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mola Klar......

Archivierung von Schülerunterlagen??

Hallo zusammen.

Frage an die aktiven TL hier:

Wie lange lagert Ihr Schülerunterlagen, Trainingrecords, etc. ein??

Mir sind da ein paar Fristen wage in Erinnerung, habe bei einem schnellen Durchschauen des IM nix gefunden....

Wie handhabt Ihr das mit Schülern, die den Kurs nicht beenden, bewahrt Ihr diese Unterlagen auf???

 

Danke Euch

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HelmutDPADI MSDT / SSI AOWI
06.10.2016 12:39Geändert von HelmutD,
06.10.2016 12:45

Hallo,

bei PADI sind es mindestens 7 Jahre (IM 2016, Seite 44, Punkt 6) und bei SSI mindestens 5 Jahre (IM 2016 vom 15.09, Seite 54, Punkt VIII).

Für die beiden Verbände haben natürlich die länderspezifischen Gesetze vorrang!

Was würde ich machen wenn der Schüler den Kurs nicht beendet, ich denke 1 Jahr noch Aufbewahren, in diesen Zeitraum könnte er den Kurs noch fortsetzen, wenn auch eventuell was wiederholt werden muss!

Grüße
Helmut

shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
06.10.2016 12:58

Einscannen, abspeichern und zwar alles. Mein verwendetes Speichermedium wird vermutlich mich überleben und ich lösche auch nichts nach X Jahren, warum auch. Speicherplatz kostet doch fast nichts mehr heutzutage.

06.10.2016 15:24
Shuttle, ein möglicher Grund fürs Löschen nach x Jahren wären die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, welches natürlich auch den Fristen etwaiger Verbände vorgeht. Danach wäre zu löschen, wenn Du kein berechtigtes Interesse an der Speicherung mehr hast. Das sollte der Fall sein, wenn alle denkbaren deliktischen und vertraglichen Ansprüche gegen dich verjährt wären. Allerdings ist das datenschutzrechtliche Strafregime noch (!) so lax, dass in der Praxis wohl kaum ein Bußgeldrisiko drohen dürfte. Kann man also so machen, ob ich das jetzt unbedingt an die große Glocke hängen würde, weiss ich nicht. Gruß, Donkey
06.10.2016 15:26
Sorry fuer das Kauderwelsch! Liegt wohl an der Eingabe uebers Handy
06.10.2016 15:37

Betrifft Datenschutz auch ein privates Speichermedium ohne öffentlichen Zugriff? Ich sehe das so, wie meinen Leitzordner.

shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
06.10.2016 17:01

Hi Donkey,

jeder Proband unterschreibt mir, welche Leistungen er erhalten hat (das Curicculum), ich unterschreibe, dass er alle Anforderungen erfüllt hat. Personenbezogene Daten von ihm sind lediglich Name und Geburtsdatum. Er unterschreibt mir, dass ich dies einscanne und speichere und zwar so lange, bis ER dem widerspricht. Die Daten (die Platte auf der ich das speichere) sind passwortgeschützt und ausschließlich von mir lesbar (den Leitzordner von Klaus kann jeder im seinem Haushalt durchblättern, meine Daten nicht -> also Klaus sofort festnehmen und steinigen lassen). Insofern sehe ich für mich keine rechtlichen Probleme, die Speicherung ist zum Vorteil des Probanden und zu meinem,  und zwar solange er taucht. Auch die Verbände speichern (zum Glück) die Daten der Probanden, sonst könnte man nach 15 Jahren (wahllos gegriffen) keine Ersatzbrevets ausstellen. Und sollte der Verband mal die Daten nicht haben, kann der Proband auf mich zurückgreifen. Und da ich nicht die Körbchengröße meiner weiblichen Probanden oder das Übergewicht mancher männlicher Probanden auf die Bögen schreibe .... wo siehst du nochmals das Problem ? (vergleiche auch § 35 BDSG)

M.-Not-ActiveISO 24802-2
06.10.2016 20:13

Solange ihr die Unterschrift habt das ihr speichern dürft (DV oder EDV), könnt ihr solange speichern bis die Person widerruft. Sollte der Elektronische Speicher Mobil sein (z.B. Laptop) und wird z.B. ausser Haus eingesetzt sollten die Daten verschlüsselt sein.

