Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Markus ETL TDI/SDI

Freiberuflicher Tauchlehrer?

Hallo zusammen,

ein Problem, daß sicher einige andere auch haben (oder zumindest haben sollten):

Als TL will man natürlich auch ausbilden. Wenn man das alleine durchführt, sollte man das ja wohl irgendwo anmelden (Finanzamt). Da ist jetzt die Frage, ob man die Sache als Gewerbe anmeldet oder Freiberuflich arbeitet oder nichts macht.

In meinem Fall ist es so, daß ich es wie so viele nicht schaffen werde, Gewinn zu erwirtschaften, da ich es als Hobby ansehe und die max. Kursstärke zwei Schüler beträgt. Im Jahr kommen keine 10 Schüler zusammen (mehr will ich auch nicht, da ich ja auch einen Job habe und es noch ein Leben außerhalb der Taucherei gibt). Natürlich habe ich auch Einnahmen (Kurse). Diese decken aber nicht die Ausgaben sondern reduzieren meine eigenen Kosten ein wenig.

Ausrüstung verkaufe ich nicht, wenn man von Gebrauchtteilen absieht, die ich ab und an mal abgebe. Ist aber nichts wildes, höchstens mal `ne Flasche, die ich nicht mehr benötige oder ein paar überzählige Flossen. Bewegt sich bei unter 200€ im Jahr.

Bei einer Gewerbeanmeldung würde mir das FA sicher recht schnell Liebhaberei unterstellen (womit es ja recht hätte). Außerdem kämen weitere Kosten auf mich zu, die ich gerne vermeiden möchte (wer nicht)

Was ist also zu tun, um die Sache rchtlich auf sichere Füße zu stellen?

Schönen Gruß
Markus

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Kölle AlaafPADI - DM,SSI-MD ...
12.08.2008 23:46
In der Steuererklärung angeben, wenn Du nichts verdienst bzw. nichts übrig bleibt. Das FA wird Dir dann schon mitteilen, ob es das als Liebhaberei ansieht oder anerkennt. Danach sind dann ja die Fronten geklärt ...wenn Du in den Folgejahren unter den Grenzen des Vorjahres bleibst, dann ist damit alles klar. Eine Gewerbeanmeldung bringt zusätzliche Kosten und evtl. auch Probleme mit Deinem "normalen" Arbeitgeber, wenn Du plötzlich ein eigenes Gewerbe anmeldest.
12.08.2008 23:52
Hallo Markus,

der Vorteil eines Freiberuflers liegt darin, dass er keine Gewerbesteuer zahlt. Er muss aber einige Kriterien erfüllen, um beim Finanzamt anerkannt zu werden. Da wird schon genauer hingeschaut.

Die Gewerbesteuer wird erst ab Überschreitung eines Freibetrages fällig, die Du nach Deinen Ausführungen nie erreichen wirst. Aus dem Bauch würde ich sagen, melde ein Gewerbe an, hast den geringsten Aufwand (solange Dein Arbeitgeber mitmacht).

Persönlich würde ich diese Frage nicht ins Forum stellen, sondern einen Steuerberater aufsuchen. Bei der „zuverlässigen“ mittel- bis langfristigen Planungssicherheit, die der Staat uns heute garantiert, kann heute etwas nicht mehr gültig sein, was gestern noch felsenfest zugesichert wurde.

Gruß Arthur
Markus ETL TDI/SDI
13.08.2008 00:10
Hallo,

danke Euch erstmal.
Mein Arbeitgeber ist das geringste Problem, da er mitmachen würde. Beeinflusst die Arbeit ja nicht, da es am Wochenende stattfindet.

Gewerbe tönt für mich erstmal eher negativ. Ich bin mir nicht sicher, ob es dann auch gleich eine Zwangsmitgliedschaft in der IHK gibt. Erhöhte Müllgebühren wären wohl nicht fällig, da ich keinen Handel treibe. Ich bin im Steuerrecht aber zusehr Laie.

Ich will auch den Schreibkram auf das minimal Mögliche reduzieren.

Sind die FA in solchen Fällen nicht auch dazu da, Kunden zu beraten? Evtl. werde ich einfach dort mal vorstellig.

Schönen Gruß
Markus
constantin_wISE BoE, IANTD Cave
13.08.2008 02:48
Naja,
ich bin dummerweise nicht in Reichweite meiner Gesetzbücher. Wenn ich das aber richtig überblicke liegt Arthur richtig. Generell sitzt Du im Freibetrag, da daß ganze mit Sicherheit als Liebhaberei angesehen wird. Ich bin mir nicht sicher, aber ggf. kannst Du als Hilfsmittel die Lehrmittel und das Equipment absetzen und kommst auf +-0 raus. Da kann die Gewinnbesteuerung dann egal sein.
Geh am besten mal bei der IHK vorbei. Die haben oft ne kostenlose Beratung für solche Fälle.

