Keine DAN Deckung bei nachträglicher BOV Einbau ohne CE
Geändert von deepstarsix,15.02.2017 20:48
Hallo, ich habe neulich das Thema gestartet, ob der Einbau eines BOVs den Verfall der CE zur Folge hat. Dies ist in der Tat so. Die darauffolgende Diskussion war sehr interessant, ging aber v.a. darum wie man ein BOV in der Praxis optimal verwendet.
Da ich heute von meiner Tauchversicherung DAN eine Antwort erhalten habe, habe ich gedacht es wäre passend ein neues Thread zu starten bei dem es um die Versicherung an sich geht.
Ich habe DAN angefragt, ob meine Versicherung noch gewährleistet ist wenn ich ein Golem Shrimp an meinem neuen JJ CCR (Divecan CE Version) einbauen lasse. Hier die Originalantwort von DAN:
DAN Europe in itself is an organization, while the insurance company is IDA (International Diving Assurance).
The insurers confirm that the insurance policies are valid on condition that the equipment is CE certified. They understand your position, however adding a BOV which invalidates the CE certification would also invalidate the insurance coverage. On the other hand, there are no problems with regard to usage of CE certified rebreathers where a CE-certified BOV is already included, that is an original component and not an alteration.
Kurz auf Deutsch zusammengefasst: die Versicherungsdeckung entfällt, wenn man ein BOV ohne CE nachträglich einbaut! Probleme gibt es keine, wenn man ein Kreislaufgerät mit CE BOV verwendet, also wohl AP Valves, Divesoft Liberty oder Poseidon (diese fallen mir gerade ein, ev. gibt es weitere Geräte).
Nun denke ich mal, dass viele Kreislauftaucher ein CE Gerät haben und nachträglich ein nicht CE BOV eingebaut haben. Mir ist schon klar, dass es im Fall der Falle rechtlich darum gehen würde, ob der BOV einen kausalen Einfluss auf den Unfall hatte, aber die Antwort von DAN hat mich erstaunt und beunruhigt. Ich habe nun bei Aqua Med direkt angefragt, wie sie das sehen.
Falls jemand das auch mal abgeklärt hat, würde mich das sehr interessieren.
Danke und Grüsse