Das BDSG ist was mobile Geräte betrifft sehr ungenau, bei uns in der Firma bin ich zum Datenschutzbeauftragten bestellt und personebezogenen Daten werden nicht auf ein mobiles Gerät gespeichert.

06.10.2016 20:39
Die Frage, wie die Informationen gesichert sind, ist für die Frage der Zulässigkeit der Datenspeicherung ja zunächst unerheblich. Die Anlage zu Paragraf 9 BDSG bezieht sich ja nur auf rechtmäßige Date. Ich weiss nicht, was ihr in euren Schüleakten habt, ich habe da einige pbDaten teilweise ja sogar besonders geschützte Daten, wenn ich an die TTU denke. Wenn da eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung vorliegt, kann das in Ordnung sein. Die Schulen, die ich kenne bzw. deren Einwilligungen dürfen hier aber nicht ausreichen. Ich teile deine Rechtsauffassung und die Begründung (unkritische Daten, gut gesichert etc.) an der Stelle nicht, aber wie gesagt, sehe ich kein nennenswertes praktisches Risiko.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
06.10.2016 23:21Geändert von shuttle,
06.10.2016 23:21

Ich weiss nicht, was ihr in euren Schülerakten habt,

nichts, ich habe keine Akten, wie oben erwähnt nur die Gegenseitige Bestätigung des Curriculums. Alles andere bekommt der Schüler nach Abschluss des Kurses ausgehändigt, auch und insbesondere die TTU. Nachdem der Kurs abgeschlossen ist, brauch ich die nicht mehr, sondern es reicht (mir und jedem auf der Welt) aus, dass in der Übersicht steht, dass sie vorlag. Was soll ich auch damit? Die Erfassung des Namens, Geburtstages und die gegenseitige Bestätigung "folgende Leistungen erbracht / erhalten / Anforderungen erfüllt / Brevetiert" reicht für die längerfristige Dokumentation völlig aus, die, wie zuvor schon erwähnt, in gegenseitigem Interesse ist.  Aus welchem Grunde sollte ich nach wieviel Jahren löschen, dass Max Maier, geboren am TT.MM.JJ am TT.MM.JJ einen Nitrox-Kurs bestanden hat und brevetiert bekam?

Kann ich denn verlangen, dass er nach XX Jahren das Brevet zerschneidet, denn da steht ja mein Name und meine Nummer drauf? Und die Kopien die er von mir hat, vernichtet? Nein? Kann ich mir auch nicht vorstellen, warum soll ich dann ein PDF-File löschen, auf dem nichts anderes steht?

Jetzt hört auf mit dem Blödsinn. Beim Datenschutz geht es um ernsthafte Aspekte, nicht um Bagatellinfos, die niemandem zum Nachteil gereichen können (eher zum Vorteil).

mola Klar......
07.10.2016 05:43

Guten Morgen und vielen Dank für Eure Antworten.

Da bin ich mit meiner Papparchivbox auf der richtigen Seite, vor 2009 fliegt in den Aktenvernichter, die neueren Brevetierten habe ich eh schon abgespeichert.

Hier macht es sicher Sinn, dies auf der Kursanmeldung(oder Trainingsrecord/Curriculum siehe Shuttle) zu vermerken und mit gegenseitiger Unterschrift zu bestätigen.

Die nicht Abgeschlossenen (7 von 425 in knapp 20 Jahren) will ich aus Prinzip eigentlich löschen/vernichten. Wer nach 2 Jahren mal wieder vorbei schaut, um die Theorieprüfung nun mal zu absolvieren oder ein offenkundiges Maskenproblem mit Fernbleiben löst, hat eigentlich keine weitere Aufmerksamkeit und Arbeit verdient.......

Nochmals Danke und einen guten Start in das Wochenendesm1

07.10.2016 06:40
Wieso zerhaut es mir hier eigentlich immer jeden Text bis zur Unlesbarkeit?
mola Klar......
07.10.2016 08:53
Du stotterst, das ist nicht schlimm...😀😀
07.10.2016 09:35
Stottern beim Schreiben? Ich glaube ich muss zum Neurologen...
Antwort