Viele Grüße
Constantin
13.08.2008 05:35
Soweit ich weis, trifft der Begriff "freiberuflch" nur fuer Katalogberufe, wie Steuerberater, Anwalt usw zu, ich bin mir fast sicher, dass der Tauchlehrer nicht darunter faellt. Du kannst aber ein sogenannter "Kleingewerbetreibender" oder so aehnlich werden, sprich unter 17.000? Euro Umsatz pro Jahr. Aber du hast recht. Das Finanzamt ist per Definition "Dienstleister" und sollte dich darin beraten, ob das allerdings in der Praxis zutrifft? Ansonsten setz dich mit den oertlichen Tauchbasen in Verbindung, dass du Ausbildung machst, starte ienen der vielen Onlineshops und verbring deine Tauchurlaube ausbildenderweise, dann erhoeht sich dein Umsatz.
13.08.2008 07:09
Hallo Markus,

bei mir war es erst mal so, dass ich mich beim Finanzamt erkundigt habe und da wurde mir mitgeteilt, dass es 2 Möglichkeiten gibt.

1. Du kannst ein sogenanntes Kleingewerbe anmelden, spez. in Deinem Fall eine sog. lehrende Tätigkeit. Dies ist denk ich die günstigste Variante in Deinem Fall, allerdings kannst Du dann bei Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer geltend machen. Denn in dem Fall bist du laut §19 Umsatzsteuerbefreit. Dein Steuerberater berücksichtigt Deine lehrende Tätigkeit in Deiner Einkommensteuererklärung. Aber Vorsicht, solltest Du irgendwann einmal mehr verdienen solltest Du ein Gewerbe anmelden. Diese Variante hatte ich auch das 1. Jahr gewählt, allerdings wollte dann das Finanzamt die Umstellung auf ein Gewerbe weil ich zuviel verdient habe.

2. Gewerbe bei der Stadt bzw. Gemeinde anmelden, dann kannst Du Rechungen mit Umsatzsteuer stellen und die Mehrwertsteuer absetzen usw. Allerdings sollte man dann auch ein gewisses Einkommen erzielen.

LG

Peter
13.08.2008 09:02
So, nun möchte ich etwas Struktur in die „Teilwahrheiten“ meiner Vorposter bringen.

Einkommensteuer

Der Einkommensteuer unterliegt die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit. Dabei kommt es auf den Totalgewinn über die gesamte unternehmerische Tätigkeitsdauer an. Das bedeutet, dass ein (auch mehrjähriger) Verlust nicht zur Liebhaberei führt, wenn sich danach Jahre mit kompensierenden Gewinnen anschließen.

Die Frage nach der Einkünftequalifizierung (gewerblich / selbständig) ist dabei erstmal zweitrangig. Mach also dafür mal eine Gewinnschätzung, z.B. so:

Einnahmen 10 Schüler á 250 € 2.500,00 €
Ausgaben
Ausrüstungsmiete 500,00 €
Hallenmiete 500,00 €
Fahrkosten 300,00 €
Sonstiges 300,00 €
Gewinn 900,00 €

Dieser ist einkommensteuerpflichtig und mit Deinem individuellen Steuersatz (zwischen 0% und 45%) zu besteuern.

Natürlich musst Du diese Kalkulation an Deine Rahmenbedingungen anpassen.

Ergibt sich dort nachhaltig ein ewig anhaltender Verlust, oder liegen die Gewinne unter 410 €, sind sie steuerlich irrelevant.

Gewerbesteuer

Mach Dir hier keinen Kopp. Zu der selbständigen Tätigkeit (umgangsprachlich Freiberufler) gehört die unterrichtende Tätigkeit mit dazu. Gewerbesteuer zahlen nur die Gewerbebetriebe.

Aber selbst wenn: Du hast eine Freibetrag von 24.500 €. Diesen Gewinn kannst Du machen, ohne dass Gewerbesteuer entsteht. Darüber hinaus wird die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer zu einem gewissen Satz angerechnet, sodass die Gewerbesteuer (zumindest bei Einzelunternehmen) ihren Schrecken verloren hat.

Umsatzsteuer

Hier kommt es nicht auf die Gewinnerzielung, sondern nur auf die Einnahmeerzielung an. Sobald Du Einnahmen im Rahmen einer selbständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit erzielst, sind diese umsatzsteuerpflichtig.

