assi-Tl und *** nur N4(*)? Es geht um Baptême, auch nur am Rande...

Wenn das stimmt könnte man sich mit dem geschickten tauschen der Karten doll hochschmuggeln
14.04.2015 13:25
Der *** ist Taucher und Tauchgruppenleiter, der Trainer C ist Ausbilder: Also zwei getrennte Schienen. Daher gibt es sowohl Trainer C mit ** als auch Trainer C mit ***. Beide sind gleichberechtigt in der Ausbildung, aber nur der mit *** darf Grundscheininhaber im Freiwasser begleiten (aber nicht ausbilden - das darf im Freiwasser erst der TL mindestens T2)
14.04.2015 13:31
... um die Verwirrung komplett zu machen: Der *** ohne Trainerlizenz darf allerdings den Basic Diver des VDST im Freiwasser bis 12m begleiten.
14.04.2015 13:33
... und der Trainer C mit ** darf das nicht.
14.04.2015 13:46
Ja, so ungefähr verhält sich das mit dem Initateur auch. Schwimmbad vs Freiwasser müsste ich erkundigen, glaube es bezieht sich nur auf das Schwimmbad
wschrPADI Rescue
14.04.2015 14:28
Danke für Eure Antworten! Besonders die Antwort von @shuttle hat mich überzeugt. Scheinbar gibt es einen Unterschied ob ich eine Kletteranlage oder ein privates Bad betreibe. Missverständlich ist halt das der VDST Grundtauchschein eigentlich zum selbständigen Tauchen unter schwimmbadähnlichen Bedingungen qualifiziert.

Unser VDST TL der mich kennt hatte im übrigen keine Einwände - das meine Frau, die vor 2 Wochen im gleichen Bad ohne Probleme geübt hatte das noch einmal zusammen mit mir wiederholt. Für viele Anfänger die ihre Freiwassertauchgänge in den Sommer oder in wärmere Tauchgewässer verschieben wollen wäre eine rechlich abgesicherte Zwischenlösung für INDOOR tauchen schon sinnvoll.

Ich glaube der Betreiber wollte halt vor allem sein Schnuppertauchen verkaufen. Das sehen wir aber nach 10 Abenden praktische Unterricht im Schwimmbad und Abschlusstest in der gleichen Tauchanlage nicht ein. Wir hätten ja für wenige Stunden tauchen am Sonntag nchmittag schon 88€ zusammen bezahlt. Ein ergänzender kurzer bazahlter Checkdive und die sonst übliche Aufsicht hätte aus meiner Sicht ausgereicht.

Das Problem für uns hat sich nach unserem Ägyptenurlaub erledigt wenn meine Frau die 5 noch notwendigen Freiwassertauchgänge absolviert hat. Der Echinger Weiher ist auch sehr schön für Anfänger.

@Razorista Wenn Du alleine ohne Beobachtung im Becken warst hat der Betreiber seine Aufsichtspflicht auch verletzt. Als ich damals für meinen OWD Solo im Divers geübt habe, habe ich meine Frau gebeten durch das Fenster extra auf mich zu achten. Im übrigen hatte ich aber damals schon den SSI Scuba Diver. IMHO ist das persönliche Verantwortungsbewustsein wichtiger als die Regelung / Empfehlung irgend einer Tauchorganisation.

... und als Betreiber muss man halt mit seinen Kunden vernünftig reden und ihnen etwas entgegen kommen, wenn man künftig keine Kunden mehr verlieren möchte...
14.04.2015 15:40
wschr, deine Verärgerung kann ich vor dem geschilderten Hintergrund schon verstehen.

"Unser VDST TL der mich kennt..."
das ist ein Unterschied, "er" kennt dich und (wahrscheinlich) auch deine Frau.

Ärger dich nicht.
Schönen Urlaub!
ag2908PADI Staff Instr.
14.04.2015 18:06
"... und als Betreiber muss man halt mit seinen Kunden vernünftig reden und ihnen etwas entgegen kommen, wenn man künftig keine Kunden mehr verlieren möchte..."

Als Betreiber hat man die Verantwortung das Tauchen so sicher zu gestalten wie möglich
Auch wenn mal der eine oder andere Kunde nicht mehr kommt

Sie haben vom TU 2008 und anderen Vorkommnissen gelernt
http://www.taucher.net/unfall/Tauchunfall_im_Divers__Indoor-Tauchcenter_Aufkirchen_tu472.html

Grüsse aus Dahab

14.04.2015 18:29
@wschr
Der Betreiber hat aber eben gar keine `Aufsichtspflicht` zum verletzen und der schwerste Unfall, den die da vor Jahren hatten, passierte unter Aufsicht (soviel ich weis).

Mir konnte er nur eben nichts verkaufen, als ne teure Tageskarte, bei 6 Stunden Anreise hat der wohl kaum erwartet, das ich da nen Teichmeister mache.
Dir könnte er nen OWD verkaufen
toto1502VDST TL 1,Nitrox* TL, Gasblender Ausbilder , Padi ATL, Nitrox**
14.04.2015 19:32
Privat darfst Du machen was Du willst, ein Betreiber hat da weit aus mehr Vorschriften.
Wenn Du einen TL mit nimmst, kannst Du auch im Indoor bereich ohne Tauchschein tauchen.
wschrPADI Rescue
14.04.2015 20:56
@ag2908 Wenn ich mich in meinem Beruf nur stur stellen und Dienst nach Vorschrift machen würde, hätte ich bald nicht mehr viel zu tun. Ich muss den ganzen Tag auch freundlich bleiben, viel erklären und auf meine Kunden eingehen. Manchmal sind auch kreative Kompromisslösungen gefragt. Das gleiche erwarte ich von jedem Servicedienstleister.
ag2908PADI Staff Instr.
14.04.2015 22:45
@wschr
Hier geht es um Sicherheit und um das Verhindern von Unfällen

Nur um Kunden zufriedenzustellen werde ich als TL auch keine Abstriche in der Ausbildungsqualität machen. Das Indoor Divecenter handelt hier genau richtig.
Der Kunde der so was will ist wohl weg

Solche Leute braucht niemand
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