Allerdings gibt es für die Umsatzsteuer die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn Dein Umsatz im letzten Jahr nicht über 17.500 € und im aktuellen Jahr nicht über 50.000 € kommt.

Bei der von Dir genannten Größenordnung solltest Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Was ist zu tun:

1. Zeige die Aufnahme der Tätigkeit einfach formlos bei Deinem Finanzamt an!
2.Die schicken Dir dann einen sogenannten „Eröffnungsfragebogen“. Hierin musst Du dann Angaben machen zur geschätzen Umsatz- und Gewinnerwartung. Kreuze hierin an, dass Du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst.
3.Kaufe Dir ein einfaches kleines Buchhaltungsprogramm (WISO, Quicken o.ä.). Für die Größenordnung einen Steuerberater zu bemühen steht in keiner Relation.
4.Hebe alle Belege auf, die mit Deiner TL-Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Damit kannst Du dann am Jahresende die Gewinnermittlung (Einnahmen – Ausgaben = Gewinn) vornehmen und bei Deiner Steuererklärung ansetzen. Hebe diese Belege 10 Jahre auf.

Gruß
Hansi
Vercingétorixold school
13.08.2008 10:47
Das mit der Steuerbarkeit von Umsätzen aus unterichtender Tätigkeit würde ich mal überprüfen wollen.

Ansonsten würde ich der Gemeinde die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit als Tauchschule anzeigen. Der Fragebogen vom FA komm automatisch. Ob Gewerbe oder nicht ist eine Frage des Sachverhaltes und der steht ja noch nicht ganz so fest.

Im Ergebnis wäre es ganz gut ab und an mal ein paar Euronen Gewinn zu machen, damit die Verluste nicht weg sind.

Genaues wird dir der StB sagen können. Und es ist meisten besser wenn Laien die Finger von Buchhaltungsprogrammen lassen Wenn du keine steuerbaren Umsätze erzielst, wird das ganze im Rahmen der ESt-Erklärung erledigt.
13.08.2008 11:39
Das Tauchen und Ausbilden von Tauchern ist Dein Hobby. Wie ich finde ein sehr schönes Hobby. Um die ganzen Probleme Gewerbe, Finazamt nicht zu haben, kann man sich auch im VdST organisieren und dort als Tauchlehrer ausbilden. Vielleicht ist das eine Alternative für Dich.

Gut Luft,
Klaus
13.08.2008 12:11
@ Markus E

ich hätte bei meinem obigen Posting vielleicht erwähnen sollen, dass ich von Beruf Steuerberater in eigener Kanzlei bin.

@Vercingetorix
Grundsätzlich hast Du mit Deinem Hinweis zur Steuerpflicht unterrichtender Leistungen recht. Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Steuerfrei sind nur die Leistungen für allgemein bildende oder berufsausbildende Schulen, die staatlich genehmigt sind (§ 4 Nr 21. UStG). Ein freiberuflicher Lehrer muss für eine solche Schule tätig sein. Eine "Tauschschule" gehört da nicht dazu...

Zur Frage der Notwendigkeit der Einbindung eines StB in einen solchen "Minifall" habe ich schon oben was gesagt. In der hier zur Disposition stehenden Größenordnung reicht m.E. (wenn man sich gar nicht auskennt) der Besuch eines VHS-Kurses zum Erstellen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung völlig aus, um ein einigermaßen vernünftiges Ergebnis zu bekommen.

Und die "Consumer-Buchhaltungsprogramme" sind so einfach gestrickt, dass ein einigermaßen kognitiv befähigter Nutzer damit auch umgehen kann. Das sind schließlich nicht solche "Waffen", die auch ein StB für seine Arbeit nutzen muss.

Gruß
Hansi
constantin_wISE BoE, IANTD Cave
13.08.2008 13:27
Hi Hansi,

Du schreibst aber auch selber, dass wenn die Gewinne daucerhaft durch entsprechend abzugsfähige Ausgaben ausgeglichen werden steuerlich irrelevant sind, oder sehe ich das falsch. Das würde ja nur bedeuten, dass man sich brav jährlich duch das eingenommene Geld neues Equipment kauft - was ja generell sicherlich kaum jemandem schwer fällt (Massi "Grade Techtauchen ist der erste Schritt zur Privatinsolvenz" )

Viele Grüsse
13.08.2008 14:13
@constantin_w


an sich gute Idee - "Problem" ist nur, dass Du den "Abzug" vom Finanzamt nur insoweit bekommst, als eine betriebliche Veranlassung vorliegt. Das bedeutet, dass Du Aufwand für Equipment u.ä. nicht voll geltend machen kannst, sondern nur soweit, wie es auf Deine unternehmerische Tätigkeit fällt.

Beispiel (sehr vereinfacht - die Fachleute werden es mir nachsehen): Ein Trocki kostet 1.000 € in der Anschaffung. Der Aufwand ist über die Nutzungsdauer zu verteilen, sagen wir mal 5 Jahre. Macht p.a. 200 €. Du machst 100 TG im Jahr, von denen 20 auf die unternehmerische Tätigkeit entfallen. Somit kannst Du einen Aufwand von 40 € für die "Trocki-Abnutzung" wirksam machen. Prinzip klar?

Gruß
Hansi
13.08.2008 16:37
Ich würde pragmatisch vorgehen. Wenn der (schöngerechnete) Jahresgewinn (also incl. der schönen neuen Ausrüstung und den Fahrtkosten und der Luft) jährlich unter, sagnwamal, 500EUR ist, würd ich mir den Ärger sparen. Denn die meisten vergessen doch irgendwas, machen ein Kreuz an falscher Stelle, geben Erklärungen nicht fristgerecht ab, was auch immer. Das, plus der ganz normale Bürokratiewahnsinn, selbst bei Kleinstunternehmern (bei größeren Firmen lohnt sich ja der dafür Verantwortliche intern plus der Steuerberater extern), ist die paar Euro sonst nicht wert, die man vorm Finanzamt sichern kann. Dann lieber etwas weniger rausbekommen, und angestellt (pauschal besteuert) oder im Verein ausbilden.
Wollnsenerechnung? Dann muss ich aber 19% draufrechnen.
13.08.2008 17:15
Du bist Tauchlehrer , also ist das, was Du machst freiberufliche Lehrtätigkeit.Kurze Meldung beim Finanzamt reicht.
(Bin selbst unterrrichtender Freiberufler,da gibt kein Problem )
Du hast Einnahmen , Du hast Ausgaben , Du führst darüber Buch und am Jahresende ermittelst Du Deinen Gewinn, und/oder Deinen Verlust und meldest das im Rahmen Deiner Steuererklärung Deinem Finanzamt.
Das Du keine Gewinne machst ist dem Finanzamt egal,solange Du nicht Deine Ausgaben geltend machst.
13.08.2008 17:33
Um den Gewinn zu ermitteln, Han Solo, brauchst du aber die Ausgaben, denn der Gewinn ist (vereinfacht) Einnahmen minus Ausgaben.
Da das Finanzamt nicht dauerhaft glauben wird, dass kein Gewinn entsteht, wenn man die Ausgaben und Einnahmen nicht benennt, hat man 1x jährlich (mindestens) Büroarbeit, oder bezahlt (lohnt nicht bei 500..1000EUR Umsatz) einen Steuerberater.
Und bei den Ausgaben sollte man nicht zuviel angeben, dann reklamiert das Finanzamt, aber erst recht nicht zu wenig, dann zahlt man Steuern. Im Idealfall gibt man es richtig an, was aber gerade im Tauchleerergewerbe nicht ganz einfach ist (Abgrenzung privat/Beruf, Abschreibungen, Kfz-Kosten, privater Anteil auch da..).

Ich würd`s entweder gründlich angehen (lohnt bei 10 Tauchschülern jährlich nicht), oder mich wo dranhängen (Verein oder Bude).

Ok, wenn man gerne Buchhaltung betreibt, zuviel Freizeit hat, bzw. ohnehin jährlich seine nicht zu simple Steuererklärung selbst zusammenbastelt, dann lohnt`s vielleicht auch so.
constantin_wISE BoE, IANTD Cave
13.08.2008 17:34
Hi Hansi,

naja, nehmen wir mal an, ich habe Zweitequipment (mein privates) und nutze das anfangs und kaufe mir durch entsprechende Gewinne Lehrequipment nach. Wie liesse sich den in der Praxis nachweisen wann ich welchen Anzug anhabe? Der zweite Trocki ist dann eben nur in der Uasbilung genutzt worden und hat dort nur 20 TGs gehabt. Und da ich immer bei der Ausbildung mit den Knieen über den Poolboden schlittere brauche ich halt alle 3 Jahre nen neuen...
Und das was dann noch übrig bleibt stecke ich in zusätzliche "Lehrausrüstung" (Lampen, Jackets,...)
Was würde gegen dieses Prinzip sprechen?
Viele Grüsse
Constantin
14.08.2008 09:24
@constantin

Was dagen spricht?
Ganz einfach - der Nachweis dieses Lebenssachverhaltes.

Die betriebliche Veranlassung von Aufwendungen musst nämlich Du belegen und dem Finanzamt beweisen bzw. zumindest glaubhaft machen. Und da wird es schwierig. Denn das Argument "mit der alten Pelle tauche ich privat und mit der neuen Pelle nur in Ausbildung" entspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung. Also nix mit glaubhaft machen - jetzt musst Du beweisen. Kannst Du das nicht, ist es Essig mit Deinem Plan .

Übrigens muss man das Ganze auch "betriebswirtschaftlich" vernünftig betrachten, so man denn hier davon sprechen kann.

Natürlich kannst Du mit "künstlich" generiertem Aufwand Deinen Gewinn senken - hast aber irgendwann 368 Trockis im Schrank hängen


Gruß
Hansi
Jan_7TL**** CD / Apnoe CD
14.08.2008 09:36
@ Hansi,
was spricht denn gegen die Variante, ich mache das nur zum Hobby und die Kurse werden mit einer reinen Unkostendeckung berechnet?
Vercingétorixold school
14.08.2008 09:57
@deepdown
Du gehst zu unrecht davon aus, das der alte Mist eingelegt wurde. Muß man ja nicht. Und wenn es notweniges BV ist, was spricht gegen einen Ansatz mit 1 €. Was spricht gegen Leihausrüstung?
Mir ist nur der Aufwand zu groß, das ganze für mein Hobby zu betreiben.
14.08.2008 10:04
Hai
TL gibt es schon viele und Taucher dadurch noch viel mehr

dann werde ich eben Hobbydetektiv
muss mir nur noch überlegen wen ich dann observiere vielleicht Hobbytauchlehrer ....

14.08.2008 10:29
@ Jan
Kurse mit Unkostendeckung heißt: Gewinn = 0 € - also auch nix mit Steuer...

Dann kannst Du die Ausbildung aber auch gleich als Vereins-TL machen - selbstlos agierst Du ja schon.

@Vercingetorix
Wo steht denn in meinen Postings irgendwas von Einlage und Bewertung der eingelegten Wirtschaftsgüter??? Wo steht denn irgendwas von Leihausrüstung???

Aber um darauf einzugehen, Herr "Kollege": Wenn, wie von Constantin in seiner Frage dargestellt, ich Tauchausrüstung neu erwerbe, um sie - ausschließlich - für unternehmerische Zwecke zu nutzen, liegt zwingend notwendiges Betriebsvermögen vor. Und wenn die Ausrüstung - wie im Sachverhalt dargestellt - neu erworben wird, habe ich die Anschaffungskosten zu aktivieren.

Ernsthaft: Bist Du wirklich vom Fach, wie Du mir gegenüber behauptest.


Damit klinke ich mich hier aus - denn jetzt wird die Diskussion wirklich albern...

@Markus_E

Solltest Du gezielte Fragen haben, so sende sie mir bitte per PM. Ich helfe Dir dann gern weiter.

Gruß
Hansi
Jan_7TL**** CD / Apnoe CD
14.08.2008 15:18
wenn man seine laufenden Kosten dann in die Preise der Kurse als Unkosten mit einbezieht und somit dann auf Betrag X kommt der ausschließlich der Unkostendeckung gilt, ist das doch auch noch alles ok
Dann natürlich auch seine Vorbildungen etc mit einberechnen zur Unkostendeckung etc...
da spricht doch nichts gegen und ist ggf genau das was Markus wollte und dafür muss er nichts anmelden etc...
14.08.2008 20:18
Moin,

seit wann gibt es "Unkosten" ?????

Grüsse Rainer
15.08.2008 00:22
"seit wann gibt es "Unkosten" ?????"

Seit alters her, genauso wie Unmengen und Untiefen (diese zweideutig!).

Es gibt da gewisse "Sprachpolizisten", die KEINE Ahnung haben!!!

Un... hat genau ZWEI Bedeutungen im deutschen:
1. weiter verbreitet: Nicht
2. weniger oft: ENORM
daraus folgt: Unkosten sind, wie es auch jeder vernünftige Mensch versteht, genau das: enorme Kosten!!!

Ansonsten freuen wir uns auf Untiefen im Sinne von enormen Tiefen und nicht in im Sinne von Nicht-Tiefen
Kölle AlaafPADI - DM,SSI-MD ...
15.08.2008 06:59
@ Rainer

seit wann gibt es "un"nötige Jokes
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